Wenn Sie sich als “autónomo” in Spanien selbständig machen wollen, müssen Sie, bevor Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, zuerst einige Formalitäten erledigen.
Zwei wesentliche Schritte sind dabei die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die beim Finanzamt.
Wie melde ich mich als Selbständiger (Freiberufler, Einzelunternehmer oder Freelancer) bei diesen Behörden an?
Und welche weiteren Schritte für die Inbetriebnahme meiner selbständigen Tätigkeit in Spanien können noch erforderlich sein?
Diese Fragen werde ich hier nun ausführlich behandeln. Doch beginnen möchte ich mit der Erklärung, welche Personen in Spanien als “autónomo” gelten.
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Wenn Sie als eine natürlichen Person, regelmäßig, persönlich, unmittelbar, selbständig und außerhalb des Bereiches der Geschäftsführung und der Organisation einer anderen Person eine wirtschaftliche und berufliche Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben (unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer beschäftigen oder nicht). Art. 1 Ley 20/2007
Oder wenn Sie als Familienangehöriger der oben genannten Person, die Arbeiten regelmäßig ausüben und nicht die Stellung als Arbeitnehmer haben.
Zu den “autónomos” zählen unter anderem auch (sofern sie die vorher erwähnten Anforderungen erfüllen):
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um sich in Spanien selbstständig machen zu können
Es ist eine geeignete Rechtsform für Unternehmen, die kleine Projekte ausführen.
Die Tätigkeit als Selbständiger weist bestimmte Merkmale auf, die sie von anderen Rechtsformen unterscheidet:
Bevor Sie Ihr Unternehmen in Spanien starten, müssen Sie grundsätzlich folgende Schritte durchführen:
Wichtiger Hinweis: Es kann erforderlich sein, dass Sie vor der Ausübung Ihrer Tätigkeit Ihre ausländische berufliche Qualifikation in Spanien anerkennen lassen müssen.
Sie benötigen auf alle Fälle
Es gibt im Grunde zwei Möglichkeiten:
Die Gründung und Inbetriebnahme eines Unternehmens kann in Spanien elektronisch durch das Informationssystem “Centro de Información y Red de Creación de Empresas (CIRCE)” durchgeführt werden.
Sie als “autónomo” müssen dafür das einheitliche elektronische Dokument “Documento Único Electrónico (DUE)” ausfüllen, das eine Vielzahl von Formularen umfasst. Das elektronische Verarbeitungssystem “Sistema de Tramitación Telemática (STT)” führt automatisch alle erforderlichen Verfahren aus, um das Unternehmen zu gründen, indem es mit allen beteiligten Stellen (Steuerbehörde, Sozialversicherung, spanische Datenschutzbehörde, Spanisches Patent- und Markenamt usw.) kommuniziert.
Um das DUE auszufüllen, haben Sie zwei Alternativen :
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt elektronisch auf der “Sede electrónica de Seguridad Social” durch das Sondersystem der selbständigen Arbeiter (“Régimen Especial de Trabajadores Autónomos”- kurz RETA).
Beim Ausfüllen des elektronischen Formulars legen Sie unter anderem Ihre Beitragsgrundlage fest. Sie sollten sich daher vorher überlegen, welche Abdeckung für Sie in Frage kommt.
Der Antrag zur Anmeldung kann max. 60 Kalendertage vor Tätigkeitsbeginn gestellt werden. Der offizielle Beginn ist das Datum der Anmeldung beim Finanzamt.
Tipp: Halten Sie die Anmeldefrist ein, da Sie sonst volle Monatsbeiträge abführen müssen (auch wenn Sie sich am Monatsende anmelden) und ferner den Anspruch auf Vergütungen verlieren können.
Mit der Anmeldung als “autónomo” und mit Beginn der Beitragszahlung sind Sie bei der Sozialversicherung versichert und haben somit Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem.
Hinsichtlich einer zusätzlichen geeigneten privaten Krankenversicherung für Sie ist ASSSA in Spanien der richtige Ansprechpartner:
Nach der Anmeldung im System RETA der Sozialversicherung und vor dem Ablauf der 60 Kalendertage ab der erwähnten Anmeldung, müssen Sie sich vor Beginn Ihrer Tätigkeit bei der Steuerbehörde (“Agencia Tributaria”) registrieren.
