Polizei in Spanien: Aufgaben & Unterschiede verstehen

Polizei in Spanien

Spanien verfügt über ein einzigartiges und komplexes Polizeisystem, da es auf der nationalen, regionalen und kommunalen Ebene organisiert ist.

Ziel dieses Fachbeitrages ist es nun, die spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten der wichtigsten Polizeikörper in Spanien herauszuarbeiten sowie die fundamentalen Unterschiede der “Policía Nacional”, der “Guardia Civil” und der “Policía Local” zu beleuchten, um die Polizei in Spanien besser zu verstehen.

Zum Schluss gehe ich noch auf die Kriminalpolizei mit ihren Spezialeinheiten ein und Sie erfahren, unter welcher Telefonnummer die zuständige Polizei bei Notfällen am besten zu erreichen ist.

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Wie funktioniert das Polizeisystem in Spanien?

Die öffentliche Sicherheit (“Seguridad Pública”) in Spanien fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates. Für ihre Aufrechterhaltung ist die Nationalregierung mit Beteiligung der Autonomen Gemeinschaften und der lokalen Körperschaften verantwortlich (Art. 1 Ley Orgánica 2/1986).

Die Gewährleistung der nationalen Ordnung wird dabei von Sicherheitskräften und -organen (“Fuerzas y Cuerpos de Seguridad”) wahrgenommen.

Im Wesentlichen gibt es in Spanien 3 Arten von Polizeibehörden:

1.) Die staatlichen Sicherheitskräfte, die ihre Funktionen im gesamten spanischen Staatsgebiet ausüben. Zu diesen gehören die:

  • Policía Nacional (“Cuerpo Nacional de Policía” – CNP), eine zivile bewaffnete Einrichtung, die dem Innenminister untersteht.
  • Guardia Civil (GC), eine militärisch bewaffnete Institution, die sowohl dem Innenminister als auch dem Verteidigungsminister unterstellt ist (je nachdem welche Aufgaben sie erfüllt).

2.) Die Polizeikräfte der Autonomen Gemeinschaften (“Cuerpos de Policía de las Comunidades Autónomas”)

3.) Policía Local (“Cuerpos de Policía Local” oder “Policía Municipal”), die zivile bewaffnete kommunale Polizei, unterstellt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Die staatlichen Sicherheitskräfte und -organe sind zur gegenseitigen Zusammenarbeit bei der Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten verpflichtet.

Welche Aufgaben haben die staatlichen Sicherheitskräfte?

Gemeinsame Aufgaben und Zuständigkeiten

Diese Organe haben den Auftrag, die freie Ausübung der Rechte zu schützen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, indem sie folgende Aufgaben ausüben (Art. 11 Ley Orgánica 2/1986):

  • a) Für die Einhaltung der Gesetze und allgemeinen Vorschriften zu sorgen.
  • b) Personen zu helfen und zu schützen und den Erhalt von Gütern zu gewährleisten, die aus irgendeinem Grund in Gefahr sind.
  • c) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen, die dies erfordern, zu überwachen.
  • d) Den Schutz und die Sicherheit von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu garantieren.
  • e) Die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten und ggf. wiederherzustellen.
  • f) Straftaten zu verhindern und zu untersuchen
  • h) Alle Daten zu erfassen und zu analysieren, die für die öffentliche Ordnung und Sicherheit von Interesse sind, und Methoden zur Verbrechensprävention durchzuführen.
  • i) Zusammenarbeit mit den Zivilschutzdiensten in Fällen von schwerwiegenden Risiken, Katastrophen oder öffentlichen Notfällen.

Territoriale Aufteilung der Zuständigkeit

Die oben genannten Aufgaben werden gebietsmäßig wie folgt verteilt:

  • Die Nationalpolizei ist verantwortlich für die Erfüllung dieser Funktionen
    • in den Provinzhauptstädten und in den
    • Gemeinden und Stadtzentren (festgelegt von der Regierung)
  • Die Guardia Civil wird tätig
    • im übrigen Staatsgebiet (ländlichen Bereich) und in den
    • Hoheitsgewässern

Beide Polizeikräfte müssen auf Anordnung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft oder in Ausnahmefällen, wenn dies für die Wirksamkeit ihres Handelns erforderlich ist, außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs tätig werden.

