Spanische Krankenversicherung in Spanien für Rentner

Spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang

Wenn Sie Rentner in einem EU-Land sind und vorhaben, sich in Spanien länger aufzuhalten oder gänzlich dort zu leben, ist die öffentliche spanische Krankenversicherung sicherlich ein sehr wichtiges Thema für Sie.

Vor allem wird Sie interessieren, wo Sie weiterhin versichert sind und wann bzw. wie Sie Zugang zu den Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Spanien haben.

Die Schritte, die erforderlich sind, um die medizinische Versorgung über das spanische Gesundheitssystem zu erhalten, können Sie nun hier nachlesen.

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Allgemeine Information

Wie kann ich die Gesundheitsleistungen in Spanien nutzen?

Die spanische öffentliche Gesundheitsfürsorge (“asistencia sanitaria”) besteht aus den medizinischen und den pharmazeutischen Leistungen, die geeignet sind, die Gesundheit und die Arbeitstauglichkeit der begünstigten Personen aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.

Wie Sie die Leistungen der gesetzlichen spanischen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, hängt von der Aufenthaltsdauer in Spanien ab:

  • Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt mit der spanischen Krankenversicherungskarte (“Tarjeta sanitaria”). Mit dieser Karte haben Sie uneingeschränkten Zugang zu allen öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien. (siehe dazu meinen Fachbeitrag Die Gesundheitsleitungen in Spanien, Kosten u. Rechte)

Außerhalb des staatlichen Gesundheitssystems können Sie auch eine private Krankenversicherung abschließen oder sich bei der speziellen staatlichen Krankenversicherung (“Convenio especial para la prestación de asistencia sanitaria”) freiwillig versichern.

In Spanien gibt es viele private Ärzte und Kliniken, die auch mit einigen Privatversicherungen zusammenarbeiten.

Mit ASSSA finden Sie Ihre geeignete private Krankenversicherung in Spanien.

Sie ist speziell für Residencia Anträge geeignet.

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Hinweis

Können Sie keinen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen, wird in jedem Fall von spanischen öffentlichen Krankenhäusern und Ärzten der Sozialversicherung jede ärztliche Behandlung in Rechnung gestellt, wobei eine Betreuung in Notfällen immer sichergestellt ist.

Welches Land ist verantwortlich für meine Krankenversicherung?

Welches Land für Ihren Krankenversicherungsschutz zuständig ist (dh. wo Sie versichert sind und Sie Ihre Beiträge zahlen), hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit, sondern grundsätzlich von von 2 Faktoren ab:

  • der Arbeitssituation (Arbeiter, Rentner, arbeitslos, usw.)
  • dem Wohnsitzland

Sie können nicht wählen, welches Land Ihre Leistungen zahlt.

Sie genießen Sozialversicherungsschutz entweder über Ihr Herkunftsland oder über Spanien.

Leben in Spanien als Rentner aus einem EU-Land

Wenn Sie als Rentner ihren gewöhnliche Aufenthalt nach Spanien verlegen, ist für den Krankenversicherungsschutz entscheidend, woher Ihre Rente kommt:

  • Wenn Sie eine spanische Rente beziehen, sind Sie und Ihre Familienangehörigen durch das spanische Krankenversicherungssystem gedeckt – selbst wenn Sie auch Rentenzahlungen aus anderen Ländern erhalten.
  • Wenn Sie keine Rente und kein anderes Einkommen in Spanien erhalten, und Sie beziehen eine Rente aus einem EU-Land, bleibt der Versicherungsschutz in dem Land, woher die Rente kommt und Sie bezahlen weiterhin Ihre Beiträge dort. Sie und Ihre Familienmitglieder haben aber Anspruch auf medizinische Behandlung in Spanien, auf Kosten des Landes, wo Sie versichert sind.

Um diesen Anspruch bei der spanischen Krankenversicherung geltend zu machen, brauchen Sie das S1-Formular (früher 106, E 109 und E 121 – wird von einigen Trägern immer noch ausgestellt). Dieses Dokument bescheinigt Ihren Anspruch auf uneingeschränkte Gesundheitsversorgung in Spanien.

Das S1-Formular beantragen Sie bei der heimatlichen Krankenkasse. Danach müssen Sie das S1-Formular bei der zuständigen Stelle der spanischen staatlichen Sozialversicherung (INSS) vorlegen. Dazu später mehr.

