Was kann man in Spanien von der Steuer absetzen? Wie kann ich meine Steuerlast in Spanien verringern?
Das sind Fragen, die viele Residenten und Steuerpflichtige in Spanien beschäftigen.
Vor allem dann, wenn sie eine Steuererklärung in Spanien abgeben müssen.
Dieser Fachbeitrag gibt Ihnen nun einen ausführlichen Überblick darüber, welche entscheidende Steuerabzüge in Spanien hinsichtlich der Einkommensteuer für natürliche Personen für das Steuerjahr bzw. Renta 2023 möglich sind.
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Die Ermäßigungen bzw. Kosten, die bei der Berechnung der Einkommensteuer (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas” – kurz IRPF) in Spanien zum Abzug kommen können, kann man grundsätzlich in 5 Gruppen einteilen:
Die Ausgaben, Ermäßigungen, Freibeträge und sonstigen Steuerabzüge sind grundsätzlich an bestimmte Bedingungen geknüpft, die erfüllt werden müssen, damit diese steuerreduzierend berücksichtigt werden können.
Ich werde mich hier in meinen Ausführungen nur auf die Abzüge hinsichtlich der Einkünfte aus (nicht selbständiger) Arbeit (“rendimientos del trabajo”) beschränken, da sie im privaten Bereich von wesentlicher Bedeutung sind.
Zu diesen Einkünften zählen z.B. Löhne und Gehälter, Renten, Unterhaltsrenten und Ausgleichszahlungen, etc.
Die Arbeitseinkünfte können bei Vorliegen der Voraussetzungen durch folgende Ermäßigungen bzw. Kosten reduziert werden:
Die nachstehend aufgeführten Ermäßigungen betreffen Reduzierungen für Brutto-Einkünfte, deren Entstehungszeitraum nicht mit dem Zeitraum übereinstimmt, in dem sie bezogen werden. Wobei außerdem der Erhalt der Einkünfte nicht periodisch oder nicht wiederkehrend auftritt. Art. 18.2+3 Ley IRPF
Im Einzelnen handelt es sich um Ermäßigungen von 30 %, die folgenden Einkünfte betreffen:
A) Einkünfte, erzeugt in einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren
B) Einkünfte, erhalten anerkanntermaßen auf unregelmäßige Weise im Laufe der Zeit
Für die Einkünfte A) + B) gibt es ein allgemeines gemeinsames Jahreslimit von 300.000,- €.
Zusätzlich existieren spezielle Grenzen für bestimmte Einkünfte.
C) Leistungen aus öffentlichen Sozialfürsorgesystemen:
Hierbei handelt es Sich um Leistungen in Form einer einmaligen Kapitalzahlung, wie z.B.:
Folgende Ausgaben können von den Arbeitseinkünften abgezogen werden: Art. 19 Ley IRPF
Diese Ermäßigung gilt für Steuerzahler, die Netto-Einkünfte aus (nicht selbständiger) Arbeit von weniger als 19.747,50,- € / Jahr erzielen, vorausgesetzt, dass sie (mit Ausnahme von steuerfreien Einkünften) kein anderes Einkommen von mehr als 6.500,- € haben. Art. 20 Ley IRPF
Die max. Höhe der Ermäßigung beträgt 6.498,- € / Jahr (abhängig von der Höhe der Netto-Einkünfte).
Wenn die allgemeinen Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer (“base imponible general”) positiv ist, können vor allem die folgenden Ermäßigungen bzw. Beiträge steuermindernd berücksichtigt werden: Art. 50-55 und Art. 84.2.3º + 4ºLey IRPF
Wichtig: Die Ermäßigungen werden in der unten aufgeführten Reihenfolge angewendet, ohne dass die Steuerbemessungsgrundlage dadurch negativ wird. Das bedeutet, wenn die Bemessungsgrundalge negativ ist, gibt es auch keine Ermäßigungen.
Mit dem persönlichen und familiären Grundfreibetrag (“mínimo personal y familiar”) wird die Anpassung der Einkommensteuer an die persönlichen und familiären Verhältnisse des Steuerzahlers festgelegt. Art. 56 Ley IRPF
Die Funktion dieser Freibeträge ist es, den Teil des Einkommens zu beziffern, der nicht der Einkommensteuer unterliegt.
Persönlicher Grundfreibetrag des Steuerzahlers | 5.550,- € / Jahr, Allgemein Bei einem Alter über 65 Jahre: 6.700,- € Bei einem Alter über 75 Jahre: 8.100,- € |
Freibetrag für Nachkommen (Kinder, Enkeln,…) | 2.400,- € (1. Kind), 2.700,- € (2. Kind), 4.000,- € (3. Kind), 4.500,- € (4. und weiteres Kind) + 2.800,- € für Kinder unter 3 Jahren |
Freibetrag für Vorfahren (Eltern, Großeltern,…) | 1.150,- € + 1.400,- € bei einem Alter über 75 Jahre |
Freibeträge für Behinderung des Steuerzahlers, der Nachkommen oder Vorfahren | 3.000,- € bei Behinderung von 33 % oder mehr 9.000,- € bei Behinderung von 65 % oder mehr + 3.000,- € bei erforderlicher Hilfe einer dritten Person oder reduzierter Mobilität |
Wenn mehrere Steuerpflichtige (z. B. beide Eltern) Anspruch auf die Anwendung der familiären Freibeträge (mit demselben Verwandtschaftsgrad) haben, wird der Betrag zu gleichen Teilen auf sie aufgeteilt.
Die Autonomen Gemeinschaften (“Comunidades Autónomas”) Andalusien, Balearen, Castilla y León, Madrid, Galizien, Valencia und La Rioja haben im Rahmen ihrer Regelungsbefugnisse für die Berechnung der regionalen Besteuerung abweichende Höhen hinsichtlich der persönlichen und familiären Freibeträge bestimmt.
Die Einkommensteuer in Spanien wird zu einer Hälfte auf den Staat und zur anderen auf die jeweilige autonomen Region, wo der steuerliche Wohnsitz ist, aufgeteilt.
Es kommen daher sowohl allgemeine staatliche als auch regionale Steuerabzüge in Spanien bei der Ermittlung der Netto-Steuerlast (Steuer, die zu zahlen ist) “cuotas líquidas” zur Anwendung.
Dabei reduzieren folgende Abzüge den Betrag der Brutto-Steuerlast (“cuota íntegra”): Art. 68 Ley IRPF
Zu diesen Abzügen zählen vor allem
Die Autonomen Gemeinschaften (“Comunidades Autónomas”) haben die Befugnis zur Genehmigung von Steuerabzügen, die auf die regionale Brutto-Steuerschuld (“cuota íntegra autonómica”) anzuwenden sind.
Regionale Abzüge werden berücksichtigt, wenn folgenden Faktoren vorliegen:
Je nachdem in welcher Autonomen Region Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz (“residencia habitual”) haben, können unterschiedliche Steuerabzüge in Betracht kommen.
Wichtig: Die Anwendung von allgemeinen und regionalen Abzügen darf nicht zu einer negativen Netto-Steuerschuld führen.
Die allgemeinen Abzüge, die aufgrund einer nicht ausreichenden staatlichen Brutto-Steuerschuld nicht angewendet werden können, können nicht von der regionalen Brutto-Steuerschuld abgezogen werden. Ebenso können regionale Abzüge, die aufgrund einer nicht ausreichenden regionaler Brutto-Steuerschuld nicht berücksichtigt werden können, nicht von der staatlichen Brutto-Steuerschuld abgezogen werden.
Schließlich werden noch bereits entrichtete Steuern bzw. Vorauszahlungen an Steuern von der gesamten Netto-Steuerlast (“cuota líquida total”) abgezogen, wie:
Ferner werden am Ende der Steuerberechnung noch Steuerzahler begünstigt, die Anspruch auf folgende Steuerabzüge haben: Art. 81 Ley IRPF
Zusammenfassend kann man sagen, dass vor allem Ausgaben steuerlich begünstigt werde, die die Vorsorge (Pflege, Altwerden), Familien, Behinderungen, Unternehmensgründungen, allgemeinnützige Zwecke und sozial geförderte Projekte betreffen.
Sie müssen die Belege der vorgenommenen Steuerabzüge in Spanien für eine eventuelle Überprüfung durch die Steuerbehörden aufbewahren. Es ist nicht erforderlich, diese Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen.
Wichtiger Hinweis: Die steuerrechtlichen Bestimmungen können sich ändern, wählen Sie daher z.B. Versicherungen nicht nur hinsichtlich der Steuer.
Ferner sollte Sie, bevor Sie sich für eine Investition entscheiden, diese genau dahingehend überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Steuerabzüge in Spanien erfüllen.
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Siehe Kommentare
Guten Tag Herr Habellöcker,
es gibt ja ein Urteil des Zentralen Finanzgerichts bzgl. der Abzugsfähigkeit von in Deutschland einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei der Einkommensteuer:
Wenn ich es richtig verstehe, gilt diese Abzugsmöglichkeit aber nur für Bezieher von Altersrenten, d.h. wenn ein Deutscher (bzw. EU-Bürger) Resident in Spanien, noch unterhalb des Rentenalters und nicht berufstätig ist (und z.B. nur Zinseinkünfte hat), dann kann er diese obligatorischen
Beiträge ggü. dem Fiskus nicht geltend machen, oder? In den Formularen des Modelo 100 habe ich jedenfalls keine "casilla" gefunden, wo man in einem solchen Fall einen Betrag eintragen könnte.
Mit freundlichen Grüßen nach Andalusien
Hallo
Würde mich evt in Málaga niederlassen, Rente um die 18000 jährlich, gilt als Einkommen ungefährer Steuersatz minus 6700 wie Sie erwähnten?
Danke für Nachricht
Guten Tag:
Zum ersten Male habe meine Steuer Aufklärung gemacht.
Habe 25.000 Euro Jährlich Nettoeinkommen durch Eigene Altersrente+Witwe und Betriebsrente.
Meine Gestoría hat alles bearbeitet und der Schluss ist das für die Agencia Tributaria müsste ich 4.000 Euro bezahlen. Das finde ich sehr übertrieben.
Ist das korrekt ??
Vielen Dank
LG
Montserrat
Guten Tag. Wenn Sie diesbezüglich meine Einschätzung wollen, dann nehmen Sie bitte unverbindlich mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Guten Tag: dieses Jahr habe zum ersten Mal meine Einkommen Steuer gemacht. Habe jährlich 25.000 Tausend Euro durch meine eigene Rente + Witwe + Betrieb.
Jetzt habe von meine Gestoría bescheid gesagt muss zum Agencia Tributaria 4.000 Euro bezahlen.
Ist korrekt ???
Weill ich finde das sehr viel Geld ist.
LG Montserrat
Hallo Herr Wilhelm,
mit Begeisterung habe ich Ihre Fachbeiträge gelesen.
Alle Ihre Ausführungen sind sehr verständlich.
Um festzustellen welcher Nettobetrag von meiner Rente verbleibt vermisse ich allgemein die
Angabe über den Freibetrag für meine Ehefrau bei Zusammenveranlagung.
Bei der Recherche bin ich auf ein Urteil vom spanischen Finanzgericht, vom 23.03.2021. gestoßen, dass deutsche Renten wie die spanische Rente zu versteuern ist, also abzüglich der Kranken und Pflegeversicherung.
Mit besten Grüssen
Jürgen Müller
Hola, freut mich, Sie zu meinen begeisterten Lesern zu zählen. Den Freibetrag bei der Zusammenveranlagung habe ich erwähnt. LG mag wilhelm.
Hallo Mag,
vielen Dank für die Übersicht. Weißt du, ob man Schulgeld für Kinder auch absetzen kann?
Danke und Gruß
Christian