2025 Sozialversicherung für Selbständige in Spanien anmelden
Die Anmeldung zur Krankenversicherung bzw. Sozialversicherung für Selbständige in Spanien ist verpflichtend. Wenn Sie sich also als “autónomo” in Spanien selbständig machen wollen, ist es ratsam, sich fristgerecht bei der “Seguridad Social” zu registrieren.
Um Ihnen diese Formalität zu erleichtern, habe ich im folgenden beschrieben, wie sich bei der Sozialversicherung in Spanien richtig an- bzw. abmelden.
Ferner erfahren Sie auf welche Leistungen Sie Anspruch bzw. welchen Krankenversicherungsschutz Sie als “autónomo” haben.
Zum Abschluss gehe ich dann noch näher auf die Kosten bzw. Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige ein und erwähne einige Vergütungen hinsichtlich der Beitragszahlung, die Sie erhalten können.
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Muss ich mich bei der Sozialversicherung für Selbständige in Spanien anmelden?
Ja. Die An-und Abmeldung und die Veränderungen von Daten sind für Selbständige (“autónomo”) verpflichtende Mitteilungen an die Sozialversicherung (“Seguridad Social”), um diese über den Beginn der Arbeitstätigkeit, über die Beendigung derselben oder über die Veränderungen der Daten hinsichtlich der Identität, des Wohnsitzes oder der Arbeit zu informieren.
Wer muss den Antrag stellen?
Der “autónomo” (wie Unternehmer, Freiberufler, Freelancer) selbst ist unmittelbar dafür verantwortlich, der Pflicht zur Beantragung seiner Anmeldung und ggf. seiner Mitgliedschaft nachzukommen.
Hilfsweise tragen die selbständigen Unternehmer hinsichtlich ihrer mitarbeitenden Familienangehörigen Verantwortung.
Die offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Arbeitsgenossenschaften (“Compañías Regulares Colectivas, Compañías Comanditarias y Cooperativas de Trabajo Asociado”) sind subsidiär gegenüber ihren Partnern verantwortlich.
Wenn der “autónomo” seiner Pflicht nicht nachkommt, kann die Allgemeine Sozialversicherungskasse (“Tesorería General de la Seguridad Social”) von Amts wegen aktiv werden.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Wichtig: Die Anmeldung in die Sozialversicherung für Selbständige hat vor Tätigkeitsbeginn zu erfolgen.
Antrag auf Anmeldung: Vor Beginn der Tätigkeit bis 60 Kalendertage bevor
Antrag auf Abmeldung und Veränderung von Daten: 3 Kalendertage
Ab wann wirkt die An- bzw. Abmeldung?
Wirkungen der Anmeldungen:
- Bis zu drei Anmeldungen innerhalb eines jeden Kalenderjahres wirken sich ab dem Tag aus, an dem alle Bedingungen erfüllt sind (Beginn der Tätigkeit), sofern der Antrag in der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
- Der Rest der Anmeldungen, die gegebenenfalls innerhalb jedes Kalenderjahres erfolgen, wirken ab dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem alle Bedingungen erfüllt sind, sofern der Antrag in der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
- Die Anmeldungen, die außerhalb der vorgeschriebenen Frist beantragt wurden, wirken ebenfalls ab dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen für die Aufnahme in dieses Sondersystem (“Régimen Especial”) erfüllt sind.
Wirkungen der Abmeldungen:
- Bis zu drei Abmeldungen innerhalb eines jeden Kalenderjahres wirken sich ab dem Tag aus, an dem der Arbeiter die ausschlaggebende Tätigkeit für die Aufnahme beendet hat, sofern der Antrag in der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
- Der Rest der Abmeldungen, die gegebenenfalls innerhalb eines jeden Kalenderjahres erfolgen, wirken ab dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Selbständige die ausschlaggebende Tätigkeit für die Aufnahme beendet hat, sofern der Antrag in der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
- Wenn der Selbständige die Abmeldung nicht beantragt oder er beantragt sie in einer dafür nicht festgelegten Form und Frist oder die Abmeldung erfolgt von Amts wegen, dann erlischt die Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht sofort, sondern erst am letzten Tag, an dem die “Tesorería General de la Seguridad” von der Einstellung der Selbständigkeit oder der ausschlaggebenden Situation für die Aufnahmen in diese Sondersystem (“Régimen Especial”) Kenntnis erlangt hat.
