Sozialversicherung für Selbständige in Spanien

2024 Sozialversicherung für Selbständige in Spanien anmelden

Die Anmeldung zur Krankenversicherung bzw. Sozialversicherung für Selbständige in Spanien ist verpflichtend. Wenn Sie sich also als “autónomo” in Spanien selbständig machen wollen, ist es ratsam, sich fristgerecht bei der “Seguridad Social” zu registrieren.

Um Ihnen diese Formalität zu erleichtern, habe ich im folgenden beschrieben, wie sich bei der Sozialversicherung in Spanien richtig an- bzw. abmelden.

Ferner erfahren Sie auf welche Leistungen Sie Anspruch bzw. welchen Krankenversicherungsschutz Sie als “autónomo” haben.

Zum Abschluss gehe ich dann noch näher auf die Kosten bzw. Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige ein und erwähne einige Vergütungen hinsichtlich der Beitragszahlung, die Sie erhalten können.

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Muss ich mich bei der Sozialversicherung für Selbständige in Spanien anmelden?

Ja. Die An-und Abmeldung und die Veränderungen von Daten sind für Selbständige (“autónomo”) verpflichtende Mitteilungen an die Sozialversicherung (“Seguridad Social”), um diese über den Beginn der Arbeitstätigkeit, über die Beendigung derselben oder über die Veränderungen der Daten hinsichtlich der Identität, des Wohnsitzes oder der Arbeit zu informieren.

Wer muss den Antrag stellen?

Der “autónomo” (wie Unternehmer, Freiberufler, Freelancer) selbst ist unmittelbar dafür verantwortlich, der Pflicht zur Beantragung seiner Anmeldung und ggf. seiner Mitgliedschaft nachzukommen.

Hilfsweise tragen die selbständigen Unternehmer hinsichtlich ihrer mitarbeitenden Familienangehörigen Verantwortung.

Die offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Arbeitsgenossenschaften (“Compañías Regulares Colectivas, Compañías Comanditarias y Cooperativas de Trabajo Asociado”) sind subsidiär gegenüber ihren Partnern verantwortlich.

Wenn der “autónomo” seiner Pflicht nicht nachkommt, kann die Allgemeine Sozialversicherungskasse (“Tesorería General de la Seguridad Social”) von Amts wegen aktiv werden.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Wichtig: Die Anmeldung in die Sozialversicherung für Selbständige hat vor Tätigkeitsbeginn zu erfolgen.

Antrag auf Anmeldung: Vor Beginn der Tätigkeit bis 60 Kalendertage bevor

Antrag auf Abmeldung und Veränderung von Daten: 3 Kalendertage

Ab wann wirkt die An- bzw. Abmeldung?

Wirkungen der Anmeldungen:

  • Bis zu drei Anmeldungen innerhalb eines jeden Kalenderjahres wirken sich ab dem Tag aus, an dem alle Bedingungen erfüllt sind (Beginn der Tätigkeit), sofern der Antrag in der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
  • Der Rest der Anmeldungen, die gegebenenfalls innerhalb jedes Kalenderjahres erfolgen, wirken ab dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem alle Bedingungen erfüllt sind, sofern der Antrag in der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
  • Die Anmeldungen, die außerhalb der vorgeschriebenen Frist beantragt wurden, wirken ebenfalls ab dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen für die Aufnahme in dieses Sondersystem (“Régimen Especial”) erfüllt sind.

Wirkungen der Abmeldungen:

  • Bis zu drei Abmeldungen innerhalb eines jeden Kalenderjahres wirken sich ab dem Tag aus, an dem der Arbeiter die ausschlaggebende Tätigkeit für die Aufnahme beendet hat, sofern der Antrag in der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
  • Der Rest der Abmeldungen, die gegebenenfalls innerhalb eines jeden Kalenderjahres erfolgen, wirken ab dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Selbständige die ausschlaggebende Tätigkeit für die Aufnahme beendet hat, sofern der Antrag in der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
  • Wenn der Selbständige die Abmeldung nicht beantragt oder er beantragt sie in einer dafür nicht festgelegten Form und Frist oder die Abmeldung erfolgt von Amts wegen, dann erlischt die Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht sofort, sondern erst am letzten Tag, an dem die “Tesorería General de la Seguridad” von der Einstellung der Selbständigkeit oder der ausschlaggebenden Situation für die Aufnahmen in diese Sondersystem (“Régimen Especial”) Kenntnis erlangt hat.
  • Die Betroffenen können jedoch mit einem der gesetzlich zugelassenen Mittel nachweisen, dass die Einstellung der Tätigkeit zu einem anderen Datum erfolgte, um die Verpflichtung zur Beitragszahlung zu erlöschen.
  • Der bloße Antrag auf Abmeldung und dessen Anerkennung beenden nicht die Verpflichtung zur Beitragszahlung oder führen zu anderen Auswirkungen, solange die erforderlichen Bedingungen für die Aufnahme in das “Régimen Especial” fortbestehen.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Seit dem 01.10.2018 müssen die Formalitäten für “autónomos” mit der “Seguridad Social” elektronisch über die  “Sede electrónica” oder mittels einer Genehmigung über das System RED abgewickelt werden.

Die Anmeldung der Selbständigen (“alta de trabajador”), sowie die Abmeldung (“baja de trabajador)”) und Änderung von Daten werden mittels des Sondersystems für Selbständige (“Régimen Especial de trabajadores autónomos” kurz RETA genannt) durchgeführt.

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Selbständige, wie Ärzte, Architekten und Anwälte, die bestimmten Berufsverbänden angehören, können alternativ zum RETA Mitglied in den Versorgungswerken ihres Berufsstandes werden. Sie stellen eine Ausnahme dar.

Für den Zugang zum RETA ist eine eine elektronische Zertifizierung (Certificado Digital oder Clave Pin) erforderlich.

Was brauche ich für das Ausfüllen des Formulars?

Im Wesentlichen müssen Sie folgende Daten berücksichtigen:

  • Kontaktdaten: Telefonnummer und email-Adresse
  • Sozialversicherungsnummer (eigene und ggf. der Familienangehörigen, mit denen man zusammenarbeitet)
  • Steuerliche Daten: “Código del Impuesto de Actividades Económicas (IAE)” – Code für die Steuer der wirtschaftlichen Aktivitäten
  • Daten über die Deckung der Risiken und der Versicherungseinrichtung: Abhängig von der Stellung des Selbständigen muss man die Daten hinsichtlich der Deckung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall und Einstellung der Arbeit, sowie die Versicherung auf Gegenseitigkeit (“mutua”) für die Verwaltung wählen
  • Wahl der Beitragsgrundlage und Vergütungen
  • Bankdaten für die Überweisung der Beiträge (“cuotas”): IBAN einer spanischen Bank und NIE des Inhabers

Haben Sie alle Seiten des Formulars ordnungsgemäß und ohne Fehler aus gefüllt, sind Sie nach Bestätigung der Daten bei der Sozialversicherung für Selbständige angemeldet. Sie erhalten einen Nachweis über die Anmeldung (“justificante de alta”) in PDF-Format, den Sie speichern und ausdrucken können.

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Sie haben als Selbständiger “autónomo” vor allem Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Leistungen der allgemeinen Risikodeckung (“contingencias comunes”):
    • übliche Krankheiten
    • Privatunfälle
    • Rente
    • Ruhezeit bei Mutterschaft und Vaterschaft
    • Risiken während der Schwangerschaft, Geburt und des Stillens

  • Leistung wegen der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (“incapacidad temporal”)

  • Leistungen wegen Berufsrisken (“contingencias profesionales”)
    • Arbeitsunfälle (“accidentes de trabajo”- AT) und Berufskrankheiten (“enfermedades profesionales”-EP)
    • Einstellung der Tätigkeit (“cese de actividad”) und berufliche Ausbildung, Beratung und Förderung

Risikodeckung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit

Der Versicherungsschutz für “incapacidad temporal” ist seit 01.01.2008 (Ley 20/2007 de 11 de julio) verpflichtend für Selbständige:

  • die im “Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA)” angemeldet sind
  • die den Status der wirtschaftlich Abhängigen haben
  • die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Deckung beruflicher Risiken aufgrund des erhöhten Unfallrisikos obligatorisch ist

und ist optional für Selbständige:

  • die in einem anderen System der sozialen Sicherheit angemeldet sind und Anspruch auf die Leistung wegen vorübergehende Arbeitsunfähigkeit im Rahmen dieser Regelung haben, solange ihre Mehrfachtätigkeit aufrechterhalten wird

  • die in das Sondersystem für selbständige Agrararbeiter (“Sistema Especial para trabajadores por Cuenta Propia Agrarios”) einbezogen sind.

Die Leistungen aufgrund der vorübergehende Arbeitsunfähigkeit werden von der mit der Sozialversicherung kooperierenden Versicherung auf Gegenseitigkeit (“mutua”) durchgeführt. Diese “mutua” wird zum Zeitpunkt der Anmeldung in das Sondersystem (“Régimen Especial”) gewählt.

Risikodeckung der Berufsrisiken

Ferner ist ab dem 01.01.2019 (Ley 28/2018, de 28 de diciembre) im Allgemeinen die Deckung der folgender Berufsrisiken (“contingencias profesionales”) verpflichtend (außer für Selbständige, die in dem System “Sistema Especial para trabajadores por Cuenta Propia Agrarios” einbezogen sind):

  • Arbeitsunfälle (“accidentes de trabajo”- AT) und Berufskrankheiten (“enfermedades profesionales”-EP)

  • Einstellung der Tätigkeit (Arbeitslosigkeit) (“cese de actividad”) und berufliche Ausbildung, Beratung und Förderung

Die Risikodeckung der Berufsrisken wird von der selben kooperierenden Versicherung auf Gegenseitigkeit (“mutua”) durchgeführt, mit der man den Versicherungsschutz der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit formalisiert hat.

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Wieviel muss ich monatlich an Beiträge zahlen?

Die Sozialversicherungsbeiträge (“cuotas”), die Sie monatlich zahlen müssen, ergeben sich aus der Beitragsgrundlage (“base de cotización”), die Sie wählen, und der Anwendung der Beitragssätze (“tipos de cotización”) für die jeweiligen Risiken.

Beitragssätze (2024):

Satz für allgemeine Risiken (“Tipo Contingencias Comunes”)28,30 %
Satz für Berufsrisiken (“Tipo Contingencias Profesionales”)1,3 %
Satz für Einstellung der Tätigkeit (“Tipo Cese de Actividad”)0,9 %
Satz für Berufsausbildung (“Tipo Formación Profesional”)0,1 %
Tabelle der Beitragssätze zur Sozialversicherung “autónomo” in Spanien

Welche Beitragsgrundlage kann ich wählen?

Ab 01. Januar 2023 gibt es ein neues Beitragssystem in die Sozialversicherung für Selbständige in Spanien.

Wie dieses neue System funktioniert, erfahren Sie in meinem Fachbeitrag 2023 neue Beitragsgrundlage in Spanien für Selbstständige.

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12 Gedanken zu „2024 Sozialversicherung für Selbständige in Spanien anmelden

  1. Ihre gesamte Webseite ist so toll und ich gehe davon aus, dass ihre Beratungen und Dienstleistungen genauso fundiert sind, dass Sie eigentlich ein Beamtengehalt von der EU bekommen müssten. Vielen Dank für die Ausführungen auch auf den anderen Seiten ihrer Webseite. Es beruhigt, dass man auf Sie auch kostenpflichtig zurückgreifen kann. Was mich nur irritiert ist, dass man zum Antrag einer Sozialversicherungsnummer, die Sozialversicherungsnummer schon eintragen muss und den Code für die Steuer ebenfalls. Geht es hierbei um die Sozialversicherungsnummer des Heimatlandes wo man wegzieht? Bekannte hatten dasselbe Problem online in Griechenland, die bisherige Steuer ID aus dem Heimatland, wird vom Zielland System nicht angenommen. Könnte das hier was Spanien betrifft, auch passieren? Es ist NICHT problemlos innerhalb der EU, egal ob Auto, Sozialversicherg, Steuernummer, wenn die Menschen teilweise gezwungen sind bei Vollmachten für Sach- und Fachkundige des gesetzlichen Vorgangs, sofern man selbst nicht vor Ort ist: Notarkosten, Beglaubigungskosten (zur Überprüfung der Vollmacht), Beratungskosten, Bearbeitungskosten und dann jegliche staatlichen Gebühren der jeweiligen Nummer für SozialversicherungsANTRAG und SteuernummerANTRAG zu bezahlen. Selbst das online Bezahlen ist ohne lange Recherche und Fachkompetenz nur schwierig möglich. Das ist doch unglaublich. Normaler Weise sollte diese Beratung was gesetzliche ANTRÄGE betrifft, kostenlos ein Beamter machen und nicht auf den EU Bürger abgewälzt werden.

    1. Hola, vielen Dank für die äußerst freundliche und wertschätzende Rückmeldung. Bei der Sozialversicherungsnummer handelt es sich um die spanische Nummer. Wenn man keine hat, wird sie beim Antrag grundsätzlich automatisch zugewiesen. Sie haben Recht, die gesetzliche Regelungen in der EU sind teilweise sehr umfassend und kompliziert verfasst, wodurch ein erheblicher Beratungsaufwand erforderlich ist. LG

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