Spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang

Spanische Krankenversicherung in Spanien für Rentner

Wenn Sie Rentner in einem EU oder EWR-Land sind und vorhaben, sich in Spanien länger aufzuhalten oder gänzlich dort zu leben, ist die öffentliche spanische Krankenversicherung (“Seguridad Social”) sicherlich ein sehr wichtiges Thema für Sie.

Vor allem wird Sie interessieren, wo Sie weiterhin versichert sind und wann bzw. wie Sie Zugang zu den Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Spanien haben.

Die Schritte, die erforderlich sind, um die medizinische Versorgung über das spanische Gesundheitssystem zu erhalten, können Sie nun hier nachlesen.

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If you would like to read this specialist article in English, please click here:

Wie kann ich die Gesundheitsleistungen in Spanien nutzen?

Die spanische öffentliche Gesundheitsfürsorge (“asistencia sanitaria”) besteht aus den medizinischen und den pharmazeutischen Leistungen, die geeignet sind, die Gesundheit und die Arbeitstauglichkeit der begünstigten Personen aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.

Wie Sie Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen spanischen Krankenversicherung erhalten, hängt von der Aufenthaltsdauer in Spanien ab:

  • Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Spanien(wegen Urlaub, Arbeit, Studium):
    • Zugang mit der Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC )
      • Mit dieser Karte können Sie jedoch nur kostenlos ärztliche Leistungen vom spanischen Gesundheitsdienst oder vom staatlichen Krankenhaus in Anspruch nehmen, welche aus medizinischer Sicht notwendig sind.
  • Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien:

Ferner besteht die Möglichkeit durch Unterzeichnung einer speziellen Vereinbarung über die Gesundheitsversorgung (“Convenio especial para la prestación de asistencia sanitaria”), Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem in Spanien zu erhalten.

Diesbezüglich sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und es ist eine entsprechende Gebühr zu entrichten. Näheres dazu siehe in meinem Fachbeitrag – Convenio especial: Option Krankenversicherung in Spanien

Außerhalb des staatlichen Gesundheitssystems können Sie auch eine private Krankenversicherung abschließen.

In Spanien gibt es viele private Ärzte und Kliniken, die auch mit einigen Privatversicherungen zusammenarbeiten.

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Welches Land ist verantwortlich für meine Krankenversicherung?

Welches Land für Ihren Krankenversicherungsschutz zuständig ist (dh. in welchem Mitgliedsstaat Sie gesetzlich versichert sind und Sie Ihre Beiträge zahlen), hängt in der EU nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit, sondern grundsätzlich von von 2 Faktoren ab:

  1. der Arbeitssituation (Arbeiter, Rentner, arbeitslos, usw.)
  2. der Wohnsituation

Sie können nicht wählen, welches Land Ihre Leistungen zahlt.

Sie genießen Sozialversicherungsschutz grundsätzlich entweder über Ihr Herkunftsland oder über Spanien.

Rechtsgrundlage für Krankenversicherungsleistungen innerhalb der EU sind die EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Diese Verordnung ist auf Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) , der Schweiz und des Vereinigten Königreiches anzuwenden. Wenn ich daher von der EU spreche, beziehe ich mich auf diese Länder.

Leben in Spanien als Rentner aus einem EU-Land

Wenn Sie als Rentner Ihren gewöhnliche Aufenthalt nach Spanien verlegen, ist für den Krankenversicherungsschutz entscheidend, woher Ihre Rente kommt, bzw. wo Sie gesetzlich krankenversichert sind:

  • Wenn Sie eine spanische Rente beziehen, sind Sie und Ihre Familienangehörigen durch das spanische Krankenversicherungssystem gedeckt – selbst wenn Sie auch Rentenzahlungen aus anderen Ländern erhalten.
  • Wenn Sie keine Rente und keine anderen Einkünfte in Spanien erhalten, und Sie beziehen eine Rente aus einem Land der EU bleibt der Versicherungsschutz in dem Land, woher die Rente kommt und Sie bezahlen weiterhin Ihre Beiträge dort. Sie und Ihre Familienmitglieder haben aber Anspruch auf medizinische Behandlung in Spanien, auf Kosten des Landes, wo Sie versichert sind.

