Wie Sie Ihren Wohnsitz in Spanien anmelden

Wie Sie einfach Ihren Wohnsitz in Spanien anmelden?

Jede Person, die in Spanien lebt, hat die Pflicht, sich bei der Gemeinde, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.

Wenn Sie sich nun fragen: Wozu benötige ich die Anmeldung und was brauche ich dafür?

Dann lesen Sie weiter und Sie erfahren alle wichtigen Informationen zum Thema Wohnsitz in Spanien anmelden.

Ferner erhalten Sie eine Anleitung [Infografik], die Ihnen die 5 erforderlichen Schritte zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes übersichtlich veranschaulicht.

Die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien nennt sich „empadronamiento“.

Tipp zu Beginn: Lernen Sie Spanisch (zumindest die Grundlagen), bevor Sie nach Spanien kommen. Es wird Ihnen vieles leichter fallen. Unabhängig davon, dass meistens (vor allem bei Behörden) Englisch nicht verstanden wird, schätzen es die Spanier sehr, wenn man Sie in ihrer Sprache anspricht.

Ich habe die spanische Sprache über Mosalingua gelernt und kann diese Schule wirklich empfehlen (Werbung).

MosaLingua

Was versteht man unter „empadronamiento“?

Die Anmeldung des Wohnsitzes in das Melderegister („padrón municipal“) der Gemeinde, wo alle Einwohner, die sich gewöhnlich in einer Gemeinde aufhalten, verzeichnet sind.

Wie bereits oben erwähnt, ist die Anmeldung Pflicht. Wer in mehreren Gemeinden lebt, muss sich nur einmalig anmelden. Und zwar dort, wo er sich während des Jahres die meiste Zeit aufhält. Art. 15 Ley 7/1985 oder Art. 54 Real Decreto 1690/1986 .

In Spanien gibt es die Begriffe Haupt- bzw. Zweitwohnsitz nicht, da man in Spanien nur einen Wohnsitz haben kann.

Im Allgemeinen wird die Meldebestätigung bzw. der Meldezettel auch als „empadronamiento“ bezeichnet.

Wozu dient die Meldebestätigung?

Sie ist ein Dokument, das die Zeit des Aufenthalts in Spanien nachweist, unabhängig von der Nationalität oder der legalen Situation in Spanien (dh. ob Sie sich in Spanien rechtmäßig aufhalten oder nicht). Die Eintragung in das Register bestätigt Sie als Einwohner der Gemeinde.

Hinweis: Die “empadronamiento” dient nicht als Nachweis des legalen Aufenthalts in Spanien. Dazu müssen Sie sich als EU-Bürger in einem gesonderten nationalen Register (dem “Registro Central de Extranjeros”) eintragen lassen. Als Nicht-EU-Bürger müssen Sie die TIE (“Tarjeta de Identidad de Extranjero”) beantragen.

Siehe dazu den umfassenden Fachbeitrag:

Wie Sie als EU-Bürger die Residencia in Spanien beantragen? – Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung [Infografik]

Wofür benötige ich die Anmeldung (“empadronamiento”)?

Die Meldebestätigung ist vor allem erforderlich für:

  • Formalitäten im Zusammenhang mit dem Führerschein (Umschreiben, Erneuern, Verlängern,…) und dem KFZ (Um- bzw. Anmeldung,…).

Siehe dazu meine Fachbeiträge:

Führerschein in Spanien umschreiben? Aber wie?

Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!

  • die schulische Anmeldung Ihrer Kinder
  • zahlreiche andere administrative Vorgänge (z.B. Subventionen)
  • die Beantragung der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis von Nicht-EU-Bürgern
  • und für alle anderen Formalitäten, die Nicht-EU-Bürgern innewohnt

Hinweis: Mit der Wohnsitzanmeldung werden Sie als potenzieller Steuerinländer behandelt. Obwohl die tatsächliche Steuerpflicht in Spanien erst später eintreten kann.

