Arbeiten in Spanien: Ratgeber für den erfolgreichen Start

Arbeiten in Spanien

Wenn Sie als Ausländer (EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger) eine Beschäftigung in Spanien in Betracht ziehen, erfordert das eine gründliche Vorbereitung und ein gutes Verständnis des spanischen Arbeitsmarktes.

Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema “Arbeiten in Spanien“. Von der Mitnahme Ihres Arbeitslosengeldes über die Jobsuche und Bewerbung bis hin zu den arbeitsrechtlichen und steuerlichen Bedingungen.

Es ist wichtig zu wissen, welche Berufe besonders nachgefragt werden, welche spanischen Arbeitsverträge es gibt und welche Unterlagen und Voraussetzungen erforderlich sind, um in Spanien arbeiten zu können.

Auch die soziale Absicherung und die Krankenversicherung sind von großer Bedeutung.

Letztendlich finden Sie alle wichtigen Informationen, um Ihren beruflichen Neustart als Arbeitnehmer in Spanien erfolgreich zu gestalten.

Für die Berufsausübung in Spanien ist es auch von entscheidender Bedeutung, über gute Spanischkenntnisse zu verfügen.

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Kann ich mein Arbeitslosengeld nach Spanien mitnehmen?

EU-Bürger, die in Spanien eine Arbeit suchen, können ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit unter bestimmten Voraussetzungen drei Monate lang weiter beziehen (der Zeitraum kann auf bis zu sechs Monate verlängert werden).

Vor Ihrer Abreise müssen Sie bei Ihrer nationalen Arbeitsvermittlungsstelle einen Antrag auf das Formular U2 stellen (Genehmigung, Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit mitzunehmen).

Nach der Ankunft in Spanien müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen bei der zuständigen Arbeitsvermittlungsstelle als arbeitssuchend melden und das Formular U2 vorlegen.

Bei der Arbeitssuche in Spanien haben EU-Bürger dieselben Rechte wie Spanier in Bezug auf:

  • Zugang zu Beschäftigung
  • Unterstützung durch Arbeitsvermittlungsstellen
  • finanzielle Unterstützung bei der Arbeitssuche

Folglich ist es auf alle Fälle von Vorteil, sich beim spanischen Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden.

Wie sieht der spanische Arbeitsmarkt aus?

Der spanische Arbeitsmarkt zeigt eine positive Entwicklung, hat aber weiterhin mit Herausforderungen wie Bevölkerungsalterung, hoher Arbeitslosigkeit (insbesondere bei Jugendlichen und über 55-Jährigen) in bestimmten Regionen und Qualifikationsdefiziten zu kämpfen.

Spanien verzeichnet derzeit die höchste Arbeitslosenquote (über 10 %) innerhalb der Europäischen Union, obwohl sie kontinuierlich sinkt.

Welche Jobs sind in Spanien besonders gefragt?

Spanien zählt zu den Ländern mit einer der niedrigsten Quoten an verfügbaren Arbeitsstellen in Europa. Die offenen Stellen, die zu besetzen sind, konzentrieren sich fast ausschließlich auf den Dienstleistungssektor.

In Spanien besteht sowohl ein Mangel an hochqualifizierten Fachkräften als auch an Arbeitskräften mit mittlerer Qualifikation, insbesondere im Transport- und Gesundheitswesen.

Branchen mit Bedarf an Arbeitskräften sind vor allem:

  • Informationstechnologie (IT): Fachkräfte in Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie MINT-Fachkräfte.
  • Erneuerbare Energien: Ingenieure mit Fachkenntnissen
  • Gesundheitswesen: Krankenpflegekräfte, medizinisches Hilfspersonal und Medizintechniker
  • Hotel- und Gaststättengewerbe: Kellner und Köche
  • Baugewerbe: Installateure, Maurer und Zimmerleute
  • Verkehrswesen: LKW-Fahrer.
  • Fischerei und Metallreparaturen

Die Nachfrage an Arbeitskräften kann in den einzelnen Autonomen Regionen unterschiedlich sein.

In einigen spanischen Regionen gibt es Schwierigkeiten bei der Besetzung von Stellen aufgrund von geografischer und beruflicher Mobilität, nicht akzeptablen Arbeitsbedingungen (Entlohnung, Arbeitszeit) oder fehlender Infrastruktur.

Wie finde ich einen Job in Spanien als Ausländer?

Suchen Sie einen Job oder Arbeit in Spanien, dann können Sie folgende Anlaufstellen, Jobportale und Medien nutzen.

Arbeitsvermittlungsstellen:

  • EURES (“EURopean Employment Services”)-Arbeitsverwaltungen
  • Spanische staatliche Arbeitsvermittlung (“Servicio Público de Empleo Estatal” – SEPE)
  • “Empléate”: Ein virtueller Raum der SEPE zur Jobvermittlung
  • Arbeitsämter der Autonomen Gemeinschaften in Spanien
  • Gemeinnützige Arbeitsvermittlungsagenturen und spezialisierte Firmen für die Rekrutierung von Fachkräften
  • Zeitarbeitsfirmen (“Empresas de Trabajo Temporal” – ETT), die nützlich für die Suche nach befristeten Arbeitsstellen sind

Medien:

  • Stellenmärkte in nationalen, regionalen und Provinzzeitungen
  • Fernseh- und Radiosender, wie z. B. TV-Sendung “Aquí hay trabajo” auf RTVE La 2

Internet und soziale Netzwerke:

Viele Unternehmen veröffentlichen Stellenangebote auf ihren Webseiten unter der Rubrik “Empleo” (freie Stellen) oder “Trabaja con nosotros” (Arbeiten Sie für uns). Apps und soziale Netzwerke werden immer wichtiger für die Jobsuche.

Persönliche Kontakte:

Persönliche Beziehungen können sehr nützlich sein, da viele Stellen über Kontakte besetzt werden.

Öffentlicher Dienst:

Wollen Sie in der öffentlichen Verwaltung in Spanien arbeiten, dann finden Sie Stellenausschreibungen im spanischen Staatsanzeiger (“Boletín Oficial del Estado”) und in den Amtsblättern der Autonomen Gemeinschaften und Provinzen. Das Bürgerportal (“Portal del Ciudadano”) bietet ebenfalls Informationen.

Wie bewerbe ich mich um eine Arbeit?

Üblich sind ein Lebenslauf und Anschreiben auf Spanisch. Zu empfehlen ist der Europäische Lebenslauf (Europass). Musterlebensläufe sind auf den Webseiten der staatlichen Arbeitsvermittlungsstellen verfügbar.

Die Auswahlverfahren bestehen oft aus Vorstellungsgesprächen und psychologischen/fachlichen Tests. Assessment-Center werden ebenfalls genutzt.

Welche Dokumente brauche ich, um in Spanien zu arbeiten?

Je nachdem, ob Sie EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger sind, benötigen Sie für die Ausübung einer bezahlten Tätigkeit in Spanien teilweise unterschiedliche Unterlagen und Anforderungen.

Für EU-Bürger sind folgende Grundlagen und Schritte erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • NIE-Nummer (“Número de Identificación de Extranjero”), die Ausländer in Spanien identifiziert und die für zahlreiche Formalitäten in Spanien unerlässlich ist.
  • Sozialversicherungsnummer (“Número de Seguridad Social”), die entweder von Ihnen selbst oder von Ihrem Arbeitgeber mittels eines offiziellen Formular beantragt werden kann (siehe weiter unten).
  • Spanisches Bankkonto für Gehaltszahlungen
  • Arbeitsvertrag, in dem Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer aufgeführt und insbesondere die Arbeitsbedingungen, wie Gehalt, Arbeitszeiten und Kündigung, festgelegt sind.
  • Eventuell Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Abschlüsse und Kursbescheinigungen (offiziell ins Spanische übersetzt)
  • Gegebenenfalls offizielle Anerkennung von Berufsqualifikationen und Abschlusszeugnissen in Spanien, vor allem dann, wenn Sie einen regulierten Beruf in Spanien auf Dauer ausüben wollen.
  • Sprachkenntnisse in Spanisch: Sie sind unerlässlich und erleichtern Ihnen die Jobsuche in Spanien erheblich.

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Ferner sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

Spätestens nach 3 Monaten ab dem Datum der Einreise nach Spanien ist zu beantragen:

Beide Formalitäten stellen eine Grundvoraussetzung dar, um die spanische Krankenversicherungskarte (“Tarjeta Sanitaria”) zu erhalten, mit der Sie dann als Arbeitnehmer Zugang zur öffentlichen Gesundheitsvorsorge in Spanien haben.

Hinweis: Aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) ist als EU-Bürger keine Arbeitserlaubnis in Spanien notwendig.

