Führerschein in Spanien umschreiben? Aber wie?
Wer will schon gerne seinen Führerschein in Spanien umschreiben lassen.
Doch wenn Sie dauerhaft in Spanien leben wollen, sollten Sie früher oder später Ihren Führerschein gegen einen spanischen Führerschein (“permiso de conducción”) umtauschen.
Sie stellen sich sicher Fragen, wie: Ist mein Führerschein überhaupt in Spanien gültig?
Wann muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen?
Wo muss ich ihn verlängern, wenn er abläuft?
Wie läuft das Verfahren dazu ab und was brauche ich dafür?
Lesen Sie weiter und Sie werden Klarheit darüber bekommen, welche Schritte in Ihrer Situation erforderlich sind.
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Allgemeines
Wenn ich hier von Führerschein bzw. EU-Führerschein spreche, beziehe ich mich auf eine Fahrerlaubnis, die in der EU oder in anderen EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt wurde.
Hinweis: Für Schweizer gelten diese Regeln nicht. Schweizer, die länger als 6 Monate in Spanien wohnen, müssen ihren Führerschein in einen spanischen umschreiben lassen.
Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein.
Seit dem 19.01. 2013 haben alle in der EU ausgestellten Führerscheine ein Standardformat (eine kreditkartengroße Plastikkarte mit Lichtbild und besseren Sicherheitsmerkmalen) und eine begrenzte Gültigkeitsdauer.
Unbefristete Führerscheine ohne Ablaufdatum, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gehören daher bald der Vergangenheit an.
Ist mein Führerschein in Spanien gültig?
Gemäß EU-Norm werden die von EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt. Artikel 2 Richtlinie 2006/126/EG
Ihr EU-Führerschein behält daher auch in Spanien unter bestimmten Bedingungen seine Gültigkeit. Art. 15 Real Decreto 818/2009
Sie können mit Ihrem aktuellen Führerschein in Spanien fahren, sofern
- er gültig ist (bei Führerscheinen mit Ablaufdatum)
- Ihr Alter für die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse dem erforderlichen Alter für den Erhalt der Erlaubnis in Spanien entspricht
- Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland und in Spanien nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben wurde.
Dies gilt vor allem für den vorübergehenden Aufenthalt in Spanien, z.B. Urlaub.
Alle in der EU ausgestellten Führerscheinformate (Scheckkartenführerscheine, graue oder rosa Führerscheine) müssen in Spanien akzeptiert und anerkannt werden (sofern sie die Bedingungen erfüllen).
Wann muss ich meinen Führerschein in Spanien umschreiben lassen?
Wenn Sie nach Spanien übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht (sofort) umzutauschen. Wie bereits vorher erwähnt, Sie können Ihn solange nutzen, wie er gültig ist.
Begründen Sie jedoch einen ordentlichen Wohnsitz (“residencia normal”) in Spanien, sind Sie dazu verpflichtet, in folgende Fällen Ihren EU-Führerschein in Spanien umschreiben zu lassen:
- Ihr Führerschein ist abgelaufen oder läuft in nächster Zeit ab
- Sie sind Inhaber eines unbefristeten Führerscheins oder
- eines Führerscheins mit einer Gültigkeitsdauer von über 15 Jahren für Autos und Motorräder (AM, A1, A2, A, B und BE) oder
- mit einer Frist von über 5 Jahren für Autobusse und Lastkraftwagen (C1, C1E, C, CE, D1,D1E, D, DE)
- und Sie haben Ihren ordentlichen bzw. legalen Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien.
- Ihr Führerschein ist verlorengegangen, wurde gestohlen oder ist beschädigt.
- Sie haben gegen die Straßenverkehrsordnung in Spanien verstoßen (Amtswegiger Umtausch bei schweren Verkehrsdelikten). Auf alle Fälle werden EU-Führerscheine aufgrund von Verkehrsverstößen, die gemäß dem spanischen Punktesystem mit Abzug von Punkten verbunden sind, von den spanischen Behörden registriert.