- Die Betroffenen können jedoch mit einem der gesetzlich zugelassenen Mittel nachweisen, dass die Einstellung der Tätigkeit zu einem anderen Datum erfolgte, um die Verpflichtung zur Beitragszahlung zu erlöschen.
- Der bloße Antrag auf Abmeldung und dessen Anerkennung beenden nicht die Verpflichtung zur Beitragszahlung oder führen zu anderen Auswirkungen, solange die erforderlichen Bedingungen für die Aufnahme in das “Régimen Especial” fortbestehen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Seit dem 01.10.2018 müssen die Formalitäten für “autónomos” mit der “Seguridad Social” elektronisch über die “Sede electrónica” oder mittels einer Genehmigung über das System RED abgewickelt werden.
Die Anmeldung der Selbständigen (“alta de trabajador”), sowie die Abmeldung (“baja de trabajador)”) und Änderung von Daten werden mittels des Sondersystems für Selbständige (“Régimen Especial de trabajadores autónomos” kurz RETA genannt) durchgeführt.
Selbständige, wie Ärzte, Architekten und Anwälte, die bestimmten Berufsverbänden angehören, können alternativ zum RETA Mitglied in den Versorgungswerken ihres Berufsstandes werden. Sie stellen eine Ausnahme dar.
Für den Zugang zum RETA ist eine eine elektronische Zertifizierung (Certificado Digital oder Clave Pin) erforderlich.
Was brauche ich alles, um mich als Selbständiger bei der Sozialversicherung in Spanien anzumelden?
Im Wesentlichen sind für die Anmeldung via “RETA” folgende Informationen erforderlich:
- Kontaktdaten: Telefonnummer und email-Adresse
- Adresse der beruflichen Tätigkeit
- Sozialversicherungsnummer (eigene und ggf. der Familienangehörigen, mit denen man zusammenarbeitet)
- Datum des Tätigkeitsbeginns
- Code für die Steuer der wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE) und Code der Aktivität gemäß der Tabelle der “Clasificación Nacional de Actividades Económicas (CNAE)
- Daten über die Deckung der Risiken und der Versicherungseinrichtung: Abhängig von der Stellung des Selbständigen muss man die Daten hinsichtlich der Deckung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall und Einstellung der Arbeit, sowie die Versicherung auf Gegenseitigkeit (“mutua”) für die Verwaltung wählen
- Die Schätzung Ihres monatlichen Nettoeinkommens.
- Wahl der Beitragsgrundlage und Vergütungen
- Bankdaten für die Überweisung der Beiträge (“cuotas”): IBAN einer spanischen Bank
Haben Sie alle Seiten des Formulars ordnungsgemäß und ohne Fehler aus gefüllt, sind Sie nach Bestätigung der Daten bei der Sozialversicherung für Selbständige angemeldet. Sie erhalten einen Nachweis über die Anmeldung (“justificante de alta”) in PDF-Format, den Sie speichern und ausdrucken können.
Welche Leistungen sind abgedeckt?
