Europäische Krankenversicherungskarte in Spanien?

Europäische Krankenversicherungskarte

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben und dort krankenversichert sind und Sie wollen vorübergehend in ein anderes EU-Land (inkl. Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) reisen, dann brauchen Sie für die medizinische Versorgung die Europäische Krankenversicherungskarte.

Wie Sie diese Karte in Spanien beantragen und was Sie alles beachten sollten, sind unter anderem Fragen, auf die ich im Folgenden näher eingehen werde.

Personen, die sich vorübergehend in Spanien aufhalten, erfahren, wie sie die Europäische Krankenversicherungskarte in Spanien anwenden können.

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Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – in Spanien “Tarjeta Sanitaria Europea (TSE)” genannt – ist ein persönliches und nicht übertragbares Dokument, das das Recht bescheinigt, während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz medizinisch notwendige Gesundheitsleistungen des öffentlichen Gesundheitssystems zu erhalten.

Die Art der Leistungen und die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes, unabhängig davon, ob der Grund des vorübergehenden Aufenthalts Arbeit, Urlaub oder ein Studium ist.

Die medizinische Betreuung erfolgt zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie der Versicherten des jeweiligen Staates.

In einigen Fällen übernimmt die TSE einen festen Betrag oder einen Prozentsatz der Kosten, die sich aus der Gesundheitsversorgung ergeben.

Was muss ich beachten?

Es ist wichtig, zu berücksichtigen, dass die Europäische Krankenversicherungskarte

  • nicht gültig ist, wenn der Zweck der Reise speziell darin besteht, eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen, oder wenn der gewöhnliche Aufenthalt in ein anderes Land verlegt wird.
  • keine Alternative zur Reiseversicherung ist. Weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z. B. Rückflug in Ihr Heimatland) sind inbegriffen.

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  • keine kostenlose Behandlung garantiert. Die Kosten der Behandlung hängen vom Gesundheitssystem des Landes ab, in dem Sie sich befinden. So ist es möglich, dass Gesundheitsleistungen, für die Sie in Spanien nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind. Mehr zu den Gesundheitsleistungen in Spanien, Kosten und Rechten erfahren Sie in meinem Fachbeitrag.

Die Europäische Krankenversicherungskarte umfasst die medizinische Notfallversorgung bei Krankheit oder Unfall sowie die Verschlimmerung chronischer Krankheiten wie Asthma, Herzerkrankungen, Krebs usw. Wenn Sie während der Schwangerschaft reisen, deckt die EHIC die notwendigen Behandlungen, einschließlich der Geburt, ab.

Hinweis

Für geplante medizinische Behandlungen in einem anderen EU-Land brauchen Sie das entsprechende Formular, das Ihnen von der spanischen Sozialversicherungsanstalt (INSS) nach einem positiven Bericht des Gesundheitsdienstes ausgestellt wird.Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlegen, sollten Sie sich mit dem Formular S1 anmelden und nicht die TSE verwenden, um im neuen Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ärztliche Versorgung zu erhalten. Siehe dazu meinen Fachbeitrag Die spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang

Wie beantrage ich die “Tarjeta Sanitaria Europea (TSE)” in Spanien?

Sie können Ihre TSE oder die Ihrer Mitversicherten auf dem Portal für Sozialversicherungsleistungen (“Portal de Prestaciones de la Seguridad Social”) beantragen oder verlängern.

Der Antrag ist kostenlos und mit oder ohne elektronsicher Zertifizierung möglich.

  • Wenn Sie sich elektronisch identifizieren, kann Ihr Antrag schneller bearbeitet werden.
  • Bei Einstieg ohne elektronischer Zertifizierung müssen Sie ein Formular ausfüllen. Die Adresse, die Sie dabei angeben, muss mit der in der Sozialversicherungsdatenbank übereinstimmen. Wenn nicht, muss die Adresse dort aktualisiert werden.
  • Bei Einstieg per SMS müssen Sie zuvor Ihre Telefonnummer bei der Sozialversicherung registriert haben, damit Sie den Code für die Identifizierung per SMS empfangen können.

Wer kann den Antrag stellen?

Die Person, die Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung in Spanien hat. Sie muss Mitglied der spanischen “Seguridad Social” sein.

Wann wird mir die TSE zugestellt?

Nach der Antragstellung wird Ihnen die “Tarjeta Sanitaria Europea” innerhalb von 5 Tagen per Post an die in den Datenbanken der Sozialversicherung angegebene Adresse zugestellt. Sie wird in keinem Fall persönlich ausgehändigt. Es ist daher wichtig, die Daten bei der “Seguridad Social” auf dem neuesten Stand zu halten.

Wie sieht die TSE aus?

Tarjeta Sanitaria Europea

Wie lange ist die TSE gültig?

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist bis zu dem darauf angegebenen Verfalldatum gültig. Die Karte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von 2 Jahren. Danach muss sie erneuert werden.

Es ist wichtig, dass Sie vor einer Reise überprüfen, ob Sie über die “Tarjeta Sanitaria Europea” verfügen und dass ihre Gültigkeitsdauer das voraussichtliche Rückreisedatum einschließt. Wenn nicht, beantragen Sie eine neue TSE, um die Gesundheitsversorgung während Ihres Aufenthalts zu gewährleisten.

In welchen Ländern gilt die “Tarjeta Sanitaria Europea”?

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. 

Was, wenn ich die TSE dringend brauche?