Der Führerscheininhaber mit ordentlichem Wohnsitz in Spanien unterliegt den dort geltenden führerscheinrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer, der Kontrolle der psychisch-körperlichen Tauglichkeit und der Zuweisung eines Punktekontos.
Ein Führerschein mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer (ohne Ablaufdatum) muss daher nach 2 Jahren ab der Wohnsitznahme in Spanien umgetauscht bzw. erneuert werden. Die Umtauschpflicht trifft auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in einem anderen Land amtlich gemeldet sind.
Wann habe ich einen ordentlichen Wohnsitz in Spanien?
Der ordentliche Wohnsitz bezieht sich gem. einer Presseerklärung des spanischen Innenministeriums auf die sog. “Residencia”.
Das bedeutet, dass für EU-Bürger die genannte zweijährige Frist mit Tag der Eintragung in das zentrale Ausländerregister beginnt (verpflichtend bei einem mehr als 3 monatigen Aufenthalt in Spanien). Siehe dazu meinen Fachbeitrag Wie Sie als EU-Bürger die Residencia in Spanien beantragen?
Verfügen Sie über keine Residencia, wird der Tag der Wohnsitzanmeldung bei der Gemeinde (“empadronamiento”) herangezogen.
Spätestens bei einem Aufenthalt in Spanien während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr begründen Sie dort einen ordentlichen bzw. gewöhnlichen Wohnsitz.
Wenn Sie jedoch möchten, können Sie Ihren Führerschein jederzeit freiwillig gegen einen entsprechenden spanischen Führerschein umschreiben lassen.
Um Probleme mit der spanischen Polizei zu vermeiden, wird von den Botschaften empfohlen, dass dauerhaft in Spanien wohnende Bürger ihre Fahrausweise freiwillig in einen spanischen umtauschen.
In welchem Land muss ich meinen Führerschein verlängern bzw. umtauschen?
Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Führerschein abläuft oder verlorengeht, gestohlen oder beschädigt wird, müssen Sie ihn in dem Land verlängern, ersetzen oder umtauschen lassen, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Zuständig ist das Wohnsitzland, und nicht das Ausstellungsland des Führerscheins
Welches Verfahren muss ich anwenden?
Befinden Sie sich in der Situation, dass
- Ihr Führerschein ausgelaufen ist, bzw. er läuft zu einem nahen Zeitpunkt ab, oder
- bei Ihrem unbefristeten Führerschein nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes die 2-Jahre-Frist abgelaufen ist,
dann müssen Sie Ihre Führerschein in Spanien erneuern lassen. Mit der Konsequenz, dass Sie einen spanischen Führerschein erhalten.
Diese Erneuerung von EU-Führerscheinen erfolgt mittels des Verfahrens “renovación de un permiso de conducción comunitario”.
Voraussetzungen für diese Formalität sind:
- ordentlicher Wohnsitz bzw. Residencia in Spanien
- medizinische Eignungsprüfung
- ein Antrag
Brauche ich einen medizinischen Eignungstests?
Ja. Für die Erneuerung Ihres EU-Führescheins müssen Sie sich einem Gesundheitstest hinsichtlich Ihrer körperlichen und psychischen Fahrtauglichkeit (“aptitudes psicofísicas”) unterziehen.
Dieser medizinischer Eignungstest wird in einem Untersuchungszentrum für Fahrer („centro de reconocimiento de conductores -CRC“) oder in einer beliebigen Arztklinik, die für diese Überprüfung autorisiert ist (“certificados médicos”) durchgeführt.
Sie brauchen dafür in der Regel einen Termin. Mitzubringen sind Reisepass, Führerschein und manchmal ein Passfoto (bei mir wurde das Foto direkt beim Arzt gemacht)
Getestet wird vor allem das Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen, sowie der allgemeine Gesundheitszustand.
Die Untersuchung hat bei mir 40,- € gekostet.
Nach positiver Überprüfung erhalten Sie ein Medizinisches Eignungsgutachten über Ihre Fahrtauglichkeit („informe de aptitud psicofísico“ oder kurz „psicotécnico“ genannt).
Dieses Gutachten müssen Sie später Ihrem Antrag auf Erneuerung beilegen.
Wo muss ich den Antrag stellen?
Persönlich bei einem Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura Provincial de Tráfico”).
Dafür ist eine Terminvereinbarung (“cita previa”) erforderlich. Um diese zu beantragen, gehen Sie auf die “Sede electrónica de la DGT”.
Wann kann ich den Antrag auf Erneuerung stellen?
Sie können den Antrag für die Erneuerung Ihres Führerscheines ab 3 Monate vor Ablauf des Gültigkeitsdatums einbringen.
Was kostet die Erneuerung (Umschreibung) des Führerscheins in Spanien?
Gebühr: 24,58 € (Stand: 2024)
Sonderfälle:
- ab dem Alter von 70 Jahren fällt keine Gebühr an
- Erfolgt aus medizinischen Gründen eine Verlängerung für einen kürzeren Zeitraum als den vorgegebenen, gelten gestaffelt geringere Gebühren.
Es gibt 3 Möglichkeiten der Zahlung:
- bei der Verkehrsbehörde direkt am Schalter, wenn Sie Ihren Antrag vorlegen. Sie können mit irgendeiner Kredit- oder Debitkarte zahlen. Hinweis: Die Karte muss auf den Namen des Antragstellers lauten. Bareinzahlung ist nicht möglich
- online auf der “Sede electrónica Pago de Tasa” mit Kredit- oder Debitkarte oder Überweisung vom Konto. Hinweis: Dafür brauchen Sie eine digitale Bestätigung (“certificado digital”) und eine spanische Bank, die mit der Verkehrsbehörde kooperiert und diese Zahlung akzeptiert.
- bei einer Bank, die mit der Verkehrsbehörde zusammenarbeitet: bar oder Überweisung vom Konto mittels “modelo 791”, erhältlich bei den Provinz-Verkehrsbehörden und online.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen (erforderliche Dokumente)?
- Antragsformular (Mod.03 TRÁMITES DE CONDUCTORES), ausgefüllt und unterschrieben. Erhältlich online oder beim Provinz-Verkehrsamt
- Nachweis über die Identität und den Wohnsitz/Residencia in Spanien:
- Reisepass oder Personalausweis
- “Residencia”, das heißt die Bestätigung der Eintragung in das Ausländerregister (“Certificado de Inscripción en el Registro Central de Extranjeros”)
- sowie andere von der Verkehrsbehörde eventuell verlangte Belege zum Nachweis des Wohnsitzes (Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde – “Volante de empadronamiento”)
- Medizinisches Eignungsgutachten (“Informe de Aptitud Psicofísica”) ausgestellt durch das autorisierte “centro de reconocimiento de conductores”
- Ihr EU-Führerschein (Original und Kopie)
- Aktuelles Originalfoto des Antragstellers:
- Größe 32 x 26 mm; in Farbe und mit glattem Hintergrund; von vorne mit unbedecktem Kopf und ohne dunkle Brillengläser oder irgendein anderes Kleidungsstück, das die Identifikation der Person verhindert oder erschwert.
- Bei Antragstellern, deren Religion die Bedeckung der Haare zwingend vorschreibt, ist ein Foto mit Kopfbedeckung zulässig. Dabei gilt als einzige Voraussetzung, dass das Gesichtsoval vom Haaransatz bis zum Kinn vollkommen unbedeckt zu sehen ist, so dass die Identifikation der Person nicht verhindert oder erschwert wird.
- Fotokarte (“Talón Foto”), erhältlich bei den Verkehrsbehörden, mit ordnungsgemäßen Angaben und Unterschrift im entsprechenden Feld
- Nummer oder Bestätigung über die Zahlung den entsprechenden Gebühr
Im Antragsformular (am Ende) werden Sie informiert, dass die “Dirección General de Tráfico-DGT” Ihre Daten hinsichtlich Wohnsitz (“empadronamiento”), Identität und legaler “Residencia” elektronisch überprüft. Wenn die DGT jedoch keine gültigen Informationen erhält, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen bereitstellen.
Was wird mir ausgestellt?
Nach Abschluss der Formalität bei der Verkehrsbehörde wird Ihr Originalführerschein einbehalten und an das Ausstellungsland zurückgeschickt.
Es wird Ihnen eine provisorische Fahrerlaubnis übergeben. Mit dieser können Sie vorübergehend während 3 Monate innerhalb von Spanien fahren. Sie ist nicht außerhalb von Spanien gültig.
Bevor die Verkehrsbehörde Ihren Führerschein umtauscht, setzt sie sich mit der zuständigen Behörde im Ausstellungsland in Verbindung, um zu überprüfen, ob Ihre Fahrerlaubnis nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.
Eintragung in das spanische Fahrerverzeichnis
Mit der Ausstellung des spanischen Führerscheins erfolgt die Eintragung in das spanische Fahrerverzeichnis. (“registro de conductores e infractores”) und die Zuteilung eines Strafpunktekonto mit 12 Punkten.
Wann erhalte ich den neuen Führerschein?
Normalerweise wird Ihnen Ihr neuer spanischer Führerschein in 45 Tagen per Post zugeschickt.
Unabhängig davon, ob Ihr alter Führerschein das alte oder das neue Format aufwies, erhalten Sie bei der Erneuerung bzw. Verlängerung das neue Standardformat (Plastikkarte in Kreditkartengröße mit Foto).
Nach Umtausch Ihres ursprünglichen Führerscheins gegen einen spanischen Führerschein unterliegen Sie den Vorschriften dieses Landes (zum Beispiel hinsichtlich der Gültigkeitsdauer oder ärztlicher Untersuchungen).
Welche Gültigkeit hat der spanische Führerschein?
Die Gültigkeit von spanischen Führerscheine ist grundsätzlich abhängig vom Alter und der Führerscheinklasse.
- Gruppe 1: Führerscheine der Klasse AM , A1, A2, A, B, B1 und BE: 10 Jahre
- ab dem Alter von 65 Jahren: 5 Jahre
- Gruppe 2: Führerscheine der Klassen BTP, C1, C1 + E, C, C + E, D1, D1 + E, D y D + E: 5 Jahre
- ab dem Alter von 65 Jahren: 3 Jahre
Ferner spielt der Gesundheitszustand hinsichtlich der Fahrtauglichkeit eine Rolle, wie lange der Führerschein gültig ist.
Zusammenfassung
Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Spanien verlegen und
- Sie besitzen einen neuen befristeten EU-Führerschein (ausgestellt nach dem 19.01.2013), so bedarf es keines Umtausches in Spanien. Da er bereits die beschränkte Gültigkeitsdauer aufweist. Dieser Führerschein wird unter den genannten Bedingungen in Spanien anerkannt. Erst wenn der Führerschein abläuft, müssen Sie ihn in Spanien verlängern bzw. erneuern lassen. Sie erhalten dann einen spanischen Führerschein.
- Sie besitzen einen alten lebenslang gültigen EU-Führerschein oder einen Führerschein mit einer Gültigkeit von über 15 Jahren (ausgestellt vor dem 19.01.2013) und Sie sind über 2 Jahre resident in Spanien, dann müssen Sie diesen gegen einen spanischen Führerschein eintauschen.
Wenn Ihr Führerschein verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird, müssen Sie in Spanien einen neuen beantragen.
Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich.
Hinweis: Wer der Umtauschpflicht nicht nachkommt, verliert zwar nicht die Fahrerlaubnis, muss jedoch mit Strafen von über 200,- € rechnen.
Wie Sie einen neuen EU-Führerschein in Spanien erwerben, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag: Führerschein in Spanien machen: Das müssen Sie wissen!
Mir wurde auf Teneriffa mein Deutscher Führerschein geklaut, was muß ich machen um einen neuen zu bekommen.Habe gottseidank Fotos von dem Führerschein.