Dafür müssen Sie mittels der Formulare Modelo 036 (régimen ordinario) oder 037 (régimen simplificado) eine Art Register-Erklärung (“declaración censal”) vorlegen, in der Ihre persönliche Daten, Ihre ausübende Tätigkeit, der Standort Ihres Geschäftes und die Steuer, die Sie zahlen müssen, vermerkt werden.
Bei einer Veränderung dieser Daten müssen Sie eine neue “declaración censal” einreichen.
Die Formulare Modelo 036 und Modelo 037 können Sie auf folgende Art einreichen:
Das einfache Modell 037 kann von fast allen Selbständigen verwendet werden, sofern sie folgende Merkmale aufweisen:
Beim Ausfüllen des Formulars müssen Sie erklären, welche Tätigkeit Sie genau ausüben, und eine der Rubriken der Steuer für wirtschaftliche Tätigkeiten (“Impuesto de Actividades Económicas”-IAE) auswählen. Das erfolgt anhand von umfangreichen Listen, in denen die Geschäfts- und Berufstätigkeiten enthalten sind. Sie erhalten dabei einen sog. Aktivitätscode “Tipo Actividad”, der jeder unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet ist.
In der Regel sind Sie von der Zahlung der IAE befreit, da diese Steuer nur bei einer Fakturierung von mehr als einer Million Euro pro Jahr bezahlt werden muss. Wenn Sie nicht steuerbefreit sind, müssen Sie das Modell 840/848 vorlegen.
Hinweis: Überlegen Sie vor der Anmeldung, wann Sie Ihre Tätigkeit beginnen und welche Art von Tätigkeit Sie konkret wie ausüben. Z.B. haben Sie ein eigenes Büro bzw. Geschäftslokal, Arbeitnehmer, unternehmerische Struktur, etc.
Das Gründungsverfahren als Selbständiger (“autónomo”) kostet , im Prinzip, nichts.
Die einzigen Kosten, die Sie berücksichtigen müssen, sind die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung.
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Siehe Kommentare
Hallo Herr Habellöcker,
vielen Dank für die wertvollen Informationen, die Sie auf Ihrer Webseite präsentieren. Was ich nicht verstehe ist folgendes (ich bin kürzlich nach Spanien gezogen und möchte als Autonomo arbeiten):
- um mich als Autonomo zu registrieren, benötige ich ein spanisches Bankkonto
- um ein spanisches Bankkonto zu eröffnen, verlangt die Bank die Bescheinigung der Residencia
- für die Beantragung der Residencia muss ich nachweisen, dass ich mich als Autonomo registriert habe
Das ist doch ein Teufelskreis, das eine ist jeweils vom anderen abhängig! Wie lässt sich das auflösen?
Hola, indem man sich eine spanische Bank sucht, die keine "Residencia" verlangt. LG mag wilhelm
Guten Tag,
muss ich Resident für eine Autonomo sein?
Vielen Dank!
Kai Hahn
Guten Tag,
fast alles gefunden was ich wissen muss. Echt toll. Aber: Wie sieht es aus, wenn ich in D noch einen Arbeitsplatz (angestellt) habe, dennoch in Spanien parallel eine selbständige Tätigkeit aufbauen möchte (autonomo): Ist dann alles doppelt erforderlich, also Sozialversicherung in D und in Esp?
Gruss, Patrick
Hola und Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bezüglich Ihrer individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an mein Hilfsangebot. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hola,
vielen Dank für Ihre großartige Seite und die vielen Informationen, die mir wirklich weiterhelfen. Was ich in Ihrem Artikel nicht finden konnte, ist, was passiert, wenn man sein freiberufliches Unternehmen in Deutschland angemeldet hat, aber in Spanien lebt. Gilt man dann auch als autónomo in Spanien? Muss man das Unternehmen ummelden?
