Abmelden in Spanien bei Wegzug: Wie es richtig geht!

Abmelden in Spanien bei Wegzug ins Ausland

Wenn Sie beabsichtigen, aus welchen Gründen auch immer (wie z. B. beruflich, gesundheitlich, persönlich), Spanien dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum zu verlassen, dann sind einige Schritte durchzuführen, um sich als EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger dort korrekt rechtlich und steuerlich abzumelden.

Je nach Situation, in der Sie sich befinden, müssen Sie sich diesbezüglich an mehrere Behörden (wie Gemeinde, Ausländerbehörde, Finanzamt, Sozialversicherung, Verkehrsbehörde) wenden, da das “Abmelden in Spanien” keinen einzelnen Verfahrensschritt darstellt, sondern verschiedene Handlungen erfordert.

Es ist daher entscheidend, zu wissen, wie Sie als Ausländer bei Wegzug aus Spanien die Abmeldung und Löschung Ihrer Residenz (“Residencia”) oder Ihres Wohnsitzes aus den jeweiligen Registern (Melderegister, Ausländerregister und Steuerregister) beantragen müssen.

Diejenigen, die Ihr Fahrzeug ins Ausland mitnehmen, können nachlesen, wie Sie das Kfz in Spanien endgültig abmelden.

Zum Schluss erfahren Sie noch, wie das Bankkonto und die Versorgungsverträge in Spanien zu kündigen sind.

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1.) Wohnsitzabmeldung bei der spanischen Gemeinde

Verlegen Sie als Ausländer Ihren Wohnsitz außerhalb von Spanien, müssen Sie eine Abmeldung aus dem Melderegister (“Padrón Municipal”) beim örtlichen Rathaus (“ayuntamiento”) wegen Veränderung des Wohnsitzes schriftlich beantragen (“Baja por cambio de residencia”).

Dies ist ein wesentlicher Schritt, da mit der kommunalen Abmeldung die anderen spanischen Behörden (wie z. B. das Finanzamt, die Ausländerbehörde oder die Sozialversicherung) wissen, dass Sie nicht mehr in Spanien wohnhaft sind.

Abmeldungen im “Padrón” sind nicht rückwirkend und werden daher mit dem Datum der Einreichung des Antrags erfasst.

Wie erfolgt der Antrag?

Diese Formalität kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden. Es ist daher ratsam, sich auf der Website der zuständigen spanischen Gemeinde (im Allgemeinen unter der Rubrik „Padrón Municipal de Habitantes“) zu informieren, wie der Antrag konkret einzureichen ist.

In der Regel kann der Antrag online (mit einer elektronischen Zertifizierung) oder persönlich in einem Bürgerbüro der Gemeinde (ggf. nach Terminvereinbarung) durchgeführt werden. Einige Gemeinden akzeptieren auch eine Abmeldung schriftlich per Post.

Erforderliche Unterlagen?

  • Antrag auf Abmeldung des Wohnsitzes eines Ausländers („Solicitud de Baja de extranjero por cambio de residencia“). Manche Gemeinden stellen auf Ihrer Webseite ein offizielles Formular zur Verfügung.

Aus diesem Antrag sollte hervorgehen, in welches andere Land Sie den Wohnsitz verlegt haben bzw. verlegen werden.

Wird die Abmeldung der gesamten Familie beantragt, müssen die Unterlagen für alle Familienangehörigen vorgelegt werden (bei Minderjährigen das Familienbuch oder die Geburtsurkunde) und alle Erwachsenen müssen unterschreiben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei Antrag durch einen Vertreter: Vollmacht

Hinweis: Denken Sie daran, sich eine Bescheinigung über die Abmeldung aushändigen zu lassen, da Sie dieses Dokument als Nachweis für weitere Formalitäten bei anderen Behörden brauchen werden.

2.) Steuerliche Abmeldung in Spanien (Modelo 030)

Um steuerliche Probleme und Konflikte weiterhin zu vermeiden, sollten Sie sich bei Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes zurück in Ihr Heimatland oder in ein anderes Land in Spanien steuerlich abmelden, falls Sie dort als Steuerpflichtiger im Steuerregister (“censo”) erfasst sind.

Natürliche Personen, die in Spanien keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, müssen diesbezüglich die Änderung ihres steuerlichen Wohnsitzes (“Modificaciones/cambio de domicilio fiscal“) mittels Modelo 030 der spanischen Steuerbehörde mitteilen.