Welche Rechte habe ich damit (Vorteile)?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Spanien anmelden, erhalten Sie auch einige Rechte: Art. 18 Ley 7/1985

Wie zum Beispiel:

  • Die “empadronamiento” bildet die Grundvoraussetzung bzw. Grundlage für die öffentliche Gesundheitsfürsorge („asistencia sanitaria“) in Spanien. Sie haben damit die Möglichkeit, die öffentliche Krankenversicherungskarte (“Tarjeta sanitaria”) beim örtlichen Gesundheitszentrum („centro de salud“) zu beantragen. Diese Karte verschafft Ihnen dann den Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien.

Siehe dazu meine Fachbeiträge:

Alles Wichtige zur SIP Karte in Spanien!

Wann habe ich Anspruch auf medizinische Versorgung in Spanien?

Spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang

  • Sie dürfen bei Gemeinderatswahlen aktiv wählen, wenn Sie sich in das Wählerregister eingetragen haben und Sie können sich einer Wahl stellen. Als EU-Bürger haben Sie bei Europawahlen und Kommunalwahlen das gleiche Wahlrecht wie spanische Staatsbürger. Allerdings müssen Sie gleichzeitig den Verzicht der Ausübung Ihres Wahlrechts in Ihrem Heimatland (Europawahl/Kommunalwahl) erklären. Dies kann direkt bei der Anmeldung oder bis spätestens ein paar Monate vor der jeweiligen Wahl erfolgen.
  • Sie haben Anspruch auf alle Sozialdienste der Gemeinde und dürfen die öffentlichen Gemeindeleistungen nützen
  • Die Teilnahme an den Verwaltungsaufgaben der Gemeinde
  • Das Mitwirken bei der Durchführung von kommunalen Zuständigkeiten mittels wirtschaftlicher oder persönlicher Leistungen

Ferner ist die Anmeldung für die Gemeinde besonders wichtig, da auf Grundlage der gemeldeten Bevölkerungszahl Geldzuweisungen an die Gemeinde seitens des spanischen Zentralstaates und der Autonomieregionen erfolgen.

Infolgedessen führt Ihre Anmeldung zu einer besseren infrastrukturellen Ausstattung (Verkehr, Schule, Kultur, Sicherheit/Polizei, Gesundheitsversorgung, etc.), von denen Sie wiederum profitieren.

Einer der wichtigsten Gründe für die Eintragung in das Melderegister ist, dass die besagte Eintragung der Nachweis der „Verwurzelung“ ist, was für das Erlangen bestimmter Papiere notwendig ist. Wie für das Recht auf Gemeindeleistungen und wie auf Sozialhilfe.

Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung?

Für die Durchführung der Anmeldung müssen Sie die Nutzung eines Wohnsitzes in Spanien nachweisen. Der Wohnsitz muss nicht Ihr Eigentum sein. Er kann zur Miete oder auch die Unterkunft von Familienangehörigen oder Bekannten sein.

Auch unzulängliche Wohnverhältnisse (wie Baracken, Wohnwagen, Höhlen, und das totale Fehlen von Dach) können oder sollen als gültige Wohnsitze im Melderegister aufscheinen.

Wann muss ich meinen Wohnsitz in Spanien anmelden?

Gesetzlich ist keine genaue Frist festgelegt.

Es ist zu empfehlen, die Anmeldung kurz nach der Ankunft in Spanien durchzuführen, sobald Sie einen Wohnsitz haben und Sie vorhaben sich in Spanien niederzulassen

Werbung

Die “empadronamiento” ist der offizielle Nachweis für Ihren Aufenthalt in Spanien und wird für viele Verfahren benötigt.

Nach Ablauf von 3 Monaten besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Anmeldung.

Wo muss ich mich anmelden (zuständige Behörde)?

Die Eintragung erfolgt beim Gemeindeamt („Ayuntamiento“), wo Sie wohnen.

Was kostet die Anmeldung?

Grundsätzlich fallen keine Kosten an. Doch manche Gemeinden verlangen eine Gebühr für die Ausstellung der Meldebestätigung. Ich musste zum Beispiel einmal 3,- € für dieses Dokument bezahlen.

Muss ich einen Termin bei der Gemeinde vereinbaren?

Im Allgemeinen nicht. Bei größeren Stadtgemeinden wie Madrid kann ein Termin notwendig sein.

Einige Rathäuser bieten auch die Möglichkeit der Online-Anmeldung auf ihrer Website oder per Telefon. Für das Online-Verfahren benötigen Sie ein sogenanntes elektronisches Zertifikat (“certificado electrónico oder digital”).

Welche Unterlagen muss ich vorlegen (erforderliche Dokumente)?

1) Antragsformular (individuell oder gemeinsam): „Hoja padronal“

Vorschriftsmäßig ausgefüllt und unterschrieben von allen volljährigen Erwachsenen, die in diesem aufscheinen. Das Formular finden Sie meist auf der Website der Gemeinde oder es wird Ihnen direkt vor Ort ausgehändigt.

Folgende Daten müssen Sie im Antragsformular angeben:

Name und Nachnamen
Geschlecht
Wohnsitz
Nationalität
Geburtsort und Geburtsdatum
Nummer vom Reisepass oder Personalausweis
Offizieller Schulabschluss, Berufsabschluss, Akademischer Abschluss, etc. Geben Sie den höchsten Ausbildungsabschluss an.
Tabelle Padron

2) Nachweis über die Identität:

EU-Bürger:

Nicht-EU-Bürger:

  • wenn vorhanden: „Tarjeta de identidad de extranjero“ oder
  • Reisepass (Kopie und Original)

Im Fall von Kindern:

  • in Spanien geboren:
    • bis 3 Monate alt: das Familienbuch („libro de familia“) oder die Geburtsurkunde
    • nach 3 Monaten: wie erwachsene Ausländer – Reisepass oder Personalausweis
  • nicht in Spanien geboren: wie erwachsene Ausländer – Reisepass oder Personalausweis

Im Fall der Vertretung:

  • eine Vollmacht zur Anmeldung und Kopie eines gültigen Identitätsausweises des Vollmachtgebers

Hinweis: Die spanischen Behörden bevorzugen in erster Linie gültige Dokumente, die von den spanischen Behörden ausgestellt wurden (wie die erwähnte Anmeldebescheinigung). Aber ein Reisepass oder Personalausweis reicht hier als Identitätsausweis vollkommen aus.

3) Nachweis über die Nutzung einer Wohnung in der Gemeinde:

A) Normalfall (wenn niemand in der Wohnung gemeldet ist):

Vorlage irgendein der folgender Dokumente:

Bei Wohnung zur Miete:
  • gültigen Mietvertrag (zusammen mit der letzten Zahlungsbestätigung der Miete – meist erforderlich bei Verlängerung des Vertrages) und Kopie der DNI (Identitätsausweis) des Vermieters bei natürlichen Personen oder der CIF bei juristischen Personen (Hinweis: diese Kopie wird nicht immer verlangt. Ich habe sie nie gebraucht) oder
  • Unterschrift des Eigentümers der Wohnung im Antragsformular und Kopie des Identitätsausweises des Eigentümers und irgendeinen Nachweis über das Eigentum. Mit der Unterschrift genehmigt der Eigentümer die Eintragung des Wohnsitzes und Ihre Anmeldung in der Wohnung.
Bei Eigentum:
  • notariellen Kaufvertrag („escritura„) oder die Zahlungsbestätigung der Grundsteuer(„Impuesto sobre Bienes Inmuebles“- IBI) oder Grundbucheintrag oder
  • Aktuellen Vertrag oder die letzte Rechnung eines Versorgungsunternehmens (Wasser, Strom, Gas, Festnetztelefon, etc.), aus dem sowohl der Inhaber und das Wohnobjekt der Anmeldung als auch die Wohnadresse der Versorgung hervorgeht. Bei Fehlen der Aktualität des Vertrages sollten Sie eine letzte Rechnung vorlegen.

B) Sonderfall:

Wenn jemand bereits in der Wohnung angemeldet ist, genügt die Unterschrift der bereits in der Wohnung angemeldeten erwachsenen Person in dem Antragsformular („Hoja padronal“) und die Kopie seines Identitätsausweises als Nachweis der Wohnung. Mit der Unterschrift genehmigt er die Anmeldung in der Wohnung.

Hinweis: Die Anforderungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Tipp: Immer Kopien aller Dokumente/Unterlagen anfertigen und beilegen. Die Originale bei Vorlage des Antrages als Bestätigung vorzeigen.

Dokumente mit Ablaufdatum, wie vor allem die Identitätsausweise, auf Gültigkeit und Aktualität prüfen.

Oftmals fertigen die Behörden Kopien an. Aber manchmal auch nicht. Mir ist es schon passiert, dass ich wiederkommen musste, weil ich keine Kopie dabei hatte.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Ausstellung der Meldebescheinigung kann bis zu maximal 3 Monate ab Beantragung dauern.

Doch üblicherweise geht es viel schneller. Es kann sein, dass Sie die Bescheinigung sofort erhalten oder nur ein paar Tage warten müssen.

Hinweis: Die Gemeindeverwaltung kann durch weitere Maßnahmen überprüfen (wie z.B. durch Inspektion der Wohnung durch die Polizei oder eines Gemeindebediensteten), ob Sie tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnen, bevor Sie in das Melderegister eingetragen werden.

Welches Dokument stellt die Gemeinde aus?

Das Rathaus/Gemeindeamt stellt entweder die „Volante de Empadronamiento“ oder die „Certificado de Empadronamiento“ als Meldebescheinigung zur Vorlage bei diversen Behördengängen aus. Die Ausstellung erfolgt bei Bedarf oder manchmal auch automatisch. Abhängig von der Gemeinde. Art. 61 Real Decreto 1690/1986

„Volante de empadronamiento“

Dieses Dokument gilt als einfacher Nachweis Ihrer Anmeldung bei der Gemeinde. Es hat reinen informativen Charakter und Sie brauchen es für Verwaltungshandlungen, bei denen kein strenger Nachweis notwendig ist, wie für den Antrag der „Tarjeta sanitaria“ (Krankenversicherungskarte), bei schulischen Unterstützungen, sozialen Dienstleistungen, Beförderungsgebühren, etc.

Dieses Dokument reicht grundsätzlich für die meisten Formalitäten aus. Ich habe bis jetzt noch nie das folgende Dokument gebraucht:

„Certificado de empadronamiento“

Dieses Dokument wird von Gerichtshöfen, Ausländerbehörden, etc. für den Nachweis Ihrer Anmeldung gefordert.

Diese Bestätigung muss die handschriftliche Unterschrift des Sekretärs und des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters aufweisen. Ihre Ausstellung dauert daher auch länger.

Hinweis: Die Anmeldung des Wohnsitzes oder die Beantragung dieser Dokumente kann manchmal auch elektronisch via Internet auf der jeweiligen Webseite der Gemeinde erfolgen. Dafür brauchen Sie aber eine sog. elektronische Bescheinigung („certificado electrónico oder digital“).

Was muss ich bei einem Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde tun?

Sie müssen nur die Anmeldung in der Gemeinde, wo die neue Wohnung ist, beantragen. Die neue Gemeinde wird innerhalb der ersten 10 Tagen des Folgemonats die alte Gemeinde benachrichtigen, um die Abmeldung durchzuführen. Das bedeutet, sie müssen sich nicht bei der früheren Gemeinde abmelden. Art. 70 Real Decreto 1690/1986

Kann ich meinen Wohnsitz in Spanien anmelden, obwohl meine Situation irregulär ist?

Ja. Auch wenn Sie sich in einer illegalen Situation in Spanien befinden (weil Sie z.B. keine legale „Residencia“ haben), müssen Sie keine Angst haben, sich anzumelden. Das Gemeindeamt ist nicht befugt, irgendeine Kontrolle über die Legalität oder Illegalität des Aufenthalts von Personen in Spanien durchzuführen.

Das Gemeindeamt führt nur eine Registrierung „El padrón”, von den Personen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen, aus und bestätigt die Situation, in der sie sich befinden.

Eine geeignete Versicherung für Ihr Heim finden Sie bei AXA. Lassen Sie sich diesbezüglich persönlich in Deutsch beraten:

AXA Versicherung
Werbung

Die Internationale Versicherung für all Ihre Bedürfnisse

Versicherungen für Haus & Wohnung
Fahrzeugversicherungen für alle Kraftfahrzeuge
Haftpflichtversicherungen (wie für Hunde, verpflichtend in ganz Spanien)
Altersvorsorge & Existenz (wie Lebens- und Unfallsversicherung)

Zusammenfassung – Infografik

Grundsätzlich ist die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Gemeinde eine einfache Formalität. Ich benötigte immer nur den Reisepass und einen aktuellen Mietvertrag. Ferner brauchte ich keinen Termin und hatte auch keine Wartezeiten. Die Meldebescheinigung „Volante de empadronamieto“ wurde mir von einer Gemeinde automatisch und sofort vor Ort ausgestellt. Das Antragsformular wurde sogar vom Beamten ausgefüllt. Aber das liegt vielleicht auch daran, dass ich bisher immer nur in kleinen Gemeinden gewohnt habe.

Wie Sie Ihren Wohnsitz in Spanien anmelden

Sind Sie immer noch unsicher?

Dann nehmen Sie einfach meine kompetente Hilfe in Anspruch.

Sparsam von zu Hause aus erhalten Sie eine sachgerechte und verständliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Zeit.

Hat Ihnen der Fachbeitrag gefallen? Teilen Sie ihn bitte mit Ihren Freunden und der Welt.

Auf alle Fälle würde ich mich über einen Kommentar von Ihnen freuen, und wenn Sie sich für meinen Newsletter anmelden.

Werden Sie Mitglied einer erlesenen Fachgruppe und bleiben Sie mit hilfreichen Fachbeiträgen am Laufenden

Eine kostenlose Infografik wartet auf Sie:

Das Aufenthaltsrecht in Spanien: 

Ein Überblick mit den wichtigsten Fakten

Sie können sich jederzeit über eine Link in meinem Newsletter formlos wieder abmelden. 

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Bewertungen zu magwilhelm.eu

52 Gedanken zu „Wie Sie einfach Ihren Wohnsitz in Spanien anmelden?

  1. Guten Tag Herr Habellöcker
    En primer lugar, muchas graçias para toda la information se reciben aquí.
    Ich bin Schweizerin seit einer Woche in San Fernando. Ich wollte mich anmelden, für Wohnort und dann auch für NIE und Residencia, hab ja alle Infos bei Ihnen gefunden.
    Nu sagen mir aber meine Vermieter man bräuche einen 1 Jahres Mietvertrag, den würden sie mir aber nicht ausstellen. Ich weiss ja auch noch nicht genau wo ich dann wirklich (auch wenn’s für ein Jahr ist) bleiben möchte.
    Wie mach ich denn das mit den Papieren nun am Besten. Möchte auch mein Auto umschreiben. Gibt’s da noch andere Möglichkeiten?
    Vielleicht wissen Sie das ja grad 😉
    Im voraus bereits
    Lieben Dank, Caro

    empadronamiento

  2. Guten Tag,
    ich war soeben auf Mallorca in Campos um mich dort anzumelden. Hier sagte man mir, dass ich zusätzlich zu den von ihnen beschriebenen Unterlagen eine grüne Residencia Karte benötige. Ohne diese geht keine Anmeldung.

    Aber ich muss mich doch nach 3 Monaten anmelden?

    Kennen sie so etwas? Was tun?

    Gruß
    Klaus

    1. Guten Tag, ja ich habe schon gehört, dass einige Gemeinden so vorgehen. Obwohl die Residencia gesetzlich als Unterlage nicht vorgeschrieben ist. Sie kann auf das Gesetz verweisen oder die gewünschte Residencia vorlegen. LG mag wilhelm

  3. Sehr geehrter Herr Habellöcker,
    ich bin ein großer Fan Ihrer stets sehr fundierten Beiträge, und wann immer mir als deutscher Residentin in Andalusien etwas rechtlich unklar ist, sind diese immer meine erste Wahl.
    Heute nun bin ich beim Lesen eines Zeitungsartikels auf einen Hinweis gestoßen, der mich etwas irritiert. Dort hieß es nämlich, dass man als ausländischer Resident seine Eintragung im padron der Wohnsitzgemeinde alle 5 Jahre erneuern müsse.
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir kurz mitteilen könnten, ob das so zutreffend ist, denn bei meiner Meldung, die bereits 2019 erfolgte, gab es eigentlich keinen Hinweis darauf.
    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
    Birgit Müller

    1. Hola und guten Tag. Freut mich sehr, dass Sie meine Fachbeiträge bevorzugen. Die Eintragung bei der Gemeinde selbst ist grundsätzlich an keine Frist gebunden und daher auch nicht zu erneuern. Die Bestätigung der Eintragung (“empadronamiento”) ist aber in der Regel nur drei Monate gültig. Das bedeutet, dass eine ältere Bestätigung bei der Vorlage bei einer Behörde grundsätzlich nicht akzeptiert wird. LG mag wilhelm

      1. Sehr geehrter Herr Habellöcker,
        vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. So war bislang auch mein Wissensstand.
        Ich war auf dieses Problem gestoßen, da ich mich über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Teilnahme an den im Mai bevorstehenden Kommunalwahlen in Andalusien informiert hatte. Die Zeitung CostaNachrichten nannte in ihrem Artikel “Wählen in Spanien 2023 – Wie können Deutsche teilnehmen?” ( https://www.costanachrichten.com/service/residenten-ratgeber/wahlen-spanien-2023-wie-koennen-deutsche-teilnehmen-fristen-wahlrecht-wahlwille-91949821.html) als eine der Voraussetzungen den Eintrag in den padron der Gemeinde und schrieb in diesem Zusammenhang zu meiner Überraschung:”Eintragung im Einwohnerregister (Padrón) der Gemeinde. Vorsicht, diesen Eintrag muss man als Resident alle fünf Jahre und als Nicht-Resident alle zwei Jahre erneuern!”
        Da ich von einer solchen wiederkehrenden Erneuerungspflicht noch nie gehört hatte, habe ich versucht herauszufinden, ob evtl einzelne Rathäuser entsprechende Regelungen in ihren Veröffentlichungen im Internet verbreiten.
        Dabei bin ich u.a. auf die Veröffentlichung “Einwohnermeldeamt” der Diputacion de Alicante im Internet gestoßen, in der es u.a. heißt: “Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und derjenigen, die nicht zu diesen Ländern gehören, aber über eine Aufenthaltskarte der Gemeinschaft verfügen (Familienangehörige von Gemeinschaftsbürgern), sowie Bürger mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis müssen in diesen Fällen ihre Eintragung in das Einwohnerverzeichnis bestätigen:
        – Wenn sie nicht im Ausländerzentralregister eingetragen sind und die letzte Eintragung mehr als 2 Jahre zurückliegt.
        – Die Eintragungsbescheinigung im Ausländerzentralregister vor mehr als 5 Jahren ausgestellt wurde.
        – Wenn sie im Ausländerzentralregister eingetragen sind und die letzte Eintragung mehr als 5 Jahre zurückliegt.
        Im Falle, dass die Aufenthaltsbestätigung nicht formalisiert wird, wird ein Prozess der Abmeldung bei des Einwohnermeldeamt eingeleitet.”
        Eine Internetveröffentlichung mit dem Titel “Einwohnermeldeamt ” des Ayuntamiento de Malaga beinhaltet den Passus:
        “Die Ausländer aus der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder mit einer Aufenthaltserlaubnis für EU-Ausländer oder einer dauerhaften Wohnsitzgenehmigung müssen ihren Eintrag in das kommunale Einwohnermeldeamt entweder innerhalb von fünf oder von zwei Jahren bestätigen, je nachdem, ob Sie im Ausländerzentralregister eingetragen sind, Änderungen im Einwohnermeldeamt vorgenommen haben oder ihren Wunsch, den genannten Eintrag zu bestätigen, nicht geäußert haben.” Anschließend wird in dieser Veröffentlichung des Ayuntamiento das Verfahren inklusive der erforderlichen Unterlagen beschrieben. Der Abschnitt schließt dann mit dem Satz:
        “Wird der Eintrag nicht bestätigt, leitet die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem nationalen Statistikamt die entsprechenden Maßnahmen für eine offizielle Abmeldung aus dem Register ein. Mit dem Abmeldedatum erlöschen alle evtl. Ansprüche aus der Registrierung. Das kann negative Auswirkungen auf die Bearbeitung von Unterstützungsleistungen und viele andere Verwaltungsangelegenheiten auch im Zusammenhang mit öffentlichen Dienstleistungen, für die Bescheinigungen und Nachweise des Einwohnermeldeamts erforderlich sind, zur Folge haben. In diesem Fall ist nur eine neue Anmeldung möglich. Für sie ist ein erneutes Einreichen aller für die Anmeldung im Einwohnermeldeamt erforderlichen Unterlagen notwendig.”
        Unser eigenes Ayuntamiento hat zu diesem Thema nichts veröffentlicht. Eine Dame aus der Provinz Huelva erklärte in einem Forum, ihr Rathaus hänge regelmäßig die Namen der ausländischen Residenten aus, die nach 5 Jahren zur Bestätigung im Einwohnermeldeamt erscheinen sollten. Rechtsgrundlagen zu dieser angeblichen regelmäßigen Bestätigungspflicht konnte ich bislang nirgends ersehen.
        Daher war ich nun irritiert, zumal da wir im kommenden Jahr genau 5 Jahre Residenten in Andalusien sein werden.
        Viele Grüße, Birgit Müller

        1. Sehr geehrte Frau Müller, vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Diese Regelungen gibt es bei einigen Gemeinden. Bei bestimmten Ausländern (wie EU-Bürgern) wird zur Kontrolle und Aktualisierung der gemeindlichen Melderegister der Wohnsitz regelmäßig überprüft. Diese Überprüfungen werden alle 2 oder 5 Jahre durchgeführt (je nach Eintragung im Zentralen Ausländerregister, wie erwähnt). Wobei es jedoch der jeweiligen Gemeindeverwaltung obliegt, wie bzw. bei welchen Ausländern sie diese Überprüfung durchführt. Eine allgemeine Verpflichtung zur Erneuerung der Eintragung gibt es nicht. Nähere Informationen diesbezüglich kann man nur bei der jeweiligen Gemeinde erfahren. LG mag wilhelm

          1. Vielen herzlichen Dank für die Information. Dann werde ich vor Ablauf der 5 Jahre einfach mal bei unserem Ayuntaniento nachfragen, wie es dort gehandhabt wird.
            inzwischen ist es mir übrigens auch gelungen, die Rechtsgrundlage aufzufinden (dort unter Punkt 7), vielleicht auch für andere Residenten ganz interessant:
            https://www.boe.es/eli/es/res/2020/04/29/(5)/con
            Viele Grüße und noch frohe Ostern,
            Birgit Müller

  4. Guten Tag Herr Wilhelm

    Ich bin Schweizer im Erasmus in Barcelona und überschreite die 90 nur knapp mit 109 Tagen.
    Noch habe ich mich nicht angemeldet, kann es zu rechtlichen Problemen oder ähnlichem führen sollte ich komplett auf die Anmeldung verzichten?

    vielen Dank für die Auskunft

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen