NIE, Residencia, Empadronamiento-einfach erklärt

NIE, Residencia, Empadronamiento – einfach erklärt

Die Begriffe NIE, Residencia und Empadronamiento haben Sie sicherlich schon einige Male gehört.

Wenn nicht oder wenn Sie unsicher sind, was sie bedeuten, werden Ihnen die folgenden Ausführungen mehr Klarheit verschaffen.

Auf alle Fälle sind die genannten Dokumente sehr entscheidend, wenn Sie in Spanien leben und/oder Verwaltungsangelegenheiten erledigen wollen.

Die wichtigsten Fragen und Unterschiede habe ich für Sie hier zusammengefasst.

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Was ist und wozu dient die …?

NIE:

  • Die NIE Nummer ist eine persönliche Ausländeridentitätsnummer (einzig und exklusiv): „Número de identidad de extranjero“
  • Sie dient der Identifizierung von Ausländern, vor allem in den einzelnen Verfahren der öffentlichen Verwaltung und auch als Steuernummer: „Número de identificacion Fiscal (NIF)“.
  • Sie muss in allen Dokumenten, die Ihnen ausgestellt werden, sowie bei den Amtshandlungen aufscheinen.

Residencia:

  • Mit der “Residencia” ist die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer („Registro Central de Extranjeros“) in Spanien gemeint. Umgangssprachlich wird die sog. Anmeldebescheinigung („Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“) auch als “Residencia” bezeichnet.
  • Sie dient der Registrierung von EU-Bürgern als “residente” in Spanien und als Nachweis für den legalen Aufenthalt in Spanien

Empadronamieto:

  • Sie ist die Anmeldung des Wohnsitzes in das Melderegister („padrón municipal“) der Gemeinde, wo alle Einwohner, die sich gewöhnlich in einer Gemeinde aufhalten, verzeichnet sind. Im Allgemeinen benennt man die Meldebescheinigung bzw. der Meldezettel auch als „empadronamiento“.
  • Sie dient als Nachweis für den Wohnsitz in Spanien und sie bestätigt Sie als Einwohner der Gemeinde.

Wer kann bzw. wann und wo muss ich einen Antrag stellen?

NIE:

  • WER: Jeder Ausländer (sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger), unabhängig davon, ob er einen Wohnsitz in Spanien hat oder nicht, kann die NIE Nummer beantragen
  • WANN: Jederzeit freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung dazu. Doch Sie werden die NIE für vieles in Spanien brauchen.
  • WO:
    • In Spanien: bei der Ausländerbehörde („Oficina de Extranjeros“) oder der Polizeidienststelle („Comisaría de Policía“), wo Sie sich aufhalten.
    • im Heimatland: bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat

Residencia:

  • WER: Die Bürger der EU, von Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz
  • WANN: In einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum der Einreise nach Spanien muss sie beantragt werden (Pficht)
  • WO: Bei der Ausländerbehörde („Oficina de Extranjeros“) oder bei der Polizeidienststelle („Comisaría de Policía“) in der Provinz, wo sie wohnen bzw. vorhaben, sich aufzuhalten.

Hinweis

Sie können die NIE Nummer einzeln für sich beantragen oder Sie erhalten sie auch zusammen mit der Ausstellung der Residencia. Haben Sie schon die NIE und beantragen Sie die Residencia, dann wird die bereits vorhandene NIE in der Bescheinigung vermerkt. Sie bekommen keine neue.

Überall wo die spanische Behörde die NIE verlangt, können Sie daher auch die Residencia vorlegen.

Empadronamiento:

  • WER: Jede Person (Spanier oder Nicht-Spanier), die in Spanien lebt.
  • WANN: Nach 3 Monaten Aufenthalt in Spanien sollten Sie Ihren Wohnsitz in Spanien anmelden.
  • WO: Die Eintragung erfolgt beim Gemeindeamt („Ayuntamiento“), wo Sie wohnen.

Was sind die Voraussetzungen für die …?

NIE:

  • legaler Aufenthalt in Spanien, z.B. auch als Tourist oder Student (ein Wohnsitz in Spanien ist nicht erforderlich)
  • Antrag auf Grund von wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen
  • Mitteilen der Beweggründe für den Antrag der NIE. Die Hauptgründe sind der Kauf einer Unterkunft, die Eröffnung eines Bankkontos oder der Kauf eines Fahrzeuges

Residencia:

Irgendeine dieser Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Arbeit in Spanien
  • ausreichende Finanzmittel und umfassender Krankenversicherungsschutz
  • Student mit ausreichenden Finanzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz
  • Familienangehöriger aus einem EU-Land, der den EU-Bürger, der die vorigen Bedingungen erfüllt, begleitet oder ihm nachzieht

Empadronamiento:

  • Der Nachweis der Nutzung eines Wohnsitzes in Spanien. Der Wohnsitz muss nicht Ihr Eigentum sein. Er kann zur Miete oder auch die Unterkunft von Familienangehörigen oder Bekannten sein.
  • Die Abmeldung des Wohnsitzes im Ausland ist nicht erforderlich.

Wofür brauche ich die …?

NIE:

  • So ziemlich für alles. Sie ist daher eine sehr wichtige Nummer für Ausländer in Spanien.
  • Sie muss bei allen behördlichen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten angegeben werden.
  • Ferner brauchen Sie die NIE Nummer in Spanien, wenn Sie wirtschaftliche oder berufliche Handlungen durchführen wollen, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Bankkontos; die Gründung eines Unternehmens; den Kauf und Verkauf einer Immobilie oder eines Fahrzeuges; etc.

Residencia:

Empadronamiento:

Sie brauchen sie überwiegend für

  • die schulische Anmeldung Ihrer Kinder
  • zahlreiche andere administrative Vorgänge (z.B. Subventionen)
  • die Ausübung des Wahlrechts in der Gemeinde

Welche Auswirkung hat die ..?

NIE:

Sie dient lediglich der Identifizierung.

Mit der NIE Nummer begründen Sie in Spanien

  • keinen Wohnsitz
  • keinen legalen Aufenthalt
  • keine Steuerpflicht

Residencia und Emapdronamiento

  • In beiden Fällen gelten Sie verwaltungstechnisch als ansässig in Spanien und werden von der Steuerbehörde als potentieller Steuerinländer behandelt. Obwohl die tatsächliche volle Steuerpflicht gemäß Steuerrecht vom gewöhnlichen Aufenthalt abhängt.
  • Das heißt, die Residencia bzw. die Empadronamiento begründet nicht die Steuerpflicht, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.
  • Nach 2 Jahren Residencia in Spanien müssen Sie Ihren unbefristeten Führerschein in einen spanischen Führerschein umschreiben zu lassen. Mehr dazu können Sie in meinem Fachbeitrag Führerschein in Spanien umschreiben?Aber wie? nachlesen.

Sind Sie immer noch unsicher?

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Sie wollen eine sachgerechte und verständliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesen Fachbeiträgen:

10 Gedanken zu „NIE, Residencia, Empadronamiento – einfach erklärt

  1. Sehr geehrter Herr Mag. Habellöcker,

    herzlichen Dank für diese extrem sorgfältig zusammen gestellten Informationen hier.
    Man merkt die Leidenschaft, die dahinter steht. :-))

    Wenn es möglich ist, würde ich mich freuen, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung auf 2 Fragen geben könnten:

    1. Man muss sich ja nach spätestens 3 Monaten in Spanien mit der residencia anmelden.
    Wie verhält es sich denn aber, wenn man immer nur 5 Monate in Spanien bleibt und 7 Monate in Deutschland wohnt? Muss man sich dann jedesmal erneut an und / Abmelden?

    2. Bei einer Dauerhaften Einwanderung… Wie wäre da die ideale Reihenfolge für:
    Nie/Residencia, Wohnung mieten, Gewerbe autonomo anmelden, Krankenkasse anmelden, Auto um/abmelden, Bankkonto Privat/ Geschäftlich, Steuersachen etc…

    Denn ich habe gelesen, das man ohne NIE gar keine Wohnung bekommt? bzw. Strom/ Gas anmelden kann… Aber irgendwo muss man ja wohnen, bevor man die NIE hat…?

    Und würden Sie empfehlen, für das Gewerbe einen Steuerberater zu beauftragen? Denn ich habe so oft gelesen, das viele davon abraten und alles selber machen, weil die meisten deutschsprachigen oder auch viele spanische Steuerberater sehr unzuverlässig seinen und viele schon großen Ärger mit Strafzahlungen deswegen hatten..

    Vielen Dank im Voraus,

    1. Hola und Guten Tag. Ich danke Ihnen vielmals für die freundliche Rückmeldung. Wenn Sie meine Einschätzung zu Ihren Fragen wollen, dann nehmen Sie bitte unverbindlich mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm

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