Spanische Steuererklärung (Modelo 100): Abgabe-Anleitung

Spanische Steuererklärung Modelo 100

Die Frist für die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF) für das Steuerjahr 2025 hat bereits begonnen. Ein Pflichtprogramm auch für Ausländer, die in Spanien leben.

Es ist daher unerlässlich, zu wissen, für wen Steuererklärungspflicht in Spanien besteht und welche rechtlichen Besonderheiten es vor allem für Residenten in Spanien gibt (wie Steueranrechnung, Doppelbesteuerungsabkommen).

In diesem Fachbeitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre spanische Steuererklärung (Modelo 100) rechtssicher und erfolgreich einreichen, welche Termine Sie im Jahr 2026 kennen müssen und welche Unterlagen vorzubereiten sind.

Ferner kläre ich die häufigsten Fragen, die deutsche Rentner zu diesem Thema haben, und gebe Ihnen hilfreiche Expertentipps und Hinweise.

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Welche Basisschritte sind für die Steuererklärung in Spanien entscheidend?

Folgende 4 Schritte führen Sie zur korrekten Abgabe der Einkommensteuererklärung (“declaración de la renta”) in Spanien:

1.: Prüfen, ob überhaupt eine Steuererklärungspflicht besteht:

  • Steuerresident in Spanien?
  • Einkünfte in Spanien steuerpflichtig?
  • Einkünfte über der Abgabe-Freigrenze?

2.: Termine und Fristen für die Abgabe der Erklärung beachten

3.: Erforderliche Unterlagen vorbereiten

4.: Modelo 100 ausfüllen und einreichen

1) Wer muss eine spanische Steuererklärung (Modelo 100) abgeben?

Natürliche Personen sind verpflichtet, in Spanien eine Einkommensteuererklärung einzureichen, wenn diese vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in Spanien steuerlich resident (ansässig) und
  • Sie erzielen Einkünfte, die in Spanien steuerpflichtig sind, und
  • diese Einkünfte liegen über einem bestimmten Grenzbetrag.

Hinweis: Selbstständige (“autónomos”), die im Sondersystem der Sozialversicherung für Selbstständige (RETA) gemeldet sind, müssen unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte eine Steuererklärung vorlegen.

Wann bin ich in Spanien steuerlich resident?

Gemäß Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley 35/2006 del IRPF) haben Personen ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien, wenn sie sich dort gewöhnlich aufhalten.

Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt in Spanien dann vor, wenn

a) Sie sich während des Kalenderjahres mehr als 183 Tage auf spanischem Staatsgebiet aufhalten.

b) Der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen liegt direkt oder indirekt in Spanien.

Ferner wird vermutet (sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird), dass der Steuerpflichtige seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat, wenn gemäß den vorstehenden Kriterien der nicht rechtlich getrennte Ehegatte und die von ihm abhängigen minderjährigen Kinder gewöhnlich in Spanien wohnen.

➡️ Mehr dazu in meinem Fachbeitrag – Wann bin ich resident und in Spanien steuerpflichtig?

Nicht-Residenten: Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien müssen oft das Modelo 210 für spanische Einkünfte (z. B. Ferienvermietung, unterstellte Immobilieneinkünfte) einreichen. Sogenannte Nichtresidentensteuer.

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Welche Einkünfte sind in Spanien steuerpflichtig?

Bei Steuerresidenz in Spanien besteht unbeschränkte Steuerpflicht dort. Das heißt, das gesamte Welteinkommen (alle inländischen und ausländischen Einkünfte) unterliegt der Besteuerung in Spanien, es sei denn, diese sind laut spanischem Steuergesetz oder dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen von der Steuer befreit oder ausgenommen.

Zu den Einkünften zählen in Spanien:

a) Nichtselbständige Einkünfte (“rendimientos del trabajo”), wie auch Renten und Pensionen

b) Kapitaleinkünfte (“rendimientos del capital”), wie z. B. Zinsen, Dividenden, Aktien, Mieten

c) unternehmerische Einkünfte (“rendimientos de las actividades económicas”)

d) Veräußerungsgewinne und -verluste (“ganancias y pérdidas patrimoniales”), wie z. B. von Immobilien und Wertpapieren

e) Unterstellte Einkünfte (“imputaciones de renta”), wie die sog. fiktiven Mieteinkünfte

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beachten:

Bei internationalen Steuerfällen regelt das DBA insbesondere, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird (wie z. B. durch Steueranrechnung).

Prüfen Sie daher vorab Ihre Einkünfte, wo und wie diese laut DBA zu besteuern sind.

➡️ Mehr dazu in meinem Fachbeitrag – Doppelbesteuerung – Darauf sollten Sie zweifellos achten!

