Führerschein in Spanien machen: Das müssen Sie wissen!
Denken Sie daran, Ihren Führerschein in Spanien zu machen?
Wenn ja, dann werden Ihnen die folgenden Ausführungen helfen, Ihrer spanischen EU-Führerschein (“permiso de conducir ” oder auch “carné/carnet de conducir”) erfolgreich zu erwerben.
Neben den Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb erfahren Sie die einzelnen Schritte, die erforderlich sind, um in den Besitz einer spanischen Fahrerlaubnis zu gelangen.
Ferner erhalten Sie Infos zu den Fahrprüfungen, Kosten, Führerscheinklassen und vorgeschriebenen Mindestalter.
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Was sind die Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb in Spanien?
Zusätzlich zu den spezifischen Anforderungen für jede Art von Führerschein gibt es folgende allgemeine Voraussetzungen, die für alle Führerscheine erfüllt werden müssen:
- Gewöhnlicher Wohnsitz in Spanien:
Sie leben gewöhnlich oder regelmäßig in Spanien, wenn Sie sich aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr dort aufhalten.
- Gesundheitstest hinsichtlich der geistigen und körperlichen Eignung (“aptitud psicofísica”)
- Das erforderliche Mindestalter haben für die jeweilige Führerscheinklasse
- Bestehen von den theoretischen und praktischen Prüfungen, die für jede Führerscheinklasse festgelegt sind.
- Das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen und Mopeds darf weder durch eine gerichtliche Entscheidung entzogen worden sein, noch durch eine Aussetzung oder einen Verwaltungsakt eingeschränkt werden.
- Sie dürfen weder Inhaber eines Führerscheins sein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurde, noch darf Ihr Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden sein.
Hinweis: Wenn Sie bereits einen EU-Führerschein besitzen, brauchen Sie keinen neuen zu erwerben, sondern Sie können den bereits vorhandenen Führerschein in Spanien umtauschen bzw. umschreiben lassen.
Diese Schritte sind für den Erhalt eines neuen spanischen Führerscheins erforderlich:
1.) Vorbereiten auf die Prüfungen
2.) Gesundheitstest über die Fahrtauglichkeit durchführen
3.) Anmelden zu den Prüfungen
4.) Ablegen und Bestehen der Prüfungen
Wie bereite ich mich auf die Führerscheinprüfung vor?
Sie haben zwei Möglichkeiten, um sich auf die Führerscheinprüfungen in Spanien vorzubereiten:
- Besuch einer Fahrschule (“autoescuela”), was üblich ist, oder
- sich die erforderlichen Kenntnisse eigenständig im Selbststudium anzueignen
Hinsichtlich der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung gibt es online Testaufgaben für alle Führerscheinklassen mit echten Fragen, die für alle zugänglich sind.
Sowohl das Format als auch die Anzahl der Fragen sind ähnlich wie bei einer echten Prüfung.
Sie müssen sich nirgendwo anmelden und es ist völlig kostenlos. Wählen Sie einfach die Art der theoretischen Prüfung und die Sprache aus, in der Sie sie ablegen möchten.
Weitere verfügbare Hilfsmittel sind:
- Fahrschulkontrollblätter (” fichas de seguimiento de enseñanza de la conducción“) als Leitfaden für die theoretische und praktische Prüfung
- Videos und Ressourcen, die im Hinblick auf die praktische Prüfung Ihre Risikowahrnehmung verbessern.
Wo wird der medizinische Eignungstest durchgeführt?
Gehen Sie dafür zu einem autorisierten Zentrum für die Anerkennung von Fahrzeugführern (“Centro de Reconocimiento de Conductores ” – CRC). Ein solches Zentrum finden Sie grundsätzlich bei vielen ärztlichen Kliniken.
Dort geben Sie an, dass Sie einen Bericht über die körperliche und geistige Tauglichkeit (“informe de aptitud psicofísica”) zur Erlangung eines neuen spanischen Führerscheins brauchen.
Getestet wird vor allem das Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen, sowie der allgemeine Gesundheitszustand.
Die Untersuchung hat bei mir 40,- € gekostet.
Diese Bescheinigung ist 90 Tage lang gültig. Sie müssen Ihren Antrag auf Ablegung der Prüfung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einreichen.
Wie melde ich mich zu den Prüfungen an?
Wenn Sie sich über eine Fahrschule auf die Prüfung vorbereiten und ablegen, ist die Fahrschule dafür verantwortlich, Ihren Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung einzureichen.
Sie können sich aber auch selbst bei der spanischen Verkehrsbehörde (“Dirección General de Tráfico“- kurz DGT) zur Teilnahme an den Eignungstests anmelden.
In diesem Fall haben Sie zwei Wege, Ihren Antrag zu stellen:
a) Persönlich, bei irgendeinem spanischen Verkehrsamt (“Jefatura u Oficina de Tráfico”) mit vorheriger Terminvereinbarung (“cita previa“)
Mitzubringen ist ein gültiger Identitätsnachweis (original):
- Spanischer Personalausweis (DNI) oder Reisepass
- Wenn Sie ein EU-Ausländer sind: Aufenthaltsgenehmigung oder Personalausweis Ihres Landes, oder Reisepass zusammen mit der Bescheinigung über die Eintragung im Ausländerregister (sog. ” Residencia”)
- Wenn Sie ein Nicht-EU-Ausländer sind: Aufenthaltsgenehmigung (“Autorización de residencia”)
b) Online, über das allgemeine elektronische Register (“Registro Electrónico General”- REG) . Für den Zugang zu diesem Register ist ein elektronisches Zertifikat notwendig.
Welche Unterlagen sind für die Anmeldung zur Führerscheinprüfung erforderlich?
Für die Zulassung zu den Prüfungen und Erteilung des Führerscheins in Spanien brauchen Sie im Allgemeinen Folgendes:
- Offizielles Antragsformular zur Eignungsprüfung (“Impreso oficial de solicitud de pruebas de aptitud“)
- Geistig-körperliches Eignungsgutachten (“Informe de aptitud psicofísica”)
- Zahlungsnachweis der Gebühr
- Führerschein, den man besitzt (spanischen oder der EU oder des EWR): Original und Fotokopie
Zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung müssen Sie mitbringen:
- Talón-Foto (amtliche Schablone für Foto und Unterschrift) mit einem aktuellen Original-Farbfoto im Format 32 x 26 mm mit neutralem Hintergrund
Was kostet die Anmeldung zur Führerscheinprüfung in Spanien?
Gebühr für den Führerschein für Moped, Motorrad, Auto, Lastkraftwagen oder Bus: 94,05 €
- A-Führerschein, wenn Sie den A2-Führerschein bereits seit mehr als 2 Jahren besitzen: 28,87 €
- LCM- und LVA-Führerscheine: 44,58 €
- Wiedererlangung des Führerscheins nach Verlust der Gültigkeit: 28,87€
In diesen Gebühren sind die Kosten für die Ausbildung in der Fahrschule nicht enthalten.
Die gezahlte Gebühr berechtigt Sie grundsätzlich zu zwei Prüfungsantritten. Wenn Sie zweimal durchfallen, entweder bei derselben Prüfung oder bei verschiedenen Prüfungen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen und eine neue Gebühr entrichten
Wenn Sie das Verfahren persönlich durchführen, können Sie die Gebühr zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Antrags mit einer beliebigen Debit- oder Kreditkarte (niemals in bar) bezahlen.
Welche Fahrprüfungen muss ich ablegen?
Je nachdem, welchen Führerschein oder welche Fahrerlaubnis Sie in Spanien erwerben möchten, müssen Sie verschiedene Prüfungen mit spezifischen Inhalten ablegen.
Sie müssen eine theoretische und praktische Prüfung bestehen, um nachzuweisen, dass Sie über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen des betreffenden Fahrzeugs verfügen.
In einigen Fällen muss je nach Führerschein eine Manövrierprüfung auf einer für den Verkehr gesperrten Strecke absolviert werden, bei der die Geschicklichkeit des Fahrers im Umgang mit dem Fahrzeug unter Beweis gestellt wird.
Die Führerscheinprüfungen in Spanien werden von der DGT durchführt.
Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen. Jede Frage hat 3 Antwortmöglichkeiten, von denen nur 1 gültig ist. Sie können bis zu 3 Fehlversuche haben.