Vielen Dank und beste Grüße
Alexandra Ziegeler
Hola, vielen lieben Dank für die Rückmeldung. Es freut mich, wenn Ihnen meine Fachbeiträge weiterhelfen. Solange keine unternehmerische Tätigkeit in Spanien ausgeübt wird, muss auch kein Anmeldung als autónomo in Spanien erfolgen. LG mag wilhelm
Sehr geehrter Herr Habellöcker
ich tätige in spanien ausschließlich Umsätze mit Deutschland. Eine Umsatzsteuer ID habe ich bereits erhalten. Gibt es hierfür eine vereinfachte Methode bzg. der Einkommensteuer in Spanien? Ich meine gelesen zu haben dass ich keine Vorauszahlungen in Spanien leisten muss?!
Über eine kurze Nachricht würde ich mich freuen
Herzliche Grüße Andrea Marhöfer
Guten Tag, innergemeinschaftliche Umsätze allein befreien nicht von der Vorauszahlung in Spanien. LG mag wilhelm
Hallo Herr Mag. Habellöcker,
vorab möchte ich zu der sehr informativen und unterstützenden Seite gratulieren. Was ich jedoch nicht herausfinden konnte, ob es gewerberechtliche Voraussetzungen gibt, oder sind alles freie Gewerbe bzw. kann jede Person jedes Gewerbe ausüben?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Werner Radakovits
Hola, vielen Dank für die positive Rückmeldung zu meiner Seite. In Spanien kann eine natürliche Person eine (selbständige) wirtschaftliche Tätigkeit (unter anderem auch ein Gewerbe) grundsätzlich ausüben, wenn diese Aktivität zuvor beim Finanzamt angemeldet wird und sie die dafür erforderlichen Qualifikation besitzt. Eine gewerberechtliche Voraussetzung, wie einen Gewerbeschein, gibt es in Spanien diesbezüglich nicht. LG mag wilhelm
Guten Abend Herr Magister Habellöcker,
ich weiß, daß Beratungen immer Geld kosten, denn Sie nehmen Zeit des Beraters in Anspruch. Auf Ihr Angebot komme ich zurück, habe aber zu Ihrem Beitrag eine Frage.
Sie schreiben: "Ausländische Selbständige, die sich legal in Spanien aufhalten".
Ist die Selbständigkeit damit auf Ausländer bezogen oder handelt es sich hierbei um Selbstständige, die im Ausland bereits ein Unternehmen haben? Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung und bedanke mich für Ihre Mühen ganz herzlich.
Hola, ich beziehe mich hiermit auf die Selbständigkeit von Ausländer in Spanien. LG mag wilhelm
Sehr geehrter Herr Mag. Wilhelm Habellöcker,
ich schließe mich dem Vorredner an und kann Ihre Webseite höchstens loben und mich für bestens aufbereitetes Material bedanken.
Noch eine kurze Frage zu diesem Post. Darf autónomo tatsächlich keine Verkäufe außerhalb EU tägigen? Oder betrifft dies nur das vereinfachte Formular 037?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Albert Tsigel
Vielen lieben Dank für Ihr schönes Lob meiner Website. Das betrifft nur das vereinfachte Formular. Ein autónomo, der keine Verkäufe außerhalb der EU tätigt, kann das vereinfachte Formular 037 verwenden. Liebe Grüße. mag wilhelm
Hallo Herr Mag. Wilhelm Habellöcker,
auch für diesen aufschlussreichen Beitrag danke ich Ihnen vielmals!
Eine Frage ergibt sich mir noch: Brauche ich in Spanien - wie es hier in Deutschland der Fall ist - eine gesonderte Umsatzsteuer-ID-Nummer oder ähnliches, wenn ich Geschäfte oder Dienstleistungen für Kunden in anderen EU-Ländern erbringe?
Zwischen den Zeilen habe ich ein "Nein" herauslesen können (Formular 037 kann beantragt werden, sofern folgende Merkmale zutreffen: "Sie tätigen nicht Verkäufe oder Dienstleitungen außerhalb der EU"). Können Sie das bestätigen bzw. ausführen?
Haben Sie herzlichen Dank und beste Grüße
Benjamin Stahl
Hola Herr Stahl,
für die Durchführung bestimmter innergemeinschaftlicher Geschäfte bzw. Umsätze brauchen Sie in Spanien die NIF-IVA. Diese Umsatzsteuernummer muss mittels des Formulars Modelo 036 beantragt werden und wird durch die Aufnahme in das Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer ("Registro de operadores intracomunitarios" - ROI) zugeteilt.