Grundsätzlich haben Sie und Ihre Familienmitglieder nur in dem Land uneingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung, in dem Sie leben. Doch im Fall von einigen EU-Ländern, wie Deutschland, Österreich und Schweiz, haben Sie sowohl in dem Land, das Ihre Rente zahlt, als auch in dem Land, in dem Sie jetzt leben, Anspruch auf medizinische Behandlung (vorausgesetzt dass Sie keine spanische Rente beziehen).

Sie verlieren nicht den Versicherungsstatus durch die Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes EU-Land. Eine Anmeldung bei der spanischen Krankenversicherung hat somit keine Nachteile.

Reisen Sie von Spanien aus in ein anderes EU-Land, müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei Ihrer Krankenkasse im Herkunftsland beantragen, die für Ihren Krankenschutz im europäischen Ausland zuständig ist. Die spanische Sozialversicherung wäre im Falle der EHIC nicht die zuständige Anlaufstelle.

Wann habe ich Anspruch auf die Leistungen der spanischen Krankenversicherung?

Als Bürger der EU, des EWR und der Schweiz haben Sie kostenlosen Zugang zu den Leistungen der öffentlich finanzierte Gesundheitsversorgung in Spanien, wenn Sie

  • einen legalen und gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien nachweisen können. Art.3 Real Decreto-ley 7/2018

Grundvoraussetzung für den Zugang zu staatlichen Gesundheitsleistungen ist für alle Ausländer, die
länger als drei Monate in Spanien leben, die Registrierung im Ausländerregister. Auch bekannt als Residencia („Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“). Wie Sie die als EU-Bürger die Residencia in Spanien beantragen, erfahren Sie in meinem Fachbeitrag.

Ferner müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der örtlichen Gemeinde anmelden. Mit der sog. „empadronamiento“, eröffnet sich Ihnen dann der Zugang zum spanischen Gesundheitssystem.

Wie erhalte ich Zugang zu den staatlichen Gesundheitsleistungen in Spanien?

Wie bereits erwähnt brauchen Sie als Rentner zuerst das S1-Formular (ausgestellt von Ihrer Krankenkasse im Herkunftsland).

Mit diesem Formular gehen Sie dann zur zuständigen Sozialversicherungskasse, um sich im spanische Gesundheitssystem (“Sistema Nacional de Salud”) registrieren zu lassen und damit das Recht auf Gesundheitsfürsorge zu erhalten. Mit diesem Recht können Sie die spanische Krankenversicherungskarte (“tarjeta sanitaria”) beim örtlichen Gesundheitszentrum (“centro de salud”), wo Sie wohnen, beantragen.

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Mit der “tarjeta sanitaria” haben Sie dann Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien.

Wie sehen nun diese Schritte im einzelnen aus:

1.) Anerkennung des Rechts auf öffentliche Gesundheitsfürsorge

Wo lege ich das S1-Formular vor (zuständige Behörde)?

Bei irgendeinem Kunden- oder Informationszentrum der spanischen Sozialversicherung (“centro de atención e información de la Seguridad Social” -CAISS) Ihres Wohnsitzes:

Zuständig ist grundsätzlich die “TESORERIA GENERAL DE LA SEGURIDAD SOCIAL” (Allgemeine Sozialversicherungsasse)

Termin vereinbaren

Es ist eine Terminvereinbarung (“cita previa”) erforderlich. Auf der Website der “Seguridad Social” können Sie online einen Termin vereinbaren (“para pensiones y otras prestaciones”- INSS).

Erforderliche Unterlagen

  • S1 Formular
  • Reisepass/Personalausweis
  • NIE/Residencia
  • Meldebescheinigung der Gemeinde (“volante de empadronamiento”), grundsätzlich nicht älter als 3 Monate

Bearbeitungsdauer und Ausstellung

Spätestens nach 30 Tagen sollten Sie per Post eine Schreiben mit dem Dokument erhalten, das Ihnen das Recht auf die Gesundheitsfürsorge in Spanien bescheinigt und Ihre spanische Sozialversicherungsnummer enthält.

Mit diesem Dokument “Documento acreditativo del derecho a la asistencia sanitaria (Normativa Intenational)” gehen Sie dann zum zuständigen Gesundheitszentrum (“centro de salud”), um die spanische Krankenversicherungskarte (“tarjeta sanitaria”) zu beantragen.