In der Regel kann die theoretische Prüfung der Klasse B auch auf Deutsch, Englisch und Französisch abgelegt werden.
Die praktische Prüfung dauert etwa 25 Minuten. Sie ist nur auf Spanisch möglich.
Zum Lernen der spanische Sprache kann ich Ihnen MosaLingua sehr empfehlen (Werbung):
Wenn Sie die letzte Prüfung bestanden haben, erhalten Sie einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie in Spanien fahren können.
In etwa eineinhalb Monaten erhalten Sie Ihren spanischen EU-Führerschein im Standardformat (Plastikkarte in Kreditkartengröße) an Ihre Heimatadresse, ohne dass Sie weitere Formalitäten durchführen oder Gebühren zahlen müssen.
Wie viel kostet der Führerschein in Spanien?
Die Preise für den Erwerb eines spanischen Führerschein hängen vor allem sehr stark von folgenden Kriterien ab:
- Der Stadt, wo Sie den Führerschein machen
- Der Fahrschule (wenn Sie sich über eine Fahrschule auf die Prüfung vorbereiten): Nicht jede verlangt den gleichen Preis und nicht jede bietet die gleichen Leistungen.
- Der Anzahl der Fahrstunden, die Sie wählen: Es gibt in Spanien keine vorgeschriebenen Pflichtfahrten.
- Ob Sie die Prüfung wiederholen müssen
Ein spanischer Führerschein kostet laut Verbraucherorganisation OCU bei einer Fahrschule zwischen durchschnittlich 665,- € und 1.482,- €.
Dazu kommen noch die Gebühr der Verkehrsbehörde (siehe oben) und die Kosten für die Gesundheitsprüfung (durchschnittlich 45,- €).
Welche Führerscheine gibt es in Spanien?
Die Art des erforderlichen Führerscheins hängt von der Art des Fahrzeugs ab.
Es gibt mehrere Klassen und Unterarten von Führerscheinen in Spanien, je nachdem, ob es sich um ein Moped, ein Motorrad, einen Pkw, einen Lkw oder einen Bus handelt.
Führerscheinklasse A: Motorräder und Mopeds/Kleinkrafträder (” Motos y ciclomotores”)
Der Führerschein der Klasse A berechtigt zum Führen aller Fahrzeuge der Klassen A, A2, A1 und AM. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie alle Fahrzeuge der Klassen A2, A1 und AM führen. Mit dem Führerschein A1 dürfen Sie auch Fahrzeuge der Klasse AM (Mopeds) fahren.
Klasse B: Autos und leichte Fahrzeuge (“Coches y vehículos ligeros”)
Klasse C: Lastkraftwagen (“Camiones”)
Klasse D: Autobusse
Klasse E: Das ist ein Führerschein, der Inhabern der Führerscheine B, C, C1, D und D1 ausgestellt wird und sie zum Führen von Fahrzeugen der entsprechenden Führerscheine mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg berechtigt.
- Lizenz LCM: Fahrzeuge mit eingeschränkter Mobilität (“Vehículos de movilidad reducida”)
- Lizenz LVA: Landwirtschaftliche Fahrzeuge (“Vehículos agrícolas”)
- Genehmigung ADR: Für den Transport gefährlicher Güter (“Mercancías Peligrosas”)
Internationaler Führerschein:
Um außerhalb der EU und des EWR zu fahren, müssen Sie einen internationalen Führerschein erwerben. Es handelt sich dabei um eine ergänzende Genehmigung, die Sie zusammen mit Ihrem gültigen spanischen Führerschein mit sich führen sollten.
Er ist ein Jahr lang gültig, gilt aber nur so lange, wie Ihr spanischer Führerschein gültig ist.
Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
Für den Führerscheinerwerb in Spanien gilt je nach Führerscheinklasse das folgende Mindestalter:
Alter | Führerscheinklasse |
---|---|
14 | LCM |
15 | AM: zwei- oder dreirädrige Mopeds/Kleinkrafträder (bis zu 50 cm³) und leichte Vierräder |
16 | A1: Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 kW (knapp 15 PS) LVA |
18 | A2: Motorräder mit einer Höchstleistung von 35 kW (knapp 47 PS) B: PKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind Fahrzeugkombinationen aus B + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt Dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge. BE: Fahrzeugkombination aus B + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3500 kg C1: Andere Fahrzeuge als die, die mit einem Führerschein der Klasse D1 oder D geführt werden dürfen und deren zulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg beträgt C1E: Fahrzeugkombinationen aus C1 + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der gebildeten Kombination 12 000 kg nicht übersteigt Fahrzeugkombinationen aus B + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt |
20 | A: Motorräder |
21 | C: Andere Fahrzeuge als denjenigen, die mit einem Führerschein der Klasse D1 oder D geführt werden dürfen und deren zulässige Gesamtmasse 3500 kg übersteigt CE: Fahrzeugkombinationen aus C + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg D1: Fahrzeuge, die für die Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind und eine Höchstlänge von 8 m nicht überschreiten D1E: Fahrzeugkombination aus D1 + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
24 | D: Kraftfahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind. DE: Fahrzeugkombinationen aus D + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
Die Führerscheine der Klassen C, C+E, D1, D1+E, D und D+E können auch mit einem niedrigeren Alter als dem festgelegten erworben werden, sofern man über eine Bescheinigung über die berufliche Eignung (“certificado de aptitud profesional” -CAP) verfügt.
Wie lange ist der spanische Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer hängt vom Alter und der Art des Führerscheins ab:
Führerscheine der Klasse A, B haben bis zum Alter von 65 Jahren eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Nach Vollendung des 65. Lebensjahres beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre.
Führerscheine der Klassen C1, C1 + E, C, C + E, D1, D1 + E, D und D + E haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bis zur Vollendung des 65. Nach diesem Alter beträgt die Gültigkeitsdauer 3 Jahre.
Die Gültigkeitsdauer der verschiedenen Führerscheine kann auch verkürzt werden, wenn der Führerscheininhaber an einer Krankheit oder Behinderung leidet, die zwar der Erteilung des Führerscheins im Moment nicht entgegensteht, sich aber voraussichtlich verschlimmern wird.
Die Gültigkeit der Führerscheine setzt auch voraus, dass der Inhaber seine Punkte nicht vollständig verloren hat.
Wie funktioniert der Punkteführerschein?
Für den Führerschein in Spanien gibt es ein Punktesystem.
Jedem Fahrer wird eine bestimmte Anzahl von Anfangspunkten zugewiesen. In der Regel beginnen Sie mit einem Saldo von 12 Punkten.
Fahranfänger und Fahrer, die ihren Führerschein nach einem Entzug wiedererlangen, beginnen jedoch mit 8 Punkten.
Ihr Punktestand kann sich jedoch ändern:
- Sie erhalten Punkte, wenn Sie ein guter Fahrer sind und/oder an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Maximaler Punktestand ist 15 Punkte.
- Bei schweren oder sehr schweren Verkehrsverstößen werden Ihnen Punkte abgezogen, bis Sie null Punkte haben. Wenn Sie diesen Stand erreichen, wird Ihnen der Führerschein entzogen, und Sie dürfen kein Fahrzeug mehr führen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Punkte mit dem Fahrer und nicht mit einer bestimmten Art von Führerschein verbunden sind. Die Punkte gelten für alle Führerscheine, die Sie besitzen. Wenn Sie also die gesamten Punkte verlieren, dürfen Sie kein Fahrzeug mehr fahren.
Hallo Wilhelm!
Dein Beitrag kommt für mich zum perfekten Zeitpunkt. Vielen herzlichen Dank!
Eine Frage habe ich aber noch. Ich bin im Besitz eines Österreichischen B Führerscheins (EU Scheckkarten Format) und möchte demnächst den A Führerschein erwerben. Muss ich dafür meinen Führerschein vorher auf einen Spanischen Führerschein umstellen lassen? Nachdem ich die Prüfungen für den A Schein erfolgreich absolviert habe würde ich doch sowieso einen neuen Führerschein mit allen gültigen Informationen bekommen.
Falls du da Ideen hast, wo ich mich zu dem Thema informieren könnte wäre ich dir sehr dankbar!
GLG
Besser kann man das nicht erklären!
Vielen Dank für die wertschätzende Rückmeldung.