Materielle Verteilung der Zuständigkeit

Zusätzlich zu den oben genannten gemeinsamen Aufgaben werden der Nationalpolizei und Guardia Civil noch weitere Befugnisse zugeordnet, die sich sach- bzw. themenbezogen aufgliedern lassen (Art. 12 Ley Orgánica 2/1986):

Spezielle Aufgaben der Policía Nacional

ZuständigkeitAufgaben
DokumenteAusstellung spanischer Identitätsausweise
AufenthaltsrechtKontrolle der Ein- und Ausreise nach bzw. aus Spanien

Aufgaben, die die Rechtsvorschriften über Ausländer, Auswanderung und Einwanderung betreffen ( wie z. B. Ausstellung der NIE-Nummer oder “Residencia“)
DrogenUntersucheng und Verfolgung von Drogendelikten
Internationale KooperationZusammenarbeit und Unterstützung der Polizeibehörden anderer Länder
GlückspielÜberwachung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Glücksspiels.
Private SicherheitskräfteKontrolle privater Sicherheits-, Überwachungs- und Ermittlungsdienste
Tabelle Aufgaben der Policía Nacional

Spezielle Aufgaben der Guarida Civil

Die Guardia Civil übt folgende Befugnisse aus:

ZuständigkeitWichtige Aufgaben
Waffen und SprengstoffeHandlungen, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften diesbezüglich ergeben
Steuern und SchmuggelStaatliche Steueraufsicht und Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Schmuggel
Verkehr, Küsten und GrenzenDie Bewachung von Landstraßen, Küsten, Grenzen, Häfen, Flughäfen und Einrichtungen, die aufgrund ihrer Bedeutung dies erfordern
Natur-/UmweltschutzÜberwachung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Natur und der Umwelt, der Wasserressourcen sowie der Jagd-, Fischerei-, Wald- und sonstigen naturbezogenen Bestände
GefangenentransportÜberführung von Häftlingen zwischen Städten
Tabelle Aufgaben der Guardia Civil

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Die Polizeikräfte der Autonomen Gemeinschaften

Die Autonomen Gemeinschaften (“Comunidades Autónomas”) in Spanien, deren Statuten dies vorsehen, können Polizeikräfte zur Ausübung der in der Verfassung genannten Überwachungs- und Schutzfunktionen sowie der übrigen ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben einsetzen (Art. 37 Ley Orgánica 2/1986).

Diese Polizeikorps dürfen nur innerhalb des Hoheitsgebiets der jeweiligen autonomen Region tätig werden, außer in Notfällen, nachdem sie zuvor von den staatlichen Behörden dazu aufgefordert wurden.

Sie sind bewaffnete zivile Einrichtungen mit einer hierarchischen Struktur und Organisation.

Eigene Autonome Polizeikräfte

Folgende Autonome Gemeinschaften haben bereits ihre eigenen, teilweise umfassenden Polizeikräfte eingerichtet:

Autonome GemeinschaftName der Polizei
Baskenland “Ertzaintza”
Katalonien“Mozos de Escuadra”
Navarra“Policía Foral de Navarra”
Kanarische Inseln“Cuerpo General de la Policía Canaria “
Tabelle Polizeikräfte der Autonomen Gemeinschaften in Spanien

Die Polizei im Baskenland und in Katalonien übernehmen in Ihren jeweiligen autonomen Regionen die meisten Aufgaben sowohl der Guardia Civil als auch der Nationalpolizei vor allem in den Bereichen öffentlicher Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Sodass sie die staatlichen Sicherheitskräfte weitgehend ersetzen.

Die autonome Polizei von Navara ist ihre Rolle eher begrenzt. Sie hat die ausschließliche Zuständigkeit für den Überlandverkehr in Ihrem Gebiet.

Die autonomen Polizeikräfte auf den Kanaren ergänzen die Arbeit der örtlichen Polizei und leisten Hilfe bei Katastrophen, Notfällen und Großveranstaltungen. 

Das bedeutet, dass nur bestimmte Aufgaben von den regionalen Polizeikräften vollständig übernommen werden. Die staatlichen Sicherheitsorgane üben weiterhin alle ihre Zuständigkeiten in den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften aus, sowohl die gemeinsamen als auch die ausschließlichen Aufgaben (wie z. B. Steueraufsicht, Hoheitsgewässer, Grenzschutz, Ausländerangelegenheiten).

Aufgaben der Autonomen Polizeikräfte

Die Aufgaben und Zuständigkeiten variieren je nach den Vereinbarungen zwischen den Regionalregierungen und der nationalen Regierung von Gebiet zu Gebiet erheblich.

Gesetzlich können die Autonomen Polizeikräfte folgende Aufgaben wahrnehmen (Art. 38 Ley Orgánica 2/1986)):

1. Eigene Aufgaben:

a) Überwachung der Einhaltung der von den Organen der Autonomen Gemeinschaft erlassenen Vorschriften und Anordnungen.

b) Überwachung und Schutz von Personen, Organen, Gebäuden, Einrichtungen und Räumlichkeiten der Autonomen Gemeinschaft und ihrer ausführenden Organe.

c) Überprüfung der Tätigkeiten, die der Ordnung oder Disziplin der Autonomen Gemeinschaft unterliegen, und die Anzeige aller illegalen Aktivitäten.

d) Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Handlungen oder Bestimmungen der Autonomen Gemeinschaft selbst.