Sie haben als Selbständiger “autónomo” vor allem Anspruch auf folgende Leistungen:
- Leistungen der allgemeinen Risikodeckung (“contingencias comunes”):
- übliche Krankheiten
- Privatunfälle
- Rente
- Ruhezeit bei Mutterschaft und Vaterschaft
- Risiken während der Schwangerschaft, Geburt und des Stillens
- Leistung wegen der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (“incapacidad temporal”)
- Leistungen wegen Berufsrisken (“contingencias profesionales”)
- Arbeitsunfälle (“accidentes de trabajo”- AT) und Berufskrankheiten (“enfermedades profesionales”-EP)
- Einstellung der Tätigkeit (“cese de actividad”) und berufliche Ausbildung, Beratung und Förderung
Risikodeckung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Der Versicherungsschutz für “incapacidad temporal” ist seit 01.01.2008 (Ley 20/2007 de 11 de julio) verpflichtend für Selbständige:
- die im “Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA)” angemeldet sind
- die den Status der wirtschaftlich Abhängigen haben
- die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Deckung beruflicher Risiken aufgrund des erhöhten Unfallrisikos obligatorisch ist
und ist optional für Selbständige:
- die in einem anderen System der sozialen Sicherheit angemeldet sind und Anspruch auf die Leistung wegen vorübergehende Arbeitsunfähigkeit im Rahmen dieser Regelung haben, solange ihre Mehrfachtätigkeit aufrechterhalten wird
- die in das Sondersystem für selbständige Agrararbeiter (“Sistema Especial para trabajadores por Cuenta Propia Agrarios”) einbezogen sind.
Die Leistungen aufgrund der vorübergehende Arbeitsunfähigkeit werden von der mit der Sozialversicherung kooperierenden Versicherung auf Gegenseitigkeit (“mutua”) durchgeführt. Diese “mutua” wird zum Zeitpunkt der Anmeldung in das Sondersystem (“Régimen Especial”) gewählt.
Risikodeckung der Berufsrisiken
Ferner ist ab dem 01.01.2019 (Ley 28/2018, de 28 de diciembre) im Allgemeinen die Deckung der folgender Berufsrisiken (“contingencias profesionales”) verpflichtend (außer für Selbständige, die in dem System “Sistema Especial para trabajadores por Cuenta Propia Agrarios” einbezogen sind):
- Arbeitsunfälle (“accidentes de trabajo”- AT) und Berufskrankheiten (“enfermedades profesionales”-EP)
- Einstellung der Tätigkeit (Arbeitslosigkeit) (“cese de actividad”) und berufliche Ausbildung, Beratung und Förderung
Die Risikodeckung der Berufsrisken wird von der selben kooperierenden Versicherung auf Gegenseitigkeit (“mutua”) durchgeführt, mit der man den Versicherungsschutz der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit formalisiert hat.
Wollen Sie zusätzlich eine geeignete private Krankenversicherung in Spanien, dann kann ich Ihnen die private Krankenversicherung für internationale Kunden von ASSSA empfehlen.
Sie ist speziell für Residencia Anträge geeignet.
Wieviel muss ich monatlich an Beiträge zahlen?
Die Sozialversicherungsbeiträge (“cuotas”), die Sie monatlich zahlen müssen, ergeben sich aus der Beitragsgrundlage (“base de cotización”), die Sie wählen, und der Anwendung der Beitragssätze (“tipos de cotización”) für die jeweiligen Risiken.
Beitragssätze (2025):
Satz für allgemeine Risiken (“Tipo Contingencias Comunes”) | 28,30% |
Satz für Berufsrisiken (“Tipo Contingencias Profesionales”) | 1,3 % |
Satz für Einstellung der Tätigkeit (“Tipo Cese de Actividad”) | 0,9 % |
Satz für Berufsausbildung (“Tipo Formación Profesional”) | 0,1 % |
Satz für den Mechanismus der generationenübergreifenden Gerechtigkeit (“mecanismo de equidad intergeneracional”-MEI), der der Finanzierung des öffentlichen Rentensystems dient. | 0,8 % |
Die Summe dieser Prozentsätze ergibt 31,4 %, die Sie auf Ihre Beitragsgrundlage anwenden müssen, um Ihren Beitrag zur Sozialversicherung in Spanien als Selbständiger zu berechnen..
Welche Beitragsgrundlage kann ich wählen?
Ab 01. Januar 2023 gibt es ein neues Beitragssystem in die Sozialversicherung für Selbständige in Spanien.
Wie dieses neue System funktioniert, erfahren Sie in meinem Fachbeitrag 2025 neue Beitragsgrundlage in Spanien für Selbstständige.
