In Spanien gibt es eine Reihe von Institutionen und Anlaufstellen, die für Ausländer (Residenten oder Nichtresidenten) von besonderer Bedeutung sind – sei es hinsichtlich Aufenthaltsrecht, sozialer Absicherung, Steuern, Arbeit, Fahrzeuge oder anderer alltäglicher administrativer Vorgänge.
Hier finden Sie eine kompakte Übersicht mit den zentralen Behörden und Adressen in Spanien (inklusive Auslandsvertretungen und Notrufnummern) sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Bürger.
Zusätzlich zu den Kontaktdaten erfahren Sie, für welchen Aufgabenbereich die jeweilige spanische Verwaltungsstelle hauptsächlich zuständig ist, und Informationen zu der Terminvereinbarung.
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Ausländerbehörde (“Oficina de Extranjería”) oder Polizeidienststelle (“Comisaría” / “Policía Nacional”)
Diese Behörden sind für alle Angelegenheiten rund um den legalen Aufenthalt in Spanien verantwortlich, falls Sie länger als 3 Monate dort verweilen wollen.
Zuständigkeiten:
Ausstellung und Zuweisung folgender Dokumente:
NIE-Nummer (“Certificados y asignación NIE”)
Anmeldebescheinigung, auch Residencia oder Grüne Karte genannt (“Certificados de Registro de ciudadano de la UE”)
TIE (“Tarjeta de Identidad de Extranjero”)
Aufenthaltskarte für Familienangehörige (“Tarjeta de familiar de ciudadano de la Unión”)
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen jeglicher Art, inkl. Erneuerungen und Verlängerungen (“Autorización y renovación de residencia y trabajo”)
Einladungsbriefe (“Cartas de Invitación”)
“Títulos de viaje y Cédulas de Inscripción”
Adresse / Kontakt:
Ausländerbehörden sind in der Regel in jeder Provinzhauptstadt vorhanden. Wenn es sie nicht gibt oder sie die erforderliche Formalität nicht anbieten, müssen Sie sich an eine Polizeistation mit Ausländerabteilung wenden.
Büros der Ausländerbehörde
Lokale Polizeistationen
Terminvereinbarung (“cita previa”)
2) Gemeindeamt
Rathaus (“Ayuntamiento”)
Haben Sie einen Wohnsitz, ein Fahrzeug und/oder eine Immobilie in Spanien, dann sollten Sie sich an die betreffende Gemeinde (das Einwohnermeldeamt) wenden, in der Sie wohnen.
Zuständigkeiten:
Ausstellung der Meldebescheinigung (” Volante” oder “Certificado de empadronamiento”)
Einhebung der Grundsteuer (“Impuesto sobre Bienes Inmuebles” – IBI), Wertzuwachssteuer (“Plusvalía”) und anderer Gebühren in Zusammenhang von Wohnungen
Erteilung von Bau- und Betriebsgenehmigungen
Einhebung der Kfz-Steuer (“Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica” – IVTM)
Adresse / Kontakt:
Kommunale Behörden
3) Behörden der Sozialversicherung
a) Institut der Sozialversicherung (“Instituto Nacional de la Seguridad Social” – INSS)
Es ist betraut mit der Verwaltung und Abwicklung der finanziellen Leistungen des Sozialversicherungssystems, mit Ausnahme derjenigen, deren Verwaltung dem Institut für Migration und Sozialdienste oder den zuständigen Dienststellen der Autonomen Gemeinschaften obliegt.
Zuständigkeiten:
Insbesondere ist das INSS für folgende Bereiche verantwortlich:
Die Anerkennung und Kontrolle des Status als versicherte und begünstigte Person, sei es als Versicherungsnehmer, Familienangehöriger oder gleichgestellte Person, zum Zwecke der Krankenversicherung.
EU-Rentner: Registrierung des S1-Formulars
Grundsicherung (“Ingreso mínimo vital”)
Rentenanträge
Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Adresse / Kontakt:
Allgemeine Webseite der “Seguridad Social”
Onlineportal INSS
Kundenbüros der INSS (“Centros de Atención e Información de la Seguridad Social” – CAISS)
Terminvereinbarung
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b) Allgemeine Sozialversicherungskasse (“Tesorería General de la Seguridad Social” – TGSS)
Es handelt sich um einen gemeinsamen Dienst der Sozialversicherung, in dem alle finanziellen Ressourcen und die Finanzverwaltung des Sozialversicherungssystems vereinheitlicht werden.
Zuständigkeiten:
Registrierung von Unternehmen
Ausstellung der Sozialversicherungsnummer
An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
Einziehung und Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge
Adresse / Kontakt:
Online-Service TGSS
Büros der TGSS
4) Finanzamt
Steuerbehörde (“Agencia Tributaria” – AEAT)
Sind Sie in Spanien steuerpflichtig (unbeschränkt oder beschränkt), weil Sie dort ansässig sind, arbeiten oder eine Immobilie besitzen, dann haben Sie ggf. einige Verwaltungsangelegenheiten gegenüber der Finanzbehörde zu erfüllen. Vor allem die Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen (“declaraciones”) mittels der offiziellen Formulare (“Modelos”).
