Gesundheitsleistungen in Spanien: Zugang, Kosten, Rechte

Die Gesundheitsleistungen in Spanien, Kosten u. Rechte

Sind Sie Nutzer der öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien oder wollen einer werden, dann ist für Sie sicherlich interessant, zu wissen, welche Leistungen angeboten werden und wie Sie Zugang zu der medizinischen Versorgung haben.

Wo finden die ärztlichen Behandlungen statt und was kostet die medizinische Betreuung in Spanien? Das sind weitere wesentliche Fragen in diesem Zusammenhang.

Abschließend erfahren Sie Ihre Rechte als Nutzer der Leistungen im spanischen Gesundheitssystem.

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Allgemeines

Das spanische Gesundheitswesen ist staatlich organisiert bzw. kontrolliert und wird weitgehend über Steuern finanziert. Nur ein geringer Teil der Kosten für die Gesundheitsfürsorge wird von den Bürger über Sozialversicherungsbeiträge (die für Arbeitnehmer verhältnismäßig niedrig sind) geleistet.

Die Verwaltung des staatlichen Gesundheitssystems erfolgt über die regionalen Gesundheitsdienste der autonomen Gemeinschaften (“comunidades autónomas”).

Die Inanspruchnahme der ärztliche und fachärztliche Behandlung sowie die Notfallversorgung ist in Spanien kostenlos.

Lediglich allgemeine zahn- und augenärztliche Behandlungen sowie besondere Leistungen bedürfen Zuzahlungen.

Welche Gesundheitsleistungen werden in Spanien angeboten?

Der Leistungskatalog des spanischen Gesundheitssystems (“Sistema Nacional de Salud”- SNS) besteht aus 3 Arten von Leistungen:  Real Decreto-Ley 16/2012

  1. den allgemeinen Basisleistungen (“cartera común básica”) der Gesundheitsfürsorge, die vollständig durch öffentliche Mittel abgedeckt werden. (Grundversorgung, Fachärztliche Betreuung, Notfallversorgung, Bereitstellung von dringendem Gesundheitstransport)
  1. den allgemeinen ergänzenden Leistungen (“cartera común suplementaria”), die einer Kostenbeteiligung der Nutzer unterliegen. (Pharmazeutische und orthoprothetische Versorgung, Bereitstellung von diätetischen Produkten und von nicht dringendem Gesundheitstransport).
  1. den allgemeinen Zusatzdienstleistungen (“servicios accesorios”), die alle Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Techniken ohne Leistungscharakter umfassen, die nicht als wesentlich angesehen werden und/oder unterstützend für die Verbesserung einer Pathologie chronischer Art sind. Sie unterliegen der Kostenbeteiligung und/oder Erstattung durch den Nutzer.

Zusätzlich zu den allgemeinen Leistungen werden noch die ergänzenden Gesundheitsleistungen der autonomen Gemeinschaften bereitgestellt.

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Basisleistungen (ohne Kostenbeitrag)

Erst- bzw. Grundversorgung (“Atención primaria”):

Dazu zählen Tätigkeiten, die der Vorbeugung, Förderung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen. Art. 12 Ley 16/2003

  • Medizinische Betreuung auf Anfrage, geplant oder dringend bei nicht aufschiebbaren Gründen
  • Die Indikation oder Verschreibung und Durchführung der Diagnose und Therapien
  • Überwachung akuter oder chronischer Prozesse
  • Grundlegende Rehabilitation
  • Palliativversorgung für unheilbar Kranke
  • spezifische Betreuung im Zusammenhang mit Frauen (insbesondere die Aufdeckung und Behandlung von häuslicher Gewalt); mit der Kindheit; dem Erwachsenwerden; der Altenpflege; mit Risikogruppen und chronisch Erkrankter
  • Behandlung der psychischen Gesundheit in Abstimmung mit Spezialisten
  • Mundärztliche Versorgung

Was zählt zur mundärztlichen Behandlung?

Die Indikation dieser Leistung wird von Zahnärzten und Spezialisten für Stomatologie durchgeführt.

Die Oralversorgung in der Primärversorgung hat folgenden Inhalt:

  • Information, Gesundheitserziehung und gegebenenfalls Ausbildung in Bezug auf Hygiene und Mundgesundheit
  • Behandlung von akuten zahnärztliche Prozessen (wie z.B. Infektionen, Entzündungen, Wunden und Verletzungen der Mundschleimhaut, Zahnextraktion, kleinere Mundhöhlenchirurgie)
  • Vorbeugende Untersuchung der Mundhöhle bei Schwangeren
  • Präventiv- und Unterstützungsmaßnahmen für Kinder im Einklang mit den von den zuständigen Gesundheitsverwaltungen festgelegten Programmen
  • Für Personen mit Behinderung werden spezielle zahnärztliche Hilfen angeboten

Folgende Behandlungen gelten als von der grundlegenden Oralbehandlung ausgeschlossen:

  • Aufrechterhaltende Behandlungen
  • Reparaturbehandlung von Milchzähnen
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Extraktion von gesunden Teilen
  • Behandlungen nur für ästhetische Zwecke
  • Zahnimplantate werden nur für Patienten mit Krebs finanziert, der die Mundhöhle beeinflusst und den Verlust von Zähnen beinhaltet, und für Patienten mit angeborenen Fehlbildungen, die mit Zahnlosigkeit auftreten.

Wie wird die Grundversorgung durchgeführt?

Die medizinische Behandlung der Grundversorgung erfolgt durch einen Allgemeinmediziner (“médico de familia”), Kinderarzt (“pediatra”) bei Personen unter 14 Jahren und durch ein Krankenpflegepersonal sowohl in den Gesundheitszentren bzw. Arztpraxen (“centros de salud y consultorios”) als auch zu Hause.

Der Arzt wird zu Beginn durch das Gesundheitszentrum zugewiesen. Es besteht aber die Möglichkeit, ihn später zu wechseln (Recht auf freie Arztwahl, siehe später).

Für den Zugang zu den Leistungen der Grundversorgung brauchen Sie die spanische Krankenversicherungskarte (“Tarjeta sanitaria”) und einen Termin (“cita previa”) mit dem zugewiesenen Arzt (Hausarzt). Mehr über den Zugang zur spanischen Krankenversicherung erfahren Sie in meinem Fachbeitrag Spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang

Fachärztliche Betreuung (“Atención especializada”)

Ihr Hausarzt überweist Sie, wenn er es für erforderlich hält, an einen Facharzt (“médico especialista”).

Der direkte Zugang zu einem Facharzt ist nicht möglich.

Mit Ausnahme von Notfällen haben Patienten demnach keinen Zugang zu Krankenhäusern oder fachärztlichen Behandlungen.

Die fachärztliche Versorgung garantiert die Kontinuität der ganzheitlichen Versorgung des Patienten, wenn die Möglichkeiten der Grundversorgung ausgeschöpft wurden.

Diese Leistung wird grundsätzlich in Zentren für Fachärzte (“centros de especialidades”) und Krankenhäusern angeboten. Art. 13 Ley 16/2003

  • Fachärztliche Sprechstunden
  • Fachärztliche Behandlung in Tageskliniken, medizinischen und chirurgischen Hospitälern
  • Krankenhausbehandlung aufgrund einer Einweisung
  • Die Unterstützung der Grundversorgung bei vorzeitiger Krankenhausentlassung und ggf. die Kranhausbehandlung zu Hause
  • Behandlung der psychischen Gesundheit
  • Rehabilitation bei Patienten mit erzielbaren Funktionsdefiziten

Notfallversorgung (“atención de urgencia”)

Eine sofortige medizinische Versorgung aus klinischen Gründen erfolgt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gesundheitszentren (einschließlich der häuslichen und vor Ort Pflege) während 24 Stunden am Tag durch einen Arzt und einen Krankenpflegedienst. Art. 15 Ley 16/2003

Der Zugang des Patienten zur Notfallversorgung im Krankenhaus geschieht durch die Überweisung eines Arztes der Grundversorgung oder eines Facharztes oder aus Notfall- oder lebensgefährdenden Gründen, die eine medizinische Versorgung durch das Krankenhaus erfordern.

Die Koordinierung der Notfallversorgung erfolgt unter der Telefonnummer 112 oder 061. Professionelle betreuen Sie in verschiedenen Sprachen.

  • Telefonische Betreuung durch die Koordinierungszentren für Notfälle: Information und Gesundheitsberatung
  • Die erste und sofortige Einschätzung der Gesundheitsrisiken
  • Die Durchführung der präzisen Diagnose und der medizinisch-chirurgischen Therapien, die notwendig sind, um die Notfallsituation angemessen zu versorgen
  • Überwachung, Beobachtung und Neueinschätzung des Patienten, wenn ihre Situation dies erfordert.
  • Gesundheits-, Land-, Luft- oder Seetransporte in das erforderliche Gesundheitszentrum, das die Notfallsituation optimal betreuen kann.
  • Informationen und Beratung der Patienten oder gegebenenfalls der Begleitpersonen über die geleistete Behandlung und der zu ergreifenden Maßnahmen
  • Sobald die Notsituation behoben ist, werden die Patienten entlassen oder im Ernstfall in ein Krankenhaus eingewiesen.
  • Mitteilung an die zuständigen Behörden, insbesondere bei mutmaßlicher geschlechtsspezifischer Gewalt oder Misshandlung von Minderjährigen, älteren Personen und Personen mit Behinderungen.

Ergänzende Leistungen (mit Kostenbeitrag)

Pharmazeutische Leistungen (“Prestación farmacéutica”)

Diese Leistungen umfassen Medikamente und Gesundheitsprodukte sowie Maßnahmen, die darauf abzielen, den Patienten entsprechend ihren klinischen und individuellen Bedürfnissen, die richtigen Dosen für den angemessenen Zeitraum zu gewährleiten. Ferner sollte das zu möglichst geringen Kosten für die Patienten und die Gemeinschaft erfolgen. Art. 16 Ley 16/2003 und Ley 29/2006

Ausgeschlossen sind unter anderem folgende Produkte:

  • Homöopathische Medikamente
  • Kosmetik- und Diätprodukte, Mineralwasser, Elixiere, Zahnpflegemittel und ähnliche Produkte
  • Medikamente, die als Werbung qualifiziert sind

Ambulante Arzneimittel erhält man in den Apotheken (“farmacia”) aufgrund eines ärztlichen Rezeptes mittels der “tarjeta sanitaria”.

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Wieviel kosten die Medikamente in Spanien?

Die Medikamente in Spanien unterliegen einer Kostenbeteiligung seitens des Nutzers.

Der Kostenbeitrag zu den ambulanten Arzneimittelleistungen hängt von der Einkommenshöhe ab, die jährlich aktualisiert werden kann.

Die Prozentsätze der Kostenbeteiligung an den vom ärztlichen Personal des nationalen Gesundheitssystems verschriebenen Medikamenten sehen im Allgemeinen wie folgt aus:

Versicherte (die nicht Pensionisten sind) und ihre Mitversicherten:

  • 60% des Medikamentenpreises (PVP) bei einem Jahreseinkommen von 100.000,- € oder mehr
  • 50% bei einem Jahreseinkommen zwischen 18.000,- und 100.000,- €
  • 40% für Personen bei einem Jahreseinkommen unter 18.000,- €

Pensionisten der Sozialversicherung und ihre Mitversicherten:

  • 10% des Medikamentenpreises bei einer Jahresrente unter 100.000,- €
  • 60% bei einer Jahresrente über 100.000,- €

Hinsichtlich der allgemeinen Prozentsätze gibt es eine maximale Beitragsobergrenze.

Folgende Personen sind von der Beitragszahlung befreit:

  • Personen mit toxischem Syndrom und einer Behinderung, die in speziellen Vorschriften erwähnt sind
  • Empfänger von Einkommen der sozialen Integration
  • Empfänger einer beitragsunabhängigen Rente
  • Arbeitslose, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren haben, während ihre Situation fortbesteht.
  • Behandlungen aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Orthoprothetische Leistungen (“Prestación ortoprotésica”)

Diese Leistung besteht in der Verwendung von medizinischen Produkten, implantierbar oder nicht, deren Zweck es ist, eine Körperstruktur ganz oder teilweise zu ersetzen, oder zu modifizieren, zu korrigieren oder ihre Funktion zu erleichtern. Art. 17 Ley 16/2003

Die Leistung der Orthoprothese umfasst chirurgische Implantate, externe Prothesen, Rollstühle, Orthesen und spezielle Orthoprothesen.

Diese Leistungen werden durch die öffentlichen Gesundheitsdienste erbracht oder führen gegebenenfalls zu einer finanziellen Unterstützung gemäß den von den zuständigen Gesundheitsbehörden festgelegten Regeln.

Das Schema für die Kostenbeteiligung entspricht dem für die pharmazeutischen Leistungen.

Bereitstellung von diätetischen Produkten (“productos dietéticos”)

Diese Leistung umfasst die Diätbehandlungen (komplexe Diättherapie) an Personen mit bestimmten angeborenen Stoffwechselstörungen und enterale häusliche Ernährung für Patienten, die aufgrund ihrer klinischen Situation ihren Ernährungsbedarf mit gewöhnlichen Lebensmitteln nicht decken können. Art. 18 Ley 16/2003

Diese Leistungen werden durch die öffentlichen Gesundheitsdienste erbracht oder führen gegebenenfalls zu einer finanziellen Unterstützung gemäß den von den zuständigen Gesundheitsbehörden festgelegten Regeln.

Bereitstellung von Gesundheitstransporten (“transporte sanitario”)

Gesundheitstransporte müssen unbedingt für Personen mit Behinderung zugänglich sein. Sie dienen der Beförderung von Kranken ausschließlich aus klinischen Gründen, deren Situation sie daran hindert, sich in gewöhnlichen Verkehrsmitteln fortzubewegen. Art. 19 Ley 16/2003

Diese Leistung wird erbracht, wenn

  • der Gesundheitstransport dringend ist: In diesem Fall wird die Leistung vollständig durch öffentlichen Mittel abgedeckt.
  • der Transport nicht dringend ist: Hier unterliegt er einer wahlweisen Verschreibung aus klinischen Gründen und einer Kostenbeteiligung, der für die pharmazeutischen Leistungen festgelegt ist (siehe oben).

Zum Pflegesystem in Spanien erfahren Sie mehr in meinem Fachbeitrag zu den Pflegeleistungen in Spanien.

Welche Rechte habe ich im spanischen Gesundheitssystem?

Personen, die Gesundheitsleistungen in Spanien erhalten, haben vor allem folgende Rechte:

Das Recht auf Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung über seinen Gesundheitsprozess
Das Recht auf freie Wahl des Arztes

Es ist möglich, den Allgemeinarzt (“médico general”) und den Kinderarzt (“pediatra”) innerhalb desselben Gesundheitsareals (“Área de Salud”) entsprechend Ihres Wohnsitzes oder innerhalb Ihrer Wohnsitzgemeinde frei zu wählen. Vorausgesetzt, der gewählte Arzt ist nicht durch die zugewiesene Anzahl von Patienten belegt. In Andalusien gibt es noch die Bedingung, dass seit der letzten Wahl mindestens drei Monate vergangen sind.

Die Wahl des Allgemein- bzw. Kinderarztes kann per Internet oder mittels Antrag beim zuständigen Gesundheitszentrum erfolgen.

Ferner können Sie auch einen Facharzt sowohl für die Betreuung im Referenzkrankenhaus in Ihrem Gesundheitsareal als auch in den Zentren für Fachärzte wählen. Wobei die Anzahl der vom öffentlichen Gesundheitsdienst zugewiesenen Personen für jeden Facharzt zu berücksichtigen ist. 

Diese Wahl erfolgt zusammen mit Ihrem Hausarzt, der Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, damit Sie entscheiden können.

Die Wahl des Facharztes ist während des gesamten betreffenden pathologischen Prozesses (bei langfristigen Prozessen für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten) beizubehalten. Es ist nicht möglich, gleichzeitig mehrere Ärzte für den gleichen Prozess zu wählen.

Das Recht auf den Erhalt medizinischer Versorgung innerhalb einer dem Behandlungsbedarf angemessenen Zeit
Das Recht auf Gesundheitsfürsorge in einer anderen autonomen Gemeinschaft
  • Begeben Sie sich bzw. reisen Sie in eine andere autonome Gemeinschaft (“comunidad autonoma”), dann haben Sie Anspruch auf medizinische Betreuung aus dem Leistungskatalog des spanischen Gesundheitssystems unter den gleichen Bedingungen, wie die in dieser autonomen Gemeinschaft ansässigen Bürger.
  • Vorübergehende Fortbewegung außerhalb des gewöhnlichen Aufenthalts und innerhalb des Staatsgebiets: medizinische Hilfe in den öffentlichen Gesundheitszentren und Krankenhäusern des spanischen Gesundheitsdienstes mittels “tarjeta sanitaria” oder Kopie zusammen mit einem Identitätsnachweis
Das Recht auf Information und Dokumentation der Gesundheits- und Pflegeleistungen
  • Auskunft und Information über die Schritte der erforderlichen Verfahren, um die Kontinuität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
  • Ausstellung der Papiere über die Aufnahme, Entlassung und anderer Berichte oder klinischer Dokumente zur Beurteilung von Behinderungen oder anderer Zwecke.
  • Ärztliche Dokumentation oder Bescheinigungen über Geburt, Tod und anderer Ereignisse für das Standesamt.

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14 Gedanken zu „Die Gesundheitsleistungen in Spanien, Kosten u. Rechte

  1. Hallo,

    vielen Dank für diese ganzen Informationen! Hier Fragen stellen sich mir dennoch:

    auf anderen Portalen steht, dass es keine Freie Arztwahl gibt und man einen Arzt zugewiesen bekommt, der auch in manchen Gemeinden auf der Karte gedruckt ist. Hast du eine Quelle, dass die Arztwahl mittlerweile frei ist?

    Und wird der deutschen Krankenkasse mitgeteilt, wenn man in Spanien versichert ist? Oder muss man dies selbst erledigen und sich in Deutschland „abmelden“?

  2. Ich bin Rentner, noch in D gemeldet, überlege jedoch ernsthaft nach Spanien dauerhaft auszuwandern (Resident)
    Kann ich meine deutsche Krankenkasse somit kündigen und in die spanische eintreten? Übernimmt die spanische KK Leistungen sofern ich mich urlaubsbedingt in D aufhalte (z.B. Operationen?)
    Besteht gleichzeitig jedoch die Möglichkeit eine Anwartschaft mit der deutschen KK fortzuführen, im Falle des Falles ich kehre irgendwann einmal doch wieder zurück?

  3. Guten Tag

    Ich bin Rentnerin und seit 11 Jahren auf Mallorca lebend . Nach einem KH Aufenthalt bin ich täglich auf ein Medikament ( ELIQUIS 5mg ) jetzt angewiesen .

    Warum wird das Medikament NICHT von der spanischen KK bezahlt? Selbstkosten in Höhe von 91€ habe ich jetzt monatlich zu tragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Müller

    1. Guten Tag. Die spanische Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten aller Medikamente. Es gibt bestimmte Medikamente, die man vollständig ohne Kostenbeteiligung durch die KK bezahlen muss. Was die Entscheidungsgrundlage dafür ist, entzieht sich meiner Kenntnis. LG mag wilhelm

    2. Guten Tag,
      hier ist zu klaeren ob das Rezept von einem Arzt des staatlichen Gesundheitssystems (centro de salud/hospital publico) erstellt wurde. Falls es privat erstellt wurde muessten Sie in ein centro de salud des balearischen Gesundheitswesens gehen und um Erstellung eines “staatlichen” Rezepts bitten. Der staatliche Arzt wird evtl. ein Rezept fuer ein Medikament eines anderen Herstellers erstellen da es um den Wirkstoff und nicht um die Marke des Medikaments geht. Sie bekommen also vielleicht ein Generikum verschrieben.
      Hier stellt sich auch die Frage ob Sie eine oeffentliche Gesundheitskarte haben. Hierfuer muessten Sie bei der staatlichen Seguridad Social registriert sein um dann beim “Institut Balear de Salut” (https://www.ibsalut.es/es/) eine regionale (aber in ganz Spanien gueltige) Versorgungskarte zu bekommen. Dabei wird dann auch festgelegt wieviel der Staat bei Rezepten zuzahlt (40-100%) je nach Einkommen.

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