Um diesen Anspruch bei der spanischen Krankenversicherung geltend zu machen, brauchen Sie das S1-Formular (früher 106, E 109 und E 121 – wird von einigen Trägern immer noch ausgestellt).

Das Dokument S-1 bescheinigt das Recht des Inhabers, in Spanien auf Kosten des versichernden Staates Leistungen der Gesundheitsfürsorge zu erhalten, und zwar zu denselben Bedingungen wie die nach spanischem Recht in Spanien Versicherten.

Kann ich auch medizinische Versorgung im Herkunftsland beanspruchen?

Grundsätzlich haben Sie und Ihre Familienmitglieder nur in dem Land uneingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung, in dem Sie leben (hier in Spanien). Doch im Fall von einigen EU-Ländern, wie z.B. Deutschland, Österreich und Schweiz, haben Sie sowohl in dem Land, das Ihre Rente zahlt, als auch in Spanien (wo Sie Sie jetzt leben), Anspruch auf medizinische Behandlung (vorausgesetzt dass Sie keine spanische Rente beziehen).

Sie verlieren nicht den Versicherungsstatus durch die Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes EU-Land. Eine Anmeldung bei der spanischen Krankenversicherung hat somit keine Nachteile.

Reisen Sie von Spanien aus in ein anderes EU-Land, müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei Ihrer Krankenkasse im Herkunftsland beantragen, die für Ihren Krankenschutz im europäischen Ausland zuständig ist. Die spanische Sozialversicherung wäre hinsichtlich der Ausstellung der EHIC nicht die zuständige Anlaufstelle.

Wann habe ich Anspruch auf die Leistungen der spanischen Krankenversicherung?

Als Bürger der EU, des EWR und der Schweiz haben Sie kostenlosen Zugang zu den Leistungen der öffentlich finanzierte Gesundheitsversorgung in Spanien, wenn Sie

  • einen legalen und gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien nachweisen können. Art.3 Real Decreto-ley 7/2018

Grundvoraussetzung für den Zugang zu staatlichen Gesundheitsleistungen ist daher für alle EU-Bürger, die
sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, die Registrierung im Ausländerregister. Auch bekannt als Residencia („Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“). Wie Sie die als EU-Bürger die Residencia in Spanien beantragen, erfahren Sie in meinem Fachbeitrag.

Ferner müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der örtlichen Gemeinde anmelden. Mit der sog. „empadronamiento“, eröffnet sich Ihnen dann der Zugang zum spanischen Gesundheitssystem.

Wie erhalte ich Zugang zu den staatlichen Gesundheitsleistungen in Spanien?

Wie bereits oben erwähnt, brauchen Sie als Rentner zuerst das S1-Formular, das Ihnen vom zuständigen Krankenversicherungsträger im Herkunftsland ausgestellt wird.

Dieses Formular muss dann beim spanischen Gesundheitssystem (“Sistema Nacional de Salud”) registriert werden, um das Recht auf Gesundheitsfürsorge zu erhalten.

Mit diesem Recht können Sie die spanische Krankenversicherungskarte (“tarjeta sanitaria”) beantragen.

Mit der “tarjeta sanitaria” haben Sie dann Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien.

Haben Sie noch Fragen?

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Wie sehen nun die erforderlichen Schritte in Spanien im Detail aus:

1. Schritt: Anerkennung des Rechts auf öffentliche Gesundheitsfürsorge durch die INSS

Zuerst müssen Sie Recht auf öffentliche Gesundheitsvorsorge in Spanien durch die nationale Sozialversicherungsanstalt („Instituto Nacional de la Seguridad Social – INSS) anerkennen lassen.

