Anerkennung von Berufen in Spanien – So geht das!

Anerkennung von Berufen in Spanien

Wenn Sie als EU-Bürger in einem anderen EU-Land (wie hier Spanien) arbeiten möchten, müssen Sie, bevor Sie dort Ihren Beruf ausüben, gegebenenfalls Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

Welche Verfahren für die Anerkennung von Berufen in Spanien anzuwenden sind, hängt stark davon ab, welchen Beruf Sie haben (wie z. B. reglementiert oder nicht) und wie lange Sie sich in Spanien aufhalten.

Lesen Sie weiter und Sie erfahren im Detail, wo bzw. wie berufliche Qualifikationen oder Abschlüsse in Spanien anerkannt werden und vor allem welche Berufe anerkannt werden müssen.

Für die Berufsausübung in Spanien ist es ebenfalls von entscheidender Bedeutung, über gute Spanischkenntnisse zu verfügen.

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Ist die Anerkennung von Berufen in Spanien hilfreich?

Man kann sagen: Ja. Denn ohne die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen ist es viel schwieriger, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in Spanien zu ergreifen.

Ferner ist die Anerkennung von Berufsqualifikationen für bestimmte Berufe Pflicht.

Welche Möglichkeiten der Anerkennung von Berufsqualifikationen gibt es?

In Spanien gibt es je nach Zweck der Anerkennung und Niveau der Ausbildung unterschiedliche Anerkennungsverfahren.

Im Grunde können die Anerkennung akademischer Qualifikationen und nicht-universitäre Abschlüsse (berufliche Bildung) über zwei Verwaltungsverfahren beantragt werden:

1) Die akademische und berufliche Anerkennung (“Reconocimiento de tipo académico y profesional”), die je nach Fall in drei Kategorien unterteilt wird:

  • Homologación (Anerkennung), die auf reglementierte Berufe anzuwenden ist.
  • Equivalencia (Gleichwertigkeit) von Hochschulabschlüssen, die den akademischen Grad und das akademische Niveau eines offiziellen Universitäts- oder Masterabschlusses bescheinigt.
  • Convalidación (Teilanerkennung), die zum Fortsetzen eines Studiums an einer spanischen Bildungseinrichtung qualifiziert.

2) Die rein berufliche Anerkennung (“Reconocimiento de tipo profesional”) gem. der EU-Richtlinie, die ausschließlich berufliche Auswirkungen hat. Ihr Zweck ist die Anerkennung von Qualifikationen, die zur Ausübung eines reglementierten Berufs in Spanien berechtigen.

Ich werde mich in den folgenden Ausführungen auf den Punkt 2) beschränken und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen laut den EU-Bestimmungen näher erläutern.

Zu Punkt 1) können Sie in meinem Fachbeitrag – Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien – mehr erfahren.

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Welche Funktion hat die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU?

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Europäischen Union (EU) ist in der EU-Richtlinie 2005/36/EG geregelt.

Sie hat vor allem den Zweck, Fachleuten in anderen EU-Ländern

  • den Zugang zu Arbeitsmärkten zu ermöglichen und
  • Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen festzulegen.

Welche Berufe brauchen Anerkennung in Spanien?

Berufe, die in Spanien reglementiert sind und dort auf Dauer getätigt werden wollen, müssen vor ihrer Ausübung von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

Ist Ihr Beruf in Spanien nicht reglementiert, dann brauchen Sie dafür keine Genehmigung und keine Formalitäten zu erledigen. Sie können Ihren Beruf unter denselben Bedingungen wie die spanischen Staatsangehörigen praktizieren.

Ferner müssen Sie keine Anerkennung von Berufsqualifikationen beantragen, wenn Sie Ihre Dienstleistungen nur vorübergehend und gelegentlich in Spanien anbieten. Spanien kann in diesem Fall eine vorherige schriftliche Erklärung verlangen. Es ist jedoch kein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. Eine Ausnahme stellen Berufe im Gesundheits- und Sicherheitsbereich dar.

Für die Anerkennung bestimmter Berufe gibt es spezifische EU-Vorschriften. Zu diesen Berufen zählen z. B. Abschlussprüfer, Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Handelsvertreter und Piloten.

Was ist ein reglementierter Beruf?

Ein reglementierter Beruf ist eine berufliche Tätigkeit, für deren Zugang oder Ausübung der Besitz bestimmter Berufsqualifikationen erforderlich ist.

Was versteht man unter einer beruflichen Qualifikation?

Eine Berufsqualifikation ist die Fähigkeit zur Ausübung eines Berufs. Sie wird durch einen Ausbildungsabschluss bzw. ein Zeugnis (“título de formación”), einen Befähigungsnachweis/Sachkundenachweis (“certificado de competencia”) und/oder eine formell anerkannte Berufserfahrung offiziell bescheinigt.

