Auto in Spanien verkaufen: einfach und sicher!
Wenn Sie in Spanien leben und wollen dort als Privatperson Ihr gebrauchtes Fahrzeug (Auto oder Motorrad) verkaufen, dann sollten Sie im Vorfeld einige Punkte berücksichtigen.
Worauf Sie als Verkäufer alles beim Verkauf eines Gebrauchtwagen (“vehículo de segunda mano”) in Spanien zu achten haben, erfahren Sie nun ausführlich und verständlich in meinen Ausführungen und Hinweisen.
Ferner erkläre ich, wie Sie erfolgreich Ihr Auto in Spanien verkaufen, um spätere Probleme zu vermeiden.
Wobei ich hier das Hauptaugenmerk auf PKWs lege, die ein spanisches Kennzeichen haben und an eine private Person verkauft werden, da diesbezüglich die größten Unklarheiten bestehen.
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Auto in Spanien Verkaufen mit spanischen oder ausländischen Kennzeichen?
Wie einfach und sicher es ist, einen Gebrauchtwagen in Spanien zu verkaufen, hängt davon ab, ob Sie den Wagen an einen spanischen Autohändler (“concesionario”) oder an eine Privatperson übertragen, und, ob das Kraftfahrzeug eine spanische oder ausländische Zulassung hat.
Ein Auto z.B. mit deutscher Zulassung werden Sie in Spanien schwer verkaufen können, außer Sie finden eine deutsche Person, die mit deutschem Kennzeichen weiterfahren will.
Für den Verkehr in Spanien müsste das Kfz vorher auf ein spanisches Kennzeichen umgemeldet werden, was mit Kosten und Papierkram verbunden ist, was der potentielle Käufer vermeiden möchte.
Es ist daher ratsam, das Fahrzeug vor dem Verkauf bei der spanischen Verkehrsbehörde umzumelden und die dafür auflaufenden Kosten, wenn möglich auf den Käufer zu übertragen.
Das Auto bei einem Autohändler abzugeben und sich dafür ein neues Modell zu kaufen, ist sicherlich die schnellste Art Ihren PKW los zu werden.
Auf alle Fälle und vor allem, wenn Sie an eine Privatperson Ihr Auto in Spanien verkaufen wollen, sollten Sie folgende Informationen bedenken.
Was sollte ich beim Verkauf meines Autos in Spanien beachten?
Wenn Sie einen gebrauchtes Fahrzeug in Spanien an eine Privatperson einfach und sicher verkaufen wollen, dann sollten Sie folgende 3 Punkte bzw. Schritte berücksichtigen:
- Vergewissern Sie sich, dass das Fahrzeug frei von Lasten ist.
- Schließen Sie einen Kaufvertrag mit dem Käufer ab.
- Teilen Sie der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) den Verkauf des Fahrzeuges mit.
Ferner sollten die Schlüssel erst nach der Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer übergeben werden.
Obwohl für den Verkauf nicht unbedingt erforderlich, sollte eine aktuelle technische Fahrzeugüberprüfung (sog. ITV) und eine gültige Kfz-Versicherung vorhanden sein.
Mit welchen Lasten kann das Fahrzeug behaftet sein?
Damit ein Kfz übertragen werden kann und Sie die Möglichkeit haben, den Verkauf bei der Verkehrsbehörde anzumelden, muss es sich in einem Zustand der behördlichen Zulassung befinden und die unten genannten Anforderungen bzw. Voraussetzungen erfüllen.
Das bedeutet, falls der PKW vorübergehend abgemeldet bzw. stillgelegt ist, muss der Eigentümer das Fahrzeug vor dem Verkauf und der Verkaufsmitteilung wieder anmelden.
Ferner muss der Gebrauchtwagen frei von folgenden Lasten sein:
- Die Kfz-Steuer (“impuesto de circulación”) für das vorangegangene Jahr muss entrichtet worden sein, d.h. die Steuer muss auf dem neuesten Stand sein.
- Eventuell verhängte Bußgelder für Verstöße, die das Fahrzeug betreffen, müssen bezahlt sein, d.h. es dürfen keine unbezahlten Strafzetteln vorliegen.
- Frei von jeglicher Verfügungsbeschränkung (Eigentumsvorbehalt), die im Register für bewegliche Güter (“Registro de Bienes Muebles”) eingetragen ist, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung der Finanzierungsgesellschaft oder ein Forderungsübertragung durch den Käufer vor.