2.) Wie beantrage ich die “Tarjeta sanitaria”?

Die Verwaltung und Bereitstellung der öffentlichen Gesundheitsleistungen obliegt den autonomen Gemeinschaften (“comunidades autónomas”) in Spanien. Die Voraussetzungen und Bestimmungen können daher von einander abweichen.

Welche Behörde in Ihrem Fall zuständig ist, richtet sich daher danach, in welcher autonomen Gemeinschaft Sie wohnen.

Sie beantragen diese Karte in einem Zentrum der ärztlichen Grundversorgung (“centro de salud”), das Ihrem Wohnort am nächsten ist.

Weitere Informationen zur spanischen Gesundheitskarte erhalten Sie in meinem Fachbeitrag Alles Wichtige zur SIP Karte in Spanien!

Wie erhalte ich eine medizinische Behandlung in Spanien?

Die medizinische Betreuung erfolgt durch die Gesundheitszentren bzw. Arztpraxen, die Krankenhäuser und die Zentren von Fachärzten.

In den Gesundheitszentren (“centros de salud”) bzw. Artpraxen (“consultorios”) findet die medizinische Grundversorgung (“atención primaria”) statt. Dort befinden sich die Allgemeinmediziner (“médicos de familia”), Kinderärzte (“pediatras”) und die Krankenschwestern (“enfermerías”).

Wenn Sie eine medizinische Behandlung brauchen, müssen Sie vorher einen Termin mit dem Hausarzt vereinbaren, der Ihnen zugewiesen wurde. Die Terminvereinbarung erfolgt über das Gesundheitszentrum entweder persönlich vor Ort, via Telefon oder online (in Andalusien via ClicSalud+ oder der App de Salud Responde).

In Notfällen können Sie direkt (ohne Termin) die Notaufnahme (“urgencia”) in einem Gesundheitszentrum oder Krankenhaus in Anspruch nehmen.

Der Allgemeinmediziner (Ihr Hausarzt) überweist Sie dann, falls er es für erforderlich hält, an einen Spezialisten oder ein Krankenhaus. Für die Untersuchung durch einen Facharzt ist die Überweisung durch einen Arzt der Grundversorgung notwendig. Sie können sich nicht direkt an einen Spezialisten wenden.

Sind Sie immer noch unsicher?

Und Sie brauchen Unterstützung beim Zugang zur spanischen Krankenversicherung, dann nehmen Sie einfach meine kompetente Hilfe in Anspruch.

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Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Überblick und mehr Zeit zum Entspannen.

Die gesetzliche spanische Krankenversicherung oder private Krankenversicherung?

Welche bevorzugen Sie? Welche Erfahrungen haben Sie diesbezüglich in Spanien gemacht?

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38 Gedanken zu „Spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang

  1. Hallo Mag,
    kurz möchte ich Dir meinen momentanen Stand bezüglich Krankenversicherung mitteilen.
    Mein Mann war in Spanien selbstständig und ist vor eineinhalb Jahren verstorben.
    Ich bin nun Resident und beziehe hier in Spanien eine kleine Witwenrente – über die ich auch bei der seguridad Social versichert bin, plus eine sehr kleine Witwenrente ( 60€ ) aus Deutschland.
    Zudem habe ich jetzt noch ein private Kranken-Zusatzversicherung bei der Sanitas abgeschlossen.
    Nun muss ich mich ja schleunigst in Deutschland bei der gesetzlichen (AOK) abmelden, habe jedoch etwas Bauchschmerzen bei der ganzen Sache. Sollte ich später einmal zurück gehen wollen- würde mich die AOK wieder aufnehmen?
    Ich freue mich schon jetzt auf ein Rückantwort
    Beste Grüße
    Andrea

    Ich werde dieses Jahr 60

  2. Das S1 Formular wird inzwischen von der Gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland auf elektronischem Wege direkt an die zuständige Seguridad Social übermittelt. Bei mir so geschehen, nun tut sich seit 2 Monaten nichts. Meine deutsche Krankenkasse sagte mir ich bekomme von ihnen Bescheid. Bin verunsichert ob ich hier in Spanien nicht doch bei der Seguridad Social einen Antrag stellen muss.

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