Steuerabzüge in Spanien: Das Wichtigste im Überblick!
Was kann man in Spanien von der Steuer absetzen? Wie kann ich meine Steuerlast in Spanien verringern?
Das sind Fragen, die viele Residenten und Steuerpflichtige in Spanien beschäftigen.
Vor allem dann, wenn sie eine Steuererklärung in Spanien abgeben müssen.
Dieser Fachbeitrag gibt Ihnen nun einen ausführlichen Überblick darüber, welche entscheidende Steuerabzüge in Spanien hinsichtlich der Einkommensteuer für natürliche Personen für das Steuerjahr bzw. Renta 2023 möglich sind.
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Allgemeines
Die Ermäßigungen bzw. Kosten, die bei der Berechnung der Einkommensteuer (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas” – kurz IRPF) in Spanien zum Abzug kommen können, kann man grundsätzlich in 5 Gruppen einteilen:
- Ausgaben und Ermäßigungen (“reducciones”), die die einzelnen Einkunftsarten betreffen, wie
- Einkünfte aus Arbeit (“rendimientos del trabajo”)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (“rendimientos del capital”)
- Einkünfte aus wirtschaftlichen Aktivitäten (“rendimientos de las actividades económicas”)
- Zahlungen und Ermäßigungen, die die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage (“base imponible general”) vermindern
- Anwendung der persönlichen und familiären Freibeträge (“mínimo personal y familiar”)
- Abzüge (“deducciones”) von der staatlichen und regionalen Brutto-Steuerquote (“cuota integra”)
- Abzüge von der gesamten Netto-Steuerlast (“cuota líquida total”)
Die Ausgaben, Ermäßigungen, Freibeträge und sonstigen Steuerabzüge sind grundsätzlich an bestimmte Bedingungen geknüpft, die erfüllt werden müssen, damit diese steuerreduzierend berücksichtigt werden können.
Welche Ausgaben betreffen die Einkünfte aus Arbeit?
Ich werde mich hier in meinen Ausführungen nur auf die Abzüge hinsichtlich der Einkünfte aus (nicht selbständiger) Arbeit (“rendimientos del trabajo”) beschränken, da sie im privaten Bereich von wesentlicher Bedeutung sind.
Zu diesen Einkünften zählen z.B. Löhne und Gehälter, Renten, Unterhaltsrenten und Ausgleichszahlungen, etc.
Die Arbeitseinkünfte können bei Vorliegen der Voraussetzungen durch folgende Ermäßigungen bzw. Kosten reduziert werden:
- Ermäßigungen für bestimmte Brutto-Einkünfte
- abzugsfähige Ausgaben (“gastos deducibles”)
- allgemeine Ermäßigung
Ermäßigungen für bestimmte Brutto-Einkünfte
Die nachstehend aufgeführten Ermäßigungen betreffen Reduzierungen für Brutto-Einkünfte, deren Entstehungszeitraum nicht mit dem Zeitraum übereinstimmt, in dem sie bezogen werden. Wobei außerdem der Erhalt der Einkünfte nicht periodisch oder nicht wiederkehrend auftritt. Art. 18.2+3 Ley IRPF
Im Einzelnen handelt es sich um Ermäßigungen von 30 %, die folgenden Einkünfte betreffen:
A) Einkünfte, erzeugt in einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren
B) Einkünfte, erhalten anerkanntermaßen auf unregelmäßige Weise im Laufe der Zeit
- Zu diesen Einkünften zählen z.B. Entschädigungen aus öffentlichen Sozialversicherungen bei nicht invaliden Verletzungen; Beträge, die als Ausgleich oder Entschädigung für Gehaltszuschläge oder Renten von unbestimmter Dauer oder für die Änderung von Arbeitsbedingungen gezahlt werden; Beträge, die das Unternehmen den Arbeitnehmern für die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt.
Für die Einkünfte A) + B) gibt es ein allgemeines gemeinsames Jahreslimit von 300.000,- €.
Zusätzlich existieren spezielle Grenzen für bestimmte Einkünfte.
C) Leistungen aus öffentlichen Sozialfürsorgesystemen:
Hierbei handelt es Sich um Leistungen in Form einer einmaligen Kapitalzahlung, wie z.B.:
- Renten, die von den öffentlichen Systemen der Sozialversicherung erhalten werden, sowie andere nicht steuerbefreite öffentliche Leistungen für Situationen wie Invalidität, Ruhestand, Unfall, Krankheit oder ähnliches.