Ferner sind für eine einwandfreie Steuerabmeldung in Spanien folgende Schritte ratsam:

  • Wohnsitzabmeldung bei der Gemeinde
  • Abmeldung oder Löschung im Ausländerregister und Abgabe der Anmeldebestätigungen (wie “Residencia” oder TIE), die Sie besitzen
  • Ggf. Abmeldung bei der Sozialversicherung und der Verkehrsbehörde

Solange Sie bei diesen Behörden mit einer spanischen Adresse gemeldet sind, könnte angenommen werden, dass Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Spanien haben.

Hinweis: Die steuerliche Ansässigkeit und somit Steuerpflicht in Spanien hängt jedoch nicht von der An- bzw. Abmeldung ab, sondern vom tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalt dort. Mehr dazu erfahren Sie in meinem Fachbeitrag – Wann bin ich resident und in Spanien steuerpflichtig?

Art und Ort der Vorlage des Formulars:

Das Formular Modelo 030 (“Censo de obligados tributarios”) kann grundsätzlich wie folgt eingereicht werden:

  • online: auf der Webseite der AEAT mittels elektronischer Zertifizierung
  • in Papierform:
    • bei einem Büro der spanischen Steuerverwaltung (AEAT), wo Sie Ihren Steuerwohnsitz haben, entweder persönlich oder via Post (per Einschreiben)
    • bei jedem öffentlichen Register der staatlichen Verwaltung, wie z. B. beim betreffenden spanischen Konsulat

Bevor Sie die Steuerbehörde aufsuchen, ist es ratsam, einen Termin zu vereinbaren, entweder per Internet, über die AEAT-App oder telefonisch.

Frist der Vorlage:

Die Mitteilung über die Änderung des Steuerwohnsitzes hat innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Änderung zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:

In der Regel brauchen Sie

  • das ausgefüllte Modelo 030
  • einen Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Bestätigung über die Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde in Spanien (“certificado de bajo del padrón”)

Die spanische Steuerbehörde kann nach Präsentation des Formulars ebenfalls einen Nachweis über den Wohnsitz im Ausland verlangen.

In diesem Fall muss eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz („certificado de residencia fiscal“) vorgelegt werden, ausgestellt von der zuständigen Steuerverwaltung, die dem Wohnsitz des Antragstellers entspricht.

3.) Abmeldung der Residenz bei der spanischen Ausländerbehörde

Verfügen Sie als EU-Bürger über die sog. Residencia (“certificado de registro de ciudadano de la UE”) oder als Nicht-EU-Bürger über die Aufenthaltskarte für Familienangehörige (“tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión”) oder den Ausländerausweis (“Tarjeta de identidad de extranjero” – TIE), dann sollten Sie die Ausländerbehörde über den Wegzug aus Spanien informieren.

Wobei in diesem Fall die Abmeldung aus dem spanischen Zentralen Register für Ausländer (“Registro Central de Extranjeros”) formal nicht ausdrücklich und einheitlich geregelt ist.

Das ergibt sich wahrscheinlich daraus, dass erteilte Anmeldebescheinigungen (wie die sog. Residencia) oder Aufenthaltsgenehmigungen (wie die TIE) gültig sind, solange die Anforderungen und Bedingungen entsprechend dem spanischen Ausländergesetz und Unionsrecht aufrechterhalten bleiben.

Folglich führt die Aufgabe des Wohnsitzes in Spanien oder der längere durchgehende Aufenthalt im Ausland zum Verlust und zur automatischen Löschung der genannten Bescheinigungen bzw. Genehmigungen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Eine Abmeldung ist daher gesetzlich nicht vorgesehen und laut Aussagen einiger Beamter auch nicht erforderlich.

Warum sollte ich mich an die Ausländerbehörde wenden?

Wenn Sie Spanien endgültig verlassen, ist es jedoch zu empfehlen, aus folgenden Gründen die Ausländerbehörde zu kontaktieren:

  • Es gibt teilweise eine gesetzliche Verpflichtung, der Behörde die Änderung des gewöhnlichen Wohnsitzes mitzuteilen.
  • Nicht-EU-Bürger sind verpflichtet, die TIE abzugeben.
  • Vermeiden von künftigen Problemen ( wie z. B. steuerliche Komplikationen).
  • Um genaue Informationen über das Verfahren der Abmeldung bzw. der Löschung im Ausländerregister zu erhalten, die auf Ihren Fall zutreffen.
  • Um sich eine formelle Bestätigung über die Löschung ausstellen zu lassen, die Sie möglicherweise für andere Behörden brauchen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Wie bereits erwähnt, gibt es kein einheitliches Verfahren in Spanien, was die Abmeldung der Residenz bei der Ausländerbehörde betrifft.

Im Allgemeinen sind folgende Schritte zu empfehlen:

a.) Wegzug aus Spanien melden

Es ist wichtig, dass Sie zuerst die zuständige Behörde („Oficina de Extranjeros”) oder Polizeidienststelle (“Comisaría de Policía Nacional“) der Provinz, in der Sie wohnen, aufsuchen und dieser bekannt geben, dass Sie Spanien endgültig oder für einen längeren Zeitraum verlassen wollen.

Der verantwortliche Beamte wird Ihnen dann mitteilen, was genau zu tun ist und was er braucht.

b.) Abmeldung der Residenz beantragen

Diesbezüglich reicht grundsätzlich ein unterschriebenes informelles Schreiben mit Ihren persönlichen Daten und der Erklärung über die Abmeldung als “residente” in Spanien aus, es sei denn, die betreffende Behörde hat dafür ein eigenes Formular vorgesehen.

Diesem Schreiben sollten Sie einen Identitätsnachweis und die Abmeldung bei der Gemeinde als Nachweis, dass Sie nicht mehr in Spanien wohnen, beifügen.

c.) Rückgabe des Aufenthaltsausweises

Nicht-EU-Ausländer müssen die TIE zurückgeben.

EU-Bürger können die grüne Bescheinigung über die Anmeldung (“Certificado de registro”) abgeben, wenn sie die Abmeldung substantiell zum Ausdruck bringen wollen.

d.) Bestätigung über die Löschung ausstellen lassen

In der Regel erhalten Sie am Ende eine schriftliche Bestätigung (“certificado”) über die Löschung/Abmeldung im System und über die Abgabe der Bescheinigungen. Sie werden im System als nicht mehr resident vermerkt.

Auf alle Fälle sollten Sie darauf achten, dass Ihnen diese Bestätigung ausgestellt wird.

NIE-Nummer

Bezüglich der NIE in Spanien ist nichts zu unternehmen. Sie ist lediglich eine Identifikationsnummer, die ihr ganzes Leben lang gültig ist und kein Ablaufdatum hat.

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4.) Abmeldung bei der Sozialversicherung in Spanien

Die Abmeldung sowie die Änderung des gewöhnlichen Wohnsitzes sind verpflichtend der spanischen Sozialversicherung (“Seguridad Social”) zu melden.

Je nach Situation und Versicherungsstatus bzw. System, indem Sie angemeldet sind, läuft das Verfahren diesbezüglich unterschiedlich ab.

Arbeitnehmer:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie als Arbeitnehmer, angemeldet im Allgemeinen System (“Régimen General de la Seguridad Social”), bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses abzumelden.

Selbständige:

Als Selbständiger (“autónomo”), der im Sondersystem der Sozialversicherung (” Especial de Trabajadores Autónomos” – RETA) angemeldet ist, müssen Sie bei Einstellung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Abmeldung mitteilen.

Der Antrag auf Abmeldung (” Baja en trabajo autónomo”) erfolgt elektronisch via online-Portal der “Tesorería General de la Seguridad Social”.

Die Abmeldung sollte innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Beendigung der Tätigkeit durchgeführt werden.

Denken Sie daran, Ihre selbständige Tätigkeit auch bei der Finanzbehörde abzumelden.

Leistungsbezieher der “Seguridad Social”:

Erhalten Sie z. B. eine Rente von der spanischen Sozialversicherung, dann müssen Sie die zuständige Stelle (INSS) über Ihren Wegzug aus Spanien informieren.

Die Verlegung des Wohnsitzes muss in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen ab Änderung gemeldet werden.

Die Meldung kann elektronisch, mittels Formular auf dem Postweg oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Sozialversicherung mit Terminvereinbarung erfolgen.

Inhaber einer “Tarjeta Sanitaria” aufgrund des S1-Formulars

Haben Sie als EU-Rentner das Recht auf Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien (aufgrund des S1-Formulars) und Sie verfügen über die spanische Krankenversicherungskarte, dann sollten Sie Ihrem zuständigen Gesundheitszentrum („centro de salud“) die Aufgabe des Wohnsitzes melden.

Hinweis: Die Abmeldung bei der Sozialversicherung ist, wie bereits erwähnt, ein wichtiger Schritt, um auch Ihre steuerliche Ansässigkeit in Spanien korrekt zu beenden.

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5.) Kfz abmelden in Spanien bei der Verkehrsbehörde (DGT)

Wenn Sie Ihr Auto dauerhaft in ein anderes Land innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union (EU) verlegen, müssen Sie die endgültige Abmeldung des Fahrzeugs in Spanien beantragen (“Baja definitiva por traslado del vehículo a otro país”).

Bis die Neuzulassung in Ihrem neuen Land bearbeitet ist, haben Sie zwei Möglichkeiten, das Fahrzeug an seinen neuen Bestimmungsort zu verbringen:

  1. vorübergehende Anmeldung mit grünen Kennzeichen (“placa verdes”) in Spanien. Damit haben Sie die Erlaubnis, das Kfz weiterzufahren.
  1. Beförderung des Fahrzeuges mit einem Abschleppwagen oder einem anderen alternativen Transportmittel.

Wichtig: Solange das Fahrzeug in Spanien angemeldet ist, fällt dort auch die kommunale Kfz-Steuer an.

Wer kann die Abmeldung beantragen?

Der Fahrzeughalter, eine dritte Person, die sein Eigentum nachweist, oder eine bevollmächtigte Person

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bevor Sie ein Fahrzeug in Spanien endgültig abmelden können, müsse folgende Bedingungen vorliegen:

  • Annullierung einer Plombe (eines Siegels) einer Verwaltungs- oder Justizbehörde
  • Löschung einer vorhandenen finanziellen Belastung im Register für bewegliche Güter (“Registro de Bienes Muebles”)
  • Gültige technische Fahrzeuginspektion (ITV), wenn das Bestimmungsland nicht zur EU gehört und das Fahrzeug seit seiner Erstzulassung mehr als vier Jahre alt ist

Wie kann die Abmeldung erfolgen?

Es gibt folgende Möglichkeiten:

1.) online: mit einer gültigen elektronischen Zertifizierung

  • Für den Fall der Verbringung des Fahrzeuges in ein anderes EU-Land nutzen Sie dieses Antragsformular
  • Für den Fall der Verbringung in ein Land außerhalb der EU nutzen Sie dieses Antragsformular
  • Wenn das Fahrzeug 15 Jahre oder älter ist, seit es in Spanien zugelassen wurde, verwenden Sie dieses Formular

2.) Persönlich, indem Sie alle Unterlagen bei einem spanischen Verkehrsamt (“Jefatura u Oficina de Tráfico”) abgeben. Terminvereinbarung (“cita previa”) online oder per Telefon unter 060 erforderlich.

3.) Bei Aufenthalt im Ausland: Neben der Online-Abmeldung können Sie Ihren Antrag auch bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung stellen.

In diesem Fall kann die Gebühr ausnahmsweise durch Überweisung des genauen Betrags auf das folgende Konto der “Jefatura Central de Tráfico” entrichtet werden:

  • C.C.C.: 2100 5731 7602 0020 4028
  • IBAN: ES29 2100 5731 7602 0020 4028
  • SWIFT: CAIXESBBXXX

Der Verwendungszweck (“concepto”) der Überweisung muss folgende Angaben in dieser Reihenfolge enthalten:

  1. Ausweisnummer des Fahrzeughalters
  2. Kfz-Kennzeichen
  3. “Baja vehículo por traslado a otro país”

Beispiel: „12345678A – 0000-BBB – Baja vehículo por traslado a otro país“

Was kostet die Kfz-Abmeldung in Spanien?

Für die endgültige Abmeldung eines Fahrzeugs, das in ein anderes Land überführt werden soll, müssen Sie entrichten:

  • Gebühr: 8,67 € (Stand 2025)
  • keine Gebühr, wenn das Fahrzeug vor 15 Jahren oder mehr in Spanien zugelassen wurde

Sie können die Gebühr persönlich direkt bei der Verkehrsbehörde zum Zeitpunkt der Abmeldung mit einer beliebigen Debit- oder Kreditkarte (niemals in bar) oder vorher über einen der verfügbaren Kanäle zahlen.

Wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie per Überweisung auf das im vorherigen Abschnitt genannte Konto zahlen.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bei Online-Erledigung:

  • gültige ITV (technische Überprüfung), falls das Bestimmungsland nicht zur Europäischen Union gehört und das Fahrzeug seit seiner Erstzulassung mehr als vier Jahre alt ist
  • Nachweis des Eigentums des Fahrzeuges, wenn Sie der Eigentümer, aber nicht der Fahrzeughalter sind: digitalisierter Kaufvertrag (der Verkäufer ist eine Privatperson), der von beiden Parteien auf allen Seiten des Vertrages unterzeichnet ist, oder Rechnung (der Verkäufer ist ein Unternehmen)

Bei persönlicher Vorlage:

  • Identitätsnachweis: nationales Ausweisdokument, spanischer Führerschein, Aufenthaltskarte (TIE), Reisepass plus NIE-Nummer
  • Original-Fahrzeugpapiere: “Permiso de circulación” und “tarjeta de ITV” oder eine Verantwortungserklärung, dass Sie nicht im Besitz dieser Dokumente sind
  • Ggf. Zahlungsnachweis der Gebühr, falls bereits vorher entrichtet
  • Wenn erforderlich, die Unterlagen, die oben bei der Online-Erledigung erwähnt wurden.

Nach der Kfz-Abmeldung sollte auch die Kfz-Versicherung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft gekündigt werden.

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6.) Bankkonto in Spanien kündigen

Bezüglich der korrekten Kündigung des spanischen Kontos ist zunächst ein Blick in die Vertragsbedingungen hilfreich und zu empfehlen. In diesen sind in der Regel auch die Kündigungsformalitäten erwähnt.

Vor der Kündigung sollten alle Lastschriften und Daueraufträge umgestellt und eingehende Zahlungen (wie die Rente) umgeleitet werden. Und stellen Sie sicher, dass keine ausstehenden Schulden vorhanden sind.

Formen der Kündigung:

Abhängig von der Bank können Sie die Kündigung in der Regel wie folgt einreichen:

  • Persönlich in einer Filiale (wenn vorhanden)
  • Schriftlich per Post
  • Online oder per Telefon

Hinweis: Bestehen Sie unbedingt auf eine schriftliche Bestätigung über die Schließung des Kontos.

Wollen Sie Ihr Konto nach dem Wegzug aus Spanien aufrecht erhalten (wenn laut Bank überhaupt möglich), sollten Sie auf alle Fälle die Adressänderung bekanntgeben und Ihr Konto auf Nichtresidentenstatus umstellen.

7.) Kündigung der Versorgungsverträge

Spanische Versorgungsverträge, wie Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet, die auf Ihren Namen lauten, sollten Sie vor Ihrem Wegzug aus Spanien kündigen.

Folgende Schritte sind diesbezüglich zu empfehlen:

1.) Vergewissern Sie sich, dass Sie keine offenen Rechnungen haben.

2.) Überprüfen Sie den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig.

  • Achten Sie auf die Klausel „Vertragsdauer“ (Duración del contrato) oder „Kündigung und Erlöschen des Vertrags“ (Rescisión y extinción del contrato”).
  • Prüfen Sie, ob es eine Mindestlaufzeit (“permanencia”) gibt und welche Vertragsstrafen (“penalizaciones”) bei Nichteinhaltung drohen.
  • Kontrollieren Sie die erforderliche Kündigungsfrist.
  • Stellen Sie fest, welche Form der Kündigung das Unternehmen akzeptiert (Telefon, E-Mail, Webformular,…).

3.) Kontaktieren Sie das Versorgungsunternehmen.

Wenn Sie Zweifel oder Probleme haben, können Sie sich an das Versorgungsunternehmen oder an Verbraucherorganisationen wenden und sich beraten lassen.

Verwenden Sie die im Vertrag oder auf der Webseite des Unternehmens angegebenen Kontaktkanäle.

Fazit

Der wichtigste und entscheidende Schritt, wenn Sie Spanien endgültig verlassen, ist die Abmeldung aus dem Melderegister (Padrón) bei der spanischen Gemeinde. Sie dient als Grundlage für alle weiteren Formalitäten.

Die Mitteilung der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland mittels Modelo 030 an die spanische Steuerbehörde ist ebenfalls relevant, um Ihre steuerliche Ansässigkeit in Spanien korrekt zu beenden.

Die Abmeldung/Löschung aus dem Zentralen Ausländerregister ist rechtlich nicht immer zwingend, aber aus praktischen Gründen (z. B. Steuer) zu empfehlen.

Die anderen erwähnten Abmeldungen (wie bei der Sozialversicherung und bei der Verkehrsbehörde) sind je nach Bedarfsfall bedeutende Schritte, um weitere Beitrags- und Steuerzahlungen in Spanien zu vermeiden.

Auf alle Fälle ist es ratsam, sich bei den zuständigen spanischen Behörden zu erkundigen, um genaue Informationen über das Verfahren der Abmeldung im jeweiligen Einzelfall zu erhalten.

Und lassen Sie sich immer eine schriftliche Bestätigung über die Abmeldung ausstellen.

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