NIE Nummer in Spanien: Die wichtigsten Fragen u. Antworten

Die NIE Nummer in Spanien

Sie haben von der NIE Nummer in Spanien gehört und haben nun Fragen, wie:

Was ist die NIE? Wozu brauche ich sie? Wo und wie kann ich sie beantragen?

Im Folgenden erhalten Sie nun umfassende Antworten auf Ihre Fragen. Ebenfalls zeigt Ihnen eine Infografik, wie Sie in 7 Schritten die NIE Nummer in Spanien leicht und erfolgreich beantragen.

Empfehlung: Lernen Sie Spanisch (zumindest die Grundlagen), bevor Sie nach Spanien kommen. Es wird Ihnen den Umgang mit den Behörden und Leuten in Spanien um vieles erleichtern.

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Was ist die NIE Nummer?

Número de identidad de extranjero“ – NIE = eine persönliche Ausländeridentitätsnummer (einzig und exklusiv) zum Zweck der Identifikation in bestimmten Verfahren der öffentlichen Verwaltung in Spanien. Sie muss in allen Dokumenten, die Ihnen ausgestellt oder bearbeitet werden, aufscheinen. Art. 206, Abs. 2 Real Decreto 557/2011

Die NIE Nummer in Spanien dient auch als Steuernummer: „Número de Identificación Fiscal (NIF)“.

Der Antrag der NIE ist an den legalen Aufenthalt in Spanien gebunden. Ferner müssen Sie wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen in Spanien pflegen.

Wie sieht eine spanische NIE aus?

Sie erhalten ein weißes Papier im Format A4, daher wird sie allgemein auch als die „weiße NIE“ bezeichnet.

Die NIE besteht aus 7 Ziffern, die mit einem Buchstaben (X oder Y) beginnen und mit einem Buchstaben enden (siehe Beispiel):

Beispiel: NIE Nummer in Spanien
Beispiel: NIE Nummer Spanien

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Wozu benötige ich sie?

Die NIE braucht man für viele Angelegenheiten in Spanien. Sie muss bei behördlichen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten angegeben werden.

Die NIE Nummer in Spanien ist unerlässlich für die Durchführung von wirtschaftlichen oder beruflichen Handlungen, wie zum Beispiel für

  • die Eröffnung eines Bankkontos in Spanien

Hinweis: Die NIE-Nummer befähigt Sie nicht, sich legal in Spanien aufzuhalten. Dafür müssen Sie sich in das Ausländerregister eintragen lassen.

Siehe dazu umfassenden Fachbeitrag:

Wie Sie als EU-Bürger die Residencia in Spanien beantragen? – Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung [Infografik]

Tipp: Mit der Beantragung der Residencia erhalten Sie auch die NIE Nummer. Wenn Sie also die NIE nicht unbedingt vorher brauchen, würde ich sie nicht extra beantragen. Das verursacht zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand.

Wer kann die NIE in Spanien beantragen?

Jeder Ausländer persönlich oder mittels Vertreter bei Erfüllung der Voraussetzungen

Was sind die Voraussetzungen für ihre Zuweisung?

Art. 206, Abs. 3 Real Decreto 557/2011

Im Grunde bestehen 3 Voraussetzungen:

  1. legaler Aufenthalt in Spanien, z. B. auch als Tourist oder Student
  1. Antrag aufgrund von wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen
  1. Mitteilen der Beweggründe für den Antrag der NIE. Die Hauptgründe sind der Kauf einer Unterkunft, die Eröffnung eines Bankkontos oder der Kauf eines Fahrzeuges.

Wie erfolgt die Zuweisung?

Art. 206, Abs. 3 Real Decreto 557/2011

  • Die NIE Nummer in Spanien wird von Amts wegen, d. h. automatisch, von der Generaldirektion der Polizei („Dirección General de Policía“) oder der Landpolizei („Guardia Civil“) erteilt, wenn gegen Sie ein Verwaltungsverfahren aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung über Ausländer eingeleitet wird oder
  • Sie können die NIE Nummer von sich aus beantragen, vorausgesetzt, dass Sie Ihr Begehren nachweisen.

Wo und wie beantrage ich die NIE?

a) Wenn ich legal in Spanien bin:

Vorlage des Antrages persönlich direkt bei der Generaldirektion der Polizei („Dirección General de la Policía“) und der Landpolizei („Guardia Civil“) oder einfacher bei der Ausländerbehörde („Oficina de Extranjeros“) oder der Polizeidienststelle („Comisaría de Policía“), wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

Der Antrag kann auch von einem Vertreter mit einer entsprechenden Vollmacht vorgelegt werden.

b) Wenn ich in meinem Heimat- bzw. Wohnsitzland bin:

Hier können Sie die NIE Nummer grundsätzlich bei der spanischen Botschaft oder beim spanischen Konsulat beantragen.

Ausnahmen gibt es bei Wohnsitzverlegung bzw. längerem Aufenthalt in Spanien.

