Corona-Impfung in Spanien

Corona-Impfung in Spanien: Auch für Ausländer?

Viele Ausländer (vor allem EU-Bürger resident in Spanien) stellen sich die daher Frage, ob sie sich ebenfalls in Spanien impfen lassen können.

Ich bin dieser Frage nachgegangen und geben Ihnen nun im Folgenden einen Überblick darüber, welche Personen wann geimpft werden und welche Aussichten Ausländer und Privatversicherte auf eine Schutzimpfung gegen COVID-19 in Spanien haben.

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Wer entscheidet, welche Personen geimpft werden, wann und wie?

Der Interterritoriale Rat des Nationalen Gesundheitssystems, in dem die Autonomen Gemeinschaften und das Gesundheitsministerium vertreten sind, beschloss im September 2020, dass es in Spanien eine einheitliche Impfstrategie geben soll.

Ferner wurde im Rahmen des Impfprogramms eine multidisziplinäre technische Arbeitsgruppe gebildet, um die Strategie für die Corona-Impfung in Spanien zu erarbeiten.

Wer und Wann wird geimpft?

Die Impfung in Spanien gegen das neue Coronavirus begann am 27. Dezember 2020 in allen autonomen Gemeinschaften.

Da die ersten Impfstoffe gegen COVID-19 nur in begrenzten Mengen zur Verfügung stehen werden, hat die spanische Regierung einen Strategieplan entworfen. Dieser Plan legt eine zeitliche Reihenfolge für die Impfung der Bevölkerung fest.

Die Bewertung erfolgt anhand von Kriterien, die das Risiko einer Ansteckung, einer Übertragung und einer schweren Erkrankung sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf jede Bevölkerungsgruppe berücksichtigen.

Darüber hinaus werden die wichtigsten Aspekte der Logistik, Verteilung und Verabreichung der Impfstoffe, die Kommunikationsaspekte sowie die Überwachung und Auswertung der Impfung festgehalten.

Wie sieht die Impfstrategie aus?

Die Strategie der Impfung gegen COVID-19 besteht grundsätzlich aus drei Phasen, die den Zeitraum und die Priorität der zu impfenden Bevölkerungsgruppen entsprechend der Verfügbarkeit der Impfstoffe bestimmen.

  • Phase 1: bis Februar: Erste verfügbaren Dosen: Vorrangige Gruppen
  • Phase 2: März bis Mai: Mehr verfügbaren Dosen: Andere vorrangige Gruppen
  • Phase 3: ab Juni: Erweiterter verfügbarer Impfstoff: Rest der vorrangigen Gruppen (Rest der Bevölkerung)

Wer zählt zu den vorrangigen Risikogruppen?

In der Phase 1:

Wenn die Impfstoffe in kleineren Mengen zur Verfügung stehen, werden folgenden Gruppen in der unten aufgeführten Reihenfolge geimpft:

  1. Gruppe: Bewohner und Personal des Gesundheits- und Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen
  1. Gruppe: Personal in der ersten Linie im Gesundheits- und Sozialbereich
  1. Gruppe:Sonstiges Personal im Gesundheits- und Sozialwesen (nicht in der oben genannten Gruppe enthalten), das Tätigkeiten ausübt, die einen engen Kontakt mit Personen erfordern, die mit SARS-CoV-2 infiziert sein könnten.
    • Vorrangig werden Mitarbeiter des Krankenhauses und der Primärversorgung berücksichtigt, die nicht als Frontline-Mitarbeiter gelten. Das Personal der Zahnmedizin, der Dentalhygiene und anderes Gesundheitspersonal, das Personen länger als 15 Minuten ohne Maske betreut, wird ebenfalls geimpft.
  1. Gruppe: Personen, die als hochgradig abhängig gelten (Grad III der Pflegebedürftigkeit, d. h. Bedarf an intensiven Betreuungsmaßnahmen) und derzeit nicht in einer Einrichtung untergebracht sind.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Impfung der ursprünglich in der Phase 1 priorisierten Gruppen als nahezu abgeschlossen betrachtet werden.

In der Phase 2:

Derzeit werden folgende Gruppen geimpft:

  1. Gruppe: Personen, die aufgrund ihres Alters gefährdet sind, nicht Bewohner von Altenheimen:
    • Personen im Alter von 80 Jahre und darüber (Jahrgang 1941 und früher)
    • Personen im Alter zw. 70 und 79 Jahren, parallel mit der Gruppe 7
    • Personen im Alter zw. 66 und 69 Jahren
  1. Gruppe: Aktive Gruppen mit einer wesentlichen Funktion für die Gesellschaft :
  • Sicherheitskräfte, Notfälle und Streitkräfte (einschließlich Guardia Civil, Policía Nacional, Autonómica y Local, Feuerwehrleute, Techniker der Sicherheitskräfte, Fachleute des Katastrophenschutzes, der Notfälle und der Streitkräfte)
  • Lehrer und Personal der Kleinkinderziehung und der sonderpädagogischen Förderung (einschließlich Lehrer und andere Fachleute, die Schüler betreuen)
  • Lehrer und Personal der Grund- und Sekundarschulen
  1. Gruppe: Personen mit Bedingungen von sehr hohem Risiko:
    • Personen mit sehr hohem Risiko ab dem Alter von 16-18 Jahren werden parallel mit Personen im Alter von 70-79 Jahren geimpft.
  1. Gruppe: Personen zwischen 60 und 65 Jahren
  1. Gruppe: Personen zwischen 50 und 59 Jahren

In der Phase 3:

  1. Gruppe: Personen zwischen 40 und 49 Jahren
  1. Gruppe: Personen zwischen 30 und 39
  1. Gruppe: Personen zwischen 20 und 29
  1. Gruppe: Personen zwischen 12 und 19
  1. Gruppe: Personen zw. 5 und 11

Die Impfung wird derzeit vor allem für diejenigen durchgeführt, die noch nicht geimpft sind.

Darüber hinaus wurde ab dem 15. Dezember 2021 die Impfung der Altersgruppe der 5-11-Jährigen begonnen, vorzugsweise beginnend mit Hochrisikopersonen und Altersgruppen von den ältesten (10 und 11 Jahre) bis zu den jüngsten (5 Jahre).

Zusätzliche oder Auffrischungsimpfung (sog. Boosterimpfung)

Die Verabreichung von Zusatz- und Auffrischungsdosen wird für die folgenden Gruppen empfohlen:

  • Personen in Seniorenheimen oder anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Personen ab 18 Jahren, wobei Personen ab 40 Jahren, Personen mit Risikobedingungen und Personen, die am längsten nicht mehr geimpft wurden, vorrangig geimpft werden sollten
  • Personal im Gesundheits- und Sozialbereich
  • Personen, die mit dem Vaxzevria geimpft wurden
  • Personen, die mit dem Janssen-Impfstoff geimpft wurden
  • Personen, die von der EMA nicht zugelassene und in Spanien nicht erhältliche Impfstoffe erhalten haben
  • Personen im Alter von 12 Jahren und älter, die eine zusätzliche Dosis des ARNm-Impfstoffs erhalten haben, weil sie zur Gruppe 7 gehören oder mit immunsuppressiven Medikamenten behandelt werden
  • Personen, die aus verwaltungstechnischen Gründen (z. B. Auslandsreisen zu Studien- oder Arbeitszwecken) die Verabreichung von Auffrischungsdosen benötigen (Begründung der Notwendigkeit)

Personen im Alter von 65 Jahren oder jünger, bei denen eine Auffrischung oder zusätzliche Dosis angezeigt ist und die nach einer vollständigen Impfung mit COVID-19 infiziert sind, erhalten diese Dosis bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.

In Anbetracht des aktuellen epidemiologischen Szenarios wird eine neue Auffrischungsdosis im Herbst/Winter empfohlen für:

  • Die erwachsene Bevölkerung im Alter von 60 Jahren und darüber.
  • Personen in Seniorenheimen und Risikopersonen, unabhängig von der Anzahl der erhaltenen Dosen und der Anzahl früherer Infektionen, mindestens 5 Monate seit der letzten ARNmDosis.
  • Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, die in der Primärversorgung, in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Alten- und Behindertenheimen arbeiten.

Vorrangig werden Menschen in Altersheimen und Menschen ab 80 Jahren geimpft, dann das Personal im Gesundheits- und Sozialwesen und schließlich Risikopersonen und Menschen zwischen 60 und 79 Jahren.

Der Zeitpunkt des Beginns der Impfkampagne wird in Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation und der Verfügbarkeit neuer Impfstoffe festgelegt.

Wo und Wann wird die Impfung durchgeführt?

Das Gesundheitsministerium (“Ministerio de Sanidad”) und die Autonomen Gemeinschaften (“Comunidades Autónomas”) planen gemeinsam, wie die Impfung durchgeführt werden soll.

Zunächst werden die Impfstoffe nur in den öffentlichen Gesundheitsdiensten erhältlich sein, wo sie an die vorrangigen Gruppen nach der festgelegten Prioritätsreihenfolge verabreicht werden.

Jede Autonome Gemeinschaft bestimmt für sich den Ablauf der Impfung (Terminvergabe und Ort der Impfung) entsprechend der Personen, die zur Impfung vorgesehen sind.

Es werden daher in den jeweiligen Regionen unterschiedliche Möglichkeiten angeboten, um Zugang zur Corona Impfung in Spanien zu erhalten:

  • via Terminvereinbarung (“cita”) über die üblichen Kanäle
  • via mobiler Impfstationen ohne Termin zu vorgegebenen Zeiten
  • via Aufruf per Telefon bzw. SMS durch die Gesundheitsbehörde

Idealerweise sollten Sie sich an Ihrem üblichen Wohnort (“residencia habitual”) in Spanien impfen lassen.

Wenn Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem die Impfung fällig ist, nicht an Ihrem Wohnort befinden, sollten Sie sich beim Gesundheitszentrum (“centro de salud”) dieser Autonomen Gemeinschaft nach der Möglichkeit erkundigen, die Impfung zu bekommen.

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Ist die Impfung gegen COVID-19 Pflicht?

Nein. Wie bei den anderen Impfungen ist auch die Corona-Impfung in Spanien freiwillig.

Es wird jedoch als wichtig erachtet, Fälle von Impfverweigerung in einem Impfregister zu erfassen, mit dem Ziel, die möglichen Gründe für die Verweigerung in verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu kennen.

Was kostet die Impfung?

Schutzimpfungen sind für alle Bürger kostenlos.

Corona-Impfung in Spanien für Ausländer

Gemäß der spanischen Regierung ist die Impfstrategie eine Strategie für die öffentliche Gesundheit und es ist wichtig, alle in Spanien wohnenden Personen gegen COVID-19 zu impfen.

Bei der Durchimpfung muss in allen Fällen die festgelegte Priorisierung hinsichtlich Risiko, Aussetzung, Alter und anderer in der Strategie enthaltenen Kriterien befolgt werden.

In dieser ersten Phase mit einer begrenzten Anzahl von Dosen werden alle Personen, die zu den bevorzugten bzw. vorrangigen Gruppen gehören, geimpft, unabhängig von ihrer Nationalität oder der Art ihrer Versicherung.

Das bedeutet, dass nun auch Privatversicherte Zugang zur Corona-Impfung in Spanien haben.

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Welche Anmeldung in Spanien ist erforderlich?

Es stellt sich noch die Frage, welche Meldung in Spanien für die Einladung zum Impftermin herangezogen wird.

Reicht die Wohnsitzanmeldung (“empadronamiento”) aus oder ist zusätzlich auch die “Residencia” erforderlich?

Es wird davon ausgegangen, dass in der Regel die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde Voraussetzung für den Zugang zu einer Impfung über die örtlichen Gesundheitsbehörden ist.

Ich bin in Spanien nicht gemeldet. Was dann?

Für sog. Langzeittouristen bzw. Langzeiturlauber ist eine Schutzimpfung gegen COVID-19 im spanischen Impfplan bisher nicht vorgesehen.

Wer also in Spanien geimpft werden will, muss nach derzeitiger Lage in Spanien wohnen bzw. gemeldet sein. Sie müssen grundsätzlich in den Registerlisten der Gemeinden und Regionen aufscheinen, damit Ihnen ein Impfzentrum zugewiesen werden kann.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Die regionalen Gesundheitsbehörden handhaben die Vorgehensweise teilweise unterschiedlich. Zumindest in der Theorie, in der Praxis gibt es allerdings immer wieder Probleme.

TIPP: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Anmeldung in der Gemeinde und einen Eintrag im Ausländerregister haben.

Sind Sie immer noch unsicher?

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Bewertungen zu magwilhelm.eu

9 Gedanken zu „Corona-Impfung in Spanien: Auch für Ausländer?

  1. Wer sich spritzen lässt, hat sein Leben schon verwirkt. Wie kann man nur so dumm sein. In der Deagl-Liste steht, das Deutschland 2025 nur noch 28 mio Einwohner haben wird. Woran ist der Rest gestorben ? Einmal darfst du raten.

  2. Horst Enderle
    Meine Frau und ich haben sich am 15.Dezember 21 in Arguineguin Gran Canaria die Booster Impfung geholt und keine Codenummer des Impfserums Biontech pfister erhalten. Den QR Code vom spanischen Certifikat kann weder der Hausarzt noch ich öffnen und somit ist eine Nachtragung in Österreich nicht möglich. Was kann ich tun?

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