Leben als EU-Rentner in Spanien u. richtig auswandern!

Rentner in Spanien

Das Auswandern nach Spanien als Rentner aus einem EU-Land kann mit vielen Herausforderungen und bürokratischen Hürden verbunden sein.

Daher sollte ein solcher Schritt gut vorbereitet sein – sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht.

In diesem Fachbeitrag erfahren Sie alles Wesentliche rund um das Leben als EU-Rentner in Spanien: von der Rentenbesteuerung und der Krankenversicherung über die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt bis hin zu praktischen Auswanderungstipps und einer Checkliste.

Auch Erbschafts- und Nachlassregelungen spielen eine wichtige Rolle, wenn Sie dauerhaft in Spanien leben möchten.

Diese umfassende Übersicht hilft Ihnen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihren Ruhestand in Spanien entspannt zu genießen.

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Hier finden Sie ein paar praktische Hinweise und eine Checkliste, die Ihnen helfen, die Auswanderung nach Spanien als Rentner leichter zu planen und richtig durchzuführen.

✅ Spanisch lernen:

Die Spanier mögen es, wenn sie in Ihrer eigenen Sprache angesprochen werden.

Es ist daher äußerst hilfreich, die spanische Sprache zu beherrschen. Dies erleichtert nicht nur die Kommunikation und Integration im Alltag, sondern ist auch bei behördlichen und geschäftlichen Angelegenheiten von Vorteil.

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit MOSALINGUA gemacht und möchte diese Sprachschule daher gerne weiterempfehlen.

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✅ NIE-Nummer beantragen:

Die NIE-Nummer (“Número de Identificación de Extranjero”) ist eine persönliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie ist notwendig für fast alle behördlichen, steuerlichen und vertraglichen Angelegenheiten in Spanien (wie z. B. Immobilienkauf, Eröffnung eines Bankkontos, Kfz-Anmeldung oder Kauf eines Fahrzeuges)

Die NIE ist daher dann erforderlich, wenn Sie wirtschaftliche Handlungen in Spanien durchführen, vor allem was die Steuer (Steuererklärung) betrifft. Für bestimmte Angelegenheiten sind jedoch der Reisepass oder der Personalausweis ausreichend.

Hinweis: Mit der Beantragung der Residencia erhalten Sie auch die NIE-Nummer. Beantragen Sie daher die NIE-Nummer erst dann, wenn Sie sie unbedingt vorher brauchen.

Sie können die NIE in Spanien über die Ausländerbehörde („Oficina de Extranjeros“) oder die zuständige Polizeidienststelle („Comisaría de Policía“) oder in bestimmten Fällen in Ihrem Heimatland (über die diplomatischen Vertretungen Spaniens) beantragen.

✅ Bankkonto in Spanien eröffnen:

Wenn Sie als Rentner in Spanien leben, benötigen Sie für bestimmte Angelegenheiten ein spanisches Bankkonto, wie z. B. für die Rentenzahlungen nach Spanien, für einen Immobilienkauf oder für Abbuchungen von Zahlungen für Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Telefon, Internet) und Steuern.

✅ Mieten oder Kaufen:

Immobilienkauf

Entscheiden Sie sich, eine Immobilie (Haus, Wohnung, Finca) in Spanien zu kaufen, dann sollten Sie wissen, was dabei alles zu beachten und welcher Kaufvertrag der richtige für Sie ist.

Um Sie bei Ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen, habe ich alle wesentlichen Prüfungen, erforderlichen Aspekte und zu bezahlenden Steuern bei einem Immobilienkauf in Spanien in den folgenden Fachbeiträgen verständlich zusammengefasst:

Zusätzlich empfiehlt es sich, eine geeignete rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.

Mietwohnung

Falls Sie in Spanien eine Wohnung langfristig mieten wollen, informieren Sie sich sorgfältig über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter.

Das spanische Mietrecht kann sich in einigen Punkten von dem Mietrecht in Ihrem Herkunftsland unterscheiden, vor allem, was die Dauer des Mietvertrages, die Kündigung, die Mietzahlung, Arbeiten in der Wohnung, Kaution, usw. betrifft.

FALC Real Estate steht Ihnen gerne als deutschsprachiger Immobilienexperte in Spanien zur Seite. Wir unterstützen Sie auch bei der Verwaltung Ihrer Ferienwohnung:

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✅ Elektronische Identifizierung beantragen:

Um Formalitäten in Spanien online erledigen zu können, brauchen Sie eine elektronische Zertifizierung. Sie können damit einfach und schnell von Zuhause aus Ihre Anträge und Steuererklärungen durchführen.

Formen der elektronischen Identifizierung in Spanien sind:

  • Cl@ve Mobil

Das ist ein System, mit dem Sie sich leicht in den elektronischen Verfahren identifizieren können, ohne sich komplexe Passwörter merken oder Zertifikate installieren zu müssen. Diese Zertifizierung reicht für die meisten Verfahren aus.

  • Certificado electrónico

Das elektronische Zertifikat ist eine Signatur, die im Browser installiert wird, um Ihre Identität im Internet zu garantieren. Die ermöglicht Ihnen, von Ihrem Computer, Ihrem mobilen Gerät oder Ihrem Tablet aus Formalitäten online durchzuführen.

  • eIDAS (das Authentifizierungssystem für EU-Bürger)

Dieses System ermöglicht es EU-Bürgern, Zugang zu öffentlichen Verwaltungsdiensten in Spanien zu erhalten.

✅ Anmeldung bei den zuständigen Behörden:

Wohnsitzanmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt (“empadronamiento”)
Residencia” beantragen

Näheres dazu weiter unten.

✅ Registrierung bei der spanischen Sozialversicherung:

Für EU-Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind und somit Anspruch auf das S1-Formular haben (siehe weiter unten)
Alternativ: Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

✅ Steuerliche Pflichten beachten

In der Regel sind Sie als in Spanien ansässiger Rentner verpflichtet, in Spanien Einkommensteuer zu zahlen, und folglich jährlich eine spanische Einkommensteuererklärung abzugeben (näheres dazu weiter unten).

Die Ansässigkeit in Spanien hat ebenfalls folgende steuerliche Auswirkungen:

  • Die spanische Steuerbehörde ist mittels „Modelo 720“ über Ihr ausländisches Vermögen zu informieren, wenn dieser Vermögenswert über 50.000,- € beträgt.
  • Ferner ist das „Modelo 721“ als informative Erklärung vorzulegen, falls Sie virtuelle Währungen (Kryptowährungen), die im Ausland verwaltet werden, im Privatvermögen besitzen. Meldepflichtig sind die Kryptoeinheiten im Ausland jedoch grundsätzlich erst, sofern der Wert dieser 50.000,- € übersteigt.
  • Eine Vermögensteuererklärung ist vorzulegen, sofern eine Vermögensteuer anfällt bzw. bei einem Weltvermögen über 2.000.000,- €.
  • Sie unterliegen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Spanien, unabhängig davon, wo sich die Vermögenswerte oder Rechte befinden (d.h. auch mit ausländischem Vermögen).

✅ Kfz anmelden bzw. ummelden (wenn erforderlich):

Bringen Sie Ihr Fahrzeug nach Spanien mit, dann denken Sie daran, dass Sie es nur eine bestimmte Zeit mit einem ausländischen Kennzeichen in Spanien fahren dürfen. Nach Wohnsitznahme in Spanien müssen Sie das Kfz auf ein spanisches Kennzeichen ummelden.

Mehr dazu erfahren Sie in meinem Fachbeitrag – Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!

✅ Führerschein umschreiben (wenn erforderlich):

Haben Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Spanien, dann müssen Sie in bestimmten Fällen Ihren EU-Führerschein auf einen spanischen Führerschein umschreiben lassen.

Insbesondere in folgenden Fällen kommt eine Umschreibung zum Tragen:

  • Ihr Führerschein ist abgelaufen oder läuft in nächster Zeit ab
  • Sie sind Inhaber eines unbefristeten Führerscheins (nach 2 Jahren Residencia in Spanien)
  • Ihr Führerschein ist verlorengegangen, wurde gestohlen oder ist beschädigt

Aufenthaltsrecht für Rentner in Spanien

Was sind die Voraussetzungen für den Aufenthalt in Spanien?

Um sich als Rentner in Spanien für längere Zeit legal aufhalten zu können, müssen Sie und Ihre Familienangehörigen einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen und Formalitäten erledigen.

Sie dürfen als EU-Rentner bis zu 3 Monate in Spanien bleiben, ohne irgendwelche formellen Schritte einleiten zu müssen. Sie gelten als Tourist und brauchen für die Einreise lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.


