Doppelbesteuerung – Darauf sollten Sie zweifellos achten!

Doppelbesteuerung-Darauf sollten Sie achten

Sie leben in Spanien und beziehen auch Einkünfte (z. B. eine Rente) aus dem Ausland. Die ausländischen Einkünfte wurden bereits besteuert und Sie haben Ihre Steuer somit im Herkunftsland (wie in Deutschland) bezahlt.

Nun denken Sie vielleicht, Sie haben damit Ihre steuerliche Pflicht getan.

Die Antwort ist in der Regel: Nein. So einfach ist es leider nicht. Sie müssen auch die nationalen Steuervorschriften von Spanien einhalten.

Wenn meine Einkünfte zusätzlich in Spanien besteuert werden, liegt dann Doppelbesteuerung vor?

Wenn ja, wie ist die Vermeidung einer Doppelbesteuerung möglich?

Und was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Neben der Beantwortung dieser Fragen möchte ich auch noch einige Irrmeinungen aufklären, die in Zusammenhang mit der Abgabe der Steuererklärung in Spanien (Modelo 100) bestehen.

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Das Wichtigste zuerst:

Doppelbesteuerung: Tritt auf, wenn eine Person für dieselben Einkünfte im selben Zeitraum in mehreren Ländern besteuert wird.

Arten der Besteuerung: internationale Doppelbesteuerung und nationale Mehrfachbesteuerung (Doppelbelastung).

Ursachen: Besteuerungskollision, die durch steuerliche Ansprüche des Wohnsitzstaates und des Quellenstaates entsteht.

Typische Fälle: häufig bei Grenzgängern, Rentnern, Immobilien und Dividenden im Ausland.

Vermeidung: unilaterale Maßnahmen, bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und multilaterale Abkommen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Regelt, welcher Staat in welchem Umfang besteuern darf, um eine effektive Einmalbesteuerung sicherzustellen und somit doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Steuerliche Prinzipien: Quellenlandprinzip, Wohnsitzprinzip, Territorialprinzip, Welteinkommensprinzip.

Methoden zur Vermeidung: Anrechnungsmethode (besteuerter Betrag wird angerechnet) und Freistellungsmethode (Einkünfte werden im Wohnsitzland von der Besteuerung befreit).

Wann liegt eine Doppelbesteuerung vor?

Doppelbesteuerung oder Mehrfachbesteuerung liegt vor, wenn eine steuerpflichtige natürliche oder juristische Person hinsichtlich derselben Einkünfte (Objektidentität) sowie für denselben Zeitraum (Zeitraumidentität) einer gleichartigen Besteuerung unterzogen wird.

Wobei die doppelte Besteuerung sich auf nationaler Ebene durch ein Steuerregime oder auf internationaler Ebene durch mehr als ein Steuerregime ergeben kann.

Im Allgemeinen wird dieser Begriff für die internationale Doppelbesteuerung verwendet. Eine mehrfache Besteuerung im nationalen Bereich wird oft als Doppelbelastung bezeichnet.

Hinweis: In den folgenden Ausführungen beziehe ich mich lediglich auf die internationale Doppelbesteuerung, um die steuerrechtlichen Folgen für Personen, die im Ausland wohnen, hervorzuheben.

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Ist Doppelbesteuerung in der EU erlaubt?

Eine Doppelbesteuerung sollte idealerweise vermieden werden, da sie erheblich die allgemeine Freizügigkeit einschränkt.

Es besteht aber keine völkerrechtliche oder europarechtliche allgemeine Verpflichtung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung.

Es kommt auf die einzelnen Länder an, ob sie Abkommen abschließen, die eine Doppelbesteuerung verhindern. Die EU kann sie nicht dazu zwingen.

Wann kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen?

Vor allem dann, wenn zwei Länder das Recht haben, das Einkommen zu besteuern.

Indem die Steuergesetze zweier Staaten gleichzeitig sowohl am Wohnsitz (unbeschränkte Steuerpflicht) als auch am Ort der Herkunft eines Einkommens oder der Lage eines Vermögens (beschränkte Steuerpflicht) anknüpfen.

Die Ursachen einer Doppelbesteuerung liegen daher grundsätzlich in der Besteuerungskollision zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat der Einkünfte.

Dabei kann es zu folgenden Fällen der Kollision bzw. Überschneidung der Steueransprüche verschiedener Länder kommen:

  • Wohnsitzbesteuerung in zwei oder mehreren Staaten,
  • Quellenbesteue­rung in einem Staat und Wohnsitzbesteuerung in einem anderen oder
  • Quellenbesteuerung von zwei oder mehreren Staaten.

