Anerkennung der Behinderung in Spanien: Schritte, Verfahren und Vergünstigungen

Personen mit Behinderung genießen in Spanien zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen.
Es ist daher die Frage relevant, wann man in Spanien als eine Person mit Behinderung gilt und wie dieser Status offiziell anerkannt und nachgewiesen werden muss.
Besonders für Ausländer, die ihren Behinderungsgrad im Heimatland haben feststellen lassen, gibt es häufig Unsicherheiten, ob und wie ihr Behindertenausweis und Grad der Behinderung in Spanien anerkannt werden.
In diesem Fachbeitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Prozess für die Anerkennung der Behinderung in Spanien funktioniert.
Dabei gehe ich auf die Voraussetzungen, die zuständigen Behörden, den konkreten Ablauf des Verfahrens sowie die erforderlichen Unterlagen ein.
Schließlich erwähne ich noch die Steuervergünstigungen und sonstigen Unterstützungsleistungen, die Personen mit Behinderung in Spanien in Anspruch nehmen können.
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Wann gilt man in Spanien als eine Person mit Behinderung?
Gemäß dem spanischen Erlass über Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und allgemeine Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen gelten Personen, bei denen ein Behinderungsgrad von mindestens 33 % festgestellt wurde, als Personen mit Behinderung.
Insbesondere werden in Spanien folgende Personen als Personen mit einem Invaliditätsgrad von gleich oder über 33 % angesehen:
- Rentner der spanischen Sozialversicherung (“Seguridad Social”), die eine anerkannte Dauer-Invalidenrente (Erwerbminderungsrente) mit dem Grad der vollständigen, absoluten oder schweren Invalidität beziehen, sowie
- Rentner der passiven Klassen (“clases pasivas”), die eine anerkannte Altersrente wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder Dienstuntauglichkeit erhalten.
Für die Zwecke der Einkommensteuer wird für die Einstufung als Person mit Behinderung ebenfalls die oben genannte Regelung herangezogen (siehe Art. 72 Reglamento IRPF).
Ferner gilt einkommensteuerrechtlich ein Invaliditätsgrad von 65 Prozent oder mehr bei Personen als anerkannt, deren Invalidität gerichtlich festgestellt ist.
Wie muss der Status der Behinderung in Spanien nachgewiesen werden?
Damit eine Behinderung von den zuständigen Verwaltungsbehörden in Spanien (wie vor allem von der Finanzbehörde) anerkannt wird, ist als Nachweis eines der folgenden Dokumente erforderlich:
- Beschluss oder Bescheinigung (“certificado”) über den Grad der Behinderung der zuständigen Stelle der Autonomen Gemeinschaften (“Comunidades Autónomas”) oder des Instituts für ältere Menschen und Sozialdienste (“Instituto de Mayores y Servicios Sociales – IMSERSO)
- Beschluss der spanischen Sozialversicherungsanstalt (“Instituto Nacional de la Seguridad Social” – INSS) über den Status der Invaliditätsrente
- Beschluss des Wirtschafts- und Finanzministeriums oder des Verteidigungsministeriums über die Anerkennung einer Altersrente wegen dauernder Dienstunfähigkeit
- Spanischer Gerichtsbeschluss über die Invalidität
Wird mein ausländischer Ausweis für Behinderung in Spanien anerkannt?
Innerhalb der EU ist die Einführung eines europäischen Behindertenausweises und EU-Parkausweises in der Umsetzungsphase.
Gegenwärtig ist jedoch noch keine EU-Bestimmung in Kraft, die die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten regelt und zulässt.
Folglich ist eine im Ausland festgestellte und anerkannte Behinderung in Spanien nicht gültig.
Die spanische Behörde ist daher nicht verpflichtet, einen ausländischen Schwerbehindertenausweis oder anderweitige Bestätigung über den Behinderungsstatus zu akzeptieren. Auch nicht, wenn eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille vorliegt.
Es besteht aber die Möglichkeit, den im Ausland festgestellten Grad der Behinderung in Spanien anerkennen zu lassen, um die damit verbundenen Rechte und Vergünstigungen in Spanien zu erhalten.
Diesbezüglich müssen Sie auf alle Fälle einen Antrag auf Anerkennung der Behinderung in Spanien stellen.
In Spanien werden derzeit nur Behindertenausweise berücksichtigt, deren bescheinigter Grad der Behinderung gemäß dem offiziellen spanischen Bewertungsverfahren anerkannt oder festgestellt wurde.
Was sind die Voraussetzungen für den Zugang zum spanischen Anerkennungsverfahren der Behinderung?
Es gibt keine speziellen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Zugang zum Verfahren zur Anerkennung, Qualifizierung und Bewertung des Grades der Behinderung in Spanien zu erhalten.
Sie müssen in einer Gemeinde einer Autonomen Region (wie z. B. Andalusien, Valencia) in Spanien mit Ihrem Wohnsitz gemeldet sein und sich legal in Spanien aufhalten.
Wer ist zuständig für die Anerkennung der Behinderung in Spanien?
Die Zuständigkeit für die Anerkennung und Überprüfung des Grades der Behinderung in Spanien liegt bei den verantwortlichen Stellen der Autonomen Gemeinschaft, wo der Betroffene seinen Wohnsitz hat, sowie bei der IMSERSO für die Städte Ceuta und Melilla.
Multiprofessionelle Teams für die Qualifizierung und Anerkennung des Invaliditätsgrades, die sich aus Fachärzten aus dem Gesundheitsbereich und Fachleuten aus dem Sozialbereich zusammensetzen, führen die Beurteilung der Behinderungssituation und die Einstufung des Grades der Behinderung durch.
Diese Teams befinden sich grundsätzlich in Zentren für Bewertung und Orientierung von Personen mit Behinderung (“Centro de Valoración y Orientación” – CVO), die an verschiedenen Orten der Autonomen Region für diesen Zweck eingerichtet sind.
Die regionalen Sozialministerien (“Consejerías de Asuntos Sociales”) sind für die Erlassung des Beschlusses über die Anerkennung des Behinderungsgrades verantwortlich.
Wie läuft das Anerkennungsverfahren in Spanien ab?
Die Anerkennung der Behinderung in Spanien ist ein notwendiger formaler Prozess, der von den Autonomen Regionen bestimmt wird.
Ausländer müssen die gleichen Schritte durchlaufen wie spanische Antragsteller.
In der Regel umfasst das Verfahren die folgenden Schritte:
1.) Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen
2.) Vorladung zu einer medizinischen, psychologischen und/oder sozialen Untersuchung in ein dafür vorgesehenes Bewertungszentrum.
3.) Anerkennung beim Zentrum für Bewertung von Behinderungen
Wenn die besonderen Umstände der betroffenen Personen dies nahelegen, können die Teams für die Beurteilung von Behinderungen ihr Gutachten auf der Grundlage von medizinischen, psychologischen oder gegebenenfalls sozialen Berichten von autorisierten Fachleuten abgeben, ohne eine zusätzliche Untersuchung vorzunehmen.
4.) Durchführung der einschlägigen Tests und Untersuchungen durch die Bewertungsteams, wenn erforderlich
5.) Ausstellung eines vorgeschlagenen Gutachtens (“dictamen propuesta”) durch die Teams, das der Entscheidung für die Anerkennung zugrunde gelegt wird.
6.) Entscheidung/Beschluss (“resolución”) über die Anerkennung der Behinderung durch das regionale Sozialministerium.
Wie und wo kann der Antrag auf Anerkennung der Behinderung eingereicht werden?
Der Antrag auf Anerkennung, Feststellung und Einstufung des Grades der Behinderung kann jederzeit wie folgt präsentiert werden:
- persönlich bei den Registrierungsstellen der Autonomen Gemeinschaften oder auf dem Postweg.
Solche Registrierungsstellen finden Sie üblicherweise beim Gemeindeamt (“ayuntamiento”), bei speziell eingerichteten Betreuungsbüros, bei den Bewertungszentren oder regionalen Sozialministerien.
Für die persönliche Antragsvorlage ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung (“cita previa”) erforderlich.
- online über die entsprechende Webseite (“sede electrónica”) der jeweiligen Autonomen Region mit einer elektronischen Zertifizierung
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Die erforderlichen Unterlagen für die Anerkennung der Behinderung in Spanien können je nach Autonomer Region variieren.
Im Allgemeinen werden zumindest folgende Dokumente verlangt:
- Offizielles Antragsformular auf Anerkennung des Behinderungsgrades der jeweiligen Autonomen Region
Das Antragsformular ist in den Betreuungsbüros und in den Zentren für die Bewertung von Behinderungen erhältlich oder kann von der entsprechenden Internetadresse heruntergeladen werden.
- Identitätsnachweis, und sofern erforderlich, Nachweis über die Vertretung oder die De-facto-Vormundschaft
- die Bescheinigung über die Wohnsitzanmeldung bei der spanischen Gemeinde (“empadronamiento”)
- Ärztliche und psychologische Gutachten, sowie weitere medizinische Berichte, die die behauptete Behinderung und Diagnose belegen.
- Beglaubigte Übersetzungen der ausländischen Gutachten und Berichte ins Spanische

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- Legale Aufenthaltserlaubnis bei Nicht-EU-Bürgern
- Gegebenenfalls die NIE-Nummer
Stellt sich bei der Prüfung des Antrags und der Unterlagen heraus, dass diese mangelhaft oder unvollständig sind, werden Sie benachrichtigt, damit Sie innerhalb von 10 Tagen die erforderlichen Unterlagen nachreichen und/oder die Mängel im Antrag beheben können.
Wird der Grad der Behinderung aus dem Ausland anerkannt?
Die Anerkennung und die Feststellung über den Grad der Behinderung können in Spanien unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen.
Die spanischen Behörden sind nicht verpflichtet, den im Ausland festgestellten Grad der Behinderung 1:1 zu übernehmen. Sie haben die Möglichkeit, den Grad der Behinderung nach ihren eigenen Maßstäben abweichend zu bewerten. Das bedeutet, dass der Grad der Behinderung im Vergleich zu dem im Ausland festgestellten Grad möglicherweise höher oder niedriger ausfallen kann.
Wenn der ausländische Behinderungsgrad eine sehr detaillierte und klare Bewertung enthält, könnte es sein, dass in Spanien auf eine zusätzliche Untersuchung verzichtet wird. In vielen Fällen wird jedoch eine erneute ärztliche Begutachtung durchgeführt, um dem Grad der Behinderung festzustellen.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung der Behörde?
Die zuständige Verwaltung (in der Regel die Direktion des Sozialministeriums der autonomen Region) erlässt auf der Grundlage des vorgeschlagenen Gutachtens einen ausdrücklichen Beschluss über die Anerkennung des Behinderungsgrades.
In den Fällen, in denen Mobilitätsschwierigkeiten festgestellt werden, wird für die Erteilung des Behinderten-Parkausweises in dem Beschluss ausdrücklich angegeben, ob Mobilitätsschwierigkeiten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Zustand eingeschränkter Mobilität vorliegen.
Die Anerkennung des Grades der Behinderung gilt ab dem Datum der Antragstellung als erfolgt.
Ferner ist im Bescheid festzuhalten, zu welchem Zeitpunkt gegebenenfalls eine neuerliche Überprüfung der Behindertensituation stattzufinden hat.
Der Beschluss wird innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung getroffen und mitgeteilt.
Der Prozess der Anerkennung einer ausländischen Behinderung kann daher einige Monate dauern, je nach Komplexität des Falls und den erforderlichen Bewertungen.
Sie müssen sich auf ein langwieriges Verfahren einstellen.
Erhalte ich einen spanischen Behindertenausweis?
Zusammen mit dem Beschluss wird Ihnen eine “Tarjeta acreditativa de persona con discapacidad” (Ausweis für eine Person mit Behinderung) ausgestellt, die den Grad der Behinderung bescheinigt, sofern dieser 33 % oder mehr beträgt.
Dieser Behindertenausweis ist im gesamten spanischen Staatsgebiet gültig, sofern der Behinderungsgrad gemäß dem im spanischen Erlass festgelegten Verfahren anerkannt worden ist.
Die Karte enthält unter anderem den Grad der Behinderung, die Gültigkeitsdauer und gegebenenfalls Mobilitätsschwierigkeiten und den Bedarf an einer dritten Person.
Wie lange ist die Anerkennung des Behinderungsgrades gültig?
Die Entscheidung über die Anerkennung der Behinderung kann befristet oder unbefristet sein.
Der Grad der Behinderung wird auf Dauer anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Feststellung keine Verbesserung innerhalb eines ungefähren Zeitraums absehbar war.
In diesem Fall unterliegt die Anerkennung des Grades der Behinderung keiner Gültigkeitsdauer, nach der eine Überprüfung erfolgen muss oder sie ihre Wirksamkeit verliert.
Bei einigen Menschen wird die Behinderung zunächst für eine bestimmte Zeit anerkannt, mit einer anschließenden Überprüfung.
Wann erfolgt eine Überprüfung des Behinderungsgrades?
Der Invaliditätsgrad wird immer dann neu überprüft und bewertet, wenn eine Änderung der Umstände, die zur Anerkennung des Behinderungsgrades geführt haben, absehbar ist und bekannt wird; in jedem Fall aber zu dem im Anerkennungsbescheid vorgesehenen Kontrolltermin.
Die Revision des Grades der Behinderung kann von Amts wegen oder auf Antrag erfolgen.
Wobei jedoch ein Antrag auf neuerliche Überprüfung des Behindertenstatus wegen Verschlechterung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes frühestens zwei Jahre nach Erlass der Entscheidung eingereicht werden kann. Ausnahmen von der Frist gibt es bei wesentlicher Veränderung der Umstände oder schwerwiegenden Diagnosefehlern.
Bestehende materielle, sachliche oder rechnerische Fehler können jederzeit von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei berichtigt werden.
Welche Vorteile hat die Anerkennung des Grades der Behinderung in Spanien?
Wurde Ihr Grad der Behinderung mit einem Prozentsatz von 33 % oder mehr nach dem spanischen Bewertungsverfahren anerkannt, dann haben Sie Zugang zu allen Dienstleistungen und Vergünstigungen in Spanien, die Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen.
Menschen mit einer anerkannten Behinderung können z. B. folgende Vorteile oder Vergünstigungen in Spanien erhalten:
Steuerrechtliche Vergünstigungen und Erleichterungen:
- wie z. B. höhere oder zusätzliche Freibeträge bei der
- persönlichen Einkommenssteuer (IRPF) und der
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer (“Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones”)
- Mögliche Befreiung von der Anmeldesteuer für Fahrzeuge (“Impuesto de matriculación”) und der
- Kfz-Steuer bei der Gemeinde (“Impuesto de circulación”)
- Geringere Mehrwertsteuer (IVA)
Zugang zu Sozialleistungen:
- Subventionen und/oder Beihilfen individueller Art für Rehabilitationsbehandlungen, Hilfsmittel, Zugänglichkeit und Anpassungen in der Wohnung usw.
- Zugang zu sozialen Wohnungen
Ermäßigungen im öffentlichen Verkehr:
- Rabatte auf Tickets für öffentliche Verkehrsmittel und auch für Kultur- und Freizeitveranstaltungen
- Parkausweis für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Zugang zu spezifischen Gesundheitsdiensten:
- Gesundheitsversorgung und pharmazeutische Leistungen
- sowie Mobilitätsbeihilfe und Entschädigung für Transportkosten.
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Arbeitsrechtliche Vorteile:
- Zugang zu Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen.
- Anpassung des Arbeitsplatzes
Andere Hilfen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den zuständigen kommunalen, regionalen oder staatlichen Stellen im Bereich der sozialen Dienste oder von privaten sozialen Initiativen vorgesehen sind.
Hinweis: Die Vergünstigungen können von weiteren Bedingungen abhängig sein.
Fazit:
Ein im Ausland ausgefertigter Behindertenausweis oder ein festgestellter Grad der Behinderung wird in Spanien nicht automatisch anerkannt.
Die Anerkennung eines (ausländischen) Behinderungsgrads in Spanien erfordert eine
- Antragstellung bei den zuständigen spanischen Behörden der jeweiligen Autonomen Region,
- die Prüfung der medizinischen Unterlagen und
- gegebenenfalls eine medizinische Untersuchung in Spanien.
Das Verfahren und die Erfordernisse für die Anerkennung der Behinderung können je nach Autonomer Region variieren.
Es ist möglich, dass die spanischen Bewertungsteams den im Ausland festgestellten Grad der Behinderung abweichend beurteilen.
Wenn die Behinderung mit einem Grad von mindestens 33 % gemäß dem spanischen Bewertungsverfahren anerkannt wird, können Sie die entsprechenden Rechte und Vergünstigungen in Spanien in Anspruch nehmen.
Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Dokumente, insbesondere beglaubigte Übersetzungen der medizinischen Berichte, bereithalten.
Beachten Sie ferner, dass das Verfahren langwierig sein kann.
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Rechtsgrundlagen
Real Decreto 439/2007, de 30 de marzo, por el que se aprueba el Reglamento del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y se modifica el Reglamento de Planes y Fondos de Pensiones, aprobado por Real Decreto 304/2004, de 20 de febrero.
Real Decreto 1414/2006, de 1 de diciembre, por el que se determina la consideración de persona con discapacidad a los efectos de la Ley 51/2003, de 2 de diciembre, de Igualdad de oportunidades, no discriminación y accesibilidad universal de las personas con discapacidad.
Real Decreto 888/2022, de 18 de octubre, por el que se establece el procedimiento para el reconocimiento, declaración y calificación del grado de discapacidad.
Hallo Herr Habellöcker,
danke für den tollen Beitrag, wie immer sehr verständlich und klar formuliert. Wenn ich selbst auch (noch) nicht betroffen bin, werde ich den Beitrag aufbewahren, man weiß ja nie was noch kommt im Leben.
Herzlichen Gruß
Guten Tag Herr Spethmann, vielen Dank für die wertschätzende Rückmeldung. Es freut mich, wenn mein Beitrag verständlich für Sie war. LG mag wilhelm
ich bin gerade in einem solchen Verfahren. Mir hat man jedoch gesagt, dass die Anerkennung des Behindertengrades erst ab Bewilligungsdatum gilt und nicht ab Antragsdatum. Außerdem soll ich mich darauf einstellen,dass es bis zu 4 Jahre dauert, bis ich die Bewilligung bekomme. Ich bin Resident auf Teneriffa.
Grüße Martina
Dann haben Sie eine falsche Auskunft erhalten. Im Gesetz über das Anerkennungsverfahren (Artikel 9) ist genau geregelt, ab wann die Anerkennung gilt und wie lange das Verfahren maximal (6 Monate) dauern darf. Dieses Gesetz gilt für ganz Spanien. LG mag wilhelm
Und wie kann ich das durchsetzen, mein Antrag ust jetzt genau vor einem Jahr eingereicht worden, aber ich habe noch nichts.
Rein theoretisch könnten Sie gerichtliche Schritte einleiten. Ob das in der Praxis jedoch Sinn macht, bezweifle ich. Wie ich gehört habe, ist es leider üblich, dass auf den Kanaren die Verfahren in diesem Fall mehrere Jahre dauern können. Sie sind also kein Einzelfall.
danke, für Ihre Informationen. Ich lese sehr gerne ihre Beiträge, weil sie so gut erklären, wie es in Spanien läuft. Wenn es mir in diesem Fall auch nicht hilft, aber so sind die Canaren.
Herzliche Grüße
Vielen Dank für Ihre freundlichen Rückmeldung. Liebe Grüße