Corona in Spanien: Was muss ich noch beachten?
Hinweis: Letzte Aktualisierung 22.06.2020
Spanien hat mit 21.06.2020 00:00 h den Alarmzustand für zu Ende erklärt und befindet sich seitdem in der sog. Neuen Normalität (“Nueva Normalidad”).
Das bedeutet, dass unter anderem die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit für die Personen aufgehoben werden und wieder ein Fortbewegen zwischen den einzelnen autonomen Gemeinschaften möglich ist.
Jede spanische autonome Gemeinschaft gewinnt dann alle ihre Kompetenzen wieder zurück, um die Provinzen in ihrem Hoheitsgebiet zu verwalten. Sie ist fortan bevollmächtigt für die Festlegung, Streichung, Modulation und Durchführung von Maßnahmen in Bezug auf Corona in Spanien.
Doch was bleibt von den Einschränkungsmaßnahmen im Allgemeinen landesweit aufrecht bzw. was muss ich weiterhin beachten, wenn ich nach Spanien einreise?
Maßnahmen der Vorbeugung und Hygiene
Um die Corona-Krise in Spanien zu bewältigen bzw. eine mögliche Ausbreitung zu verhindern, wurden von der spanischen Zentralregierung dringende Maßnahmen zur Vorbeugung, Eindämmung und Koordinierung erlassen (siehe dazu “Real Decreto-ley 21/2020, de 9 de junio”).
Verwendung von Masken
Es besteht Maskenpflicht für Personen ab 6 Jahren
- auf öffentlichen Straßen oder Freiluftplätzen und
- in geschlossenen oder offenen öffentlichen Räumen,
- wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht garantiert werden kann.
- in öffentlichen Verkehrsmittel (Autobus, Luft-, Schiff- und Schienenverkehr)
- in privaten Fahrzeugen von bis zu 9 Personen (inklusive Fahrer), wenn die Insassen nicht im selben Haushalt zusammenleben.
Ausnahmen:
- für Personen mit einer Krankheit oder mit Atmungsbeschwerden, die sich durch die Verwendung der Maske verschlimmern würde.
- für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Abhängigkeit, die Maske nicht selbständig entfernen können oder die aufgrund von Verhaltensbeeinträchtigungen keine Maske tragen können.
- bei individuellen sportlichen Aktivitäten im Freien
- bei höherer Gewalt oder einer Notlage
- wenn die Verwendung der Maske mit der Ausübung der Tätigkeit von Natur aus unvereinbar ist (z.B. Essen, Trinken)
Die Nichteinhaltung der Maskenpflicht kann mit einer Strafe von bis zu 100,-€ geahndet werden.
Sicherstellung der Einhaltung dieser Maßnahmen
In den verschiedenen Bereichen und Einrichtungen (wie zB. Hotels, Restaurants, Geschäften) sollen die Bestimmungen über die Platzkapazität, der Desinfektion und Vorbeugung sichergestellt sein. Auf alle Fälle sollen Personenanhäufungen vermieden werden und der Sicherheitsabstand von mind. 1,5 Metern garantiert sein. Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, sind die geeigneten Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Waschen der Hände) zu beachten.
Empfehlungen für eine sichere Fortbewegung
- Einhaltung des Sicherheitsabstandes, wenn möglich
- Fortbewegung zu Fuß oder mit dem Fahrrad bevorzugen
Im privaten PKW bis 9 Plätzen:
- bei Zusammenleben: Nutzung aller vorhandenen Sitzplätze ohne Maske
- bei Nicht-Zusammenleben: 2 Personen pro Sitzreihe und Einhaltung des maximal möglichen Abstands zwischen den Insassen. Maske ist Pflicht
Auf dem Motorrad oder Kleinkraftrad (2 Personen): .
- Ohne Maske bei Vollvisierhelm oder Zusammenleben im selben Haushalt
- Mit Maske (ohne Integralhelm)
- Mit Handschuhen für Fahrer und Passagier, bei geteilter Nutzung
Einreisebestimmungen
Die Einreisevoraussetzungen nach Spanien haben sich geändert.