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Rechtsgrundlagen
Real Decreto-ley 28/2018, de 28 de diciembre, para la revalorización de las pensiones públicas y otras medidas urgentes en materia social, laboral y de empleo
Real Decreto-Ley 18/2019, de 27 de diciembre, por el que se adoptan determinadas medidas en materia tributaria, catastral y de Seguridad Social
Ley 31/2022, de 23 de diciembre, de Presupuestos Generales del Estado para el año 2023.
Ley 20/2007, de 11 de julio, del Estatuto del trabajo autónomo.
Seguridad Social
Hallo lieber Mag Wilhelm,
wieder einmal (bereits schon mehrfach) bin ich auf Ihrer Seite gelandet und möchte mich gerne noch ein weiteres Mal für Ihre Fachbeiträge bedanken.
Sie haben mir jedes Mal weitergeholfen. Also herzlichen DANK dafür. Dass ich Ihre Seite auch bereits schon weiterempfohlen habe, ist selbsterklärend :-).
Was die Dame “Andrea” weiter oben beschreibt, empfinde ich ähnlich – es sind manchmal Kreisläufe bei denen sich die “Katze in den Schwanz beißt”, wie man so schön sagt, also bedingen einander mitunter, so dass man manchmal eher zäh voran kommt :-).
Ansonsten überlege ich aktuell selbst, ob ich Ihr unverbindliches Angebot mal für meine Thematik erfrage, mal sehen…
Ansonsten nochmals Danke und bitte weiter machen mit Ihren tollen / ausführlichen Fachbeiträgen.
Viele Grüße,
Monika
Hola Monika, freut mich sehr, wenn Ihnen meine Fachbeiträge weiterhelfen und vielen lieben Dank für Ihre Weiterempfehlungen. Gerne stehe ich für eventuelle Fragen zur Verfügung. LG
Sehr hilfreich diese Seite und ihre Beiträge, vielen Dank! Ich bin lediglich über die Reihenfolge der entsprechenden Anmeldungen verwirrt, da sie sich teils gegenseitig zu bedingen scheinen: für die NIE benötige ich einen Nachweise meiner Gründung, für die Meldung bei der Sozialversicherung ein Bankkonto, wofür ich wiederum die NIE benötige, vor Erhalt einer Sozialversicherungsnummer darf ich aber mit der Selbstständigkeit nicht beginnen? Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz, oder? In welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor, was Konto, NIE, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Wohnsitz betrifft? Vielen Dank, da hab ich einen Knorten im Kopf…
Hola, vielen Dank für die Rückmeldung. Freut mich, wenn Ihnen meine Fachbeiträge helfen. Für die Beantragung der NIE müssen Sie einen Grund angeben. Ein konkreter Nachweis (z.B. über die tatsächliche Gründung einer Selbständigkeit) wird von EU-Bürgern in der Regel nicht verlangt. Es kann sein, dass Sie den Grund glaubhaft darlegen müssen. LG
muss ich mich als deutscher Rentner / Pensionär in Spanien sozialversichert, wenn ich als Freiberufler 500 Euro monatlich verdienen möchte ?
Vielen Dank, sabine
Hola, wenn Sie in Spanien freiberuflich tätig werden wollen, müssen Sie sich grundsätzlich bei der spanischen Sozialversicherung anmelden. LG mag wilhelm
Guten Tag, dürfte ich eine Frage stellen?
Wäre bei autonomo -Anmeldung meine Ehefrau zum gleichen Monatsbeitrag mitversichert und hätte Rentenberechtigung?
Vielen Dank für ihre sehr gute Informationsarbeit!
Karl Mai
Guten Tag. Vielen Dank. Was Ihre individuelle Frage betrifft, so nehmen Sie bitte mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Ist bei einer autonomo – Anmeldung meine Ehefrau zum gleichen Monatsbeitrag mitversichert und hätte Rentenberechtigung?
Vielen Dank im voraus.
Guten Tag. Wenn Sie diesbezüglich meine Einschätzung wollen, dann nehmen Sie bitte unverbindlich mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm