Wie die Einkommensteuer in Spanien 2024 abläuft?
Die Einkommensteuer in Spanien ist ein wichtiges Thema für alle natürlichen Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind und bestimmte Einkünfte (z.B. als Arbeiter, Rentner, Vermieter einer Immobilie) erzielen.
Dieser Fachbeitrag soll Ihnen daher einen ausführlichen Überblick darüber geben, wie das System der spanischen Einkommensteuer funktioniert.
Vor allem dahingehend, wie die Einkommensteuer ermittelt wird, wie hoch die Steuersätze und Steuerfreibeträge in Spanien sind.
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Was ist die Einkommensteuer in Spanien?
Die Einkommensteuer für natürliche Personen (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas” – kurz IRPF) ist eine persönliche und direkte Steuer, die nach den Grundsätzen der Gleichheit, der Allgemeinheit und der Progressivität auf das Einkommen natürlicher Personen entsprechend ihrer Art und ihren persönlichen und familiären Verhältnissen erhoben wird. Art. 1 Ley 35/2006
Gegenstand dieser Steuer ist das Einkommen der Steuerpflichtigen ungeachtet des Ortes, an dem es erzielt wurde, und der Ansässigkeit der auszahlenden Stelle.
Es besteht daher unbeschränkte Steuerpflicht mit dem gesamten Welteinkommen.
Wobei jedoch die Bestimmungen der internationaler Verträge und Konventionen (wie z.B. die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen) zu berücksichtigen sind.
Was zählt zum Einkommen?
Der Steuertatbestand ist die Erzielung von Einkommen durch die Steuerpflichtige.
Zum Einkommen in Spanien gehören folgende Arten von Einkünften: Art. 6 Ley 35/2006
- a) Einkünfte aus Arbeit (“rendimientos del trabajo”)
- b) Einkünfte aus Kapital (“rendimientos del capital”)
- c) Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten (“rendimientos de las actividades económicas”)
- d) Veräußerungsgewinne und -verluste (“ganancias y pérdidas patrimoniales”)
- e) die gesetzlich festgelegten Unterstellungen von Einkommen (“imputaciones de renta”)
Welche Klassen von Einkommen gibt es?
Für die Berechnung der Steuer wird das Einkommen je nach Fall als
- allgemeines Einkommen (“renta general”) oder als
- Einkommen aus Ersparnissen (“renta del ahorro”) eingestuft.
Zum allgemeinen Einkommen gehören die Einkünfte und die Veräußerungsgewinne und -verluste, die nicht als Einkommen aus Ersparnissen gelten, sowie die Unterstellungen von Einkommen. Art. 45 Ley 35/2006
Das Spareinkommen setzt sich zusammen aus
- bestimmtem Einkünften aus beweglichem Kapital (“rendimientos del capital mobiliario”) und
- Veräußerungsgewinne und -verluste, die bei der Übertragung von Vermögenselementen entstehen. Art. 46 Ley 35/2006
Wer unterliegt der spanischen Einkommensteuer?
Art. 8 Ley 35/2006
Die Steuerpflichtigen (“contribuyentes”), die der Einkommensteuer in Spanien unterliegen, sind
- Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz bzw. Aufenthalt (“residencia habitual”) im spanischen Staatsgebiet haben.
- Mehr dazu erfahren Sie in meinem Fachbeitrag Wann bin ich resident und in Spanien steuerpflichtig
- Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aufgrund eines der in Artikel 10 des Gesetzes vorgesehenen Umstände im Ausland haben.
- Dazu zählen spanische Staatsangehörige, die einen bestimmtem Status haben (wie z.B. Diplomaten)
Natürliche Personen, die nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, fallen unter die Einkommenssteuer für Nichtansässige (“Impuesto sobre la Renta de no Residentes – kurz IRNR”) in Spanien. Auch als Nichtresidentensteuer bekannt.
Wo wird die Einkommensteuer erhoben?
Die Einkommensteuer wird im gesamten spanischen Hoheitsgebiet angewendet. Art. 4 Ley 35/2006
Wobei das Baskenland und die Foralgemeinschaft Navarra ihre eigenen Regelungen haben.
Auf den Kanarischen Inseln, in Ceuta und Melilla werden die in ihren speziellen Vorschriften und im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Besonderheiten berücksichtigt.
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt?
Bei der Einkommensteuer in Spanien handelt es sich um eine teilweise an die Autonomen Gemeinschaften (“Comunidades Autónomas”) übertragene Steuer mit einem Höchstsatz von 50 %. Art. 3 Ley 35/2006
Infolge der Übertragung der Einkommensteuer auf die Autonomen Gemeinschaften gibt es bei der Steuerfestsetzung zwei Phasen: eine staatliche und eine regionale.
Wie bereits oben erwähnt, wird für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage und die Berechnung der Steuer das Einkommen in eine allgemeines Einkommen und ein Einkommen aus Ersparnissen unterteilt.
Es gibt daher eine allgemeine Steuerbemessungsgrundlage (“base imponible general”) und eine Steuerbemessungsgrundlage für Erspartes (“base imponible del ahorro”).
Beide Steuergrundlagen unterliegen einer staatlichen Besteuerung nach den Bestimmungen des staatlichen Einkommensteuergesetzes und einer regionalen Besteuerung gegebenenfalls nach den von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft erlassenen Vorschriften.
Diese Besteuerung führt zu einer staatlichen und einer regionalen Steuerschuld.
Die Summe der Beträge ergibt dann die gesamte Steuerlast für das steuerpflichtige Einkommen in Spanien.
Wieviel Steuer man in Spanien im Endeffekt bezahlt, hängt folglich davon ab, in welcher Autonomen Region man wohnt.
Welche Ermäßigungen bzw. Steuerabzüge bei der Steuerberechnung im Detail berücksichtigt werden, können Sie in meinem Fachbeitrag Die Steuerabzüge in Spanien nachlesen.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag in Spanien?
Art. 56 bis 61 Ley 35/2006
Der persönliche und familiäre Freibetrag (“Mínimo personal y familiar”) der Einkommensteuer in Spanien ist ein Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der nicht der Besteuerung unterliegt, da er zur Befriedigung der persönlichen und familiären Grundbedürfnisse des Steuerpflichtigen bestimmt ist.
Es gibt folgende staatliche Steuerfreibeträge:
A) Freibetrag für den Steuerpflichtigen:
5.550 Euro pro Jahr, im Allgemeinen
- + 1.150 Euro pro Jahr, wenn Sie über 65 Jahre alt sind
- zusätzlich 1.400 Euro pro Jahr, wenn Sie über 75 Jahre alt sind
B) Freibetrag für Nachkommen:
- 2.400 Euro pro Jahr für das 1.
- 2.700 Euro pro Jahr für den 2.
- 4.000 Euro pro Jahr für den 3.
- 4.500 Euro pro Jahr für den 4. und folgende.
- + 2.800 Euro pro Jahr für jeden Nachkommen unter drei Jahren.
C) Freibetrag für Vorfahren:
1.150 Euro pro Jahr für jeden Vorfahren
- + 1 400 Euro pro Jahr, wenn Sie über 75 Jahre alt sind.
B) Freibetrag bei Invalidität des Steuerpflichtigen, der Nachkommen und Vorfahren:
- 3.000 Euro pro Jahr, wenn der Grad der Behinderung mindestens 33 % beträgt.
- 9.000 Euro pro Jahr, wenn der Grad der Behinderung 65 % oder mehr beträgt.
- + 3.000 Euro pro Jahr, wenn Sie auf die Hilfe Dritter angewiesen oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder einen Behinderungsgrad von 65 % oder mehr haben.
Die Behinderungsgrade müssen grundsätzlich gemäß den spanischen Regelungen und Verordnungen festgelegt bzw. anerkannt worden sein.
Einige Autonome Gemeinschaften (wie Andalusien, Galicien, Balearen, Madrid und Valencia) haben ihre eigenen Freibeträge angeordnet.
Wie hoch ist der Steuersatz in Spanien?
In Spanien existieren die allgemeinen staatlichen und die regionalen Steuersätze. Der Gesamtsteuersatz ergibt sich auch der Zusammenrechnung beider Steuertarife.
Wobei je nach Art der Steuergrundlage unterschiedliche Tabellen zu berücksichtigen sind.