Wie erfahre ich, ob mein Beruf in Spanien reglementiert ist?

Die reglementierten Berufe unterscheiden sich von einem EU-Land zum anderen. Um herauszufinden, ob Ihr Beruf in Spanien reglementiert ist, können Sie die europäische Datenbank der reglementierten Berufe konsultieren.

Wenn der Beruf, den Sie ausüben möchten, in der Datenbank nicht aufgeführt ist, kann es sein, dass er in Spanien nicht reglementiert ist.

Um diesbezüglich absolut sicherzugehen, sollten Sie das nationale Unterstützungszentrum für die Anerkennung von Berufsqualifikationen (“Subdirección General de Títulos y Ordenación, Seguimiento y Gestión de las Enseñanzas Universitarias, Ministerio de Universidades”) kontaktieren, welches Ihnen hilft, Zweifelsfragen hinsichtlich eines erforderlichen Antrages zu beantworten.

Welche Systeme der Berufsanerkennung gibt es?

Je nach Berufszugehörigkeit sieht die EU-Richtlinie 3 Systeme zur Anerkennung von Berufsabschlüssen vor:

  1. eine automatische Anerkennung: für Krankenpflegepersonal, Hebammen und Entbindungspfleger, Ärzte (Allgemeinmediziner und Fachärzte), Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie Architekten
  1. eine automatische Anerkennung für bestimmte Berufe aufgrund der Berufserfahrung: Berufstätige in Handwerk, Gewerbe und Industrie (z. B. für Schreiner, Polsterer und Kosmetiker)
  1. eine allgemeine Anerkennung: für reglementierte Berufe, die vom System der automatischen Anerkennung nicht gedeckt sind und zu denen jede Person Zugang hat, die ihre ausreichenden Qualifikationen dazu aus dem Heimatland nachweisen kann. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Wozu dient die Anerkennung von Berufen in Spanien?

Ziel des Verfahrens ist es, ausländische Abschlüsse bzw. Zeugnisse zur Ausübung eines reglementierten Berufs in Spanien anzuerkennen, und zwar mit der gleichen Wirkung wie der entsprechende spanische Abschluss.

Wie läuft das allgemeine EU-Anerkennungsverfahren von Berufen in Spanien ab?

Das allgemeine System basiert auf der Gleichbehandlung von Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten.

Dieses Verfahren der Berufsanerkennung wird mittels eines Antrages eingeleitet und besteht darin, die Ausbildung ausländischer Berufsgruppen zu überprüfen und mit der für denselben Beruf in Spanien erforderlichen Ausbildung zu vergleichen.

Spanien muss sicherstellen, dass der Antragsteller bereit und qualifiziert ist, einen bestimmten Beruf ohne Risiko für die Gesellschaft auszuüben.

Für wen gilt die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen?

Diese Richtlinie gilt für Selbstständige oder abhängig Beschäftigte, die einen reglementierten Beruf in einem anderen Land als dem, in dem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben, ausüben wollen.

Und zwar unter folgenden Bedingungen:

  • Sie sind Staatsangehörige von EU-Ländern, EWR/EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie der Schweiz.
  • Sie sind Drittstaatsangehörige, die auch die Staatsangehörigkeit eines der oben genannten Länder besitzen, d. h., die eine doppelte Staatsangehörigkeit haben.
  • Sie sind Inhaber eines in einem Drittland ausgestellten Ausbildungsabschlusses und verfügen über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem betreffenden Beruf eines Mitgliedstaates, der den genannten Ausbildungsnachweis anerkannt hat.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen müssen Sie bei dem Ministerium in Spanien vorlegen, das für den jeweiligen Beruf zuständig ist.

Wobei die Beantragung oftmals nur online via einer bestimmten Plattform des zuständigen Ministeriums erfolgen kann. Dafür brauchen Sie eine elektronische Zertifizierung.

Welche Unterlagen müssen Sie beilegen?

Je nach Beruf und abhängig davon, bei welchem Ministerium in Spanien Sie den Antrag stellen, können unterschiedliche Unterlagen verlangt werden.

Grundsätzlich sind für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen in Spanien folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit in Form eines Reisepasses oder eines ausreichenden Ausweisdokuments
  • Nachweis der beruflichen Befähigung oder Qualifikation (Kopie des Abschlusszeugnisses/Diploms)
  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausübung des Berufs in Ihrem Herkunftsland
  • Bescheinigung über die gute berufliche Praxis, aus der hervorgeht, dass Sie nicht von der Ausübung Ihres Berufs ausgeschlossen sind („Certificate of good standing”)
  • Amtliche und personalisierte Bescheinigung über das absolvierte Ausbildungsprogramm (Dauer des Studiums in akademischen Jahren, Beschreibung der belegten Fächer unter Angabe der Stundenzahl und der ECTS-Punkte für jedes Fach, sowohl für theoretische als auch für praktische Fächer)
  • Nachweis der beruflichen Erfahrung von mindestens 3 Jahren im Herkunftsland (wenn der Herkunftsstaat den in einem anderen Land als dem Herkunftsmitgliedstaat erworbenen Abschluss anerkannt hat)
  • Nachweis einer einjährigen Berufserfahrung (wenn der Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert ist)

Wie müssen die Dokumente vorgelegt werden?

Allen Dokumenten, die in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, muss eine offizielle Übersetzung ins Spanische beigefügt sein.

Die offizielle Übersetzung kann erfolgen:

  • durch jede diplomatische oder konsularische Vertretung des spanischen Staates im Ausland oder in Spanien des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, oder ggf. des Landes, aus dem das Dokument stammt, oder
  • durch einen beeidigten Übersetzer, der in Spanien ordnungsgemäß ermächtigt oder registriert ist.

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Welche zusätzliche Maßnahmen können verlangt werden?

Stellen die zuständigen Behörden während der Bewertung wesentliche Unterschiede zwischen der Ausbildung im Heimatland und in Spanien fest, können sie für die Anerkennung von Berufen Folgendes verlangen:

  • Ausgleichsmaßnahmen, die die Berufserfahrung des Antragstellers berücksichtigen müssen. Wobei es zwei Arten gibt:
    • Eignungsprüfung oder
    • Anpassungslehrgang
  • die Ablegung eines Sprachtests, insbesondere wenn die Kenntnisse in der Landessprache für die Ausübung Ihres Berufs wichtig sind.
  • die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z. B. bei Rechtsanwälten)

Wie lange dauert die Entscheidung über den Antrag?

Die Frist für den Erlass und die Zustellung der entsprechenden Entscheidung beträgt vier Monate ab dem Datum des Eingangs des Erstantrags beim Register des Ministeriums oder im Falle eines Antrags auf Vervollständigung der Akte ab dem Datum des Eingangs der vollständigen Akte/Unterlagen.

Was sind die Auswirkungen der Anerkennung?

Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen durch die zuständige spanische Behörde erlaubt es Ihnen, in Spanien denselben Beruf auszuüben, für den Sie in Ihrem europäischen Herkunftsland qualifiziert sind, und zwar mit denselben Rechten wie spanische Staatsangehörige.

Was ist der Europäische Berufsausweis?

Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist ein genormtes elektronisches Verfahren, das der schnelleren und einfacheren Anerkennung einer Qualifikation in einem bestimmten reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land dient.

Derzeit können Sie das EBA-Verfahren nur für diese 5 Berufe nutzen:

  • Krankenschwester/Krankenpfleger für allgemeine Pflege (“enfermero responsable de cuidados generales”)
  • Apotheker (“farmacéutico”)
  • Physiotherapeut (“fisioterapeuta”)
  • Bergführer (“guía de montaña”)
  • Immobilienmakler (“agente de la propiedad inmobiliaria”)

Der EBA kann online beantragt werden, und sobald Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie das elektronische Zertifikat des Europäischen Berufsausweises im PDF-Format erstellen.

Üben Sie keine der oben genannten Tätigkeiten aus, müssen Sie das Standard-Antragsverfahren für das Anerkennen von Berufen in Spanien durchlaufen.

Fazit

Beabsichtigen Sie, sich dauerhaft in Spanien niederzulassen und dort einen reglementierten Beruf auszuüben, ist es erforderlich, dass Sie vorher Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

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Rechtsgrundlagen

Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems

Real Decreto 581/2017, de 9 de junio, regula el procedimiento de reconocimiento de títulos obtenidos en la Unión Europea para el ejercicio de profesiones reguladas en España.

Ministerio für die Transición Ecológica y el Reto Demográfico

4 Gedanken zu „Anerkennung von Berufen in Spanien – So geht das!

  1. Hallo,
    ich bin Physiotherapeutin mit Ausbildung und Masterabschluss (M.Sc.) Uni 2011. Ist der Masterdegree allgemein gültig oder muss auch hier ein Antrag aufgesetzt werden?
    Vielen Dank für das Procedere in diesem Fall.

  2. Hallo,

    vielen Dank für die Info.
    Ich bin Physiotherapeut,
    ist es da nicht so, dass man auch eine gewisse Sprachqualifikation erbracht werden muß?

    Danke im voraus.

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