- Leistungen, die die Begünstigten von obligatorischen allgemeinen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit für Beamte, Waisenhäuser und andere ähnliche Einrichtungen erzielen.
Abzugsfähige Ausgaben (“gastos deducibles”)
Folgende Ausgaben können von den Arbeitseinkünften abgezogen werden: Art. 19 Ley IRPF
- Beiträge zur Sozialversicherung oder zu obligatorischen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit für Beamte
- Herabsetzungen für passive Rechte.
- Beiträge an Waisenschulen oder ähnliche Einrichtungen.
- An Gewerkschaften gezahlte Beiträge.
- Beiträge an Berufsverbände, wenn die Mitgliedschaft obligatorisch ist. Mit einer Grenze von 500,- € / Jahr
- Rechtsverteidigungskosten bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Mit einer Grenze von 300,- € / Jahr
- Sonstige Ausgaben:
- Allgemein anwendbarer Festbetrag: 2.000,- € / Jahr
- Erhöht durch geografische Mobilität: 2.000,- € / Jahr
- Erhöht für aktive Arbeitnehmer mit Behinderungen (Abhängig vom Grad der Behinderung)
Allgemeine Ermäßigung
Diese Ermäßigung gilt für Steuerzahler, die Netto-Einkünfte aus (nicht selbständiger) Arbeit von weniger als 19.747,50,- € / Jahr erzielen, vorausgesetzt, dass sie (mit Ausnahme von steuerfreien Einkünften) kein anderes Einkommen von mehr als 6.500,- € haben. Art. 20 Ley IRPF
Die max. Höhe der Ermäßigung beträgt 6.498,- € / Jahr (abhängig von der Höhe der Netto-Einkünfte).
Welche Kosten reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Steuer?
Wenn die allgemeinen Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer (“base imponible general”) positiv ist, können vor allem die folgenden Ermäßigungen bzw. Beiträge steuermindernd berücksichtigt werden: Art. 50-55 und Art. 84.2.3º + 4ºLey IRPF
Wichtig: Die Ermäßigungen werden in der unten aufgeführten Reihenfolge angewendet, ohne dass die Steuerbemessungsgrundlage dadurch negativ wird. Das bedeutet, wenn die Bemessungsgrundalge negativ ist, gibt es auch keine Ermäßigungen.
- Ermäßigung wegen Zusammenveranlagung:
- Familieneinheiten mit beiden Eltern: 3.400,- € / Jahr
- Familieneinheiten mit einem Elternteil: 2.150,- € / Jahr
- Zahlungen an Sozialfürsorgesysteme bezüglich der Vorsorge für Pflege und das Altwerden: Grundsätzlich bis zu 1.500,- € / Jahr (In bestimmten Fällen gibt es zusätzliche Beträge)
- wie z.B. Beiträge in die Altersvorsorge (Rentenfonds),
- Prämienzahlungen in Pläne der Vorsorgeversicherungen,
- Beiträge zu Plänen der betrieblichen Sozialvorsorge,
- Prämien, die an private Versicherer gezahlt werden, die ausschließlich das Risiko einer ernsten oder schweren Beeinträchtigung abdecken, usw.
- Beiträge an Sozialfürsorgesysteme bzw. zu geschütztem Vermögen, die zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingerichtet wurden: bis zu 24.250,- € / Jahr
- Ausgaben für Ausgleichsrenten an Ehegatten und Unterhaltszahlungen an Personen abweichend von Kindern: in voller Höhe
- Beiträge zur Versicherungsvereinigung auf Gegenseitigkeit für Profi- und Spitzensportler mit festen Beiträgen: bis 24.250,- € / Jahr
Welche Freibeträge gibt es?
Mit dem persönlichen und familiären Grundfreibetrag (“mínimo personal y familiar”) wird die Anpassung der Einkommensteuer an die persönlichen und familiären Verhältnisse des Steuerzahlers festgelegt. Art. 56 Ley IRPF
Die Funktion dieser Freibeträge ist es, den Teil des Einkommens zu beziffern, der nicht der Einkommensteuer unterliegt.
Persönlicher Grundfreibetrag des Steuerzahlers | 5.550,- € / Jahr, Allgemein Bei einem Alter über 65 Jahre: 6.700,- € Bei einem Alter über 75 Jahre: 8.100,- € |
Freibetrag für Nachkommen (Kinder, Enkeln,…) | 2.400,- € (1. Kind), 2.700,- € (2. Kind), 4.000,- € (3. Kind), 4.500,- € (4. und weiteres Kind) + 2.800,- € für Kinder unter 3 Jahren |
Freibetrag für Vorfahren (Eltern, Großeltern,…) | 1.150,- € + 1.400,- € bei einem Alter über 75 Jahre |
Freibeträge für Behinderung des Steuerzahlers, der Nachkommen oder Vorfahren | 3.000,- € bei Behinderung von 33 % oder mehr 9.000,- € bei Behinderung von 65 % oder mehr + 3.000,- € bei erforderlicher Hilfe einer dritten Person oder reduzierter Mobilität |
Wenn mehrere Steuerpflichtige (z. B. beide Eltern) Anspruch auf die Anwendung der familiären Freibeträge (mit demselben Verwandtschaftsgrad) haben, wird der Betrag zu gleichen Teilen auf sie aufgeteilt.
Die Autonomen Gemeinschaften (“Comunidades Autónomas”) Andalusien, Balearen, Castilla y León, Madrid, Galizien, Valencia und La Rioja haben im Rahmen ihrer Regelungsbefugnisse für die Berechnung der regionalen Besteuerung abweichende Höhen hinsichtlich der persönlichen und familiären Freibeträge bestimmt.
Welche Abzüge verringern die Steuerquote?
Die Einkommensteuer in Spanien wird zu einer Hälfte auf den Staat und zur anderen auf die jeweilige autonomen Region, wo der steuerliche Wohnsitz ist, aufgeteilt.
Es kommen daher sowohl allgemeine staatliche als auch regionale Steuerabzüge in Spanien bei der Ermittlung der Netto-Steuerlast (Steuer, die zu zahlen ist) “cuotas líquidas” zur Anwendung.
Dabei reduzieren folgende Abzüge den Betrag der Brutto-Steuerlast (“cuota íntegra”): Art. 68 Ley IRPF
Allgemeine staatliche Steuerabzüge:
Zu diesen Abzügen zählen vor allem
- Investitionen in neue oder kürzlich gegründete Unternehmen
- Förderungen von Unternehmensinvestitionen
- Spenden und andere Beiträge
- Im Grunde Zuwendungen an Einrichtungen, die vom Sponsoring profitieren (Stiftungen, allgemeinnützige Vereine);
- Beiträge an politische Parteien, Verbänden, Koalitionen oder Wählervereinigungen
- Maßnahmen zum Schutz und zur Verbreitung des spanischen historischen Erbes und des Welterbes
- Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
- Steuerabzüge unter bestimmten Bedingungen für Steuerpflichtige, die ihren gewöhnlichen und tatsächlichen Wohnsitz auf der Insel La Palma haben.
- Abzug für den Kauf von Elektrofahrzeugen und Aufladestationen unter bestimmten Voraussetzungen
Regionale Steuerabzüge:
Die Autonomen Gemeinschaften (“Comunidades Autónomas”) haben die Befugnis zur Genehmigung von Steuerabzügen, die auf die regionale Brutto-Steuerschuld (“cuota íntegra autonómica”) anzuwenden sind.
Regionale Abzüge werden berücksichtigt, wenn folgenden Faktoren vorliegen:
- Persönliche und familiäre Umstände (wie Behinderungen, Geburt oder Adoption, Alleinerziehung,…)
- Nicht unternehmerische Investitionen (wie Investitionen in die gewöhnliche Wohnung,..)
- Verwendung des Einkommens ( wie Spenden,…)
- öffentliche Subventionen und Beihilfen (nicht steuerbefreit), die von der Autonomen Gemeinschaft erhalten werden.
Je nachdem in welcher Autonomen Region Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz (“residencia habitual”) haben, können unterschiedliche Steuerabzüge in Betracht kommen.
Wichtig: Die Anwendung von allgemeinen und regionalen Abzügen darf nicht zu einer negativen Netto-Steuerschuld führen.
Die allgemeinen Abzüge, die aufgrund einer nicht ausreichenden staatlichen Brutto-Steuerschuld nicht angewendet werden können, können nicht von der regionalen Brutto-Steuerschuld abgezogen werden. Ebenso können regionale Abzüge, die aufgrund einer nicht ausreichenden regionaler Brutto-Steuerschuld nicht berücksichtigt werden können, nicht von der staatlichen Brutto-Steuerschuld abgezogen werden.
Welche Steuerabzüge in Spanien gibt es sonst noch?
Schließlich werden noch bereits entrichtete Steuern bzw. Vorauszahlungen an Steuern von der gesamten Netto-Steuerlast (“cuota líquida total”) abgezogen, wie:
- Steuerbeträge von im Ausland erzielten Einkommen aufgrund internationaler Doppelbesteuerung
- Steuereinbehalte und Abschlagszahlungen (“retenciones e ingresos a cuenta”)
- Teilzahlungen (“pagos fraccionados”) und, ggf.
- Steuerbeträge betreff des Einkommens für Nichtansässige (“no Residentes”), die aufgrund eines Wohnsitzwechsels gezahlt werden.
Ferner werden am Ende der Steuerberechnung noch Steuerzahler begünstigt, die Anspruch auf folgende Steuerabzüge haben: Art. 81 Ley IRPF
- Abzug wegen Mutterschaft (“deducción por maternidad”)
- Abzüge für kinderreiche Familien (“deducciones por familia numerosa”)
- Abzüge für behinderte Familienangehörige zu Lasten (“discapacidad a cargo”)
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass vor allem Ausgaben steuerlich begünstigt werde, die die Vorsorge (Pflege, Altwerden), Familien, Behinderungen, Unternehmensgründungen, allgemeinnützige Zwecke und sozial geförderte Projekte betreffen.
Sie müssen die Belege der vorgenommenen Steuerabzüge in Spanien für eine eventuelle Überprüfung durch die Steuerbehörden aufbewahren. Es ist nicht erforderlich, diese Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen.
Wichtiger Hinweis: Die steuerrechtlichen Bestimmungen können sich ändern, wählen Sie daher z.B. Versicherungen nicht nur hinsichtlich der Steuer.
Ferner sollte Sie, bevor Sie sich für eine Investition entscheiden, diese genau dahingehend überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Steuerabzüge in Spanien erfüllen.
Hallo, bin Resident 75 Jahre alt in Mallorca und zahle monatliche Beiträge in ein eine private Pflegeversicherung . Ich fragte meine hiesige Steuerberaterin ob ich die zusätzlich als Belastung(bis 1500,—€pa
abziehen kann. Sie meinte nein, da es nur für autonomos also Selbstständige gelte, was ich vor Altersrentenbezug auch war. Ich bin gesetzlich nicht pflegeversichert.
Stimmt das?
Vielen Dank
Sie meinte
Meine Frau und ich, 61, 67, beide Rentner wollen gern 2025 nach Fuerteventura Auswandern. Rente, er 22 700 € jährlich Bruttorente, Behinderung 90 GdB, sie 10 700 € jährlich Bruttorente, Behinderung 70 GdB.
Wir haben beide Pflegegrad 3 und bekommen 573 € Pflegegeld, ab 01.01.2025 595 € monatlich .
Das Pflegegeld wird in Deutschland nirgends angerechnet weil es eine staatliche Leistung der Krankenkasse ist und dient zur Pflege und Aufwand der pflegenden Person.
Möchte gern wissen, wie hoch wir auf Fuerteventura versteuert werden, ob und wie das Pflegegeld verteuert wird und wieviel Steuern wir bezahlen müssen ?
Gute Tag. Für Ihre individuelle und spezielle Fragen stehe ich Ihnen gerne mit meinem Hilfsangebot zur Verfügung. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Guten Tag Herr Habellöcker,
es gibt ja ein Urteil des Zentralen Finanzgerichts bzgl. der Abzugsfähigkeit von in Deutschland einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei der Einkommensteuer:
Wenn ich es richtig verstehe, gilt diese Abzugsmöglichkeit aber nur für Bezieher von Altersrenten, d.h. wenn ein Deutscher (bzw. EU-Bürger) Resident in Spanien, noch unterhalb des Rentenalters und nicht berufstätig ist (und z.B. nur Zinseinkünfte hat), dann kann er diese obligatorischen
Beiträge ggü. dem Fiskus nicht geltend machen, oder? In den Formularen des Modelo 100 habe ich jedenfalls keine “casilla” gefunden, wo man in einem solchen Fall einen Betrag eintragen könnte.
Mit freundlichen Grüßen nach Andalusien
Hallo
Würde mich evt in Málaga niederlassen, Rente um die 18000 jährlich, gilt als Einkommen ungefährer Steuersatz minus 6700 wie Sie erwähnten?
Danke für Nachricht