Als Selbständiger beim Finanzamt in Spanien anmelden
Wollen Sie als Selbständiger bzw. autónomo in Spanien wirtschaftliche (unternehmerische) Aktivitäten ausführen, müssen Sie sich zuvor beim Finanzamt in Spanien anmelden.
Dafür ist ein Antrag auf Eintragung in das Steuerregister (“censo”) der Unternehmer (“empresarios”), Freiberufler (“profesionales”) und Steuereinbehalter (“retenedores”) erforderlich.
Dieser Antrag erfolgt mittels des Formulars Modelo 036, das die sog. Registererklärung für die Anmeldung, Modifizierung und Abmeldung (“Declaración censal de alta, modificación y baja”) darstellt.
Wie Sie sich nun beim Finanzamt in Spanien anmelden, erläutere ich nun im Folgenden anhand einer schrittweisen Anleitung.
Ich erkläre Ihnen dabei, wie Sie das erforderlicheFormular zur Vorlage des Antrages zur Eintragung in das Steuerregister “Censo de empresarios, profesionales y retenedores” ordnungsgemäß ausfüllen.
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Wie kann ich das “Modelo 036” verwenden?
Derzeit gibt es nur ein einziges Formular für die Meldung zum Steuerregister als Selbständiger, das Modelo 036.
Unter bestimmten Umständen kann jedoch ein vereinfachtes Formular eingereicht werden, das “Modelo 036 simplificado“.
Diese vereinfachte Variante ist nicht so umfangreich und für die meisten Selbständigen und Einzelunternehmer ausreichend.
Ich werde mich daher in meinen Ausführungen auf dieses Formular beschränken.
Natürliche Personen können das “Modelo 036 simplificado” verwenden, wenn sie folgende Umstände erfüllen:
- Sie sind in Spanien ansässig
- Sie verfügen über eine NIF (“Número de Identificación Fiscal”), d. h. Sie müssen eine NIE Nummer haben
- Ihr Steuerwohnsitz stimmt mit dem Verwaltungswohnsitz überein
- Sie haben keinen Großunternehmensstatus
- Sie fallen nicht unter die Sonderregelungen der Mehrwertsteuer, mit Ausnahme der vereinfachten Regelung und bestimmter Sonderregelungen
- Sie sind nicht eingetragen im Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer oder im Register der monatlichen IVA-Erstattungen.
- Sie tätigen keine Anschaffungen, die gemäß Art. 14 des Umsatzsteuergesetzes nicht steuerpflichtig sind
- Sie führen keine Distanzverkäufe durch (“ventas a distancia”)
- Sie sind keine Steuerpflichtige von Sondersteuern oder Steuern auf Versicherungsprämien
- Sie erzielen keine Kapitalerträge
Was muss ich der Finanzbehörde erklären?
- Erklärung der Anmeldung (“alta”)
- Für Unternehmer oder Freiberufler, natürliche Personen, die eine oder mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten auf spanischem Staatsgebiet ausüben werden.
- Erklärung der Änderung von Daten (“modificación”)
- Personen oder Einrichtungen, die eine Anmeldeerklärung abgegeben haben, müssen eine Änderungserklärung abgeben, wenn sich ihre Identifikationsdaten (vor allem die Steueradresse) oder sich andere erklärte Daten ändern.
- Erklärung der Abmeldung (“baja”)
- Sie muss von denjenigen eingereicht werden, die jede Art von unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit aufgeben oder die aus einem anderen Grund nicht mehr Teil des Steuerregisters sein wollen.
Wann muss ich mich beim Finanzamt in Spanien anmelden?
Die Erklärung zur Eintragung in das Steuerregister der Unternehmer, Freiberufler und Steuereinbehalter muss erfolgen:
- vor Beginn der entsprechenden unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit,
- vor der Durchführung von Umsätzen,
- vor der Entstehung der Verpflichtung zum Einbehalt der Steuer oder zur Abschlagszahlung aufgrund der Einkünfte, die gezahlt, gutgeschrieben oder geschuldet werden, oder
- vor dem Zusammentreffen der in den Vorschriften vorgesehenen Umstände.
Wann gilt meine Tätigkeit als “autónomo” in Spanien als begonnen?
Der Beginn einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit gilt ab dem Zeitpunkt als gegeben,
- an denen Lieferungen, Leistungen oder Anschaffungen von Waren oder Dienstleistungen getätigt werden,
- Einzahlungen oder Zahlungen erfolgen oder
- Arbeitskräfte eingestellt werden,
- mit dem Ziel, in die Produktion oder den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen zu investieren
Das bedeutet, dass eine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit ab dem Zeitpunkt als begonnen gilt, ab dem Waren oder Dienstleistungen erworben wurden mit der bestimmten Absicht (bestätigt durch objektive Elemente), sie für die Ausführung solcher Tätigkeiten zu verwenden.
Von diesem Moment an haben Sie den Status als Unternehmer oder Freiberufler im Sinne der Mehrwertsteuer.
Wo und wie kann ich das Modelo 036 vorlegen?
Das Modell 036 kann als Ausdruck (in Papierform) oder elektronisch via Internet eingereicht werden.
- Für die Internetpräsentation ist erforderlich:
- anerkanntes elektronische Zertifikat („certificado electrónico“) oder
- Cl@ve-PIN oder Unterzeichnungssystem mit Passwortzugang in einem Register zuvor als Benutzer. Dieses System darf nur von natürlichen Personen benutzt werden.
- Die Präsentation in Papierform können Sie durchführen mit
- ausgedrucktem Formular im PDF-Format (erhältlich via Sede electrónica der AEAT nach Ausfüllen und Validierung des Formulars) oder
- mit vorgedrucktem Formular (erhältlich bei den Verwaltungsbüros der Steuerbehörde („Delegaciones y Administraciones de la Agencia Tributaria“).
In beiden Fällen haben Sie dann die Möglichkeit, das jeweilige Formular bei der Steuerverwaltung, wo Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben, entweder persönlich einzureichen oder via Post per Einschreiben an diese zu senden.
Wie fülle ich das Modelo 036 aus?
Damit Sie bei elektronischer Vorlage Zugang zum “Modelo 036 simplificado” haben, müssen Sie auf die Schaltfläche „Ja” klicken.
Das vereinfachte Formular besteht aus 7 Seiten, wobei folgende Seiten für die Anmeldung der selbständigen Tätigkeit in Spanien von Bedeutung sind.
Seite 1: Gründe der Vorlage (“Causas de presentación”)
Gründe für die Einreichung des Formulars sind:
- Anmeldung (“alta”),
- Änderung (“modificación”) und
- Abmeldung (“baja”)
Das Feld 111 Anmeldung (“alta en el Censo de empresarios, profesionales y retenedores”) sollte nur dann angekreuzt werden,
- wenn eine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit zum ersten Mal oder
- wenn die Tätigkeit nach Abmeldung (durch Ankreuzen des Feldes 150) erneut aufgenommen wird.
Sind Sie bereits im Steuerregister eingetragen und beginnen eine neue weitere wirtschaftliche Tätigkeit, dann ist diese durch das Ankreuzen des Feldes 127 (Änderung der Angaben zur wirtschaftlichen und örtlichen Tätigkeit – “Modificación de datos relativos a actividades económicas y locales”) und durch das Ausfüllen der Seite 4 mitzuteilen.
Seite 2A: Identifizierung (“Identificación”)
Als natürliche Person müssen Sie hier vor allem folgende Daten eintragen:
- Steueridentifikationsnummer (NIF), Nach- und Vorname
Ferner muss angegeben werden, ob die natürliche Person ein Unternehmer mit beschränkter Haftung (ERL) ist, sowie das Datum der Eintragung oder Löschung als Unternehmer mit beschränkter Haftung im Handelsregister.
- Telefonnummer und E-Mail Adresse (“correo electrónico”) für den Empfang von Mitteilungen der AEAT (Steuerbehörde), TEA (Wirtschafts- und Verwaltungsgericht )und DGT (Verkehrsbehörde)
- Steuerwohnsitz (“domicilio fiscal”) mit Kataster-Referenznummer
- Wohnsitz für Zustellungen, falls dieser vom Steuerwohnsitz abweicht
- Permanente Betriebsstätte in Spanien (“establecimiento permanente”)
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Seite 4: Erklärung über die wirtschaftlichen Aktivitäten und die Geschäftslokale (“Declaración de actividades económicas y locales”)
Diese Seite dient zur Mitteilung der An- und Abmeldung oder Änderung von Daten zu den Tätigkeiten oder zu den Räumlichkeiten (Lokalen), in denen diese ausgeübt werden.
Die Bestimmung der Tätigkeit muss gemäß den Vorschriften und der Klassifizierung der Gewerbesteuer (“Impuesto sobre Actividades Económicas” – kurz IAE) oder, bei Aktivitäten, die nicht unter den Steuergegenstand dieser Steuer fallen, gemäß der Art der Tätigkeit (“tipo de actividad”) erfolgen.
Für jede Tätigkeit ist ein Blatt auszufüllen.
A) Tätigkeit
Der Code und die Art der Tätigkeit sind gemäß der folgenden Kodierung anzugeben:
1.) Wirtschaftliche Aktivitäten, die Teil des steuerpflichtigen Tatbestands der Gewerbesteuer sind:
| Código | Tipo de actividad |
|---|---|
| A01 | Arrendadores de Bienes inmuebles (Vermieter von Immobilien) |
| A02 | Ganadería independiente (Unabhängige Viehzucht) |
| A03 | Resto empresariales (Rest der Unternehmen) |
| A04 | Artísticas y Deportivas (Künstler und Sportler) |
| A05 | Profesionales (Freiberufler) |
2.) Wirtschaftliche Aktivitäten, die nicht unter die Gewerbesteuer fallen:
| Código | Tipo de actividad |
|---|---|
| B01 Agrícola (Landwirtschaft) | Alquiler de locales |
| B02 Ganadera (Viehzucht) | Ganadería independiente |
| B03 Forestal (Forstwirtschaft) | Resto empresariales |
| B04 Producción de mejillón (Muschelzucht) | Artísticas y Deportivas |
| B05 Pesquera (Fischerei) | Profesionales |
Die Tätigkeiten werden in drei Bereiche (“secciones”) unterteilt:
- Empresarios (Unternehmer),
- Profesionales (Freiberufler) und
- Artistas (Künstler).
Sie müssen anhand der vorgegebenen Liste die Nummer bzw. Rubrik (“epigrafe”) hinsichtlich Ihrer Tätigkeit bestimmen bzw. klassifizieren.
B) Ort der Ausübung der Tätigkeit
Für den Tätigkeitsort gilt Folgendes:
- Werden die Tätigkeiten in einem bestimmten Geschäftslokal durchgeführt, so ist dort der Tätigkeitsort.
- Werden die Aktivitäten außerhalb eines bestimmten Lokales durchgeführt, ist der Tätigkeitsort die Gemeinde oder die Provinz, wo man hauptsächlich die Tätigkeit ausübt.
Ferner zählen auch Räumlichkeiten, die indirekt mit der Tätigkeit (“Locales indirectamente”) zusammenhängen (wie z. B. Lager, Depots, Verwaltungszentren usw.) als Ort der Durchführung von Aktivitäten.
Seite 5: Umsatzsteuer (“Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA”)
A) Informationspflichten
In diesem Abschnitt muss in Feld 501 angegeben werden, ob der Steuerpflichtige ausschließlich Umsätze ausführt, die nicht der IVA unterliegen oder von ihr befreit sind und keine periodische Selbstveranlagung erfordern (Art. 20 y 26 de la Ley IVA).
B) Beginn der Tätigkeit
In diesen Feldern wird der Beginn der unternehmerischen und freiberuflichen Tätigkeiten mitgeteilt.
Wobei davon ausgegangen wird (wie oben erwähnt), dass der Beginn der Tätigkeit
- nicht erst (nur) mit der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen stattfindet,
- sondern schon (auch) mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, mit der Absicht (bestätigt durch objektive Elemente), unternehmerische oder freiberufliche Aktivitäten durchzuführen. Wichtig für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges
Feld 502: Beginn der Tätigkeit: Die Lieferung von Gütern oder Leistungen erfolgt vorher oder gleichzeitig mit dem Erwerb der Güter oder Leistungen (Beginn mit der eigentlichen Lieferung oder Leistung)
Feld 504: Beginn der Tätigkeit mit dem Erwerb oder der Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen
Feld 506: Mitteilung des Beginns einer neuen Tätigkeit, die einen eigenständigen Wirtschaftszweig (differenzierten Sektor) darstellt, mit dem Beginn der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen im Anschluss an den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen, die für die Ausübung dieser Tätigkeit bestimmt sind.
Feld 508: Mitteilung des gewöhnlichen bzw. eigentlichen Beginns der Lieferung oder Dienstleistung: Hat man die Tätigkeit bereits vorher begonnen (durch den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen und im Feld 504 oder 506 mitgeteilt), muss man den Zeitpunkt, an dem man mit der üblichen Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen beginnt, hier mitteilen.
C) Anwendbare Systeme der IVA (Mehrwertsteuersysteme)
Für jede wirtschaftliche Aktivität muss hier gemäß der Klassifikation der Steuer für wirtschaftliche Aktivitäten („Impuesto sobre Actividades Económicas“) oder des Tätigkeitscodes („código de actividad“) das anwendbare IVA-System angegeben werden.
Die in dem vereinfachten Formular 036 aufgeführten anwendbaren Mehrwertsteuerregelungen sind:
- General – Allgemein
- Régimen especial recargo de equivalencia – Sonderregelung Äquivalenzzuschlag
- Régimen especial agricultura, ganadería y pesca – Sonderregelung für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei
- Régimen especial simplificado – Vereinfachte Sonderregelung
- Régimen especial del criterio de Caja – Sonderregelung der Kassen-Kriterien
Für das korrekte Ausfüllen dieses Abschnitts sollten Sie so viele zusätzliche Blätter verwenden, wie Sie Tätigkeiten ausüben, die zum selben Mehrwertsteuersystem gehören.
E) Abzüge (Vorsteuerabzug)
In diesem Abschnitt kann gegebenenfalls nicht nur der vorläufige Prozentsatz des Vorsteuerabzugs im Sinne des Art. 111.2 des IVA-Gesetzes vorgeschlagen, sondern auch die Option für den besonderen Anteil (“prorrata especial”) ausgeübt werden.
Das ist dann der Fall, wenn neue unternehmerische oder berufliche Aktivitäten begonnen werden, die unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen sind. Jede Tätigkeit ist dann gemäß dem entsprechenden Code der Nationalen Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten (CNAE) zu identifizieren.
Seite 6: Einkommensteuer natürlicher Personen (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas” – IRPF)
Hier müssen Sie die Verpflichtungen darlegen, die mit Ihrem Status als Steuerzahler der Einkommensteuer verbunden sind:
- Vorauszahlungen (“pagos fraccionados”)
- Schätzmethode (objektiv oder direkt)
Seite 7: Steuereinbehalte und Abschlagszahlungen (“Retenciones e ingresos a cuenta”)
Dieser Abschnitt dient dazu, der Steuerbehörde die Pflichten hinsichtlich der Einreichung der entsprechenden Formulare für die Einbehaltung und Abschlagszahlung der Steuer (Modelos 111 und 115) mitzuteilen.
Seite 9: Beziehung der Nachfolger (“Relación de sucesores”)
Auf dieser Seite sind die Informationen zu den Nachfolgern von natürlichen Personen bei der Abmeldung vom Steuerregister im Todesfall anzugeben.
Ort, Datum und Unterschrift
Die Steuererklärung muss vom Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter unter Angabe des Ortes, des Datums, des Namens und der Funktion unterzeichnet werden.
Fazit
Bevor Sie eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit (auch als Freelancer) in Spanien beginnen, müssen Sie sich beim Finanzamt in Spanien anmelden. Dafür brauchen Sie das Formular Modelo 036.
Bevor Sie das Formular ausfüllen, sollten Sie sich vor allem folgende Fragen überlegen:
- Verfüge ich über eine NIE-Nummer in Spanien?
- Welche Art der Tätigkeit übe ich konkret aus und in welchen Räumlichkeiten?
- Wann ist der Beginn der Aktivität?
- Welche Schätzmethode hinsichtlich der Einkommensteuer trifft auf mich zu?
- Bin ich zu Steuereinbehalten oder Abschlagszahlungen verpflichtet?
- Muss ich Vorauszahlungen der Einkommensteuer in Form von Teilzahlungen leisten?
- Welches Mehrwertsteuersystem kommt für mich in Frage?
Neben dem Finanzamt müssen Sie sich auch noch bei der spanischen Sozialversicherung “Seguridad Social” als “autónomo” anmelden.
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