Als Selbständiger beim Finanzamt in Spanien anmelden

Als Selbständiger beim Finanzamt in Spanien anmelden

Wollen Sie als Selbständiger bzw. autónomo in Spanien wirtschaftliche Aktivitäten ausführen, müssen Sie sich zuvor beim Finanzamt in Spanien anmelden.

Dafür ist ein Antrag auf Eintragung in das Steuerregister (“censo”) der Unternehmer (“empresarios”), Freiberufler (“profesionales”) und Steuereinbehalter (“retenedores”) erforderlich.

Dieser Antrag erfolgt mittels der Formulare Modelo 036 oder 037, die die sog. Registererklärung für die Anmeldung, Modifizierung und Abmeldung (“Declaración censal de alta, modificación y baja”) darstellen.

Wie Sie sich nun beim Finanzamt in Spanien anmelden, erläutere ich nun im Folgenden anhand einer schrittweisen Anleitung.

Ich erkläre Ihnen dabei, wie Sie das erforderliche Formular zur Vorlage der Antrages zur Eintragung in das Steuerregister “Censo de empresarios, profesionales y retenedores” ordnungsgemäß ausfüllen.

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Wann kann ich das “Modelo 037” verwenden?

Wie bereits erwähnt gibt es für den Antrag das Modelo 036 oder 037.

Das Modelo 037 ist eine vereinfachte Erklärung, welche nicht so umfangreich und für die meisten Selbständigen und Einzelunternehmer ausreichend ist.

Ich werde mich daher in meinen Ausführungen auf dieses Formular beschränken. Wobei die Grundelemente auch für das Modelo 036 anwendbar sind.

Das vereinfachte Formular Modelo 037 (“declaración censal simplificada”) können Sie als natürliche Person verwenden, wenn Sie folgenden Umstände erfüllen:

  • Sie sind ansässig in Spanien,
  • verfügen über eine NIF (Número de Identificación Fiscal), dh. Sie müssen eine NIE Nummer haben
  • haben keinen Großunternehmensstatus
  • handeln nicht durch einen Vertreter
  • sind nicht einbezogen in die speziellen Mehrwertsteuerregelungen, mit Ausnahme der vereinfachten Regelung, Sonderregelung für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei, oder Sonderzuschlagsregelung für Gleichwertigkeit oder Sonderregelung des Kassenkriteriums.
  • sind nicht eingetragen im Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer oder im Register der monatlichen IVA-Erstattungen.
  • tätigen keine Anschaffungen, die gemäß Art. 14 des Umsatzsteuergesetzes nicht steuerpflichtig sind
  • führen keine Distanzverkäufe durch (“ventas a distancia”)
  • sind kein Steuerpflichtiger von Sondersteuern oder Steuern auf Versicherungsprämien.
  • befriedigen keine beweglichen Kapitalgewinne.
  • Ihr Steuerwohnsitz ist identisch mit der Verwaltungsadresse

Was muss ich der Finanzbehörde erklären?

  • Erklärung der Anmeldung (“alta”)
    • Für Unternehmer oder Freiberufler, natürliche Personen, die eine oder mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten auf spanischem Staatsgebiet ausüben werden.
  • Erklärung der Änderung von Daten (“modificación”)
    • Personen oder Einrichtungen, die eine Anmeldeerklärung abgegeben haben, müssen eine Änderungserklärung abgeben, wenn sich ihre Identifikationsdaten (vor allem die Steueradresse) oder sich andere erklärte Daten ändern.
  • Erklärung der Abmeldung (“baja”)
    • Sie muss von denjenigen eingereicht werden, die jede Art von unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit aufgeben oder die aus einem anderen Grund nicht mehr Teil des Steuerregister sein wollen.

Wann muss ich mich beim Finanzamt in Spanien anmelden?

Die Erklärung zur Eintragung in das Steuerregister der Unternehmer, Freiberufler und Steuereinbehalter muss erfolgen:

  • vor Beginn der entsprechenden unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit,
  • vor der Durchführung von Umsätzen,
  • vor der Entstehung der Verpflichtung zum Einbehalt der Steuer oder zur Abschlagszahlung aufgrund der Einkünfte, die gezahlt, gutgeschrieben oder geschuldet werden, oder
  • vor dem Zusammentreffen der in den Vorschriften vorgesehenen Umstände.

Der Beginn einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit gilt ab dem Zeitpunkt als gegeben,

  • an dem Lieferungen, Leistungen oder Anschaffungen von Waren oder Dienstleistungen getätigt werden,
  • Einzahlungen oder Zahlungen erfolgen oder
  • Arbeitskräfte eingestellt werden,
  • mit dem Ziel, in die Produktion oder den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen zu investieren

Das bedeutet, dass eine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit ab dem Zeitpunkt als begonnen gilt, ab dem Waren oder Dienstleistungen erworben wurden mit der bestimmten Absicht (bestätigt durch objektive Elemente), sie für die Ausführung solcher Tätigkeiten zu verwenden.

Von diesem Moment an haben Sie den Status als Unternehmer oder Freiberufler im Sinne der Mehrwertsteuer.

Wo und wie kann ich das Formular vorlegen?

Das Modell 037 kann als Ausdruck (in Papierform) oder elektronisch via Internet eingereicht werden.

  1. Für die Internetpräsentation ist erforderlich:
  • anerkanntes elektronischen Zertifikat („certificado electrónico“) oder
  • Cl@ve PIN oder Unterzeichnungssystem mit Passwortzugang in ein Register zuvor als Benutzer. Dieses System darf nur von natürlichen Personen benutzt werden.
  1. Die Präsentation in Papierform können Sie durchführen mit
  • ausgedrucktem Formular im PDF-Format (erhältlich via Sede electrónica der AEAT nach Ausfüllen und Validierung des Formulars) oder
  • mit vorgedrucktem Formular (erhältlich bei den Verwaltungsbüros der Steuerbehörde („Delegaciones y Administraciones de la Agencia Tributaria“).

In beiden Fällen haben Sie dann die Möglichkeit, das jeweilige Formular bei der Steuerverwaltung, wo Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben, entweder persönlich einzureichen oder via Post per Einschreiben an diese zu senden

Wie fülle ich das Formular aus?

Wie bereits erwähnt, wird das Formular Modelo 037 für die An- bzw. Abmeldung in das Steuerregister und für die Modifizierung von Daten verwendet. Wobei ich mich hier auf die Anmeldung beschränke.

Dieses Formular besteht aus 4 Seiten, wobei 3 Seiten für die Anmeldung von Bedeutung sind.

Seite 1

Auf der 1. Seite müssen Sie den Grund der Vorlage des Formulars und die Daten zu Ihrer Identifizierung angeben.

1. Gründe der Vorlage sind:

Anmeldung (“alta”), Änderungen (“modificación”) und Abmeldung (“baja”)

Gründe der Vorlage beim Finanzamt
Gründe der Vorlage

Das Feld 111 Anmeldung (“alta en el Censo de empresarios, profesionales y retenedores”) sollte nur dann angekreuzt werden,

  • wenn eine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit zum ersten Mal oder
  • wenn die Tätigkeit nach Abmeldung durch Ankreuzen des Feldes 150 erneut aufgenommen wird.

Der Beginn neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten, die bereits im Steuerregister eingetragen sind, ist durch Ankreuzen des Feldes 127 (Änderung der Angaben zur wirtschaftlichen und örtlichen Tätigkeit – “Modificación de datos relativos a actividades económicas y locales”) und durch das Ausfüllen der Seite 3 mitzuteilen.

2. Identifizierung

Identifizierung als Selbständiger
Idendifizierung

Es sind vor allem die NIF, der Name, der steuerliche Wohnsitz, die Kataster-Referenznummer des Grundstücks, die Telefonnummer und/oder Email-Adresse für den Empfang von informativen Nachrichten zu nennen.

Ferner muss angegeben werden, ob die natürliche Person ein Unternehmer mit beschränkter Haftung (ERL) ist und das Datum der Eintragung oder Löschung als Unternehmer mit beschränkter Haftung im Handelsregister.

Seite 2

Hier müssen Sie Angaben zur Einkommensteuer und Mehrwertsteuer darlegen.

3. Einkommensteuer natürlicher Personen (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas” – kurz IRPF)

Erklärung der Pflichten des Steuerpflichtigen, die mit seinem Status als Steuerzahler der Einkommensteuer verbunden sind: Akontozahlungen, Schätzmethode (objektiv oder direkt)

Einkommensteuer natürlicher Personen
Einkommensteuer natürlicher Personen

4. Mehrwertsteuer (“Impuesto sobre el valor anadido” – kurz IVA)

Mehrwertsteuer - IVA
Mehrwertsteuer – IVA
A) Informationspflichten

Feld 501: Angabe darüber, ob Sie ausschließlich Umsätzen ausführen, die nicht der IVA unterliegen oder von ihr befreit sind und keine periodische Selbstveranlagung erfordern (Art. 20 y 26 de la Ley IVA).

B) Beginn der Aktivität

In diesem Abschnitt (Feld 502 bis 508) wird der Beginn der unternehmerischen und freiberuflichen Tätigkeiten mitgeteilt.

Wobei davon ausgegangen wird (wie oben erwähnt), dass der Beginn der Tätigkeit

  • nicht erst (nur) mit der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen stattfindet,
  • sondern schon (auch) mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, mit der Absicht (bestätigt durch objektive Elemente), unternehmerische oder freiberufliche Aktivitäten durchzuführen. Wichtig für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges

Feld 502: Beginn der Tätigkeit: Die Lieferung von Gütern oder Leistungen erfolgt vorher oder gleichzeitig mit dem Erwerb der Güter oder Leistungen (Beginn mit der eigentlichen Lieferung oder Leistung)

Feld 504: Beginn der Tätigkeit mit dem Erwerb oder der Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen

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Feld 506: Mitteilung des Beginns einer neuen Tätigkeit, die einen eigenständigen Wirtschaftszweig (differenzierten Sektor) darstellt, mit dem Beginn der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen im Anschluss an den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen, die für die Ausübung dieser Tätigkeit bestimmt sind.

Feld 508: Mitteilung des gewöhnlichen bzw. eigentlichen Beginns der Lieferung oder Dienstleitung: Hat man die Tätigkeit bereits vorher begonnen (durch den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen und im Feld 504 oder 506 mitgeteilt) muss man den Zeitpunkt, an dem man mit der üblichen Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen beginnt, hier mitteilen.

C) Anwendbare Systeme der IVA (Mehrwertsteuersysteme)
Mehrwertsteuersysteme
Mehrwertsteuersysteme

Für jede wirtschaftliche Aktivität muss hier gemäß der Klassifikation der Steuer für wirtschaftliche Aktivitäten („Impuesto sobre Actividades Económicas“) oder des Tätigkeitscodes („código de actividad“) das anwendbare IVA-System angezeigt werden.

Die anwendbaren Mehrwertsteuersysteme in Modell 037 sind:

  • General – Allgemein
  • Régimen especial recargo de equivalencia – Sonderregelung Äquivalenzzuschlag
  • Régimen especial agricultura, ganadería y pesca – Sonderregelung für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei
  • Régimen especial simplificado – Vereinfachte Sonderregelung
  • Régimen especial del criterio de Caja – Sonderregelung der Kassen-Kriterien

Für das korrekte Ausfüllen dieses Abschnitts sollten Sie so viele zusätzliche Blätter verwenden, wie Sie Tätigkeiten ausüben, die zum selben Mehrwehrsteuersystem gehören.

E) Abzüge (Vorsteuerabzug)
Vorsteuerabzüge
Vorsteuerabzüge

In diesem Abschnitt kann, gegebenenfalls, nicht nur der vorläufige Prozentsatz des Vorsteuerabzugs im Sinne des Art. 111.2 des IVA-Gesetzes vorgeschlagen werden, sondern es kann auch die Option für den besonderen Anteil (“prorrata especial”) ausgeübt werden.

Das ist dann der Fall, wenn neue Aktivitäten begonnen werden, die unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen sind. Jede Tätigkeit ist dann gemäß dem entsprechenden Code der Nationalen Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten (CNAE) zu identifizieren.

Seite 3

5. Steuereinbehalte und Abschlagszahlungen

Dieser Abschnitt dient der Mitteilung an die Steuerbehörden über die Verpflichtung hinsichtlich der Vorlage der jeweiligen Formulare über die Einnahmen der Steuereinbehalte und Abschlagszahlungen (” retenciones e ingresos a cuenta”, Modelos 111 und 115).

Steuereinbehalte und Abschlagszahlungen
Steuereinbehalte und Abschlagszahlungen

6. Erklärung über die wirtschaftlichen Aktivitäten und die Geschäftslokale.

Diese Seite wird verwendet, um die Anmeldung, Abmeldung oder Änderung von irgendwelchen Daten mitzuteilen, die die Tätigkeiten oder die Betriebsstätten oder Lokalen, in denen diese Tätigkeiten ausgeübt werden, betreffen.

Alle Personen und Einrichtungen, die im Steuerregister der Unternehmer, Freiberufler und Steuereinbehalter eingetragen sind, müssen alle wirtschaftlichen Tätigkeiten melden bzw. erklären, die sie ausüben und ggf. die Beziehung zu den Betriebsstätten oder Räumlichkeiten, in denen sie durchgeführt werden.

Für jede Aktivität muss ein Blatt ausgefüllt werden.

A) Aktivität
Wirtschaftliche Aktivitäten
Wirtschaftliche Aktivitäten

Die Tätigkeit muss in Übereinstimmung mit den Regeln und der Klassifizierung der Steuer für die wirtschaftlichen Aktivitäten (“Impuesto sobre Actividades Económicas” – kurz IAE) oder nach der Art der Aktivität (“tipo de actividad”) gekennzeichnet und beschrieben werden.

Man verwendet den Code für die Steuer über die wirtschaftlichen Aktivitäten, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die unter den Steuertatbestand dieser Steuer fallen.

Der Code und die Art der Tätigkeit ist nach folgender Kodierung auszufüllen:

Feld 403: Código/Tipo de actividad:

  • A01 Alquiler de locales – Vermietung von Lokalen
  • A02 Ganadería independiente – Unabhängige Viehzucht
  • A03 Resto empresariales – Rest der Unternehmen
  • A04 Artísticas y Deportivas – Künstler und Sportler
  • A05 Profesionales – Freiberufler
  • B01 Agrícola – Landwirtschaft
  • B02 Ganadera – Viehzucht
  • B03 Forestal – Forstwirtschaft
  • B04 Producción de mejillón – Muschelherstellung
  • B05 Pesquera – Fischerei

Die Tätigkeiten werden in drei Bereiche (“Secciónes”) unterteilt (Feld 402):

  • Empresarios (Unternehmer),
  • Profesionales (Freiberufler) und
  • Artistas (Künstler).

Später müssen Sie anhand der vorgegebenen Liste die Nummer bzw. Rubrik (epigrafe) hinsichtlich Ihrer Tätigkeit bestimmen bzw. klassifizieren.

B) Ort der Durchführung der Aktivität
Tätigkeitsort
Tätigkeitsort

Für den Tätigkeitsort gilt folgendes:

  • Werden die Tätigkeiten in einem bestimmten Geschäftslokal durchgeführt, so ist dort der Tätigkeitsort
  • Werden die Aktivitäten außerhalb eines bestimmten Lokales durchgeführt, ist der Tätigkeitsort die Gemeinde oder die Provinz, wo man hauptsächlich die Tätigkeit ausübt.

Ferner zählen auch Räumlichkeiten, die indirekt mit der Tätigkeit zusammenhängen (Lager, Depots, Verwaltungszentren usw.) als Ort der Durchführung von Aktivitäten.

Seite 4

Auf der Seite 4 muss man Informationen zu den Nachfolgern von natürliche Personen bei der Abmeldung vom Steuerregister im Todesfall angeben. Darauf werden ich aber nicht näher eingehen.

Fazit

Bevor Sie eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit (auch als Freelancer) in Spanien beginnen, müssen Sie sich beim Finanzamt in Spanien anmelden. Dafür brauchen Sie das Formular Modelo 036 oder 037.

Bevor Sie das Formular ausfüllen, sollten Sie sich vor allem folgende Fragen überlegen:

  • Welche Art der Tätigkeit übe ich konkret aus und in welchen Räumlichkeiten?
  • Wann ist der Beginn der Aktivität?
  • Welche Schätzmethode hinsichtlich der Einkommensteuer trifft auf mich zu?
  • Bin ich zu Steuereinbehalte oder Abschlagszahlungen verpflichtet?
  • Muss ich Vorauszahlungen der Einkommensteuer in Form von Teilzahlungen leisten?
  • Welches Mehrwertsteuersystem kommt für mich in Frage?

Neben dem Finanzamt müssen Sie sich auch noch bei der spanischen Sozialversicherung “Seguridad Social” als “autónomo” anmelden.

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