Kontaktdaten und weitere Infos:

Was kostet die NIE Nummer (Kosten)?

Gebühr: 9,84 für 2026

Die Gebühr müssen Sie mittels des Formulars Tasa modelo 790 Código 012 („Reconocimientos, Autorizaciones y Concursos“) bei einer Bank einzahlen.

Schritte der Bezahlung der Gebühr:

  • auf der Website der Staatspolizei („Policía Nacional“) das Formular aufrufen
  • Formular ausfüllen. Klicken Sie dabei den Punkt “Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado” an.
  • ausgefülltes Formular herunterladen („Descargar impreso rellenado“) und ausdrucken
  • zu einer Bank gehen und den Betrag einzahlen. (Achtung: Bareinzahlungen bei der Bank, bei der Sie kein Konto haben, sind nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich.)
  • Später übergeben Sie das Formular (mit der Einzahlungsbestätigung der Bank) der entsprechenden Behörde zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen.

Sie erhalten das Formular auch im Zuge der Antragstellung bei der zuständigen Behörde. Das verursacht aber zusätzliche Wege und Wartezeiten, da Sie die Gebühr vor der Bearbeitung bei einer Bank einzahlen müssen.

Tipp: Das Formular online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und bei der Bank einzahlen. Das erspart Weg- und Wartezeiten.

Hinweis: Diese Gebühr müssen Sie vor der Bearbeitung des Antrages durch die Behörde bezahlen.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen (erforderliche Dokumente)?

Wichtiger Hinweis und Tipp: Kopien aller Dokumente anfertigen und beilegen. Die Originale im Moment der Präsentation des Antrages vorzeigen.

  • Offizielles Antragsformular (EX-15 – Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados) vorschriftsmäßig ausgefüllt und unterschrieben. Sie erhalten das Formular auch bei der zuständigen Behörde.
  • Einzahlungsbestätigung der Gebühr mittels “Modelo de tasa 790, código 012 “
  • Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie)
  • Bekanntgabe der wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründe, die den Antrag rechtfertigen
  • bei Antrag durch einen Vertreter: Vertretervollmacht (Nachweis, dass er ausdrücklich für die Vorlage dieses Antrages ermächtigt ist)

Muss ich einen Termin vereinbaren?

Derzeit ist ein Termin für Ausländer („Cita previa de extranjería“) zu vereinbaren.

Eine Terminvereinbarung ist möglich per

  • Internet: „Internet Cita Previa“ auf der Website der öffentlichen Verwaltung („sede electrónica de las administraciones públicas “). Dafür wählen Sie die Provinz, in der Sie wohnen, und dann das erforderliche Verfahren (“Certificados y Asignación NIE“) aus. Später folgen Sie den Anweisungen. Wenn das entsprechende Verfahren nicht angezeigt wird, ist keine Terminvereinbarung online möglich.
  • Telefon: 060 oder die zuständige Nummer der Behörde, bei der sie den Antrag stellen.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?

Die Frist der Entscheidung beträgt max. 5 Tage ab Eingang des Antrages bei der verantwortlichen Behörde. Art. 206 Real Decreto 557/2011

Wie lange ist die NIE Nummer in Spanien gültig?

Die einmal vergebene NIE Nummer ist Ihr ganzes Leben lang gültig. Sie hat kein Ablaufdatum und sie bleibt immer gleich.

Zusammenfassung – Infografik

Diese Infografik bezieht sich auf die Beantragung der NIE Nummer, wenn Sie in Spanien sind.

Die NIE Nummer in Spanien

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Wofür brauchen Sie die NIE Nummer in Spanien? Ich freue mich auf Ihren Kommentar.

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Rechtsgrundlagen

Reglamento de la Ley Orgánica 4/2000, aprobado por Real Decreto 557/2011, de 20 de abril (artículo 206).

38 Kommentare zu „NIE Nummer in Spanien: Die wichtigsten Fragen u. Antworten

  1. Hallo, 2016 habe ich meine NIE Nummer erhalten und besitze im Moment nur eine
    Kopie der Urkunde.
    Ist dies ausreichend bei einem notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie ?

  2. Guten Tag! Ist es notwendig trotz vorhandener NIE sich bei endgültigem Umzug nach Spanien auch in das Registro Central de Extranjeros eintragen zu lassen?
    Es scheint, als ob das das gleich Formular ist….

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und die tollen Beiträge!

      1. Bewege mich seit 25 Jahren in Spanien mit meiner NIE Nummer und bin nicht im Register eingetragen , hat niemand beim Haus Kauf oder Verkauf gestoert…

  3. Ich habe eine NIE und bin seit kurzem geschieden. Nun habe ich wieder meinen Mädchennamen angenommen. Welche Dokumente braucht es, um den Namen meiner NIE zu ändern? Wie gehe ich vor?
    Oder bekomme ich nur eine Bestätigung mit dem neuen Namen, dass die NIE Nummer mir gehört?

Die Kommentare sind geschlossen.

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