Für die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage gelten folgende staatliche Steuertarife: Art. 63 Ley 35/2006
Grundlage bis Euros | Steuerlast Euros | Rest Grundlage bis Euros | Steuersatz in Prozent |
---|---|---|---|
0,00 | 0,00 | 12.450,00 | 9,50 |
12.450,00 | 1.182,75 | 7.750,00 | 12,00 |
20.200,00 | 2.112,75 | 15.000,00 | 15,00 |
35.200,00 | 4.362,75 | 24.800,00 | 18,50 |
60.000,00 | 8.950,75 | 240.000,00 | 22,50 |
300.000,00 | 62.950,75 | darüber hinaus | 24,50 |
Zusätzlich zu den staatlichen Sätzen kommen bei der Steuerberechnung dann noch die regionalen Einkommensteuertarife zur Anwendung, die teilweise den staatlichen entsprechen. Art. 74 Ley 35/2006
Für die Steuergrundlage aus Ersparnissen ist folgende staatliche und regionale Tabelle anzuwenden: Art. 66 u. 76 Ley 35/2006
Grundlage bis Euros | Steuerlast Euros | Rest Grundlage bis Euros | Steuersatz in Prozent |
---|---|---|---|
0 | 0 | 6.000 | 9,50 |
6.000,00 | 570 | 44.000 | 10,50 |
50.000,00 | 5.190 | 150.000 | 11,50 |
200.000,00 | 22.440 | 100.000 | 13,50 |
300.000,00 | 35.940 | Darüber hinaus | 14,00 |
Wie sieht die Familienbesteuerung aus?
Personen, die einer der folgenden Arten von Familiengemeinschaften angehören, können gemeinsam besteuert werden: Art. 82 Ley 35/2006
1.) Die nicht gesetzlich getrennten Ehegatten und, falls vorhanden, folgende Personen:
- die minderjährigen Kinder, mit Ausnahme derjenigen, die mit Zustimmung der Eltern unabhängig von diesen leben.
- die volljährigen Kinder, die entmündigt sind und der erweiterten oder rehabilitierten elterlichen Sorge unterliegen.
In diesem Fall wird eine Ermäßigung von 3.400 Euro pro Jahr auf die Steuerbemessungsgrundlage angewandt.
2.) Die Familieneinheit eines Alleinerziehenden: Bei legal getrennten oder unverheirateten Paaren, die Lebensgemeinschaft des Vaters oder der Mutter und aller Kinder, die mit dem einen oder dem anderen zusammenleben.
Hier beträgt die Ermäßigung 2.150 Euro pro Jahr.
Im Allgemeinen wird die Einkommensteuererklärung individuell abgegeben (Einzelbesteuerung).
Personen, die, wie oben beschrieben, zu einer Familieneinheit gehören, können jedoch auf Wunsch eine gemeinsame Erklärung einreichen, sofern alle Familienmitglieder zu den Steuerpflichtigen dieser Steuer gehören (Zusammenveranlagung).
Die Option für die gemeinsame Besteuerung ist für aufeinander folgende Zeiträume nicht bindend.
Alle Mitglieder der Familieneinheit sind gesamtschuldnerisch steuerpflichtig, so dass die Steuerschuld, die sich aus der Steuererklärung ergibt oder von der Verwaltung festgestellt wird, von jedem von Ihnen in vollem Umfang eingefordert werden kann.
Es wird jedoch das Recht der Mitglieder der Familieneinheit anerkannt, die Steuerschuld intern aufzuteilen, und zwar entsprechend dem Teil des gemeinsamen Einkommens, der auf jeden von ihnen entfällt, ohne dass diese Aufteilung steuerliche Auswirkungen hat.
Wann und wie in Spanien eine Einkommensteuererklärung (Modelo 100) abzugeben ist, erfahren Sie hier: Die Steuererklärung in Spanien: Bin ich verpflichtet dazu?
Was ist die Steuerperiode?
Der Besteuerungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr (außer wenn der Tod des Steuerpflichtigen auf einen anderen Tag als den 31. Dezember fällt. In diesem Fall endet der Steuerzeitraum und die Steuer entsteht am Tag des Todes). Art. 12 u. 13 Ley 35/2006
Die Steuer ist grundsätzlich am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig.