Polizei in Spanien: Aufgaben & Unterschiede verstehen
Spanien verfügt über ein einzigartiges und komplexes Polizeisystem, da es auf der nationalen, regionalen und kommunalen Ebene organisiert ist.
Ziel dieses Fachbeitrages ist es nun, die spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten der wichtigsten Polizeikörper in Spanien herauszuarbeiten sowie die fundamentalen Unterschiede der “Policía Nacional”, der “Guardia Civil” und der “Policía Local” zu beleuchten, um die Polizei in Spanien besser zu verstehen.
Zum Schluss gehe ich noch auf die Kriminalpolizei mit ihren Spezialeinheiten ein und Sie erfahren, unter welcher Telefonnummer die zuständige Polizei bei Notfällen am besten zu erreichen ist.
Sie brauchen eine erstklassige private Krankenversicherung in Spanien? Dann ist die ASSSA-Versicherung genau das Richtige für Sie. Sie sind die Experten für Residencia-Anträge.
Nutzen Sie jetzt eine individuelle Beratung auf Deutsch:

Wie funktioniert das Polizeisystem in Spanien?
Die öffentliche Sicherheit (“Seguridad Pública”) in Spanien fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates. Für ihre Aufrechterhaltung ist die Nationalregierung mit Beteiligung der Autonomen Gemeinschaften und der lokalen Körperschaften verantwortlich (Art. 1 Ley Orgánica 2/1986).
Die Gewährleistung der nationalen Ordnung wird dabei von Sicherheitskräften und -organen (“Fuerzas y Cuerpos de Seguridad”) wahrgenommen.
Im Wesentlichen gibt es in Spanien 3 Arten von Polizeibehörden:
1.) Die staatlichen Sicherheitskräfte, die ihre Funktionen im gesamten spanischen Staatsgebiet ausüben. Zu diesen gehören die:
- Policía Nacional (“Cuerpo Nacional de Policía” – CNP), eine zivile bewaffnete Einrichtung, die dem Innenminister untersteht.
- Guardia Civil (GC), eine militärisch bewaffnete Institution, die sowohl dem Innenminister als auch dem Verteidigungsminister unterstellt ist (je nachdem welche Aufgaben sie erfüllt).
2.) Die Polizeikräfte der Autonomen Gemeinschaften (“Cuerpos de Policía de las Comunidades Autónomas”)
3.) Policía Local (“Cuerpos de Policía Local” oder “Policía Municipal”), die zivile bewaffnete kommunale Polizei, unterstellt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Die staatlichen Sicherheitskräfte und -organe sind zur gegenseitigen Zusammenarbeit bei der Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten verpflichtet.
Welche Aufgaben haben die staatlichen Sicherheitskräfte?
Gemeinsame Aufgaben und Zuständigkeiten
Diese Organe haben den Auftrag, die freie Ausübung der Rechte zu schützen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, indem sie folgende Aufgaben ausüben (Art. 11 Ley Orgánica 2/1986):
- a) Für die Einhaltung der Gesetze und allgemeinen Vorschriften zu sorgen.
- b) Personen zu helfen und zu schützen und den Erhalt von Gütern zu gewährleisten, die aus irgendeinem Grund in Gefahr sind.
- c) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen, die dies erfordern, zu überwachen.
- d) Den Schutz und die Sicherheit von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu garantieren.
- e) Die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten und ggf. wiederherzustellen.
- f) Straftaten zu verhindern und zu untersuchen
- h) Alle Daten zu erfassen und zu analysieren, die für die öffentliche Ordnung und Sicherheit von Interesse sind, und Methoden zur Verbrechensprävention durchzuführen.
- i) Zusammenarbeit mit den Zivilschutzdiensten in Fällen von schwerwiegenden Risiken, Katastrophen oder öffentlichen Notfällen.