Dafür müssen Sie das S1-Formular registrieren lassen.

Wie lasse ich das S1-Formular registrieren?

Sie haben diesbezüglich 2 Möglichkeiten:

  • Persönlich: Sie legen dieses Formular bei irgendeinem Kunden- oder Informationszentrum der spanischen Sozialversicherung (“centro de atención e información de la Seguridad Social” -CAISS) Ihres Wohnsitzes vor.

Es ist eine Terminvereinbarung (“cita previa”) erforderlich , die Sie online auf der Website der Seguridad Social “Cita previa para pensiones y otras prestaciones( INSS)” durchführen können.

  • Online: Sie können die Eintragung des S1-Formluars auf der Website der Seguridad Social elektronisch beantragen, unter der Rubrik: “Asegurados en el extranjero. Solicitar el registro del documento S-1 para cobertura de asistencia sanitaria en España”

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • S1 Formular
  • Reisepass/Personalausweis
  • Meldebescheinigung der Gemeinde (“volante de empadronamiento”), grundsätzlich nicht älter als 3 Monate
  • NIE/Residencia („Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“) oder
  • Tarjeta de identidad de extranjero (TIE)

Wie lange dauert die Bearbeitung und was wird ausgestellt?

Spätestens nach 30 Tagen sollten Sie ein Dokument erhalten, das Ihnen das Recht auf die Gesundheitsfürsorge in Spanien bescheinigt und Ihre spanische Sozialversicherungsnummer enthält.

Mit diesem Dokument “Documento acreditativo del derecho a la asistencia sanitaria (Normativa International)” gehen Sie dann zum zuständigen Gesundheitszentrum (“centro de salud”), um die spanische Krankenversicherungskarte (“tarjeta sanitaria”) zu beantragen.

2. Schritt: Beantragen der “Tarjeta sanitaria”

Die Verwaltung und Bereitstellung der öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien obliegt den autonomen Gemeinschaften (“comunidades autónomas”). Die Voraussetzungen und Bestimmungen hinsichtlich der Beantragung der Gesundheitskarte können daher von einander abweichen.

Sie beantragen diese Karte in einem Zentrum der ärztlichen Grundversorgung (“centro de salud”), das Ihrem Wohnort am nächsten ist.

Weitere Informationen zur spanischen Gesundheitskarte erhalten Sie in meinem Fachbeitrag Alles Wichtige zur SIP Karte in Spanien!

Wie erhalte ich eine medizinische Behandlung in Spanien?

Die medizinische Betreuung in Spanien erfolgt durch die Gesundheitszentren bzw. Arztpraxen, die Krankenhäuser und die Zentren von Fachärzten.

In den Gesundheitszentren (“centros de salud”) bzw. Artpraxen (“consultorios”) findet die medizinische Grundversorgung (“atención primaria”) statt. Dort befinden sich die Allgemeinmediziner (“médicos de familia”), Kinderärzte (“pediatras”) und die Krankenschwestern (“enfermerías”).

Wenn Sie eine medizinische Behandlung brauchen, müssen Sie vorher einen Termin mit dem Hausarzt vereinbaren, der Ihnen zugewiesen wurde. Die Terminvereinbarung erfolgt über das Gesundheitszentrum entweder persönlich vor Ort, via Telefon oder online (in Andalusien via ClicSalud+ oder der App de Salud Responde).

Der Allgemeinmediziner (Ihr Hausarzt) überweist Sie dann, falls er es für erforderlich hält, an einen Spezialisten oder ein Krankenhaus. Für die Untersuchung durch einen Facharzt ist die Überweisung durch einen Arzt der Grundversorgung notwendig. Sie können sich nicht direkt an einen Spezialisten wenden.

In Notfällen können Sie direkt (ohne Termin) die Notaufnahme (“urgencia”) in einem Gesundheitszentrum oder Krankenhaus in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zum Aufenthalt von Rentner in Spanien erhalten Sie in meinem Fachbeitrag – Leben als EU-Rentner in Spanien u. richtig auswandern!

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Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009

Ley 16/2003, de 28 de mayo, de cohesión y calidad del Sistema Nacional de Salud.

Real Decreto-ley 7/2018, de 27 de julio, sobre el acceso universal al Sistema Nacional de Salud.

47 Gedanken zu „Spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang

  1. Sehr geehrter Herr Mag Wilhelm. Wie gut, dass es Ihre Seiten gibt! Sonst wäre ich noch viel, viel mehr verloren als ich es derzeit schon bin. Bisher war von mir nur ein vorübergehender Aufenthalt in Spanien geplant, so daß meine EHIC-Karte als Krankenversicherungsschutz ausreichte. Nun würde ich gerne meinen gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft nach Spanien verlegen. Ich erhalte eine geringe monatliche Witwenrente. Wie kann ich mich denn bezahlbar versichern? (ohne Eigenanteil bei Unfällen wäre mir am wichtigsten, falls doch mal unerwartet etwas passiert; Medikamente brauche ich keine; ich gehe auch im allgemeinen nicht zum Arzt). Es sieht für mich alles sehr kompliziert aus. Ich bin Deutsche, mit derzeit noch Wohnsitz in Ungarn, wo ich auch meine Versicherung habe. Nach Tod meines Mannes möchte ich dort nicht mehr bleiben. Außer der Witwenrente habe ich keine anderen Einkommen. Mein Mann war Grenzgänger. Deshalb bekomme ich meine Witwenrente gesplittet in Teilen aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Von dieser Rente kann ich zwar inkl. Mietkosten leben, aber dann höchstens noch um die 100 Euro Krankenversicherungskosten monatlich zahlen. Viel ärger käme es natürlich, wenn ich dann in Spanien tatsächlich auch noch mit der schon kleinen Rente doppelt versteuert werden würde.. das könnte ich ja gar nicht bezahlen! Oder bezahlen schon. Aber dann nicht mehr leben. Über jeden Rat und jede Hilfe bin ich RIESIG SEHR dankbar!!!! LG. Bettina

    1. Guten Tag Frau Bettina, vielen Dank für die freundliche Rückmeldung. Wenn Sie einen gesetzlichen Versicherungsschutz haben, dann können Sie, wie in meinem Beitrag beschrieben, mittels S1 Formular die Gesundheitsleistungen in Spanien in Anspruch nehmen. LG

  2. Hallo Mag,
    kurz möchte ich Dir meinen momentanen Stand bezüglich Krankenversicherung mitteilen.
    Mein Mann war in Spanien selbstständig und ist vor eineinhalb Jahren verstorben.
    Ich bin nun Resident und beziehe hier in Spanien eine kleine Witwenrente – über die ich auch bei der seguridad Social versichert bin, plus eine sehr kleine Witwenrente ( 60€ ) aus Deutschland.
    Zudem habe ich jetzt noch ein private Kranken-Zusatzversicherung bei der Sanitas abgeschlossen.
    Nun muss ich mich ja schleunigst in Deutschland bei der gesetzlichen (AOK) abmelden, habe jedoch etwas Bauchschmerzen bei der ganzen Sache. Sollte ich später einmal zurück gehen wollen- würde mich die AOK wieder aufnehmen?
    Ich freue mich schon jetzt auf ein Rückantwort
    Beste Grüße
    Andrea

    Ich werde dieses Jahr 60

  3. Das S1 Formular wird inzwischen von der Gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland auf elektronischem Wege direkt an die zuständige Seguridad Social übermittelt. Bei mir so geschehen, nun tut sich seit 2 Monaten nichts. Meine deutsche Krankenkasse sagte mir ich bekomme von ihnen Bescheid. Bin verunsichert ob ich hier in Spanien nicht doch bei der Seguridad Social einen Antrag stellen muss.

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