Aufhebung der Grenzkontrollen
Seit dem 21.06.2020 (gleichzeitig mit dem Ende des Alarmzustandes) hat Spanien die Grenzkontrollen zur EU und den Schengen Assoziierten Staaten aufgehoben.
Auch die Quarantänemaßnahmen sind damit beendet.
Die Kontrollen der Binnengrenzen zu Portugal bleiben bis zum 1.07.2020 aufrecht.
Am 01.07.2020 werden die Grenzen zu den Drittländern wieder geöffnet. Bei Einhaltung folgender Voraussetzungen:
- epidemiologische Situation gleich und besser als in der EU
- Gesundheitskontrollen
- Akzeptanz der Einreise von Reisenden, die aus der EU stammen
Kontrollen bei der Einreise
Ab Sonntag dem 21.06.2020 müssen sich Personen, die in Spanien einreisen, drei Primärkontrollen unterziehen:
- Ausfüllen des Standortformulars (bekannt als “Passenger Location Card” ), das bereits verwendet wird. Mit Standortdaten und Information darüber, ob man COVID-19 durchlaufen hat und unter welchen Umständen.
- Fortsetzung der Temperaturmessung (mit Wärmebildkameras)
- visuelle Kontrolle
Wird eine dieser drei Kontrollen nicht bestanden, untersucht eine Arzt die Person und sie wird an die Hilfsdienste der autonomen Gemeinschaft des Zielflughafens verwiesen.
Empfehlungen für das Reisen
Das Auswärtige Amt in Deutschland rät zu folgenden Maßnahmen:
- Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft, und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Zusammenfassung
Was hauptsächlich bleibt, bezieht sich auf die Vorbeuge- und Hygienemaßnahmen (wie Maskenpflicht). Welche Einschränkungen es in den einzelnen Gebieten auf das öffentliche Leben im Detail gibt, bestimmen die autonomen Gemeinschaften. Ferne gibt es bei der Einreise nach Spanien verstärkte Kontrollen.
Hat Ihnen der Fachbeitrag gefallen? Teilen Sie ihn mit Ihren Freunden.
Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Werbung
Guten Tag Herr Habellöcker
Ihre Infos sind sehr hilfreich und sachlich gehalten, für mich und meine Frau -CH und A.
Wir wandern im September aus nach La Palma /Kanaren ,mühsam ist der Bürokratismus der jetzt in der
Coronazeit teilweise groteske Formen annimmt. Auch in der Schweiz wie in Spanien heisst es sich regelmässig schlau machen und alle Unwegbarkeiten im Auge behalten. Wir werden uns aber nicht abhalten lassen die bereits länger sorgfältig geplante Auswanderung durchzuziehen.
Auch in der “neuen Normalität” sind immer Chancen enthalten, es erfordert Flexibilität, Innovation und manchmal einen Plan B…C. Dazu hilft Gelassenheit und gesunder Menschenverstand.
Gerne lese ich wieder Ihre weitern Informationen zu diesen Themen.
Wünsche Ihnen eine schöne Woche
Freundlicher Gruss
Patrik
Auch einen schönen Tag Herr Cimenti
Vorerst vielen Dank für die Rückmeldung. Meine Infos sind bewusst sachlich gehalten, um sie möglichst regelkonform wiederzugeben. Schön, wenn das hilfreich für Sie ist. Ich kann Ihre Ansichten über den Bürokratisnmus sehr gut verstehen. Umso mehr finde ich es bewundernswert, dass sie dennoch an ihren Plan festhalten. Ich denke auch, dass es immer Möglichkeiten gibt. Viel Glück und Erfolg wünsche ich ihnen für ihre Auswanderung nach La Palma.
Vielen Dank und ebenfalls eine schöne Woche.
Liebe Grüße aus Andalusien
Hola,
vielen Dank für die nützlichen Artikel. Wir haben momentan eine besondere Situation, mit der wir uns bereits an das Honorarkonsulat in Alicante und an die Spanische Botschaft in Berlin gewendet haben.
Wir haben uns entschlossen, nach Spanien auszuwandern, die Grundlagen waren bereits gelegt.
Seit dem 10.02.2020 haben wir einen langfristigen Mietvertrag (1 Jahr, bis 10.02.2021) und auch schon einige Möbel dort.
Im April mussten wir zurück nach Deutschland, da wir unser Haus zum 30.04.2020 gekündigt hatten und dieses noch ausräumen und für die Übergabe fit machen mussten.
Seit dem 01.05.2020 sind wir nun, mehr oder weniger, obdachlos, da wir nicht nach Spanien einreisen können. Aufgrund des Notstandes konnten wir uns in Spanien nicht anmelden, als wir vor Ort waren.
Die einzigen Unterlagen die wir vorweisen können, sind der Mietvertrag sowie die NIE-Nummern.
Laut der Konsulin in Alicante, könnte der Mietvertrag ausreichen. Die Botschaft in Berlin sagte, es wäre nicht möglich, ebenso die Polizei Katalonien sowie die Grenzpolizei.
Haben Sie evtl. eine Idee für uns? Gibt es evtl. eine Möglichkeit, eine Notsituation nachzuweisen?
Vielen Dank vorab.
Beste Grüße
Vielen Dank für Ihr Interesse und die Frage.
Das ist eine sehr unangenehme Lage, in der Sie sich befinden. Laut Gesetz brauchen Sie eine spanische Residencia oder es liegt eine Notsituation vor. Ob in Ihrem Fall eine solche Notsituation gegeben ist und ob ein Mietvertrag als Nachweis dafür ausreicht, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Das obliegt den zuständigen spanischen Behörden. Ich kann Ihnen leider auch keine Möglichkeit aufzeigen, wie Sie eine Notsituation nachweisen könnten. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist Ihre Wohnsituation und der spanische Mietvertrag. Aber ob das akzeptiert wird, kann ich, wie bereits erwähnt, auch nicht sagen. Es tut mir leid, Ihnen nicht mehr sagen zu können. Liebe Grüße und viel Erfolg weiterhin.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Nach Informationen des spanischen Generalkonsulat in Düsseldorf, konnte die Durchreise aufgrund der Notsituation möglich sein. Aber auch keine 100-prozentige Versicherung. Wir werden es mit einem Dokument des Konsulats, unserer Schilderung, des Mietvertrages und der Kündigung versuchen und hoffen auf die Grenzbeamten….
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Beste Grüße
Ich hoffe es funktioniert. Auf alle Fälle wünsche ich Ihnen eine gute Reise und viel Glück an der Grenze. Es würde mich freuen, wenn Sie mich über den Ausgang auf dem Laufenden halten. Liebe Grüße.
Hola,
bin total verunsichert.
Hab ein Haus in Torrox und wollte eigentlich Ostern Richtung Deutschland abreisen.
Ging aber nicht wegen deutscher Quaratäne und Hund Unterbringung.
Nun bin ich immer noch hier und ja von Rechts wegen verpflichtet, mich hier anzumelden.
Das will ich aber nicht; ich will kein Residencia werden.
Außerdem kriege ich keinen Beratungstermin bei der Policia National.
Wie muss ich mich verhalten um legal zu bleiben.
Hab keine Lust, mich wie ein Verbrecher zu fühlen
Hola, wie Sie richtig erkannt haben, gibt es zurzeit keine Termine für die Ausstellung einer Residencia. Auch die Antragsfristen wurden ausgesetzt. Dh. man kann nur warten bis die Berechnung der Fristen wieder aufgenommen wird und dann bei Möglichkeit und Notwendigkeit die Residencia beantragen. In der Zwischenzeit verhält man sich diesbezüglich nicht illegal.