Zuständigkeiten:
Einkommensteuer für Residenten (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas“ – IRPF) – Modelo 100
Nicht-Residentensteuer (“Impuesto sobre la Renta de no Residentes – IRNR”) – Modelo 210
Vermögenssteuer (“Impuesto sobre el Patrimonio” – IP) – Modelo 714
Umsatzsteuer (“Impuesto sobre el Valor añadido” – IVA) – Modelo 303 und 390
Körperschaftsteuer (“Impuesto sobre Sociedades” – IS) – Modelo 200 im Allgemeinen
Erbschaftssteuer (“Impuesto sobre sucesiones”), falls entweder der Erbe oder der Erblasser nicht in Spanien ansässig ist – Modelo 650
Schenkungssteuer (“Impuesto sobre donaciones”) bei Nichtansässigkeit oder einer Liegenschaft im Ausland des Beschenkten – Modelo 651
Identifizierung als Steuerpflichtiger im Steuerverzeichnis (“censo”) – Modelo 030
Erklärung des Auslandsvermögens mittels Modelo 720/721
Anmeldesteuer Kfz(“Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica” – IVTM) – Modelo 576
Befreiung von der Anmeldesteuer Kfz – Modelo 06
Adresse / Kontakt:
Website der AEAT
Alle Erklärungsformulare (Modelos)
Büros der Steuerverwaltung
Unterstützung und Terminvereinbarung
Elektronisches Register für Dokumente der Steuerverwaltung
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5) Verkehrsbehörde
Generaldirektion für Straßenverkehr (“Dirección General de Tráfico” – DGT)
Sie ist die Anlaufstelle für alle Dienste im Zusammenhang mit Fahrzeugen und Führerscheinen.
Zuständigkeiten:
An- bzw. Ummeldung von Kfz in Spanien
Befristete Anmeldung von Fahrzeugen: Grüne Kennzeichen (“placas verdes”)
Abmeldung von Fahrzeugen (“baja”)
Neuen spanischen Führerschein erhalten
Umtausch und Erneuerung von Führerscheinen
Adresse / Kontakt:
Elektronische Website der DGT
Verkehrsämter und Büros (“Jefaturas y oficinas de Tráfico”)
Terminvereinbarung
6) Arbeitsamt
Staatliche Arbeitsvermittlung (“Servicio Público de Empleo Estatal” – SEPE)
Die spanische Arbeitsagentur bildet zusammen mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Autonomen Gemeinschaften das Nationale Beschäftigungssystem mit dem Ziel, zur Entwicklung der Beschäftigungspolitik beizutragen, das Arbeitslosenschutzsystem zu verwalten und Informationen über den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Zuständigkeiten:
Arbeitslosengeld und -unterstützung (“Prestaciones por desempleo ” und (“Subsidios de desempleo”)
Unterstützung beim Finden einer Arbeitsstelle
Ausbildung in der Arbeit
Adresse / Kontakt:
Homepage SEPE
Elektronische Website SEPE für die Erledigung von Formalitäten ( wie z. B. Antrag auf Arbeitslosengeld)
Den Autonomen Regionen (wie z. B. Andalusien) werden eigene Kompetenzen in der Gesetzgebung und im Vollzug zugewiesen. Welche Regelungsbefugnisse sie jedoch in ihre Statuten übernommen haben, ist von Gemeinschaft zu Gemeinschaft unterschiedlich.
Zuständigkeiten:
Generell haben die Regionen folgenden Aufgabenbereich:
Gesundheitsdienste: z. B. Ausstellung der Krankenversicherungskarte (“Tarjeta Sanitaria”)
Arbeit: z. B. Eintragung als arbeitssuchend
Anerkennung der Behinderung
Anerkennung der Pflegeleistungen
Übertragungssteuer von Vermögen (“Impuesto de Transmisiones Patrimoniales” – ITP)
Sog. Stempelsteuer (“Impuesto de Actos Jurídicos Documentados” – IAJD)
Technische Überprüfung von Fahrzeugen (“Inspección Técnica de Vehículos” – ITV)
Lizenzen für Vermietung von Ferienwohnungen
Erbschaftssteuer bei Ansässigkeit sowohl des Erben als auch des Erblassers in der Region
Schenkungssteuer bei Ansässigkeit und bei Vermögenswerten in der Region des Beschenkten
Adresse / Kontakt:
Informationen über die Autonomen Gemeinschaften
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8) Auslandsvertretungen
Botschaften und Konsulate in Spanien
Auslandsvertretungen bieten zahlreiche Dienstleistungen für Bürger, die sich in Spanien aufhalten, an. Die wichtigsten sind folgende:
Zuständigkeiten:
Ausstellung von Ausweisen (wie Reisepass) und Beschaffung von Dokumenten
Beglaubigungen
Auf Wunsch Registrierung Ihrer Daten und Ihres Standortes in Spanien
Hilfe in Notfällen und bei Rechtsfragen
Allgemeine Informationen über das Leben in Spanien
Adresse / Kontakt:
Deutsche Vertretungen in Spanien
Vertretungen der Schweiz in Spanien
Österreichische Vertretungen in Spanien
9) Wichtige Notrufnummern
Allgemeiner Notruf: 112
Rettung (“Ambulancia”): 061
Nationale Polizei (“Policía Nacional”): 091
Örtliche Polizei (“Policía Local”): 092
Guardia Civil: 062
Feuerwehr (“Bomberos”): 080 oder 085
Häusliche Gewalt (“Violencia de género”): 016
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