Ab welcher Höhe der Einkünfte besteht Erklärungspflicht in Spanien?

Je nach Art und Quelle der Einkünfte ist bei Übersteigen folgender Betragsgrenzen (Freigrenzen) eine Steuererklärung in Spanien zu präsentieren: Art. 96 Ley 35/2006 del IRPF

Regel 1:

EinkunftsartBetragsgrenzen pro Jahr
Arbeitseinkünfte (auch Renten)22.000,- € im Allgemeinen

15.876,- €
bei mehr als einem (1) Auszahler (der Betrag des zweiten und der restlichen liegt über 1.500,- €) oder der Auszahler der Erträge ist nicht zur Steuerinbehaltung verpflichtet.
• Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen (wie Zinsen, Dividenden) und
• Veräußerungsgewinne

Bedingung: Müssen grundsätzlich dem Steuereinbehalt oder der Vorauszahlung unterliegen,
Gemeinsame Grenze:
1.600,- €
• Unterstellte Immobilieneinkünfte (“Rentas inmobiliarias imputadas”) und
• bestimmte Vermögensgewinne aus öffentlichen Mitteln
Gemeinsame Grenze:
1.000,- €
Tabelle: Grenzen für die Abgabe der Steuererklärung in Spanien

Regel 2:

EinkunftsartBetragsgrenze
• Arbeitseinkünfte,
• Kapitalerträge (Mobilien und Immobilien),
• Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit (mit Ausnahme von Steuerpflichtigen der RETA) sowie
• Veräußerungsgewinne
Zusammen:
1.000,- €
• Veräußerungsverluste< 500,- €
Tabelle: Grenzen für die Abgabe der Steuererklärung in Spanien

Regel 2 und ihre Grenzen dienen als Korrekturkriterium für Regel 1 bei geringfügigen Einkünften.

Folglich findet Regel 2 keine Anwendung, wenn ein Steuerpflichtiger aufgrund von Regel 1 nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.

Ist der Steuerpflichtige aufgrund der Anwendung der Grenzen und Bedingungen der Regel 1 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, so ist auf die Regel 2 und ihre Grenzen zurückzugreifen, um zu prüfen, ob die Befreiung von der Steuererklärungspflicht aufgrund geringfügiger Einkünfte greift.

➡️ Mehr dazu in meinem Fachbeitrag – Die Steuererklärung in Spanien: Bin ich verpflichtet dazu?

Hinweis: Liegen ausschließlich ausländische Renteneinkünfte vor, so ist die Grenze von 15.876,- € heranzuziehen, da diese Einkünfte keinem spanischen Steuereinbehalt (“retención”) unterliegen.

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2) Wann muss ich das Modelo 100 einreichen (wichtige Termine)?

Die Kampagne zur Einkommensteuererklärung (“Campaña de la declaración de Renta“) in Spanien findet jedes Jahr zwischen Anfang April und Ende Juni für das vorangegangene Jahr statt.

Die genauen Termine für den Zugang zur Steuererklärung im Jahr 2026 für das Steuerjahr 2025 sind folgende:

8. April: Start der Online-Abgabe über das Portal “Renta WEB” der Agencia Tributaria

▶ 29. April: Beginn Antrag eines Termins für telefonische Betreuung

6. Mai: Beginn der telefonisch betreuten Abgabe

▶ 29. Mai: Beginn Antrag eines Termins für persönliche Unterstützung

1. Juni: Beginn der persönlich betreuten Vorlage in den Finanzämtern

25. Juni: Letzter Tag für Erklärungen mit Lastschrifteinzug (wenn etwas zu zahlen ist).

30. Juni: Offizielles Ende der Kampagne zur Steuererklärung

Wichtig: Geben Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig ab. Bei verspäteter Einreichung drohen Strafen in Form von Säumniszuschlägen.

3) Welche Unterlagen sind vorzubereiten?

Bevor Sie beginnen, sollten Sie vor allem folgende Dokumente und Daten bereitlegen:

NIE-Nummer

Bei Online-Abgabe: Zugangsdaten zum System (wie z. B. Cl@ve Móvil oder ein digitales Zertifikat)

Bescheinigungen und Berechnungen der Einkünfte, die anzugeben sind: z. B. Rentenbescheide; Bankunterlagen über Zinsen, Dividenden etc. Kalkulation der Mieteinkünfte oder Veräußerungsgewinne

Bescheinigungen über abzugsfähige Ausgaben: z. B. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Daten zur Immobilie (falls Einkünfte damit erzielt wurden)

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4) Schritt für Schritt zur Online-Abgabe

Diese Anleitung hilft Ihnen, das erforderliche Formular “Modelo 100. Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas. Declaración anual” elektronisch abzurufen, auszufüllen und korrekt einzureichen

Schritt 1: Zugang zum Portal “Renta WEB” Agencia Tributaria

Gehen Sie auf die Webseite der Agencia Tributaria und wählen Sie “Servicio de tramitación de borrador/declaración (Renta WEB)” aus.

