Nützliche Checkliste zur Kfz-Anmeldung in Spanien

Checkliste zur Kfz-Anmeldung in Spanien

Diese Checkliste zur Kfz-Anmeldung in Spanien hilft Ausländern bei der Zulassung ihres Autos oder Motorrads, alle wesentlichen Schritte und erforderlichen Unterlagen auf einen Blick zu haben.

Sie ist klar und chronologisch strukturiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, die bereits erledigten Formalitäten abzuhaken.

Somit fällt es Ihnen leicht, die komplexe Anmeldung eines Fahrzeuges in Spanien korrekt durchzuführen, da Sie alles parat haben, was Sie dafür brauchen.

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Checkliste: Fahrzeuganmeldung in Spanien

Diese Checkliste ist in 7 Stufen unterteilt, mit allen Prüfungen, Formalitäten und Dokumenten, die erforderlich sind, um ein Kfz in Spanien anzumelden.

Haken Sie einfach die einzelnen Schritte ab und Sie werden erfolgreich die spanische Zulassungsbescheinigung erhalten.

Stufe 1: Überprüfungen vor der Einfuhr oder Anmeldung in Spanien

Prüfungen / Überlegungen
Das Fahrzeug ist für den spanischen Straßenverkehr zugelassen?
Abmeldung im Ursprungsland?
Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens?
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung wegen Übersiedlung sind gegeben?
Einhalten der Frist für die Kfz-Anmeldung (spätestens nach 6 Monate Aufenthalt in Spanien) oder für die Steuerbefreiung (60 Tage ab Nutzung in Spanien)

Stufe 2: Erforderliche Dokumente

Unterlagen / Nachweise
Gültiger Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
NIE-Nummer / NIF
Wohnsitzanmeldung bei der spanischen Gemeinde (“empadronamiento”)
Zulassungsbescheinigungen (Teil 1+2) des Fahrzeuges im Original

☐ Bei Fehlen Ersatzdokumente beantragen
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) im Original.

☐ Wenn nicht vorhanden, besorgen oder spanische “ficha reducida” erhalten
Ggf. Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges (Original und Kopie) oder Kaufvertrag (übersetzt ins Spanische).
Erforderlich bei Steuerbefreiung und bei Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges in der EU.
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Stufe 3: Typenprüfung des Fahrzeuges

Schritt
Ggf. Typenprüfung auf Übereinstimmung oder
die individuelle Homologation in Spanien organisieren, falls keine COC oder “ficha reducida” möglich

Stufe 4: Technische Überprüfung des Fahrzeuges (ITV)

 Schritte / Unterlagen
Terminvereinbarung (“cita previa”) bei einer spanischen ITV-Prüfstelle
Zulassungsbescheinigungen (Teil 1+2) im Original
Typengenehmigung (COC im Original oder andere Bescheinigung über die Homologation)
Ggf. gültige Prüfbescheinigung eines EU-Staates
Prüfstelle aufsuchen und ITV (“Inspección Técnica de Vehículos“) durchführen

Stufe 5: Abwicklung der Steuern beim Finanzamt und der Gemeinde

Schritte
Spanisches Bankkonto eröffnen, für die Zahlung der Anmeldesteuer
Elektronische Zertifizierung beantragen, für den Zugang zum Modelo 576
Ggf. Identifizierung als Steuerpflichtiger im Steuerverzeichnis (“censo”) mittels Modelo 030, falls Sie nicht erfasst sind
Zahlung der Kfz-Steuer (“Impuesto de Circulación” – IVTM) bei der Wohnsitzgemeinde
Erklärung / Zahlung der Anmeldesteuer (“Impuesto de Matriculación” – IEDMT) beim Finanzamt (AEAT) mittels Modelo 576, sofern Sie nicht befreit sind
Ggf. Befreiung von der Anmeldesteuer beantragen mittels Modelo 06
Ggf. Zahlung der Steuer für Vermögensübertragung (“Impuesto de Trasmisiones Patrimoniales”) beim regionalen Finanzamt: bei Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson in der EU

Stufe 6: Anmeldung (“Matriculación”) beim Provinz-Verkehrsamt

Schritte / Unterlagen
Terminvereinbarung bei der spanischen Verkehrsbehörde (DGT)
Antragsformular ausfüllen: TRÁMITES DE VEHÍCULOS
Identitäts- und Wohnsitznachweis
Dokumentation des Fahrzeuges:
▢ Prüfprotokoll der ITV (“Ficha Técnica”)
▢ Zulassungsbescheinigungen im Original
Bestätigungen (“Justificantes”) über die Bezahlung bzw. Befreiung der Steuern:
▢ Kfz-Steuer (Original oder Kopie)
▢ Anmeldesteuer (Modelo 576 oder 06)
Zusätzliche Nachweise bei Bedarf:

a) Gebrauchtfahrzeuge gekauft in der EU:

• bei Verkauf zwischen Privatpersonen:
▢ Kaufvertrag mit Übersetzung ins Spanische und
☐ Beleg über die Zahlung der Vermögensübertragungssteuer

• bei Kauf in einem nicht spanischem Autohandel:
Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuernummer

b) Neufahrzeuge gekauft in der EU:
☐ Bestätigung über die Zahlung der Mehrwertsteuer mittels Modell 309 oder 300

c) Fahrzeuge in Dritt-Ländern gekauft:
☐ Zolldokument “Documento Único Administrativo” – DUA (außer der Import des Fahrzeuges ist in der “Tarjeta de ITV” vermerkt)
Antrag beim Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura provincial de tráfico”) stellen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen
Gebühr vor Ort entrichten. Kredit- oder Debitkarte notwendig. Barzahlung nicht möglich
Erhalt der spanischen Zulassungsbescheinigung („Permiso de Circulación“) mit dem neuen Kfz-Kennzeichen

Stufe 7: Nach der Anmeldung

Schritte
Spanische Kfz-Kennzeichentafeln erwerben
Spanische Kfz-Versicherung abschließen
Ggf. Abmeldung des Fahrzeuges im Ursprungsland

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