2. In Zusammenarbeit mit den staatlichen Sicherheitskräften:

a) Überwachung der Einhaltung der Gesetze und sonstigen staatlichen Vorschriften und Gewährleistung des Betriebs der wesentlichen öffentlichen Dienste.

b) Mitwirkung bei den Aufgaben der Kriminalpolizei.

c) Überwachung öffentlicher Räume, Schutz von Demonstrationen und Aufrechterhaltung der Ordnung bei großen Menschenansammlungen.

3. Gleichzeitiger und undifferenzierter Einsatz:

a) Zusammenarbeit bei der Beilegung privater Konflikte, wenn dies erforderlich ist.

b) Hilfeleistung bei Unfällen, Katastrophen oder öffentlichen Notfällen.

c) Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Natur, der Umwelt und sonstiger naturbezogener Ressourcen.

Zuweisung von Einheiten der Nationalpolizei an die Autonomen Gemeinschaften

Die Autonomen Regionen, die keine eigenen Polizeikräfte haben, können bei der spanischen Regierung über das Innenministerium die Zuweisung von Einheiten der Nationalpolizei für die Ausübung bestimmter Aufgaben beantragen (Art. 47 Ley Orgánica 2/1986).

Die zugeteilten Einheiten unterstehen funktional den Behörden der Autonomen Gemeinschaft und organisatorisch dem Innenministerium.

Die “Policía Nacional” hat derzeit vier Einheiten (“Unidad del Cuerpo Nacional de Policía”), die den Gemeinschaften Valencia, Andalusien, Galizien und Aragon zugeordnet sind.

Aufgaben der Policía Local

Die spanischen Gemeinden können eigene Polizeikräfte einrichten, die grundsätzlich nur im Gebiet der jeweiligen Kommune tätig werden dürfen (außer in Notfällen und auf vorherige Anforderung der zuständigen Behörden).

Die örtlichen Polizeikräfte haben folgenden Aufgabenbereich (Art.53 Ley Orgánica 2/1986):

ZuständigkeitWichtige Aufgaben
StraßenverkehrRegelung des Verkehrs in der Innenstadt und Erstellung von Berichten bei Verkehrsunfällen
VerwaltungsangelegenheitenVollzug der Verordnungen und sonstiger kommunaler Vorschriften innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs
KatastrophenschutzHilfeleistung bei Unfällen, Katastrophen oder öffentlichen Notfällen
SicherheitDurchführung aller Maßnahmen, die der Verhinderung von Straftaten dienen
Öffentliche OrdnungÜberwachung öffentlicher Plätze

Schutz der Behörden der örtlichen Körperschaften und Bewachung ihrer Gebäude und Einrichtungen
Amtshilfe für die staatlichen und Autonomen PolizeikräfteMitwirkung beim Schutz von Demonstrationen und bei großen Menschenansammlungen

Zusammenarbeit bei der Beilegung privater Konflikte
Tabelle Aufgaben der Policía Local

Was ist der Unterschied zwischen Guardia Civil und Policía Nacional oder Local?

Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Abgrenzungen der bedeutendsten Polizeikräfte in Spanien im Bereich organischer Zugehörigkeit, territorialer Zuständigkeit und Kernaufgaben.

Policía Nacional
Staat /
Innenministerium
Zivil
Große und mittlere Städte
Dokumente, Ausländerwesen,
Organisierte Kriminalität
Guardia Civil
Staat / Innen- und Verteidigungsministerium
Militär
Ländliche Gebiete,
Küsten, Überlandstraßen
Steuern, Grenze/Zoll, Verkehr (außerorts), Natur und Umwelt
Policía Local
Kommunal /
Stadt oder Gemeinde
Zivil
Stadt- und Gemeindegebiet
Lokale Ordnung, Verkehr (innerorts)

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Was ist die “Policía Judicial”?

Die “Policía Judicial” (sog. Kriminalpolizei) ist eine spezielle Polizeibehörde, die die Justiz bei der Ermittlung von Straftaten und der Vollstreckung von Urteilen unterstützt.

Die Beamten der Kriminalpolizei unterstehen bei der Erfüllung ihrer Tätigkeiten organisatorisch dem Innenministerium und funktional den Richtern, Gerichten oder Staatsanwaltschaften, die mit dem Gegenstand ihrer Ermittlungen befasst sind (Art. 31 Ley Orgánica 2/1986):

Aufgaben

Zu den Funktionen der “Policía Judicial” gehören vor allem

  • die Ermittlung von Straftaten,
  • die Aufdeckung und Festnahme von Straftätern sowie
  • die Sicherung von Beweismitteln und Tatwerkzeugen.

Diese Aufgaben werden von den staatlichen Sicherheitskräften (Policía Nacional und Guardia Civil) durch Spezialeinheiten wahrgenommen.

Wobei die Polizeikräfte der Autonomen Gemeinschaften und der lokalen Körperschaften mit den staatlichen Sicherheitsorganen zusammenarbeiten.

Welche Spezialeinheiten der Polizei gibt es in Spanien?

Die Kriminalpolizei verfügt über eine Vielzahl von hochspezialisierten Einheiten für schwere Straftaten wie Mord, Terrorismus, organisiertes Verbrechen oder Wirtschafts- und Umweltkriminalität, sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene.

Spezialeinheiten der Policía Nacional:

Die Nationale Polizei besitzt mit der “Comisaría General de Policía Judicial” folgende Elite- und Spezialgruppen:

  • Unidad Central de Droga y Crimen Organizado (UDYCO): Einheit für Drogenhandel und organisierte Kriminalität
  • Unidad Central de Delincuencia Especializada y Violenta: Einheit für spezialisierte und gewalttätige Kriminalität
  • Unidad Central de Delincuencia Económica y Fiscal: Einheit für Wirtschafts- und Steuerkriminalität
  • Unidad de Investigación Tecnológica: Abteilung für elektronische Kriminalität im Bereich Cyberkriminalität, Internetbetrug, Kinderpornografie, etc.

Weitere Einheiten:

  • Unidades de Intervención Policial (U.I.P.): Einsatzkräfte vor allem zur Prävention und bei unmittelbarer Gefahr oder schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Sicherheit (wie bei Großveranstaltungen, Demonstrationen, schweren Katastrophen, Aufständen)
  • Grupo Especial de Operaciones (G.E.O.): Sondereinsatzgruppe für die Befreiung von Geiseln, die Terrorismusbekämpfung, den Schutz von Personen (wie Diplomenten) und Gütern und für die Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung besondere Qualifikationen erfordert.

Sondereinheiten der Guardia Civil:

  • Unidad Especial de Intervención (UIC): Zentrale Eliteeinheit für Hochrisikoeinsätze innerhalb und außerhalb des Staatsgebiets. Sie ist der Gegenstück zur G.E.O.
  • Servicio de Protección de la Naturaleza (SEPRONA): die Umweltpolizei für den Schutz der Natur, die Tiergesundheit und für die Brandbekämpfung
  • Agrupación de Tráfico (AT): die Verkehrspolizei für Überwachung, Regulierung und Kontrolle des Straßenverkehrs vor allem auf Überlandstraßen, sowie für Ermittlungen bei Verkehrsunfällen
  • Servicio Marítimo (SEMAR): die Küstenwache für die Überwachung der spanischen Hoheitsgewässer

Die Autonomen Polizeibehörden (wie die “Mossos d’Esquadra” und die “Ertzaintza”) haben ebenfalls eigene Kriminalpolizeieinheiten inne.

Wie rufe ich die Polizei in Spanien?

Notrufnummern und Zuständigkeiten der verschiedenen Polizeibehörden in Spanien:

PolizeiNotrufMögliche Notfälle
Allgemein
(europaweit)
112Bei allen Notfällen, wenn Sie unsicher sind, welchen Dienst Sie benötigen
Policía Local092Bei lokalen Problemen:
Verkehrsunfall im Stadtgebiet
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Lärmbelästigung, Einbruch,
Anzeigen
Guardia Civil062Bei Vorfällen in ländlichen Gebieten und an der Küste:
Verkehrsunfall auf Überlandstraßen oder Autobahnen,
Naturschutzdelikte
Policía Nacional091Bei Delikten in größeren Städten:
Schwere Straftaten, Drogen, Überfall, Diebstahl

Empfehlung: In Notsituationen (vor allem im Zweifelsfall) rufen Sie einfach die 112 (allgemeiner europäischer Notruf) an.

Das ist die sicherste und schnellste Option, da dort in der Regel auch Fremdsprachenkenntnisse (oft Deutsch und Englisch) vorhanden sind und die Weiterleitung an die richtige Polizeibehörde automatisch erfolgt.

Hinweis: Für häusliche Gewalt (“Violencia de género”) ist die Notrufnummer 016 vorgesehen.

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Rechtsgrundlagen

Ley Orgánica 2/1986, de 13 de marzo, de Fuerzas y Cuerpos de Seguridad.

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