Territoriale Aufteilung der Zuständigkeit
Die oben genannten Aufgaben werden gebietsmäßig wie folgt verteilt:
- Die Nationalpolizei ist verantwortlich für die Erfüllung dieser Funktionen
- in den Provinzhauptstädten und in den
- Gemeinden und Stadtzentren (festgelegt von der Regierung)
- Die Guardia Civil wird tätig
- im übrigen Staatsgebiet (ländlichen Bereich) und in den
- Hoheitsgewässern
Beide Polizeikräfte müssen auf Anordnung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft oder in Ausnahmefällen, wenn dies für die Wirksamkeit ihres Handelns erforderlich ist, außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs tätig werden.
Materielle Verteilung der Zuständigkeit
Zusätzlich zu den oben genannten gemeinsamen Aufgaben werden der Nationalpolizei und Guardia Civil noch weitere Befugnisse zugeordnet, die sich sach- bzw. themenbezogen aufgliedern lassen (Art. 12 Ley Orgánica 2/1986):
Spezielle Aufgaben der Policía Nacional
| Zuständigkeit | Aufgaben |
|---|---|
| Dokumente | Ausstellung spanischer Identitätsausweise |
| Aufenthaltsrecht | Kontrolle der Ein- und Ausreise nach bzw. aus Spanien Aufgaben, die die Rechtsvorschriften über Ausländer, Auswanderung und Einwanderung betreffen ( wie z. B. Ausstellung der NIE-Nummer oder “Residencia“) |
| Drogen | Untersucheng und Verfolgung von Drogendelikten |
| Internationale Kooperation | Zusammenarbeit und Unterstützung der Polizeibehörden anderer Länder |
| Glückspiel | Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Glücksspiels. |
| Private Sicherheitskräfte | Kontrolle privater Sicherheits-, Überwachungs- und Ermittlungsdienste |
Spezielle Aufgaben der Guarida Civil
Die Guardia Civil übt folgende Befugnisse aus:
| Zuständigkeit | Wichtige Aufgaben |
|---|---|
| Waffen und Sprengstoffe | Handlungen, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften diesbezüglich ergeben |
| Steuern und Schmuggel | Staatliche Steueraufsicht und Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Schmuggel |
| Verkehr, Küsten und Grenzen | Die Bewachung von Landstraßen, Küsten, Grenzen, Häfen, Flughäfen und Einrichtungen, die aufgrund ihrer Bedeutung dies erfordern |
| Natur-/Umweltschutz | Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Natur und der Umwelt, der Wasserressourcen sowie der Jagd-, Fischerei-, Wald- und sonstigen naturbezogenen Bestände |
| Gefangenentransport | Überführung von Häftlingen zwischen Städten |
Die Polizeikräfte der Autonomen Gemeinschaften
Die Autonomen Gemeinschaften (“Comunidades Autónomas”) in Spanien, deren Statuten dies vorsehen, können Polizeikräfte zur Ausübung der in der Verfassung genannten Überwachungs- und Schutzfunktionen sowie der übrigen ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben einsetzen (Art. 37 Ley Orgánica 2/1986).
Diese Polizeikorps dürfen nur innerhalb des Hoheitsgebiets der jeweiligen autonomen Region tätig werden, außer in Notfällen, nachdem sie zuvor von den staatlichen Behörden dazu aufgefordert wurden.
Sie sind bewaffnete zivile Einrichtungen mit einer hierarchischen Struktur und Organisation.
Eigene Autonome Polizeikräfte
Folgende Autonome Gemeinschaften haben bereits ihre eigenen, teilweise umfassenden Polizeikräfte eingerichtet:
| Autonome Gemeinschaft | Name der Polizei |
|---|---|
| Baskenland | “Ertzaintza” |
| Katalonien | “Mozos de Escuadra” |
| Navarra | “Policía Foral de Navarra” |
| Kanarische Inseln | “Cuerpo General de la Policía Canaria “ |
Die Polizei im Baskenland und in Katalonien übernehmen in Ihren jeweiligen autonomen Regionen die meisten Aufgaben sowohl der Guardia Civil als auch der Nationalpolizei vor allem in den Bereichen öffentlicher Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Sodass sie die staatlichen Sicherheitskräfte weitgehend ersetzen.
