Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien

Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien

In der EU werden akademische Abschlüsse nicht automatisch anerkannt.

Planen Sie in Spanien (weiter) zu studieren, sollten Sie sich daher vor Beginn des Studiums informieren, wie es mit der Akzeptanz Ihrer Studienabschlüsse dort aussieht.

Hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien gibt es verschiedene Möglichkeiten und Verfahren.

Wie Sie Ihren akademischen Grad oder Abschluss aus Ihrem Herkunftsland in Spanien anerkennen lassen und welche Kosten diesbezüglich anfallen, erfahren Sie in den folgenden Ausführungen.

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Wann ist eine Anerkennung von Abschlüssen erforderlich?

Das Verfahren der akademischen Anerkennung (“Reconocimiento de tipo académico”) ist zu empfehlen, wenn Ihr Hauptinteresse darin besteht, ein Studium in Spanien weiterzuführen. Vor allem dann, wenn die Bildungseinrichtung, an der Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, dies im Voraus verlangt.

Die Anerkennung dient auch dazu, an Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst teilzunehmen und dem Arbeitgeber mitzuteilen, welchem Abschluss der Titel entspricht.

Ferner kommt dieses Verfahren zur Anwendung, wenn es keine Möglichkeit gibt, eine berufliche Anerkennung gem. EU-Richtlinie zu beantragen (d. h., der Beruf ist in Spanien nicht reglementiert oder Sie oder Ihre Qualifikationen stammen aus einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz).

Welche Verfahren/Möglichkeiten der akademischen Anerkennung gibt es?

Es gibt in Spanien zwei Hauptverfahren für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse (“título extranjero de educación superior”):

1.) Die Homologation (“Homologación”)

Dieses Verfahren dient der Überprüfung ausländischer akademischer Abschlüsse (Bachelor oder Master) hinsichtlich der Übereinstimmung mit den offiziellen spanischen Abschlüssen an Universitäten (“títulos oficiales universitarios de Grado o Máster”), die zum Zugang zu einem reglementierten Beruf in Spanien berechtigen.

Die Homologation bringt daher die Möglichkeit mit sich, den betreffenden reglementierten Beruf unter den gleichen Bedingungen auszuüben wie die Inhaber spanischer Abschlüsse.

2.) Die Gleichwertigkeit (“Equivalencia”)

Die Überprüfung des Rests der Abschlüsse an ausländischen Hochschuleinrichtungen, ob sie dem akademischen Niveau eines offiziellen Universitätsabschlusses (Grado oder Máster) in einem Wissenszweig und in einem spezifischen Fachbereich entsprechen, wird mit diesem Verfahren durchgeführt.

Das bedeutet: Handelt es sich um einen nicht reglementierten Beruf, kommt die Gleichwertigkeit zur Anwendung.

Eine Anerkennung des Bachelor- oder Masterabschlusses erfolgt in diesem Fall ausschließlich für akademische und administrative Zwecke in Spanien.

Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit mit dem akademischen Grad eines Doktors wird von den spanischen Universitäten ausgestellt.

Sie müssen sich daher mit der jeweils zuständigen Hochschule in Verbindung setzen und dort die Anerkennung des Doktortitels direkt mit dieser abwickeln.

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Wie läuft das Verfahren der Homologation und Gleichwertigkeit in Spanien ab?

An wen richtet sich das Verfahren?

Die Zielgruppe sind die Inhaber eines Abschlusses bzw. Zeugnisses einer offiziellen nicht spanischen Hochschuleinrichtung.

Wer ist zuständig für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen?

​Zuständig ist das “Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades” in Spanien.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Spanien müssen ausschließlich online über die elektronische Plattform des Ministeriums für Wissenschaft, Innovation und Universitäten gestellt werden: “Subsede electrónica: Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades – Secretaría General de Universidades”

Dafür brauchen Sie eine elektronische Zertifizierung.

Welche Unterlagen muss ich beifügen?

Folgende Dokumente sind für die Einleitung des Verfahrens unerlässlich:

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes oder von den zuständigen spanischen Behörden für Ausländerangelegenheiten.
  • Offizieller Abschluss (Zeugnis, Diplom), dessen Homologation oder Gleichwertigkeit beantragt wird.
  • Akademische Bescheinigung oder Diploma Supplement (auch „Diplomzusatz“): Darin müssen die Dauer des Studienplans in akademischen Jahren, die bestandenen Fächer und die Gesamtstundenzahl jedes Fachs in Stunden oder ECTS-Punkten angegeben sein.
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr
  • Nachweis der spanischen Sprachkenntnisse für die Ausübung des entsprechenden reglementierten Berufs (bei Homologation)
  • Falls zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, werden diese angefordert.