Wichtige Dokumente für Nicht-EU-Bürger:

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen (mit Ausnahme der Residencia) brauchen Sie für die Arbeitsaufnahme in Spanien als Nicht-EU-Bürger Folgendes:

  • Arbeitserlaubnis (“Autorización de trabajo”) in Spanien: Diese Genehmigung wird vom spanischen Arbeitgeber, der den Arbeitsvertrag anbietet, beantragt.
  • Arbeitsvisum: Je nach Beschäftigung und Bedürfnis gibt es verschiedene Arten von Visa, wie z. B. für Arbeitnehmer, Selbstständige/Unternehmer, Forscher oder hochqualifizierte Arbeitnehmer. Zu beantragen ist das Arbeitsvisum in der Regel bei der spanischen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Heimatland.
  • Ausländerausweis (“Tarjeta de Identidad de Extranjeros”), falls Sie sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten und dort arbeiten wollen. Mit diesem Dokument wird die legale Situation von Ausländern in Spanien nachgewiesen.
    • Familienangehörige von EU-Bürgern, sofern sie mit ihnen reisen oder ihnen nachziehen, können die Aufenthaltskarte für Familienangehörige (“Tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión Europea”) beantragen.
  • Verfügen über die Ausbildung, und gegebenenfalls die für die Berufsausübung gesetzlich vorgeschriebene und ordnungsgemäß anerkannte Berufsqualifikation.
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag, der Ihnen als Arbeitnehmer eine kontinuierliche Tätigkeit während der Gültigkeitsdauer der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung garantiert.
  • Registrierung bei der spanischen Sozialversicherung (“Seguridad Social”)

Die genauen Anforderungen können je nach Ihrer Nationalität, der Art der Beschäftigung und der Dauer Ihres Aufenthalts voneinander abweichen. Je nach Situation können weitere Dokumente erforderlich sein.

Ausländische Dokumente:

Ausländische öffentliche Urkunden müssen von einem anerkannten beeidigten Übersetzer ins Spanische oder in die Ko-Amtssprache der Region, in der der Antrag gestellt wird, übersetzt und oftmals auch beglaubigt werden.

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Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es in Spanien?

Der Arbeitsvertrag in Spanien kann in schriftlicher oder mündlicher Form geschlossen werden.

Wobei der mündliche Vertragsabschluss nur in Ausnahmefällen bei Verträgen von maximal vier Wochen Dauer aufgrund vorübergehenden betrieblichen Bedarfs zulässig ist. Ansonsten müssen alle Verträge schriftlich abgeschlossen werden.

In Spanien gibt es verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, die sich hauptsächlich in unbefristete und befristete Verträge unterteilen lassen. Zusätzlich gibt es spezielle Ausbildungsverträge.

Ein Arbeitsvertrag kann auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis abgeschlossen werden.

Als Teilzeitarbeitsvertrag (“Contrato a tiempo parcial”) gilt, wenn die vereinbarte Arbeitszeit pro Tag, pro Woche, pro Monat oder pro Jahr geringer ist als die Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten (“trabajador de tiempo completo”).

Zu den wichtigsten Vertragsarten gehören:

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag (“Contrato indefinido”) : ohne zeitliche Begrenzung
  • Unbefristeter Abrufarbeitsvertrag (“Contrato fijo-discontinuo”): für saisonale Arbeit oder saisonbedingte Produktionstätigkeiten und Tätigkeiten von Leiharbeitsunternehmen
  • Befristeter Arbeitsvertrag (“Contrato temporal con duración determinada”): Diese Verträge sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es gibt folgende Formen:
    • Vertrag wegen produktionsbedingter Umstände
    • Vertrag zur Vertretung/Ersetzung eines Arbeitnehmers

Zusätzlich zu diesen Vertragsformen gibt es noch den Gelegenheitsarbeitsvertrag, der üblicherweise in der Landwirtschaft verwendet wird.

Arten von Ausbildungsverträgen (“Contrato formativo”) in Spanien:

  • Dualer Ausbildungs- und Lehrvertrag (“Contrato para la formación y el aprendizaje”): Kombiniert eine Ausbildung mit einer Erwerbstätigkeit. Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, höchstens zwei Jahre.
  • Praktikumsvertrag (“Contrato formativo para la obtención de la práctica profesional”): Für Inhaber eines Hochschulabschlusses oder einer mittleren oder höheren Berufsausbildung. Die Laufzeit beträgt mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr.

Probezeit

Der Vertrag kann eine Probezeit (“Período de prueba”) festlegen.

Die Dauer beträgt höchstens 6 Monate für ausgebildete Facharbeiter (“técnicos titulados”) und 2 Monate für alle anderen Arbeiter.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Partei ohne Angabe von Gründen, ohne Vorankündigung und ohne Schadensersatzanspruch beendet werden.

Die Probezeit wird jedoch zur Betriebszugehörigkeit hinzugerechnet, und der Arbeitnehmer hat während dieser Zeit die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Beschäftigten.

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Wie sehen die arbeitsrechtlichen Bedingungen in Spanien aus?

Die Arbeitsbedingungen in Spanien, wie z. B. Arbeitszeiten, Überstunden und der Urlaub, richten sich in der Regel nach den Vereinbarungen in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen.

Hier sind einige allgemeine Richtlinien gem. spanischem Gesetz für Arbeitnehmer (“Ley del Estatuto de los Trabajadores”):

Mindestalter:

Das Mindestalter für die Verrichtung einer Arbeit in Spanien beträgt 16 Jahre. Jugendliche (16-18 Jahre) benötigen die Zustimmung der Eltern/Vormunde. Es sind keine Nachtarbeit und keine Überstunden erlaubt.

Arbeitszeiten:

  • Die höchstzulässige reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt.
  • Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel 9 Stunden nicht überschreiten. Während dieser Zeit muss eine Ruhezeit von mindestens 15 Minuten vorgesehen sein (30 Minuten bei Arbeitnehmern unter 18 Jahren).
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine wöchentliche Mindestruhezeit von anderthalb Tagen ohne Unterbrechung, üblicherweise Samstagnachmittag oder Montagmorgen und der ganze Sonntag. Für Jugendliche unter 18 Jahren muss die wöchentliche Ruhezeit mindestens zwei Tage ohne Unterbrechung betragen.

Das Gesetz sieht je nach Branche und Besonderheiten der Arbeit längere bzw. kürzere Arbeitszeiten für jeweils bestimmte Personengruppen vor.

Es gibt auch Möglichkeiten zur Arbeitszeitverkürzung aus familiären Gründen, für Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt und für Opfer von Terrorismus.

Überstunden:

In Spanien sind Überstunden Arbeitsstunden, die über die höchstzulässige Dauer der Tagesarbeitszeit hinaus geleistet werden.

Grundsätzlich sind Überstunden freiwillig und nachts verboten, es sei denn, sie sind im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart oder zur Verhinderung oder Behebung von außergewöhnlichen und akuten Schäden erforderlich.

Die maximale Anzahl von Überstunden beträgt 80 Stunden pro Jahr.

Überstunden können entweder ausbezahlt oder durch Urlaub ausgeglichen werden.

Urlaub und Freistellungen:

In Spanien gibt es verschiedene Urlaubsansprüche, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind.

Der Jahresurlaub muss mindestens 30 Kalendertage betragen. Eine finanzielle Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist nicht zulässig.

Aus verschiedenen Gründen gibt es auch einen bezahlten Sonderurlaub (wie z. B. bei Eheschließung, Todesfall, Umzug). In all diesen Fällen muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vorab informieren und seine Abwesenheit begründen.

Zusätzlich gibt es in Spanien 14 arbeitsfreie Feiertage pro Jahr, einschließlich zwei lokaler Feiertage. Landesweite Feiertage sind Weihnachten, Neujahr, Tag der Arbeit (1. Mai) und der spanische Nationalfeiertag (12. Oktober). Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, ist der darauffolgende Montag arbeitsfrei.

Lohn/Gehalt in Spanien:

Als Arbeitslohn (“salario”) gilt die Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorteile, die der Arbeitnehmer für die Erbringung von Arbeitsleistungen als Arbeitnehmer in Form von Geld- oder Sachleistungen erhält, sei es als Gegenleistung für die tatsächliche Arbeit oder für Ruhezeiten, die als Arbeit angerechnet werden können.

Das Arbeitsentgelt in Spanien setzt sich zusammen aus:

  • Grundgehalt/Lohn (“salario”)
  • Zulagen: Für Schwerarbeit, Risiken durch Schadstoffe, anderweitige Gefahren, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Lage des Unternehmens, Leistungs- oder Qualitätsprämien, Gewinnbeteiligung usw.
  • Sonderzahlungen (“gratificaciones”): Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens zwei Sonderzahlungen pro Jahr.

Der gesetzliche Mindestlohn (“salario mínimo interprofesional “- SMI) wird jährlich von der Regierung überprüft und angepasst. Er stellt die Mindestvergütung dar, die jedem Arbeitnehmer für jede beliebige Tätigkeit in der Landwirtschaft, Industrie oder im Dienstleistungsbereich zusteht, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Art der Anstellung. Es ist nicht zulässig, Arbeitnehmer zu einem geringeren Lohn als dem gesetzlichen Mindestlohn zu beschäftigen.

Der gesetzliche Mindestlohn in Spanien bei Vollzeitbeschäftigung für das Jahr 2025 beträgt 1.184,- € brutto pro Monat in 14 Auszahlungen.

Das Arbeitsentgelt muss innerhalb eines Monats ausbezahlt werden und der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung bzw. Lohnbescheinigung (“recibo de salario”) aushändigen, die die Zahlung des Lohns belegt.

Der Arbeitgeber ist für den Einbehalt und die Abführung der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

Welche soziale Absicherung gibt es für Arbeitnehmer in Spanien?

Anmeldung und Erhalt einer Sozialversicherungsnummer:

Vor Beginn einer Erwerbstätigkeit in Spanien ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung (“Seguridad Social”) erforderlich. Die Mitgliedschaft ist obligatorisch.

Der spanische Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem (“Afiliación”) und die Sozialversicherungsnummer (“Número de Seguridad Social”) für seine Arbeitnehmer zu beantragen. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach, kann der Arbeitnehmer die entsprechende Formalität durchführen.

Der Antrag wird mit dem Formular  Modelo TA.1 “Solicitud de Afiliación/Número de Seguridad Social” bei der “Dirección Provincial de la Tesorería de la Seguridad Social” gestellt, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Wenn Sie über ein digitales Zertifikat verfügen, können Sie den Antrag online über  Asignación de número de Seguridad Social erledigen.

Beiträge zur Sozialversicherung:

Mit der Aufnahme der Beschäftigung in Spanien sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge (“cuota”) zu leisten.

Diese Beiträge werden als Prozentsatz (“tipo de cotización”) einer Beitragsbemessungsgrundlage (“base de cotización”) erhoben, die im allgemeinen Versicherungssystem ungefähr dem tatsächlichen Arbeitsentgelt entspricht. Wobei es jedoch eine Untergrenze und eine Obergrenze gibt.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden teils vom Arbeitgeber und teils vom Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Arbeitsentgelt einbehalten und vom Arbeitgeber gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherung abgeführt.

Der Beitragssatz zur Sozialversicherung, der auf die Arbeitnehmer entfällt, beträgt ca. 6,48 %.

Die Beitragssätze und die Bemessungsgrundlagen werden jedes Jahr durch das entsprechende allgemeine staatliche Haushaltsgesetz (“Ley de Presupuestos Generales del Estado”) festgelegt.

Das Beitragssystem der Sozialversicherung für Selbstständige können Sie hier nachlesen 2025 neue Beitragsgrundlage in Spanien für Selbstständige.

Welche Leistungen kann ich als Arbeitnehmer beanspruchen?

Mit den Sozialversicherungsbeiträgen haben Sie als Arbeitnehmer in Spanien vor allem folgende Leistungsansprüche:

  • Leistungen bei allgemeiner und beruflicher Krankheit und Unfällen
  • Altersrente
  • Arbeitslosenunterstützung
  • berufliche Bildung
  • sowie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub und Risiken während der Schwangerschaft und Stillzeit.

Hinweis: Mit den Sozialversicherungsbeiträgen erwirbt man keinen Anspruch auf Pflegeleistungen in Spanien. Diese stellen Sozialleistungen dar und werden vom Staat und den autonomen Regionen finanziert, gegebenenfalls unter Kostenbeteiligung der Betroffenen.

Arbeiten in Spanien: Wie bin ich krankenversichert?

Als Arbeitnehmer in Spanien sind Sie in der Regel automatisch in der spanischen Sozialversicherung gesetzlich krankenversichert, sofern Sie Mitglied der “Seguridad Social” sind und sich in einer Situation der Anmeldung befinden.

Zusätzlich können Sie auch eine private Krankenversicherung abschließen.

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Welche Gesundheitsleistungen Sie in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in meinem Fachbeitrag Gesundheitsleistungen in Spanien: System, Kosten, Rechte

Was passiert, wenn ich krank werde oder einen Unfall habe?

Im Krankheitsfall besteht in Spanien ein gewisser Schutz. Ein Arbeitnehmer, der vorübergehend arbeitsunfähig (“incapacidad temporal”) ist und seine Beschäftigung krankheits- oder unfallbedingt unterbrechen muss, erhält finanzielle Unterstützung, sofern er zu diesem Zeitpunkt bei der “Seguridad Social” angemeldet und krankenversichert ist.

Bei einer allgemeinen Krankheit (“enfermedad común”) besteht ein Anspruch auf Krankengeld, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre Beiträge zur Sozialversicherung für insgesamt 180 Tage eingezahlt wurden.

Geldleistungen:

Das Krankengeld beläuft sich üblicherweise auf 60 % der Berechnungsgrundlage. Es wird ab dem 4. Tag der ärztlichen Krankschreibung bis zum 20. Tag inklusive ausgezahlt. Ab dem 21. Tag betragen die Leistungen 75 % der Berechnungsgrundlage.

Gewöhnlich werden die Leistungen erst nach einer Wartezeit von drei Tagen ausgezahlt. Das bedeutet, dass bei Arbeitsunfähigkeit die ersten drei Tage unbezahlte Zeit sind.

Der Arbeitgeber zahlt das Krankengeld zwischen dem 4. und dem 15. Krankheitstag, danach übernimmt die Sozialversicherung die Verantwortung.

Die Höchstdauer für den Bezug der Leistung im Fall von Krankheit und Unfall beläuft sich auf 365 Tage und kann um zusätzliche 180 Tage verlängert werden.

Bei einem Arbeitsunfall (“accidente de trabajo”) oder einer Berufskrankheit (“enfermedad profesional”) sind die Abläufe leicht unterschiedlich, ebenso wie die Ansprüche auf Geldleistungen.

Wie erfolgt die Krankschreibung?

Die Arbeitsunfähigkeit muss zwingend durch einen Arzt des öffentlichen Gesundheitswesens in Spanien bescheinigt werden. Nach der ärztlichen Untersuchung ist ein Krankenschein auszustellen. Eine Kopie dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (“parte médico de baja”) ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig, muss er sich von einem öffentlichen Arzt wieder gesundschreiben lassen (“parte de alta”).

Mutterschutz und Elternzeit in Spanien:

In Spanien genießen schwangere Arbeitnehmerinnen und die Geburt eines Kindes einen besonderen Schutz. Schwangere können die Aussetzung ihres Arbeitsvertrags beantragen, wenn die Schwangerschaft ein Risiko darstellt und ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit nicht möglich ist.

Im Falle einer Geburt, Adoption oder Aufnahme eines Pflegekindes haben beide Elternteile Anspruch auf Elternzeit von 16 Wochen.

Die Dauer des Urlaubs für Mutter- oder Vaterschaft kann wie folgt aufgeteilt werden:

  • 6 Wochen, verpflichtend und ohne Unterbrechung, unmittelbar nach der Entbindung auf Vollzeitbasis
  • 10 Wochen nach der Pflichtperiode, unterbrochen je nach Wunsch, bis zur Vollendung des zwölften Lebensmonats des Kindes

Die leibliche Mutter hat ferner die Möglichkeit, den Beginn der Leistung um bis zu 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin vorzuziehen.

Zusätzlich gibt es bezahlten Sonderurlaub, wie z. B. für Untersuchungen und Tests vor einer Geburt.

Was sollte ich als Arbeitnehmer über die Steuer wissen?

Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit unterliegen der Einkommensteuer in Spanien (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas” – IRPF”)

Wichtige Aspekte der Einkommensteuer für spanische Arbeitnehmer sind:

  • Steuertarif: Der Steuertarif ist progressiv, d. h., die Steuerbelastung steigt mit zunehmender Bemessungsgrundlage, wobei das Existenzminimum nicht versteuert wird. Die Steuersätze liegen zwischen 19 % und 47 %.
  • Einbehaltung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einkommensteuer einzubehalten und abzuführen. Die Höhe der Einbehaltung hängt von der Höhe des Entgelts sowie den persönlichen und familiären Verhältnissen ab. Hinsichtlich Steuerfreibeträge und sonstige Abzüge siehe Steuerabzüge in Spanien: Das Wichtigste im Überblick!

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Rechts- und Informationsgrundlagen

Real Decreto Legislativo 2/2015, de 23 de octubre, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley del Estatuto de los Trabajadores.

Ministerio de Trabajo y Economía Social

Seguridad Social

EURES (EURopean Employment Services)

Portal der Europäischen Union

2 Gedanken zu „Arbeiten in Spanien: Ratgeber für den erfolgreichen Start

  1. Hallo ! Wenn ich als über 67 jähriger Selbständig bin/werde wurde mir gesagt dass ich einen verringerten Sozialversicherungssatz zahlen ??? Ist das so ? Danke Robert

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