Die autonome Polizei von Navara ist ihre Rolle eher begrenzt. Sie hat die ausschließliche Zuständigkeit für den Überlandverkehr in Ihrem Gebiet.
Die autonomen Polizeikräfte auf den Kanaren ergänzen die Arbeit der örtlichen Polizei und leisten Hilfe bei Katastrophen, Notfällen und Großveranstaltungen.
Das bedeutet, dass nur bestimmte Aufgaben von den regionalen Polizeikräften vollständig übernommen werden. Die staatlichen Sicherheitsorgane üben weiterhin alle ihre Zuständigkeiten in den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften aus, sowohl die gemeinsamen als auch die ausschließlichen Aufgaben (wie z. B. Steueraufsicht, Hoheitsgewässer, Grenzschutz, Ausländerangelegenheiten).
Aufgaben der Autonomen Polizeikräfte
Die Aufgaben und Zuständigkeiten variieren je nach den Vereinbarungen zwischen den Regionalregierungen und der nationalen Regierung von Gebiet zu Gebiet erheblich.
Gesetzlich können die Autonomen Polizeikräfte folgende Aufgaben wahrnehmen (Art. 38 Ley Orgánica 2/1986)):
1. Eigene Aufgaben:
a) Überwachung der Einhaltung der von den Organen der Autonomen Gemeinschaft erlassenen Vorschriften und Anordnungen.
b) Überwachung und Schutz von Personen, Organen, Gebäuden, Einrichtungen und Räumlichkeiten der Autonomen Gemeinschaft und ihrer ausführenden Organe.
c) Überprüfung der Tätigkeiten, die der Ordnung oder Disziplin der Autonomen Gemeinschaft unterliegen, und die Anzeige aller illegalen Aktivitäten.
d) Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Handlungen oder Bestimmungen der Autonomen Gemeinschaft selbst.
2. In Zusammenarbeit mit den staatlichen Sicherheitskräften:
a) Überwachung der Einhaltung der Gesetze und sonstigen staatlichen Vorschriften und Gewährleistung des Betriebs der wesentlichen öffentlichen Dienste.
b) Mitwirkung bei den Aufgaben der Kriminalpolizei.
c) Überwachung öffentlicher Räume, Schutz von Demonstrationen und Aufrechterhaltung der Ordnung bei großen Menschenansammlungen.
3. Gleichzeitiger und undifferenzierter Einsatz:
a) Zusammenarbeit bei der Beilegung privater Konflikte, wenn dies erforderlich ist.
b) Hilfeleistung bei Unfällen, Katastrophen oder öffentlichen Notfällen.
c) Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Natur, der Umwelt und sonstiger naturbezogener Ressourcen.
Zuweisung von Einheiten der Nationalpolizei an die Autonomen Gemeinschaften
Die Autonomen Regionen, die keine eigenen Polizeikräfte haben, können bei der spanischen Regierung über das Innenministerium die Zuweisung von Einheiten der Nationalpolizei für die Ausübung bestimmter Aufgaben beantragen (Art. 47 Ley Orgánica 2/1986).
Die zugeteilten Einheiten unterstehen funktional den Behörden der Autonomen Gemeinschaft und organisatorisch dem Innenministerium.
Die “Policía Nacional” hat derzeit vier Einheiten (“Unidad del Cuerpo Nacional de Policía”), die den Gemeinschaften Valencia, Andalusien, Galizien und Aragon zugeordnet sind.
Aufgaben der Policía Local
Die spanischen Gemeinden können eigene Polizeikräfte einrichten, die grundsätzlich nur im Gebiet der jeweiligen Kommune tätig werden dürfen (außer in Notfällen und auf vorherige Anforderung der zuständigen Behörden).
Die örtlichen Polizeikräfte haben folgenden Aufgabenbereich (Art.53 Ley Orgánica 2/1986):
| Zuständigkeit | Wichtige Aufgaben |
|---|---|
| Straßenverkehr | Regelung des Verkehrs in der Innenstadt und Erstellung von Berichten bei Verkehrsunfällen |
| Verwaltungsangelegenheiten | Vollzug der Verordnungen und sonstiger kommunaler Vorschriften innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs |
| Katastrophenschutz | Hilfeleistung bei Unfällen, Katastrophen oder öffentlichen Notfällen |
| Sicherheit | Durchführung aller Maßnahmen, die der Verhinderung von Straftaten dienen |
| Öffentliche Ordnung | Überwachung öffentlicher Plätze Schutz der Behörden der örtlichen Körperschaften und Bewachung ihrer Gebäude und Einrichtungen |
| Amtshilfe für die staatlichen und Autonomen Polizeikräfte | Mitwirkung beim Schutz von Demonstrationen und bei großen Menschenansammlungen Zusammenarbeit bei der Beilegung privater Konflikte |
Was ist der Unterschied zwischen Guardia Civil und Policía Nacional oder Local?
Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Abgrenzungen der bedeutendsten Polizeikräfte in Spanien im Bereich organischer Zugehörigkeit, territorialer Zuständigkeit und Kernaufgaben.
| Policía Nacional |
|---|
| Staat / Innenministerium |
| Zivil |
| Große und mittlere Städte |
| Dokumente, Ausländerwesen, Organisierte Kriminalität |
| Guardia Civil |
|---|
| Staat / Innen- und Verteidigungsministerium |
| Militär |
| Ländliche Gebiete, Küsten, Überlandstraßen |
| Steuern, Grenze/Zoll, Verkehr (außerorts), Natur und Umwelt |
| Policía Local |
|---|
| Kommunal / Stadt oder Gemeinde |
| Zivil |
| Stadt- und Gemeindegebiet |
| Lokale Ordnung, Verkehr (innerorts) |
Mit ASSSA Versicherung haben Sie eine erstklassige private Krankenversicherung in Spanien an Ihrer Seite. Nutzen Sie jetzt eine individuelle Beratung auf Deutsch.
Sie ist speziell geeignet für Residencia-Anträge.

Was ist die “Policía Judicial”?
Die “Policía Judicial” (sog. Kriminalpolizei) ist eine spezielle Polizeibehörde, die die Justiz bei der Ermittlung von Straftaten und der Vollstreckung von Urteilen unterstützt.
Die Beamten der Kriminalpolizei unterstehen bei der Erfüllung ihrer Tätigkeiten organisatorisch dem Innenministerium und funktional den Richtern, Gerichten oder Staatsanwaltschaften, die mit dem Gegenstand ihrer Ermittlungen befasst sind (Art. 31 Ley Orgánica 2/1986):
Aufgaben
Zu den Funktionen der “Policía Judicial” gehören vor allem
- die Ermittlung von Straftaten,
- die Aufdeckung und Festnahme von Straftätern sowie
- die Sicherung von Beweismitteln und Tatwerkzeugen.
Diese Aufgaben werden von den staatlichen Sicherheitskräften (Policía Nacional und Guardia Civil) durch Spezialeinheiten wahrgenommen.
Wobei die Polizeikräfte der Autonomen Gemeinschaften und der lokalen Körperschaften mit den staatlichen Sicherheitsorganen zusammenarbeiten.
Welche Spezialeinheiten der Polizei gibt es in Spanien?
Die Kriminalpolizei verfügt über eine Vielzahl von hochspezialisierten Einheiten für schwere Straftaten wie Mord, Terrorismus, organisiertes Verbrechen oder Wirtschafts- und Umweltkriminalität, sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene.
Spezialeinheiten der Policía Nacional:
Die Nationale Polizei besitzt mit der “Comisaría General de Policía Judicial” folgende Elite- und Spezialgruppen:
- Unidad Central de Droga y Crimen Organizado (UDYCO): Einheit für Drogenhandel und organisierte Kriminalität
- Unidad Central de Delincuencia Especializada y Violenta: Einheit für spezialisierte und gewalttätige Kriminalität
- Unidad Central de Delincuencia Económica y Fiscal: Einheit für Wirtschafts- und Steuerkriminalität
- Unidad de Investigación Tecnológica: Abteilung für elektronische Kriminalität im Bereich Cyberkriminalität, Internetbetrug, Kinderpornografie, etc.
Weitere Einheiten:
- Unidades de Intervención Policial (U.I.P.): Einsatzkräfte vor allem zur Prävention und bei unmittelbarer Gefahr oder schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Sicherheit (wie bei Großveranstaltungen, Demonstrationen, schweren Katastrophen, Aufständen)
- Grupo Especial de Operaciones (G.E.O.): Sondereinsatzgruppe für die Befreiung von Geiseln, die Terrorismusbekämpfung, den Schutz von Personen (wie Diplomenten) und Gütern und für die Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung besondere Qualifikationen erfordert.
Sondereinheiten der Guardia Civil:
- Unidad Especial de Intervención (UIC): Zentrale Eliteeinheit für Hochrisikoeinsätze innerhalb und außerhalb des Staatsgebiets. Sie ist der Gegenstück zur G.E.O.
- Servicio de Protección de la Naturaleza (SEPRONA): die Umweltpolizei für den Schutz der Natur, die Tiergesundheit und für die Brandbekämpfung
- Agrupación de Tráfico (AT): die Verkehrspolizei für Überwachung, Regulierung und Kontrolle des Straßenverkehrs vor allem auf Überlandstraßen, sowie für Ermittlungen bei Verkehrsunfällen
- Servicio Marítimo (SEMAR): die Küstenwache für die Überwachung der spanischen Hoheitsgewässer
Die Autonomen Polizeibehörden (wie die “Mossos d’Esquadra” und die “Ertzaintza”) haben ebenfalls eigene Kriminalpolizeieinheiten inne.
Wie rufe ich die Polizei in Spanien?
Notrufnummern und Zuständigkeiten der verschiedenen Polizeibehörden in Spanien:
| Polizei | Notruf | Mögliche Notfälle |
|---|---|---|
| Allgemein (europaweit) | 112 | Bei allen Notfällen, wenn Sie unsicher sind, welchen Dienst Sie benötigen |
| Policía Local | 092 | Bei lokalen Problemen: Verkehrsunfall im Stadtgebiet Nachbarschaftsstreitigkeiten Lärmbelästigung, Einbruch, Anzeigen |
| Guardia Civil | 062 | Bei Vorfällen in ländlichen Gebieten und an der Küste: Verkehrsunfall auf Überlandstraßen oder Autobahnen, Naturschutzdelikte |
| Policía Nacional | 091 | Bei Delikten in größeren Städten: Schwere Straftaten, Drogen, Überfall, Diebstahl |
Empfehlung: In Notsituationen (vor allem im Zweifelsfall) rufen Sie einfach die 112 (allgemeiner europäischer Notruf) an.
Das ist die sicherste und schnellste Option, da dort in der Regel auch Fremdsprachenkenntnisse (oft Deutsch und Englisch) vorhanden sind und die Weiterleitung an die richtige Polizeibehörde automatisch erfolgt.
Hinweis: Für häusliche Gewalt (“Violencia de género”) ist die Notrufnummer 016 vorgesehen.
War dieser Fachbeitrag hilfreich und verständlich für Sie?
Ich freue mich auf Ihren Kommentar.
Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:
Rechtsgrundlagen
Ley Orgánica 2/1986, de 13 de marzo, de Fuerzas y Cuerpos de Seguridad.