Für die Homologation eines Abschlusses, der den Zugang zum reglementierten Beruf des Arztes ermöglicht, können zusätzlich spezifische Unterlagen notwendig sein.

Hinweis zu den Dokumenten:

Die vorgelegten ausländischen Dokumente müssen offiziell sein und von einem eingetragenen, beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.

Ggf. ist eine Beglaubigung und Apostille erforderlich (ausgenommen sind Abschlüsse aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz).

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Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Abschlüsse?

Die Entscheidung wird innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten ab dem Datum des Eingangs des Antrags im elektronischen Register getroffen und mitgeteilt.

Wie sieht die endgültige Entscheidung aus?

Bei einer positiven Entscheidung über die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse werden durch die zuständige Stelle des Generalsekretariats für Universitäten folgende Bescheinigungen ausgestellt:

  • “Credencial de homologación” (bei Homologation) oder
  • “Certificado de declaración de equivalencia” (bei Gleichwertigkeit)

Die Entscheidung muss begründet sein und eine der folgenden Feststellungen enthalten:

a) Anerkennung (“homologación”) eines offiziellen spanischen Hochschulabschlusses (Bachelor oder Master), der zur Ausübung eines reglementierten Berufs berechtigt.

b) Erklärung der Gleichwertigkeit (“equivalencia”) mit einem offiziellen Hochschulabschluss.

c) Ablehnung der Homologation oder der Erklärung der Gleichwertigkeit.

d) Bedingte Anerkennung der Homologation, sofern bestimmte ergänzende Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt werden. In diesem Fall muss in der Entscheidung ausdrücklich angegeben werden, welche ergänzenden Ausbildungsvoraussetzungen erforderlich sind, um die entsprechende Anerkennung zu erhalten.

Haben Sie noch Fragen?

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Was kostet die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse?

Die Gebühr für den Antrag der “Homologación” oder “Equivalencia” in Spanien beträgt jeweils 166,50 € (Jahr 2026).

Der Nachweis über die Zahlung der Gebühr ist eine notwendige Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags. Sie ist daher vor der Antragstellung zu entrichten.

Wie zahle ich diese Gebühr?

Es gibt drei Zahlungsmöglichkeiten:

  • Zahlung per Kreditkarte oder Bankkonto beim Ausfüllen des Antrags
  • Zahlung über das Formular Modelo 790 (Código 107)
  • Zahlung im Ausland per Einzahlung oder Überweisung

Zahlung mittels Modelo 790-107:

Dieses Formular muss ausgedruckt und bei einer Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft vorgelegt werden, die an der Steuererhebung als kooperierende Einrichtung beteiligt ist.

Sie können die Zahlung auch online vornehmen, wenn Sie über ein Konto oder eine Karte einer der kooperierenden Einrichtungen verfügen.

Der Zahlungsbeleg muss dem Antrag als Nachweis beigefügt werden.

Zahlung im Ausland:

Die Einzahlung oder Überweisung wird zugunsten des “Ministerio de Universidades” auf das zweckgebundene Konto für die Erhebung von Gebühren im Ausland durchgeführt:

IBAN: ES16 9000 0001 2002 5310 8022
BIC: ESPBESMMXXX
DOMICILIO: Banco de España
Calle de Alcalá, 48, 28014 Madrid (España)

Weitere Verfahren der akademischen Anerkennung

Teilanerkennung (“Convalidación”) ausländischer Studien für ein Teilstudium an der spanischen Universität

Mit diesem Verfahren erfolgt die offizielle Anerkennung (für akademische Zwecke) eines Studiums an einer ausländischen Hochschuleinrichtung, unabhängig davon, ob es zu einem Abschluss geführt hat oder nicht, in Bezug auf ein Teilstudium an einer spanischen Universität (“estudios universitarios españoles parciales”).

Der Student hat somit die Möglichkeit, sein nicht abgeschlossenes Studium im Ausland an einer spanischen Universität fortzusetzen.

Liegen bestimmte Ausschlussgründe vor, können Abschlüsse oder Studiengänge jedoch nicht anerkannt werden.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Die “Convalidación” ausländischer Studiennachweise in Spanien wird durch die Universität durchgeführt, an der das Studium fortgesetzt wird, gemäß den vom Universitätsrat festgelegten Kriterien.

Die Gleichwertigkeit (“Equivalencia”) der Durchschnittsnoten von Universitätsstudien, die an ausländischen Einrichtungen erbracht wurden.

Das ist ein Verfahren zur Anwendung von Skalen und Tabellen zur Äquivalenz der Durchschnittsnoten ausländischer Studienleistungen, um die Durchschnittsnote zu erhalten, die der Notenskala der spanischen Universitäten gleichwertig ist.

In Spanien stellen in den verschiedenen Ausschreibungen für Stipendien und Studienbeihilfen des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport sowie in Ausschreibungen anderer öffentlicher Verwaltungen und Einrichtungen, insbesondere im universitären Bereich, das akademische Zeugnis und die Durchschnittsnote desselben ein wichtiges Selektionskriterium dar.

Folglich ist der Zweck dieses Verfahrens die Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit der Durchschnittsnoten der im Ausland absolvierten Hochschulstudien und -abschlüsse mit den entsprechenden spanischen Studienbescheinigungen, die dann in den Wettbewerbsverfahren präsentiert werden kann, bei denen die Durchschnittsnote eine Anforderung oder ein Bewertungselement ist.

Der Zugang zum Formular für die Erklärung der Gleichwertigkeit der Durchschnittsnote der in ausländischen Zentren erworbenen Hochschulzeugnisse erfolgt online über die Website des Bildungsministeriums “Sede Electrónica del Ministerio de Educación y Formación Profesional” (elektronisches Zertifikat erforderlich).

Sobald Sie die Erklärung ausgefüllt haben, können Sie sie sofort herunterladen und ausdrucken. Das ausgedruckte Dokument ist zu unterschreiben und der Stelle vorzulegen, bei der Sie sich bewerben möchten (Zulassung zum Studium, Ausschreibungen, Auswahlverfahren usw.).

Die Äquivalenzerklärung ist nur gültig, wenn ihr das Original des offiziellen akademischen Zeugnisses oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Fotokopie davon und gegebenenfalls die entsprechende Übersetzung beigefügt ist.

Abkommen über die Anerkennung von Abschlüssen zu rein akademischen Zwecken

Zwischen der Regierung des Königreichs Spanien und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland wurde über die Anerkennung der Gleichwertigkeiten der akademischen Grade und Studien im Bereich der Hochschulbildung in Bonn am 14. November 1994 ein Abkommen unterzeichnet.

Dieses Abkommen soll das Fortführen des Studiums und die Führung und Anerkennung ihrer akademischen Grade und Titel im jeweils anderen Staat erleichtern.

In diesem Sinne wurden vor allem folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Anerkennung in einem der Länder von Studienzeiten und Prüfungen, die an Hochschuleinrichtungen des anderen Landes absolviert wurden, zum Zweck der Fortsetzung dieser Studien.
  • Akademische Grade werden zum Zwecke des Zugangs zu einem einschlägigen weiterführenden oder einem weiteren Studium an Hochschuleinrichtungen des anderen Landes auf Antrag anerkannt, ohne dass zusätzliche oder ergänzende Prüfungen abgelegt werden müssen, sofern die Inhaber dieser akademischen Grade berechtigt sind, in dem Staat, der sie verliehen hat, diese weiteren oder neuen Studien aufzunehmen, ohne dass zusätzliche oder ergänzende Prüfungen abgelegt werden müssen.
  • Gegenseitige Anerkennung von Doktorgraden zu akademischen Zwecken.

Hinweis zum Schluss:

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2 Kommentare zu „Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien

  1. Wow, Ihr Website hat mir mehr geholfen als 1000 spanische Websiten übers Thema. Mein Name ist Fernandez und schließe diesen Sommer den staatlich Geprüfter Techiniker FH Mechatroniker ab und möchte zurück nach Spanien.

    Ich habe eine ganz dumme Frage: ich gehe davon aus, dass ich mein Zeugnis vom Deutschen ins spanische übersetzten lassen, um bei den spanischen Behörden eine Homologacion machen zu können oder?

    Grüße aus Thüringen

    1. Hola, vielen herzlichen Dank für die sehr freundliche Rückmeldung. Dass Ihnen meine Website so hilfreich war, freut mich natürlich sehr. Zeugnisse müssen grundsätzlich offiziell ins Spanische übersetzt werden. LG mag wilhelm.

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