Halten Sie sich jedoch länger als 3 Monate in Spanien auf, dann haben Sie als EU-Bürger die Pflicht, folgende Anmeldungen bzw. Schritte vorzunehmen:

  1. Beantragung der Eintragung in das Zentrale Register für Ausländer in Spanien als “residente” (“Certificado de Registro de Ciudadano de la UE”). Umgangssprachlich auch als “Residencia” bekannt.

Um diese “Residencia” zu erhalten, brauchen Sie als Rentner, der in Spanien nicht arbeitet, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (wie z. B. den Rentenbescheid) und einen Nachweis über eine umfassende Krankenversicherung (wie ggf. das S1-Formular).

Der Antrag wird bei der Ausländerbehörde oder der zuständigen Polizeidienststelle eingereicht.

Auch wenn Sie als Rentner in Spanien nur überwintern wollen und dabei die 3 Monate überschreiten, müssen Sie die Residencia beantragen.

Nach 5 Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (“residencia permanente”) beantragt werden, die unbefristet gilt.

  1. Anmeldung des Wohnsitzes bei der örtlichen Gemeinde (“empadronamiento”)

Hinweis: Als EU-Bürger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis, um in Spanien zu leben.


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Gesundheitsversorgung für Rentner in Spanien

Wie bin ich als Rentner in Spanien krankenversichert?

Ein längerer Aufenthalt in Spanien erfordert auch, wie bereits oben erwähnt, eine gültige und umfassende Krankenversicherung.

Rentner aus einem EU-Land haben grundsätzlich 2 Möglichkeiten in Spanien medizinische Versorgung zu erhalten – abhängig von ihrem (aktuellen) Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat):

  1. Über die gesetzliche Krankenversicherung (“Seguridad Social”) in Spanien und/oder über die
  1. Private Krankenversicherung

1. Gesetzliche Sozialversicherung

Verlegen Sie als EU-Bürger Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Spanien, dann bleiben Sie und Ihre Familie nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, der die Rente auszahlt, krankenversichert und bezahlen weiterhin Ihre Beiträge dort, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie erfüllen die innerstaatlichen Voraussetzungen Ihres Herkunftslandes für die gesetzliche Krankenversicherung und
  • Sie haben keinen eigenen Leistungsanspruch in Spanien (das bedeutet, Sie üben keine Erwerbstätigkeit in Spanien aus oder beziehen dort auch keine Rente).

Folglich sind Sie über das öffentliche spanische Gesundheitssystem krankenversichert, wenn Sie in Spanien wohnen und dort einen Leistungsanspruch (aufgrund von Arbeit oder einer Rente) haben, auch wenn Sie Renteneinkünfte aus einem anderen Land erhalten.

Als EU-Bürger unterliegen Sie immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaates und bezahlen Ihre Beiträge auch nur in einem Land.

Rechtsgrundlage dieser Bestimmung sind die EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009).

Diese EU-Vorschriften sind auf Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR – Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz und des Vereinigten Königreiches anzuwenden. Wenn ich hier von der EU spreche, beziehe ich mich auf diese Länder.

Wie erhalten Rentner Zugang zur Gesundheitsversorgung in Spanien?

Wenn Sie in einem EU-Land (z. B. Deutschland, Österreich) eine Rente beziehen und dort (gesetzlich) sozialversichert sind, haben Sie und Ihre Familienangehörigen mit dem Formular S1 Anspruch auf Leistungen der spanischen Sozialversicherung (“Seguridad Social”).

Sie müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. Schritte erledigen:

  • Registrierung im spanischen Ausländerregister (sog. “Residencia”) als Grundvoraussetzung
  • Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde in Spanien (sog. “empadronamiento”)
  • Registrierung des S1-Formulars (ausgestellt von Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsträger im Heimatland) bei der spanischen Sozialversicherungsanstalt (“Instituto Nacional de la Seguridad Social”- kurz INSS)

Mit dieser Gesundheitskarte haben Sie dann Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien.

Wobei die Kosten für die medizinischen Behandlungen in Spanien immer von dem Land getragen werden, das die Rente zahlt.

Weitere Informationen finden Sie in meinem Fachbeitrag – Spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang

Convenio especial:

Eine weitere Möglichkeit, um Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem in Spanien zu erhalten, ist der freiwillige Abschluss einer speziellen Vereinbarung über die Gesundheitsversorgung (das sog. “convenio especial”).

Diesbezüglich sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und es ist monatlich eine entsprechende Gebühr zu entrichten.

Näheres dazu erfahren Sie hier – Convenio especial: Option Krankenversicherung in Spanien

Hinweis: Wenn Sie sich nur vorübergehend in Spanien aufhalten,  dann haben Sie durch Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf die notwendige Behandlung in Spanien.

2. Private Krankenversicherung

Wer keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung hat oder zusätzliche Leistungen wünscht, kann eine private Krankenversicherung in Spanien abschließen.

Es ist zu bedenken, dass die spanische “Seguridad Social” bestimmte Leistungen nicht abdeckt, wie z. B. die zahnärztliche Versorgung.

Mit einer privaten Krankenversicherung (KV) können Sie einen umfassenderen Versicherungsschutz erhalten, haben kürzere Wartezeiten und Zugang zu privaten Kliniken in Ihrer Sprache.

Wobei die Aufnahmebedingungen der spanischen Versicherungsgesellschaften (z. B. Altersgrenzen, Vorerkrankungen) den Abschluss einer privaten KV in Spanien erschweren können.

Sie brauchen eine erstklassige private Krankenversicherung in Spanien? Dann ist ASSSA-Versicherung genau das Richtige für Sie. Sie sind die Experten für Residencia-Anträge.

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Rentenbesteuerung in Spanien

Wie wird meine Rente in Spanien besteuert?

Ob und wie Ihre Rente in Spanien besteuert wird, hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:

  • Steuerliche Ansässigkeit (Steuerresidenz)
  • Art und Höhe der Rente
  • Bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen

Steuerliche Ansässigkeit in Spanien

Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Spanien (das ist insbesondere gegeben, wenn Sie sich länger als 183 Tage in Spanien aufhalten), dann sind Sie in Spanien steuerlich resident (ansässig) und somit dort (unbeschränkt) steuerpflichtig mit dem gesamten Welteinkommen (inklusive Rentenzahlungen aus dem Ausland)

Art der Rente und Doppelbesteuerungsabkommen

Haben Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien, ist als nächster Schritt das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen je nach Ihrer Staatsangehörigkeit heranzuziehen, um zu bestimmen, wo und wie Ihre Renteneinkünfte zu besteuern sind.

In der Regel sind gesetzliche und privaten Renten in Spanien als Ansässigkeitsstaat zu besteuern.

Eine eventuell bereits bezahlte Steuer im Herkunftsland der Rente kann in Spanien angerechnet werden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Eine Ausnahme stellen Ruhegehälter aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (wie z. B. die deutsche Beamtenpension) dar. Diese werden im Kassenstaat, der die Pension ausbezahlt, versteuert. In Spanien sind sie von der Steuer freigestellt, wobei jedoch der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.

Deutsche Rentner erfahren mehr über die Besteuerung ihrer Rente im Fachbeitrag – Deutsche Rente in Spanien: Wo und wie besteuern?

Höhe der Rente und Steuererklärung

Ist Ihre Rente in Spanien zu besteuern, sind Sie verpflichtet, dort für das jeweilige Steuerjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Sie die Freigrenze für die Abgabepflicht überschreiten.

Diese Freigrenze beträgt bei ausländischen Renten aktuell 15.876,- €. Liegen Sie also mit Ihren Renteneinkünften unter diesem Betrag, sind Sie von der Einreichung einer Einkommensteuererklärung in Spanien befreit.

Höhe der Besteuerung der Rente in Spanien

Die spanische Einkommensteuer ist progressiv und besteht aus dem staatlichen und dem regionalen Teil. Je nach autonomer Region liegen die kombinierten Steuersätze zwischen etwa 19 % und 47 %.

Es gibt persönliche Freibeträge, die nicht der Besteuerung unterliegen, und die ab einem Alter von 65 Jahren erhöht werden.

Bei Wahl der Zusammenveranlagung (z. B. mit dem Ehepartner) ist ebenfalls eine Steuerermäßigung möglich, wenn der Ehepartner keine oder nur sehr geringe Einkünfte hat.

Rentner mit Behinderung können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zusätzliche steuerliche Vorteile beanspruchen.

Die Autonome Gemeinschaften haben im Rahmen ihrer Regelbefugnisse teilweise eigene Freibeträge und Ermäßigungen angeordnet.

Näheres zu den Ermäßigungen und Steuerabzügen in Spanien können Sie in meinem Fachbeitrag – Steuerabzüge in Spanien: Das Wichtigste im Überblick! – nachlesen.


Erbrecht und Erbschaft für Rentner in Spanien

Wenn Sie als EU-Rentner in Spanien leben und dort Vermögen besitzen (wie etwa Immobilien, Bankguthaben oder Fahrzeuge), dann sollten sich frühzeitig mit den Erbschafts- und Nachlassregelungen vertraut machen.

Spanien hat eigene Regelungen, die sich teils deutlich von denen in Deutschland oder anderen Ländern unterscheiden.

‌In Spanien gibt es einerseits das allgemeine spanische Erbrecht (geregelt durch das Zivilgesetzbuch – “Código Civil”) und andererseits auch sog. Foralrechte (“Derecho Foral”), welche in einigen spanischen Gebieten (wie z. B. Katalonien, Balearen, Galizien, Baskenland) in Anwendung sind. ‌‌

Welches Erbrecht kommt zur Anwendung?

Gemäß der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO 650/2012) gilt grundsätzlich das Erbrecht desjenigen Staates, in welchem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EuErbVO).

Leben Sie als Erblasser in Spanien, ist somit spanisches Erbrecht anzuwenden. Außer Sie haben im Testament ausdrücklich niedergelegt, dass das Erbrecht des Landes zur Anwendung kommt, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen (Art. 22 EuErbVO).

Sie haben also die Möglichkeit, das Erbrecht Ihres Heimatlandes zu wählen, wenn das für Sie sinnvoller erscheint.

Wie wird die Erbschaft in Spanien angenommen?

Im spanischen Recht bekommt der Rechtsnachfolger (Erbe/Erbin) nicht automatisch das Erbe. Es muss erst eine Erbschaftsannahme erfolgen, damit die Erbschaft als angenommen gilt. Diese Annahme bedarf keiner bestimmten Form und kann auch durch schlüssiges Handeln geschehen. In der Regel jedoch findet eine Annahmeerklärung beim Notar statt.

Die Erbschaft kann so lange ausgeschlagen werden, als die Erbschaft noch nicht angenommen wurde. Es gibt keine Fristen.

Es ist zu bedenken, dass mit der Annahme der Erbschaft Vermögen erworben wird. Und dieser Vermögenszuwachs unterliegt in Spanien der Erbschaftssteuer.

Reicht das ausländische Testament in Spanien aus?

Ein ausländisches Testament, unabhängig davon, ob es sich um ein handschriftliches oder notarielles Testament handelt, wird in Spanien prinzipiell der Form nach anerkannt.

Bei Wohnsitz in Spanien und bei spanischem Erbrecht ist ggf. ein spanisches notarielles Testament zu empfehlen. Dies hat zum einen Vorteile bei der Nachlassabwicklung in Spanien und zum anderen erhöht sich hierdurch auch die Rechtssicherheit.

Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge sind nach allgemeinem spanischen Erbrecht nicht zulässig

Ausländische letztwillige Verfügungen müssen zuvor ins Spanische übersetzt und mit Apostille versehen werden.

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Welchen Pflichtteil gibt es nach spanischem Recht?

‌In Spanien gibt es das Noterbrecht oder den Noterbteil, welcher vermeidet, dass bestimmte Personen (komplett) enterbt werden können.

Anspruch auf den spanischen Noterbteil (Pflichtteil) haben Kinder, andere Abkömmlinge, Vorfahren und der überlebende Ehegatte des Erblassers.

Der Noterbteil ist der Teil des Vermögens des Erblassers, über den er nicht frei verfügen kann. Er beträgt nach allgemeinem spanischen Recht für Kinder 2/3 der Erbschaft. Der Ehegatte erhält ein bestimmtes Nießbrauchrecht.

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Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Real Decreto 240/2007, de 16 de febrero, sobre entrada, libre circulación y residencia en España de ciudadanos de los Estados miembros de la Unión Europea y de otros Estados parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo

Real Decreto 1690/1986, de 11 de julio, por el que se aprueba el Reglamento de Población y Demarcación Territorial de las Entidades Locales, modificado por el Real Decreto 2612/1996, de 20 de Diciembre.

Reglamento de la Ley Orgánica 4/2000aprobado por Real Decreto 557/2011, de 20 de abril (artículo 206).

Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y de modificación parcial de las leyes de los Impuestos sobre Sociedades, sobre la Renta de no Residentes y sobre el Patrimonio

Código Civil español

Seguridad Social


2 Gedanken zu „Leben als EU-Rentner in Spanien u. richtig auswandern!

  1. Hallo Mag!
    Wie immer bin ich begeistert über Ihre Beiträge!
    Eine wirkliche Hilfe für jeden Auswanderer!!!!
    Herzlichen Dank!
    Liebe Grüße! Brigitte Bengsch-Holzkamp

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