Hauptsächlich entsteht eine doppelte Besteuerung dadurch, dass Sie als ein Steuerpflichtiger im Land A (wo Sie wohnen bzw. ansässig sind) der unbeschränkten Steuerpflicht und gleichzeitig im Land B (wo Ihre Einkünfte herkommen) der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.

Zum Beispiel vor allem in folgenden Fällen:

  • Grenzgänger: Sie leben in einem EU-Land, arbeiten aber in einem anderen.
  • Immobilie im Ausland: Sie sind in Spanien steuerlich resident und besitzen eine Immobilie in einem anderen Staat.
  • Dividenden

In diesen Fällen sind für Sie stets die steuerrechtlichen Regelungen Ihres Wohnsitzlandes (Spanien) anzuwenden. Es ist aber auch möglich, dass Sie ebenfalls im anderen Land Steuern zahlen müssen.

Um Sie jedoch vor einer Doppelbesteuerung zu schützen, gibt es zwischen den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie wird Doppelbesteuerung vermieden?

Eine Doppelbesteuerung wird üblicherweise durch folgende Maßnahmen vermieden oder vermindert:

  • Unilaterale Maßnahmen: Ein Staat verzichtet einseitig auf seine Besteuerungsansprüche
  • Bilaterale Maßnahmen: Zwei Staaten beschließen ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen (kurz DBA).
  • Multilaterale Maßnahmen: Ein Abkommen zwischen mehreren Staaten (z. B. das Abkommen zwischen den nordischen Staaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden)

Da das Doppelbesteuerungsabkommen diesbezüglich sicherlich die bedeutendste Maßnahme ist, möchte ich darauf näher eingehen.

Was ist das DBA und was regelt es?

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Begriff im internationalen Steuerrecht.

Es handelt sich dabei um ein Abkommen zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der doppelten Besteuerung, aber auch der doppelten Nichtbesteuerung zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen.

Die abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen orientieren sich weitgehend am OECD-Musterabkommen.

Jedes Doppelbesteuerungsabkommen ist für sich ein eigener Staatsvertrag (Gesetz) und kann daher von den anderen DBA abweichen. Im konkreten Einzelfall ist daher immer das jeweilige DBA heranzuziehen.

Das DBA regelt vor allem, wo und wie das Einkommen versteuert werden muss, wenn es zu einer Überschneidung von Steueransprüchen verschiedener Länder kommt (wie oben erwähnt).

Das heißt, das DBA bestimmt, welcher der Vertragsstaaten sein innerstaatliches Steuerrecht anwenden darf (d. h., das Besteuerungsrecht hat) und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss.

Gibt das DBA dem anderen Staat ein Besteuerungsrecht, so erfolgt die Besteuerung ausschließlich nach dortigem Steuerrecht.

Was ist das Ziel eines DBA?

Ziel ist in jedem Fall eine effektive Einmalbesteuerung.

Wobei 4 steuerrechtliche Prinzipien bestehen, die die Besteuerung in den jeweiligen Staaten festlegen:

  1. Quellenlandprinzip: Das Einkommen wird in dem Land versteuert, in dem es erwirtschaftet wurde.
  1. Wohnsitzprinzip: Das gesamte Einkommen wird in dem Staat versteuert, in dem der Wohnsitz ist.
  1. Territorialprinzip: Dieses Prinzip erlaubt einem Staat, die auf seinem Territorium erzielten Erträge zu besteuern.
  1. Welteinkommensprinzip: Das gesamte weltweite Einkommen wird dort versteuert, wo der Wohnsitz ist.

Da in Spanien das Welteinkommensprinzip gilt, muss auch das gesamte Einkommen aus dem Ausland in Spanien versteuert werden.

Wird im Ausland auf dieses Einkommen ebenfalls Steuern erhoben, kommt das Doppelbesteuerungsabkommen zum Einsatz, um der Doppelbesteuerung entgegenzuwirken.

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Welche Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt es?

Um Sie vor einer steuerlichen Doppel- und Mehrfachbelastung in mehreren Ländern zu bewahren, wird meistens eine der zwei folgenden Methoden angewandt:

  1. Anrechnungsmethode: Sie müssen in beiden Staaten Steuern zahlen. Jedoch wird die bereits im Ausland (Beschäftigungs- bzw. Quellenstaat) entrichtete Steuer im Inland (Wohnsitzstaat) auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer angerechnet. Das bedeutet, dass sich Ihre Steuerschuld um den bezahlten Betrag verringert.
  1. Freistellungsmethode: Sie werden nur in dem Land besteuert, in dem die Einkünfte erwirtschaftet wurden. In Ihrem Wohnsitzland wird das Einkommen von der Steuer befreit. Mit der Freistellung ist in der Regel der Progressionsvorbehalt verbunden.

Welche Methode Anwendung findet, richtet sich nach nationalem Steuerrecht und/oder nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Liste der spanischen DBA

Spanien hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen zu vermeiden. Die Liste umfasst sowohl europäische Länder (wie z. B. Deutschland, Österreich und die Schweiz) als auch viele weitere Staaten weltweit.

Die vollständige Liste finden Sie auf der Webseite der spanischen Steuerbehörde (“Agencia Tributaria”).

Was sind die Besonderheiten im DBA Deutschland-Spanien?

Gem. diesem Abkommen läßt sich für Steueransässige in Spanien die Besteuerung der am häufigsten erzielten Einkünfte aus deutschen Quellen in vereinfachter Form folgendermaßen darstellen:

  • Renten (Art. 17 DBA): Besteuerung grundsätzlich in Spanien; Ausnahmen für gesetzliche und staatlich geförderte Renten ab 2015: Deutschland hat ein begrenztes Steuerrecht (bis zu 5 % bzw. 10 %).
  • Beamtenpension (Art. 18 DBA): Besteuerung generell in Deutschland als Kassenstaat. In Spanien steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.
  • Immobilien und unbewegliches Vermögen (Art. 6 u. 13 DBA): Einkünfte aus in Deutschland gelegenen Immobilien sowie Gewinne aus deren Verkauf können in beiden Ländern besteuert werden.
  • Dividenden (Art. 10 DBA): unterliegen der Besteuerung in Spanien und in der Regel auch in Deutschland (jedoch begrenzt auf max. 15 %).
  • Zinsen (Art. 11 DBA): Zinsen aus Deutschland werden nur in Spanien besteuert.

Weitere Einkunftsarten: Das Abkommen enthält zudem spezifische Regelungen für Unternehmensgewinne, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte von Künstlern, Sportlern, sonstige Einkünfte usw.

Vermeidung der Doppelbesteuerung: In vielen Fällen, in denen beide Staaten ein Besteuerungsrecht haben, kann der Steuerpflichtige in seiner spanischen Einkommensteuererklärung (IRPF) einen Abzug wegen internationaler Doppelbesteuerung geltend machen.

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Häufige Fragen zur Doppelbesteuerung

Ich möchte hier anhand von Fragen und Antworten die häufigsten Irrtümer und Missverständnisse klären, die hinsichtlich der Doppelbesteuerung und Abgabe der Einkommensteuererklärung in Spanien bestehen.

Fazit

Einkünfte aus dem Ausland müssen grundsätzlich in Spanien versteuert werden, sofern Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben. Und zwar auch dann, wenn die Steuer bereits bezahlt wurde. Außer das DBA bestimmt etwas anderes.

Sie sind ebenfalls verpflichtet, hinsichtlich der Besteuerung der ausländischen Einkünfte eine Einkommensteuererklärung in Spanien abzugeben (es sei denn, Sie sind davon befreit).

Die Doppelbesteuerung wird durch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen vermieden bzw. vermindert, indem üblicherweise die im Ausland entrichtete Steuer in Spanien bei der Berechnung der Einkommensteuer angerechnet bzw. abgezogen wird.

Kommen Sie Ihrer steuerlichen Verpflichtung in Spanien nicht nach, müssen Sie mit hohen Strafen und Sanktionen rechnen.

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Informationsquellen

Offizielle Website der Europäischen Union “Your Europe

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien laut deutschem Bundesministerium für Finanzen

Spanische Steuerverwaltung “Agencia Tributaria” (AEAT)

13 Kommentare zu „Doppelbesteuerung – Darauf sollten Sie zweifellos achten!

  1. Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. der Bestätigung für das spanische Finanzamt. Ich beziehe eine Pension (also öffentlicher Dienst), wie kann ich das geltend machen, das ich eine Befreiung bekomme? Und bei welcher Behörde ich welche Bestätigungen bekommen kann.
    MfG
    Anke D.

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