Loggen Sie sich mit Ihrer Cl@ve oder Ihrem Zertifikat ein.

Schritt 2: Prüfung der Steuerdaten (“Borrador”)

Sobald Sie sich identifiziert haben, stellt Ihnen die Steuerbehörde Ihre Steuerdaten zur Verfügung, die Sie benötigen, um den Entwurf der Steuererklärung (sog. “Borrador”) zu erhalten, der über den Dienst Renta WEB erstellt wird.

Sie können nun überprüfen, ob Ihre Identifikations-, persönlichen und familiären Daten korrekt sind, und gegebenenfalls ändern oder neue Daten hinzufügen.

Achtung: Bei Ausländern und erstmaliger Steuererklärung werden keine Daten gespeichert sein, sie müssen daher manuell eingetragen werden!

Zusammenveranlagung bei Familieneinheit:

Sie können zwischen getrennter Erklärung oder Zusammenveranlagung wählen.

Beachten Sie, dass bei gemeinsamer Veranlagung die Steuerdaten aller Mitglieder der Familie eingegeben werden müssen.

Wenn Sie Ihren Ehepartner angeben, können Sie prüfen, welche Option für Sie günstiger ist – Einzel- oder gemeinsame Steuererklärung.

Schritt 3: Einkünfte und abzugsfähige Ausgaben eintragen

Nachdem Sie den Bildschirm mit den Identifikationsdaten bestätigt haben, gelangen Sie in der Regel direkt zur Zusammenfassung der Steuererklärungen (“resumen de declaraciones”).

Hier können Sie sowohl das Ergebnis der Steuererklärung für jede Steuermodalität überprüfen als auch die Steuererklärung bei Bedarf vervollständigen.

Sind keine Daten im System gespeichert, werden keine Zahlen angezeigt.

Oben in der Steuererklärung-Übersicht befindet sich das Menü „Apartados” (Abschnitte), über das Sie auf alle Abschnitte der Steuererklärung zugreifen können, sowie eine Suchfunktion für Kennzahlen (“Buscar casilla”).

Suchen Sie in den Abschnitten nach den von Ihnen erzielten Einkünften, den Ausgaben bzw. Abzügen, die Sie geltend machen wollen, und tragen Sie die entsprechenden Beträge ein.

✍️ Beispiel: Deutscher Rentner mit ausschließlich gesetzlicher Altersrente (Beginn ab 2015). Keine weiteren Einkünfte.

Rendimientos del trabajo: Hier tragen Sie Ihre deutsche gesetzliche Rente ein.

Cotizaciones a la Seguridad Social: Das Feld für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

▷ Ggf. Anrechnung einer bezahlten Steuer in Deutschland unter “Deducciones por doble imposición internacional“: bis zu 5 % der Bruttorente. So vermeiden Sie eine Doppelbesteuerung.

▷ Ggf. sonstige Abzüge beanspruchen

➡️ Mehr dazu in meinem Fachbeitrag – Steuerabzüge in Spanien: Das Wichtigste im Überblick!

Schritt 5: Einreichen & Zahlung

Über die Schaltfläche „Guardar” haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sitzung in der Cloud zu speichern und die Steuererklärung zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder aufzurufen.

Nutzen Sie die Schaltfläche „Validar”, um vor dem Absenden der Steuererklärung zu prüfen, ob Hinweise, Warnungen oder Fehler vorliegen.

Innerhalb jeder Steuermodalität können Sie eine „Vista previa” (Vorschau) im PDF-Format anzeigen lassen oder die Steuererklärung einreichen (“Presentar la declaración”).

Das Ergebnis der Steuererklärung kann null, eine zu zahlende Steuer (positives Ergebnis) oder eine Rückerstattung zugunsten des Steuerpflichtigen (negatives Ergebnis) sein.

Wählen Sie, ob Sie die Steuer in einer Summe oder in zwei Raten (60 % im Juni, 40 % im November) zahlen möchten. Für die Überweisung ist eine spanische IBAN anzugeben.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung mit einer PDF-Kopie.

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Rechtsgrundlagen

Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y de modificación parcial de las leyes de los Impuestos sobre Sociedades, sobre la Renta de no Residentes y sobre el Patrimonio

Website Agencia Tributaria

2 Kommentare zu „Spanische Steuererklärung (Modelo 100): Abgabe-Anleitung

  1. Der Beitrag über die Steuererklärung für 2025 in Spanien ist sehr hilfreich und erleichtert das Prozedere ungemein.
    Vielen Dank dafür.

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