Wenn die Karte nicht sofort verfügbar ist oder Ihre Reise unmittelbar bevorsteht, so können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung (“Certificado Provisional Sustitutorio – CPS”) beantragen.

Dafür gehen Sie auf das oben genannten Portal der “Seguridad Social”

Die CPS kann direkt nach der Beantragung heruntergeladen werden.

Die erhaltene Bescheinigung besteht aus einer PDF-Datei, in der der Authentifizierungs-Code (“Código Electrónico de Autenticidad-CEA”) enthalten ist, mit dem seine Echtheit auf der Website “Servicio de Verificación de Integridad Documental” überprüft werden kann.

Die Ersatzbescheinigung (CPS) ist für den in dem Dokument angegebenen Zeitraum gültig. Sie wird innerhalb eines Kalenderjahres maximal für 90 Tage ausgestellt.

Tipp: Bevor Sie eine Reise in ein EU-Land unternehmen, überprüfen Sie, ob die CPS-Gültigkeitsdauer das vorgesehene Rückreisedatum umfasst.

Was kann ich tun, wenn meine TSE im Ausland nicht anerkannt wird?

Wenn Ihre TSE von den Behörden nicht anerkannt wird, können Sie die Sozialversicherungsanstalt in Spanien (INSS) bitten, mit dem Arzt oder Krankenhaus im Ausland Verbindung aufzunehmen.

Löst das Ihr Problem nicht, dann können Sie sich an SOLVIT wenden. Ein kostenloser Dienst für die Lösung von Problemen zwischen Behörden, die die EU-Bestimmungen über die Sozialversicherung anwenden.

Wie nutze ich die TSE im Ausland?

Wie Sie die Karte in den jeweiligen Ländern einsetzen können, erfahren Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Wie kann ich die Europäische Krankenversicherungskarte in Spanien verwenden?

Benutzen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) eines der oben genannten Länder in Spanien, weil Sie sich dort vorübergehend aufhalten (aufgrund von Urlaub, Arbeit oder Studium), sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

Vergewissern Sie sich zuvor, ob die Arztpraxis oder Klinik an das öffentliche Gesundheitssystem angeschlossen ist und die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert.
Hotels und Reiseveranstalter rufen oder empfehlen möglicherweise einen Privatarzt, den Sie dann aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wenn Sie im Notfall einen Arzt brauchen, fragen Sie daher nach einer Behandlung, die durch das öffentliche Gesundheitssystem gedeckt ist („asistencia sanitaria pública“ oder „asistencia del Sistema Nacional de Salud“).
Verlangt man von Ihnen eine Vorauszahlung, bedeutet dies, dass Sie nicht im Rahmen des staatlichen Gesundheitsdienstes behandelt werden und dass Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkannt wird.
Nur öffentliche Krankenhäuser behandeln Sie kostenfrei. Wichtig ist, dass Sie bei der Aufnahme eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte bei sich haben, andernfalls werden Ihnen die Kosten als Privatpatient in Rechnung gestellt. Privatbehandlungskosten sind nicht erstattungsfähig.
Für dringende Krankentransportdienste, die von einem öffentlichen Gesundheitsdienstleister erbracht werden, fallen keine Kosten an.
Gesundheitsleistungen (einschließlich Erstversorgung, Facharztbehandlung, Krankenhausbehandlung und Notversorgung) im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems sind in Spanien kostenlos und für den Patienten zuzahlungsfrei. Eine Ausnahme stellen die Medikamente dar.
Verschriebene Arzneimittel erhalten Sie in jeder beliebigen Apotheke („farmacia“).
Die Zuzahlung zu öffentlich verschriebenen Medikamenten beträgt 10 %, wenn Sie Rentner sind und mittels Formular eine eidesstattliche Erklärung („declaración jurada“) über Ihren Rentnerstatus vorlegen; 50 % in den übrigen Fällen.
Zahnärztliche Behandlungen sind mit Ausnahme von außerordentlich dringenden Fällen der Erstversorgung normalerweise nicht gedeckt. Etwaige Kosten sind nicht erstattungsfähig.
Wenn Sie eine Dialyse oder Sauerstoff-/Chemotherapie benötigen, müssen Sie die medizinische Versorgung vor Ihrer Abreise planen und entsprechende Termine vereinbaren.
Kontaktieren Sie vor Ihrer Abreise die öffentlichen Gesundheitsdienste der Autonomen Gemeinschaft, in der Sie sich aufhalten. Sie geben Ihnen Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen und verfügbaren Zentren.
Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.
Private Ärzte rechnen nicht mit der EHIC ab. Wenn Sie von einem privaten Arzt behandelt werden, lassen Sie sich bitte eine Rechnung ausstellen, aus der die erbrachten Leistungen genau hervorgehen. Ihre Krankenkasse wird dann feststellen, ob und ggf. welcher Betrag Ihnen erstattet werden kann.

Wo nimmt man die EHIC an?

  • In der Notaufnahme (“urgencia”) der Gesundheitszentren (“centros de salud”) und den staatlichen Krankenhäusern. 

Hinweis: Halten Sie sich gewöhnlich in Spanien auf, kommt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht mehr zur Anwendung. In diesem Fall brauchen Sie eine umfassende Krankenversicherung entweder über die öffentliche Gesundheitsversorgung in Spanien oder eine private Krankenversicherung.

Sind Sie immer noch unsicher?

Dann beantragen Sie eine kompetente und verständliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation. Sie haben damit mehr Rechtssicherheit und Klarheit.

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Informationsgrundlagen
  • Seguridad Social
  • Europäische Kommission

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