- Frei von Pfandrechten und Versiegelungen (“embargos y precintos”), außer Sie verfügen ein vom Käufer unterzeichnetes Dokument, das bestätigt, dass der Käufer über den Status des Pfändung oder der Plombierung informiert ist.
Sie können den Status eines jeden Kraftfahrzeugs leicht überprüfen, indem Sie einen Fahrzeugbericht (“Informe de un vehículo”) bei der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) anfordern.
Wie schließe ich den Kaufvertrag für den privaten Gebrauchtwagenverkauf ab?
Vor dem Verkauf Ihres gebrauchten Fahrzeuges an eine Privatperson, ist zu empfehlen, einen Kaufvertrag (“Contrato de compraventa de un vehículo usado entre particulares”) zu unterzeichnen. Wobei Sie als Verkäufer den Orginal-Kaufvertrag einbehalten sollten.
Dieser Vertrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Daten des Käufers: Vor- und Nachname(n) oder Firmenname(n) und DNI/NIE/CIF
- Daten des Verkäufers: Vor- und Nachname(n) oder Firmenname(n) und DNI/NIE/CIF
- Daten des Fahrzeuges: Marke, Modell und amtliches Kennzeichen
- Kaufpreis
- Datum und Uhrzeit der Vertragsunterzeichnung
Geben Sie im Kaufvertrag auch den genauen Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an. Dadurch werden mögliche Missverständnisse darüber vermieden, wer nach dem Verkauf des Fahrzeugs bestimmte Verkehrsdelikte begangen hat.
Der Kfz-Kaufvertrag muss auf jeder Seite sowohl vom Käufer als auch von Ihnen als Verkäufer unterzeichnet werden. Lassen Sie sich außerdem eine Fotokopie der DNI (spanischer Personalausweis), NIE oder Aufenthaltskarte (“Tarjeta de Residencia”) des Käufers geben.
Der Verkauf ist abgeschlossen. Was nun?
Nach Vertragsabschluss und Zahlung des Kaufpreises übergibt der Verkäufer an den Käufer die entsprechenden Schlüssel und folgende Unterlagen im Original:
- „Permiso de circulación“
- „Ficha técnica“ (oder auch “Tarjeta de ITV” genannt)
- Beleg über die bezahlte Kfz-Steuer
- eventuell, Bescheinigung über die letzte ITV
Es empfiehlt sich, von all diesen Dokumenten Kopien zu behalten.
Grundsätzlich ist dann der Käufer für die Ummeldung des Fahrzeugs auf seinen Namen bei der spanischen Verkehrsbehörde und für den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Verischerung verantwortlich, außer es ist vertraglich anders vereinbart.
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Daher haben Sie als Verkäufer nach der Schlüsselübergabe keine weiteren Formalitäten mehr zu erledigen, außer Sie entschließen sich, die empfohlene Verkaufsmitteilung an die Verkehrsbehörde zu machen (siehe weiter unten).
Sie können sich jedoch auch gemeinsam mit dem Käufer (wenn dieser einverstanden ist) an eine Gestoria wenden und diese bevollmächtigen, die Umschreibung auf Kosten des Käufers durchzuführen.
Damit können Sie gewährleisten, dass die Ummeldung des Autos schnell und sicher erfolgt.
Was passiert mit der Kfz-Vericherung?
Als Verkäufer sollten Sie direkt nach dem Verkauf Ihre Versicherungspolice kündigen. Einige Versicherungsgesellschaften erstatten zu viel geleistete Beträge zurück.
Warum ist eine Verkaufsmitteilung zu empfehlen?
Eine Mitteilung über den Verkauf (“notificación de venta”) eines gebrauchten Fahrzeuges an die spanische Verkehrsbehörde (“Dirección General de Tráfico” – kurz DGT) ist ratsam, da sich dadurch einige Probleme vermeiden lassen.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der Käufer verpflichtet, innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen den Eigentümer des Fahrzeuges bei der DGT zu ändern.
Solange aber der Eigentumswechsel nicht im Fahrzeugregister eingetragen ist, erhalten Sie beispielsweise weiterhin Bußgelder (“multas”) für Geschwindigkeitsübertretungen, Kfz-Versicherung oder nicht bestandene technische Fahrzeugprüfungen (ITV).
Ab dem Datum, an dem die Mitteilung des Verkaufs erfolgt ist, sind Sie als Verkäufer nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich. Der neue Käufer haftet für alle Bußgelder, die nach dem Zeitpunkt der Verkaufsmitteilung für das Fahrzeug verhängt werden.
Es ist daher zu empfehlen, den Verkauf so schnell wie möglich zu melden. Warten Sie nicht darauf, bis der Käufer die Umschreibung vornimmt. Letztendlich wissen Sie nicht, ob sich der Käufer wirklich zeitnah um eine Ummeldung kümmert.
Wer kann diese Mitteilung vornehmen?
Die Verkaufsanzeige muss immer vom Verkäufer des Gebrauchtwagen oder einer in seinem Namen bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Wie kann ich die Verkaufsmitteilung des Fahrzeuges an die DGT abwickeln?
Sie haben 2 Möglichkeiten den Verkauf Ihres Autos bei der DGT anzuzeigen:
- online auf der Website der Verkehrsbehörde in den Fällen, in denen der Verkauf zwischen Privatpersonen erfolgt. Hier ist ein digitales Zertifikat erforderlich.
Fügen Sie den Kaufvertrag oder die Rechnung und gegebenenfalls das vom Käufer unterzeichnete Dokument bei, in dem dieser bestätigt, dass er von der Pfändung oder der Verplombung des Fahrzeugs Kenntnis hat.
Die entsprechende Gebühr können Sie via demselben Formular bezahlen,
- persönlich, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
- In diesem Fall müssen Sie online oder telefonisch unter 060 einen Termin vereinbaren (“cita previa”).
Sonderfälle stellen unter anderem historische und landwirtschaftliche Fahrzeuge dar, oder wenn der Verkäufer ein Unternehmer oder juristische Person ist.
Welche Dokumente brauche ich?
Im Normalfall, wenn Sie das Verfahren persönlich durchführen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Amtliches Antragsformular, erhältlich auch bei der Verkehrsbehörde.
- Ausweis über die Identität und den Wohnsitz (wie DNI, spanischer Führerschein, Aufenthaltserlaubnis, Reisepass plus NIE)
- Dokument, das die Übergabe des Fahrzeugs bestätigt:
- Kaufvertrag (original) oder
- Rechnung, wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist
- Zahlungsnachweis der Gebühr oder eine Debit/Kreditkarte, um die Zahlung im Büro der Verkehrsbehörde zu erledigen (niemals in bar)
Bei Bedarf können weitere Dokumente angefordert werden.
Was kostet das Verfahren?
Um den Verkauf eines Fahrzeugs zu melden, müssen Sie vorher die Gebühr von 8,67 € entrichten.
Darf das Fahrzeug nach der Verkaufsmitteilung noch gefahren werden?
Wenn es sich bei dem Käufer um einen Autohändler handelt, wird das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Verkaufsanzeige bei der DGT vorübergehend abgemeldet und kann bis zur Zulassung nicht mehr gefahren werden.
Hinweis zum Schluss:
Wenn Sie die Eigentumsverhältnisse an einem Fahrzeug ändern möchten, es sich aber nicht um einen Verkauf im eigentlichen Sinne handelt, sondern um eine Schenkung, eine Erbschaft oder die Folge einer Scheidung oder Trennung, sind die Schritte, die Sie einhalten müssen, etwas anders. Für Informationen diesbezüglich stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Welche Punkte Sie als Käufer beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges in Spanien beachten sollten, erfahren Sie in meinem Fachbeitrag Wie Sie ein gebrauchtes Auto in Spanien kaufen sollten!
Danke für den professionellen Fachbeitrag. Ich beabsichtige in absehbarer Zeit mein Fahrzeug nicht zu verkaufen, werde aber Ihren Fachbeitrag in meinen Unterlagen ablegen und bei Bedarf verwenden. Wenn sich aus der Situation Fragen stellen, werde ich gerne Ihren Rat einholen. Selbstverständlich verweise ich interessierte Landsleute auch auf Ihre Webseite
Hola, vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung, und dass sich mich weiterempfehlen. Gerne können Sie sich bei Fragen an mich wenden. LG
Hola Herr Mag,
Habe Ihren Beitrag gelesen und sage Danke .Ich habe mein Auto an einen
Profi verkauft da war es natürlich einfacher die haben auch das für mich Unangenehme übernommen.
Besito und einen Gruß
P.Dehmer
Vielen Dank